Hallo zusammen,
ich habe 2 volljährige Töchter, d. h. die jüngere wird diesen Monat noch 18 und lebt bei der Mutter, die ältere bei mir. Die Mutter arbeitet Teilzeit mir einem Netto von rund 850,-€. Ich habe 2300,-€ netto.
Abgesehen davon, dass ich ab April den Unterhalt direkt an meine jüngere Tochter überweise, habe ich Unsicherheiten bezüglich der Höhe. Ich weiß, dass ich einen Selbstbehalt von 1150,-€ habe. Nach der Berechnung des zugrunde liegenden Einkommens käme ich, bei Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen und sonstiger Verpflichtungen (Kredite) auf 390,50€ je Kind, die ich dann aufgrund des geringen Einkommens der Mutter vollständig alleine leisten müsste!
Abgesehen davon, ist die Mutter extrem aktiv, was die Angelegenheit des Zugewinnausgleichs angeht und setzt alles daran, mir auch dabei gewaltig das Fell über die Ohren zu ziehen. - Übrigens ist das Teilzeitarbeitseinkommen nur der offizielle Teil. Ich weiß, ohne handfeste Beweismittel zu haben, dass sie so einiges an "Schwarzeinkommen" hat.
Wer kann mir einen guten Rat geben?
Moin.
Auf Basis deiner Angaben kann man dir nicht viel raten, außer zu versuchen, Belege für die Schwarzarbeit zu suchen.
Deine Annahmen sind ansonsten soweit richtig.
Bei dieser Einkommensverteilung wirst du den Unterhalt für beide alleine tragen müssen.
Dein SB wird dadurch nicht berührt.
Auch zum Zugewinnausgleich lässt sich ohne nähere Angaben nichts sagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke Beppo,
ich hab's befürchtet :exclam: die Zugewinngeschichte ist ganz speziell aber bei meinem Anwalt gut aufgehoben, das blöde ist halt, dass es nur unnötig Geld kostet, das für die Ausbildung der Mädels letztendlich flöten geht 😡
Gruß nullfuenfer
Hallo Nullfünfer,
390,50€ je Kind
Äh, Berechnungsgrundlage für diese krumme Zahl?
Meiner bescheidenen Meinung nach: Beide Kinder leben noch bei Mama bzw. Papa, die Zahlbeträge siehst du im Anhang der Düsseldorfer Tabelle (auf Seite 6), Spalte "ab 18 Jahre"; und mal angenommen, dein bereinigtes Netto liegt irgendwo zwischen 1.901 Euro und 2.300 Euro, dann wäre das Zeile 3, und somit 353 Euro je Kind.
Ausbildung der Mädels
Was genau macht denn die junge Dame, die bei der Mutter lebt - noch Schule? Wenn's nämlich eine betriebliche Ausbildung ist, dann wird ihre Ausbildungsvergütung z.T. auf den von dir zu zahlenden Unterhalt angerechnet.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
kann man der Mutter nicht ein fiktives Vollzeitgehalt anrechnen, von wegen gesteigerte Erwerbsobliegenheit?
Gruß
PP
genau das wäre gerecht! die hat eine wohnung für 600,-€ in einer region, in der du für 300,-€ gute nachgeschmissen kriegst, hat einen beruf, in dem sie gut ist und es stellen gibt, aber muss angeblich mit ihren dünnen 850,-€ auskommen. ihr macker, mit dem sie nicht zusammen lebt hat als selbstständiger jede menge kohle, finanziert die 4-5 urlaube im jahr, aber sie weiß angeblich nicht, wie sie über die runden kommen soll.
meine mädels sollen eine vernünftige ausbildung kriegen, aber auch das ist ihr angesichts der kohle, die sie von mir noch gern hätte, vollkommen egal!
:gunman:
gruß nullfuenfer
Hallo zusammen,
kann man der Mutter nicht ein fiktives Vollzeitgehalt anrechnen, von wegen gesteigerte Erwerbsobliegenheit?
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit hast du normalerweise nur gegenüber minderjährigen Kindern.
Im übrigen ginge es hier um die gesteigerte Erwerbsobliegenheit einer Mutter - und es wird ja wohl kaum jemand erwarten, dass unser vergendertes Richterpack eine Frau genau so zur Kasse bittet, wie sie einen Mann zur Kasse bitten würde ;-(
genau das wäre gerecht!
Spar dir die Diskussion über Gerechtigkeit - Gerechtigkeit ist in diesem Land für dich nicht vorgesehen, dafür hast du das falsche Geschlecht. Bitte bei der nächsten Wahl berücksichtigen, und einen großen Bogen um das etablierte, feministische Gesocks von FDPCSUCDUSPDGRÜNLINKS machen.
Nebenbei bemerkt - hast du meinen Beitrag von vorhin gelesen? Die berechneten 390,50 Euro Unterhalt halte ich nämlich nach wie vor für zu hoch.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hallo malachit,
Netto ich 2.300,00 €
Netto ex 850,00 €
zusammen 3.150,00 €
abz. Berufsb.
Aufw (5%) 157,50 €
Rest 2.992,50 €
abz. 254,-
Kredite
(aus Ehezeit) 254,00 €
Tabellenbetrag 2.738,50 €
ergibt lt. Tabelle
je Kind 586,00€
abz. Kindergeld 184,00€
Zahlbetrag: 402,00€
von meinem Einkommen abgezogen:
2.300,-€
5% Pauschale 115,-€
Kredite (zahl ich alleine) 254,-€
"Resteinkommen" 1.931,-
abz. Selbstbehalt 1.150,-€
= "Verteilmasse" 781,-
geteilt durch 2; jew Kind 390,50
eine günstigere Berechnung wäre mir lieber! Die "Kleine" macht FSJ und kriegt monatlich 160,-€ + Fahrkostenerstattung
VLG Nullfuenfer
Hallo Nullfünfer,
dann klopp deine ganze Einkommensberechnung in die Tonne, die wesentliche Information steht hier:
Die "Kleine" macht FSJ und kriegt monatlich 160,-€ + Fahrkostenerstattung
FSJ ist "freiwilliges soziales Jahr"?
Nun, wenn sie nicht gerade ein Studium anpeilt, für das dieses freiwillige soziale Jahr unabdingbare Voraussetzung ist, dann hat sie überhaupt keinen Unterhaltsanspruch gegen dich! Volljährige sind für ihren Unterhalt nämlich in erster Linie selbst verantwortlich, und wenn sie nicht durch Ausbildung (d.h. Schule, betriebliche Ausbildung, Studium o.ä.) daran gehindert sind, dann haben sie keinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Insbesondere haben sie keinen Anspruch, sich einen freiwilligen Dienst durch Papa oder Mama alimentieren zu lassen; schließlich könnte die junge Dame anstelle dieses freiwilligen Dienstes auch einer besser bezahlten Tätigkeit nachgehen. Guckst du meinetwegen auch hier: http://www.soziales-jahr.info/6-1infos-est.html#Unterhalt
Selbstverständlich steht es dir frei, sie bei ihrem freiwilligen sozialen Jahr auf freiwilliger Basis zu unterstützen - aber in diesem Fall bestimmst du, wie viel dir dieses gesellschaftliche Engagement deiner Tochter wert ist. Ich empfehle hierfür eine Lösung mit Hilfe eines Tisches und zweier Stühle 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
nur der Vollständigkeit halber, um noch den Finger auf den Denkfehler in der Berechnung zu legen, damit das kein Unbeteiligter liest und in den falschen Hals bekommt:
"Resteinkommen" 1.931,-
abz. Selbstbehalt 1.150,-€
= "Verteilmasse" 781,-
geteilt durch 2; jew Kind 390,50
Es besteht keineswegs die Verpflichtung, alles bei den Kindern abzuliefern, was über dem eigenen Selbstbehalt liegt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Der Selbstbehalt kappt eine eigentlich bestehende Unterhaltspflicht, sobald diese Unterhaltspflicht die eigene Leistungsfähigkeit überstrapaziert. Wie ich oben schon schrieb: Wenn der Unterhaltsanspruch der Tochter dem Grunde nach bestünde, so betrüge er 353 Euro; da der Selbstbehalt dadurch nicht gefährdet wäre, wäre er in dieser Höhe auch zu leisten (wenn und sofern bei der KM nix zu holen ist, wovon man in diesem Fall leider ausgehen muss).
Aber das betrifft den Nullfünfer erst dann, wenn das freiwillige soziale Jahr um ist, und die junge Dame anschließend z.B. ein Studium beginnt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
bei deiner Rechnung ist zu beachten, das du nicht mehr zahlen mußt, als du zahlen müßtest, wenn du allein in der Pflicht bist.
Wobei es wie gesagt derzeit eh hinfällig ist, da sie sich im FSJ befindet und außerdem bei 160 + 184 + Fahrtkosten ihr Bedarf eh gedeckt ist.
Wichtig ist nun nur noch: Besteht ein Titel? Wenn ja mußt du deine Tochter auffordern diesen an ihrem Geburtstag an dich herauszugeben bzw. einen schriftlichen Vollstreckungsverzicht zu unterschreiben.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
danke euch für die anregungen!
ich muss noch klar stellen:
die tochter, die fsj macht, brauch es im prinzip, denn sie will eine ausbildung zur erzieherin machen und wird dafür ab sommer die fachoberschule (fos) besuchen. mittlerweile ist dieser ausbildungsgang ja derart formalisiert und aufgbläht, dass es 5 jahre dauert, bis die erste volle stelle angetreten werden kann.
ich denke, sie wird bafög kriegen, das ja dann auch auf den untehalt angerechnet werden kann.
die große wird entweder studieren oder eine 2-jährige schulische ausbildung im bereich sprachen absolvieren. in 4 wochen kommt sie aus dem ausland (au pair) zurück!
vlg an euch alle
hi
also hab ich das richtig verstanden?
das einkommen der km spielt keine rolle, da sie eh' nicht zahlen muss, weil unterhalb selbstbehalt? - deshalb zählt dann nur mein bereinigtes einkommen und die 160,-€ fsj-vergütung werden voll angereechnet?
vlg nullfuenfer
Hallo Nullfünfer,
das einkommen der km spielt keine rolle, da sie eh' nicht zahlen muss, weil unterhalb selbstbehalt? - deshalb zählt dann nur mein bereinigtes einkommen
Genau. Dann mal ein Blick auf deine Berechnung:
2.300,-€
5% Pauschale 115,-€
Kredite (zahl ich alleine) 254,-€"Resteinkommen" 1.931,-
Anrechnung der Kredite ist zweifelhaft, aber in diesem Fall auch egal, da es so oder so die Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle ist (die reicht von 1.901 Euro bis 2.300 Euro). Allenfalls wenn du nachweisbar höhere berufsbedingte Kosten als die 5% Pauschale, oder zusätzliche Altersvorsorge hättest, könntest du eventuell noch nach Zeile 2 runterkommen. Ich rechne hier mal mit Zeile 3 weiter, d.h. ein Zahlbetrag von 353 Euro (Kindergeld bereits abgezogen).
Nebenbei bemerkt: Kommen auf die 2.300 Euro netto noch Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen dazu? Das müsste dann nämlich anteilig berücksichtigt werden ...
Dann hat sie selber diese 160 Euro FSJ-Vergütung, sowie eine Erstattung der Fahrtkosten. Nun ist es so: Von einer Ausbildungs-Vergütung dürfte sie vor Anrechnung auf die Unterhaltszahlung noch 90 Euro abziehen, für ausbildungsbedingten Mehrbedarf. Ob das bei einer FSJ-Vergütung ebenfalls geht, weiß ich leider nicht; aber sogar wenn: Da sie die Fahrtkosten erstattet bekommt, dürfte sie nur den Unterschied zwischen dieser Fahrtkostenerstattung und diesen 90 Euro abziehen. Ich denke aber, alles in allem landest du bei einer Unterhaltszahlung von ungefähr zweihundert Euro.
Und falls die junge Dame sich hier zopfig zeigen sollte, würde ich durchaus die Frage aufwerfen, ob ein FSJ überhaupt eine Unterhaltspflicht auslöst. Zwingend notwendig für den Erzieherinnen-Beruf ist das m.E. nämlich nicht, da gibt's auch andere Wege.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hallo malachit,
besten dank für deine einschätzung! das mädel selber ist völlig problemlos und auch anspruchsarm. sie hat in ihrem fsj so viel freude hinzugewonnen, dass ich es ihr von herzen gönne. sie wird halt den unterhalt komplett bei der mama abliefern, die sagt dann andauernd zur tochter, sie soll mal fragen ob ich nicht eine neue jacken bezahlen kann, schuhe, zum führerschein was dazugebe und... und... und..., weil sie ja so arm ist. und mein kind will der mama natürlich aus der not helfen. - von ihr weiß ich ja auch, dass die arme mama soo viel arbeiten muss, mir gegenüber sagt mama allerdings, dass mehr als der teilzeitjob nicht drin sei. insofern bin ich in einer emotionalen zwickmühle. ich hab schon drüber nachgedacht, meine tochter sozusagen durch "naturalien", d. h. wirklich klamotten etc. zu unterstützen, dafür weniger unterhalt zu zahlen, befürchte allerdings dann einen verstärkten rosenkrieg zu lasten der mädels :exclam:
vlg nullfuenfer
Hallo Nullfünfer,
und mein kind will der mama natürlich aus der not helfen. - von ihr weiß ich ja auch, dass die arme mama soo viel arbeiten muss (...)
Ketzerische Frage: Wäre es dann nicht an der Zeit, dass ihr zwei, d.h. deine jüngere Tochter und du, die arme, geplagte Frau aus ihrer Mühe und Not befreien solltet - indem auch diese Tochter zu dir umzieht?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hallo malachit,
wird sie derzeit kaum tun, da ihr freund nur einen katzensprung entfernt wohnt und sie ganz oft dort ist. sie hat dort auch familienanschluss, das sind alle ganz liebe menschen. sie kommt zudem auch mindestens einmal pro woche zu mir und weiß, dass sie jederzeit kommen kann. wer weiß, was da die nähere zukunft noch bringt?
ich habe mir fest vorgenommen, die kinder so weit es geht, nicht in den dreck mit einzubeziehen, aber manchesmal denke ich schon drüber nach, einfach mal die karten aus meiner sicht auf den tisch zu legen.
vlg nullfuenfer
Hi,
malachits Vorschlag war auch mein erster Gedanke.
Ein anderer:
sie wird halt den unterhalt komplett bei der mama abliefern, ... und... und... und..., weil sie ja so arm ist. und mein kind will der mama natürlich aus der not helfen.
Frag deine Tochter doch mal, ob sie auch in 3, 4, 5 oder 10 Jahren ihr Einkommen ganz oder teilweise bei Mama abliefern will, weil die ja nicht für sich selbst sorgen kann.
Auf jeden Fall mit 18 ihr den Unterhalt auf ihr eigenes Konto überweisen. Was sie dann ihrer Mutter abgibt, ist ihre Sache. Sie wird denke ich schnell feststellen, das es viel schicker ist sich ein wenig selsbt zu kaufen, als auf Mama angewiesen sein, ob sie ihr ein wneig Taschengeld zugesteht.
Wenn du ihr dann ab und an noch nen gemeinsamen Shoppinggang gönnst, ist das etwas anderes.
ich habe mir fest vorgenommen, die kinder so weit es geht, nicht in den dreck mit einzubeziehen, aber manchesmal denke ich schon drüber nach, einfach mal die karten aus meiner sicht auf den tisch zu legen.
Das ist richtig für midnerjährige Kinder. Entschuldige, deine sind/werden 18 und sind damit volljährig und wollen auch wie Erwachsene behandelt werden. Von dem abgesehen, das du mit Volljährigkeit eben den KU nicht mehr mit der KM verhandeln mußt und darfst, sondern deien Töchter diesen Part ggü. euch beiden übernehmen müssen, sollten sie durchaus diese Verantwortung auch übernehmen dürfen. Du kannst beratend zur Seite stehen und ihnen mit gutem Beispiel vorangehen. Aber du kannst und darfst sie nicht mehr schützen. Du würdest ja auch nicht, wenn sie irgendwo was auf Rechnung bestellen und dann nicht mehr zahlen können ,die Mahnungen stillschweigend verschwinden lassen und begleichen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hi tina,
du hast recht. ich denke ich werde mich mit beiden mädels zusammen setzen und eichfach mal besprechen, was zu tun ist, ihre vorstellungen mal eruieren, meine dinge darstellen ( es ist ja nicht so, dass ich finanziell auf rosen gebettet wäre). bislang ist's mir schon schwer gefallen. seit kurzem sind wir geschieden und bis dahin habe ich über 600,-€ monatlich an unterhalt für KM und tochter gezahlt, habe die laufenden Kosten meiner Großen (kontaktlinsen, auto, versicherung) am Hals, zahle ein bauspardarlehen aus der ehe alleine zurück, habe ihr das schuldenfreie auto gelassen und zahle monatlich über 200€ für das andere auto, das ich behalten habe und werde wohl demnächst noch so ca. 200-300€/monat wg. zugewinnausgleich am hals haben.
ich lebe seit einem halben jahr mit meiner neuen partnerin zusammen und wir teilen uns die laufenden kosten des täglichen lebens, sonst wäre ich wohl am rande der insolvenz.
vlg nullfuenfer
ich werde mich mit beiden mädels zusammen setzen und eichfach mal besprechen, was zu tun ist, ihre vorstellungen mal eruieren, meine dinge darstellen
:thumbup: genau so machst Du es.
Und egal was Ex behauptet.
Beim Alter Eurer Kinder spricht nichts dagegen, den eigenen Lebensunterhalt außreichend selbst zu erwirtschaften.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
