KM erhält hohe Abfi...
 
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KM erhält hohe Abfindung vom AG, ändert sich dadurch der BU?

 
(@rawdenim)
Schon was gesagt Registriert

Hallo geschätztes Forum,

ich kann nach einem Jahr Trennung von der KM (unverheiratet gewesen) sagen, dass es mich bestimmt noch ganz gut im miteinander umgehen getroffen hat.
Sicherlich auch dadurch bedingt, dass meine Ex-Partnerin mittlerweile einen neuen Partner hat und ich meinen Sohn eher mehr, als zu wenig sehen kann.

Jetzt haben sich allerdings die finanziellen Dinge bei Ihr geändert bzw. stehen kurz davor sich zu ändern.

Ist-Zustand:
Ich zahle unverändert KU!
Bis zum Sept. 2011 bin ich Ihr noch BU verpflichtet, dann wird mein Sohn drei Jahre. Sie arbeitet 30 Std./Woche.

Was ändert sich bei Ihr?
Zum 01.04.11 wird meine Ex-Partnerin aus dem Unternehmen ausscheiden und eine Abfindung i.H.v. knapp 65.000 EUR/brutto einstreichen (Berechnung aufgrund von 5 Jahre Betriebszugehörigkeit + Faktoren etc.), die Berechnung des Abfindungskalkulators hat sie mir gezeigt. Am 01.05.2011 beginnt sie einen neuen Job, ebenfalls 30Std./Woche zu ähnlichen, wenn nicht sogar leicht höheren Bezügen (was für mich nicht so relevant ist, wegen 10-15 EUR weniger, möchte ich kein unnötiges Fass aufmachen). Was mich aber interessiert ist, ob die Abfindungshöhe eine signifikante Relevanz auf mein jetziges BU hat, sprich, versetzt es mich in die Lage, meinen BU signifikant kürzen zu können? Ich meine, auch wenn wir uns recht neutral - gut verstehen, möchte ich ebenso ihren Ausspruch "ich möchte nur das, was mir zusteht" auch umgekehrt wissen "ich möchte nur das zahlen, was ich muss".

Der geltende BU bezieht sich ja darauf, dass meine Ex-Partnerin vor der Geburt ein Gehalt von 40 Std./Woche bezogen hat und ich das Delta zum jetzigen 30Std./Woche-Gehalt zahlen muss. Die Abfindungssume resultiert aus Ihrer Tätigkeit und müsste doch irgendwie eine Relevanz auf mein BU haben oder nicht?

Freue mich von euch in dieser für mich undurchsichtigen Angelegenheit zu hören!

Beste Grüße
Max


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 01:05
 elwu
(@elwu)

Bis zum Sept. 2011 bin ich Ihr noch BU verpflichtet, dann wird mein Sohn drei Jahre. Sie arbeitet 30 Std./Woche.

Hallo,

da eine Abfindung bei Unterhaltspflichtigen in voller (Netto-) Höhe zur Bedienung bzw. Aufstockung des Unterhalts herangezogen werden muss, dürfte das ebenso auch für Abfindungen gelten, die Unterhaltsempfänger erhalten.

Da du keinerlei Zahlen außer der Bruttoabfindung genannt hast ist es nicht möglich, eine Abschätzung zu treffen, in welchem Maß sich der BU reduzieren könnte.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 10:38
(@rawdenim)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort. Ich habe im Forum keinen vergleichbaren Fall gefunden und Du bist dir da auch nicht 100%ig sicher, daher werte ich deine Antwort als eine Annahme, dass der Unterhaltsempfänger genauso wie der Unterhaltzahler behandelt wird.
Weiss das jemand genauer? Wir haben das damals allles ohne Anwälte geregelt und ich habe uch keinen Titel auf Zahlungen entgegennehmen müssen.
Bevor ich das bei der KM adressiere, muss ich mir sicher sein, dass das Gesetz dieses unterstützt, dass auch der U-Empfänger eine Abfindung mit in die Berechnung des BU einfliessen lassen muss.

Derzeit zahle ich 359.00 EUR/BU (und 289,00 KU).

Beste Grüße
Max


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 11:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Im Familienrecht ist alles was man vor einem Richterspruch voraussagt eine Annahme.

Sicher ist nur, dass nichts sicher ist.
Ein Gesetz, erst recht ein eindeutiges, gibt es dazu nicht.

Das Einzige was man sagen kann ist, dass du eine Chance hast und das ist mehr als die meisten Väter sagen können.
Nutze sie.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 11:21