Erstmal ein freundliches Hallo an das Forum :huhu:
nun meine Frage:
Ich erhalte vorraussichtlich ab August 2010 einen Höheren Nettolohn, der mich sehr nah bzw über die Magische 1500 Euro Grenze der Düsseldorfer-Tabelle bringt, muss ich dies dem Jugendamt das die Beistandschaft führt mitteilen ? :question:
Bis jetzt war ich immer weit unter 1500 Euro mit meinem Gehalt. ;(
Gruß aus dem Schwarzwald
Ralf
Ich erhalte vorraussichtlich ab August 2010 einen Höheren Nettolohn, der mich sehr nah bzw über die Magische 1500 Euro Grenze der Düsseldorfer-Tabelle bringt, muss ich dies dem Jugendamt das die Beistandschaft führt mitteilen ?
Hallo,
nein, dazu besteht keine Verpflichtung, sofern du bisher den Mindestsatz bezahlst und die Kindsmutter nicht Unterhaltsvorschuss erhält.
/elwu
@elwu
danke dir für die schnelle Antwort.
Mindestunterhalt habe ich bis jetzt gezahlt und Unterhaltsvorschuß bekommt Sie meines Wissens auch nicht.
Gruß
Ralf
