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Erhötes Nettoeinkommen

 
(@pseudo01)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal ein freundliches Hallo an das Forum  :huhu:
nun meine Frage:

Ich erhalte vorraussichtlich ab August 2010 einen Höheren Nettolohn, der mich sehr nah bzw über die Magische 1500 Euro Grenze der Düsseldorfer-Tabelle bringt, muss ich dies dem Jugendamt das die Beistandschaft führt mitteilen ? :question:

Bis jetzt war ich immer weit unter 1500 Euro mit meinem Gehalt.  ;(

Gruß aus dem Schwarzwald

Ralf


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 01:27
 elwu
(@elwu)

Ich erhalte vorraussichtlich ab August 2010 einen Höheren Nettolohn, der mich sehr nah bzw über die Magische 1500 Euro Grenze der Düsseldorfer-Tabelle bringt, muss ich dies dem Jugendamt das die Beistandschaft führt mitteilen ?

Hallo,

nein, dazu besteht keine Verpflichtung, sofern du bisher den Mindestsatz bezahlst und die Kindsmutter nicht Unterhaltsvorschuss erhält.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 01:41
(@pseudo01)
Schon was gesagt Registriert

@elwu

danke dir für die schnelle Antwort.

Mindestunterhalt habe ich bis jetzt gezahlt und Unterhaltsvorschuß bekommt Sie meines Wissens auch nicht.

Gruß
Ralf


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 01:45