Hallo an alle hier im forum!
Binneu hier imforum weil ich ein Problem auf mich zukommen sehe.
Meine Tochter(23 Jahre) studiert seit Oktober und ihr BAföG wurde abgelehnt. Nun hat sie mir heute per whatsapp mitgeteilt das sie mal mit mir reden möchte.
Was das bedeutet könnt ihr euch ja vorstellen,wer es nicht kann, sie will Geld.
Dazu mus ich sagen das sie eine abgeschlossene Ausbildung hat als Arzthelferin. Sie hat in Abendschule das abi nachgeholt, und studiert nun Lehramt.
Nun zu meiner Frage: muß ich ihr noch Unterhalt zahlen?
Im voraus schon mal vielen dank für eure antworten!
Nein, da sie bereits eine Ausbildung hat und die neue nicht auf der alten aufbaut.
Aber es drängt sich dennoch die Frage auf, ob du willens und in der Lage bist, ihr zu helfen, da sie zumindest nicht gleich mit einem Anwalt klingelt.
Wie ist denn euer Verhältnis?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
dies kann man unterschiedlich bewerten. Zuerst allerdings:
1) Wenn Bafög abgelehnt wurde, wurde das Einkommen der KM und Deines geprüft und wegen zu hohem Einkommen abgelehnt?
2) Die KM ist ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet (nach Einkommen).
Wenn der Ausbildungsgang so abzusehen war ... kann es passieren, dass ein Gericht Dich zu Unterhaltszahlungen verdonnert. Ich empfinde es als Positiv, dass die Tochter nun erst einmal "reden" möchte und man sollte das Angebot nicht von vornherein ablehnen. Dir sollte an einer guten Ausbildung der eigenen Tochter doch wohl gelegen sein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Uwe,
es sieht ersteinmal danach aus, dass du keinen weiteren Unterhalt zahlen musst.
Sie hat eine abgeschlossene Ausbildung als Arztherlferin. Wenn sie nun ein Medizinstudium angefangen hätte, könnte ein enger Zusammenhang bestehen und damit eine Pflicht weiter Unterhalt zu zahlen.
Ein Lehramtsstudium ist aber etwas völlig anderes und steht in keinem Zusammenhang mir ihren Beruf.
Von daher würde ich davon ausgehen, dass auch ein Gericht keinen Unterhalt ausurteilten würde.
Warum wurde ihr BaFÖG-Antrag abgelehnt? Besteht die Möglichkeit elternunabhängiges BaFÖG zu bekommen?
Wie ist euer Verhältnis? Kannst du dir vorstellen sie ein wenig zu unterstützen, wenn sie ebenfalls durch einen Nebenjob zu ihrem Studium beiträgt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
BAföG wurde abgelehnt weil wir Eltern wohl zufiel verdienen. Also ich hab 30.000€ brutto jährlich was meine ex verdient weis ich nicht.
Das Verhältnis zu meiner ist so lala sie kommt selten und meldet sich noch seltener es sei sie braucht was.
Natürlich möchte ich das sie eine gute Ausbildung erhält aber ich kann sie beim besten willen nicht unterstützen da ich selber noch am Haus zu bezahlen habe.
Servus Uwe!
Ich würde mich trotzdem mit ihr zusammensetzen und ihr bei einem Kaffee den Stand der Dinge aus Deiner Sicht schildern. Ihre Reaktion darauf wird zeigen, wohin die Reise gehen wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Uwe.
Ich würde das zunächst auch mal entspannt sehen.
Offensichtlich ist die Chance sehr hoch, dass für diese zweite Ausbildung kein Unterhaltsanspruch besteht. Das weiß vermutlich Deine Tochter auch und deshalb hat sie nicht die Anwaltskeule geschwungen oder sie hat ein Grundmaß an vernünftiger Kommunikation beigebracht bekommen. 😉
Dir würde ich empfehlen, dass Du ein Gespräch mit ihr führst. Insbesondere um überhaupt mal zu erfahren, was ihr tats. Anliegen ist (das es um finanzielle Unterstützung geht, ist bislang ja nur eine Vermutung, wenn auch eine valide...).
Ob und wieviel Unterstützung Du ihr in Aussicht stellst, kannst Du Dir ja auch überlegen. Auch in jeder "intakten Familie" wo das Geld nicht im Überfluß vorhanden ist, ist finanzielle Unterstützung für eine Zweitausbildung kein Selbstläufer. Manche Kinder müssen schon fürs Erststudium ordentlich arbeiten gehen...
Und bevor überhaupt über Geld geredet wird, würde ich zunächst einmal an Eurem Verhältnis zu einander arbeiten, gibt es überhaupt ein Interesse auf beiden Seiten, wieder ein vernünftiges Vater-Tochter-Verhältnis aufzubauen. Nur wenn sie das will, würde ich überhaupt über eine wie auch immer geartete Unterstützung nachdenken. Und wenn Du ein Wiederaufbauen des Verhältnisses aufgrund der Vergangenheit von vornherein ausschließt (wobei, dann wärst Du wahrscheinlich nicht hier aufgeschlagen...?), dann kannst Du natürlich auch gleich nein sagen - mit allen Konsequenzen.
Gruß, toto
Hallo Uwe,
ich hab mal ganz auf die Schnelle den BaFöG Rechner bedient und grob überschlagen, dass deine Ex mindestens genau so viel verdienen müsste wie du, dass ein BaFöG Antrag komplett abgelehnt wird (wirklich nur grob überschlagen). Das ist ja zumindest schon einmal komisch.
Ansonsten gilt wie die anderen schon sagten, dass ein vernünftiges Gespräch sicher positiv ist.
Je nachdem wie das Gespräch läuft (bitte zuerst einmal nach dem Studium erkundigen, was für Ziele sie hat etc...) und du aufgestellt bist kannst du ja auf freiwillger Basis etwas dazu tun.
Allerdings müssen die Fakten dann auf den Tisch (Ablehnungsbescheid, evtl. Einkommen der Mutter).
Einen direkten Anspruch sehe ich so auch nicht.
Grüßles aus dem Schwarzwald
PvF
Erstmal vielen dank für eure antworten!
Natürlich werde ich mit ihr reden und dann mal sehen was machbar ist.
Das mit der Vater Tochter Beziehung ist so eine Sache, von meiner Seite aus besteht natürlich ein großes Interesse daran aber sie hat mir nie wirklich verziehen das ich ihre Mutter und sie natürlich auch vor 15 Jahren verlassen habe. Habe i mehr den Kontakt zu ihr gesucht, das wurde am Anfang auch gut angenommen aber mit der Zeit immer weniger von ihr aus. Dazu kommt noch das sie meine jetzige Frau nicht akzeptiert obwohl sie sich alle Mühe gibt.
Vielen dank nochmal für eure antworten!
