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Voraussetzungen für Unterhalt

 
(@lollipop)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Folks!

Ich hab mal wieder ne Frage.
Diesmal den Unterhalt betreffend...

KM zahlt Unterhalt in Höhe von € 160 - nach viel hin und her hat mein Mann des lieben Frieden willens auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit versichtet und es so angenommen... allerdings eher auf drängen der Tante von der Beistandschaftstelle!
Der Unterhalt wurde damals auf Basis von zwei 400€-Jobs berechnet, nun hat die KM diese aber nicht mehr inne, sondern stattdessen eine Vollzeitstelle.

Hätte sie diese Änderung bekannt geben müssen?
Habe im www nur gefunden, das der Unterhaltspflichtige nicht verpflichtet ist Änderungen bekannt zugeben, es sei den es übersteigt 10% Nettoeinkommen...

Ich hoffe mir kann jemand Licht ins Dunkle bringen?!

Schönen Abend!

Lollipop


Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 23:45
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Dein Mann aufgrund belegbarer Tatsachen davon ausgehen kann (jetzt Vollzeitstelle), dass sich das Einkommen der Ex um mehr als 10% erhöht hat, dann kann er meines Wissens eine erneute Auskunft verlangen.

In der Folge natürlich auch eine Neuberechnung des KU.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 15:51
(@lollipop)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Staengler!

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Der Tante haben wir das schon mitgeteilt, allerdings ist diese ziemlich träge und da es sich ja um eine Mutter handelt noch ein stück träger dazu...

Wir haben ja auch noch die Vermutung, das sie noch einen Job dazu hat!
Aber wenn Sie das nicht freiwillig bekannt gibt, ist die JA-Tante auch nicht bereit sich Kontoauszüge zeigen zu lassen...  :exclam:

Müssen das dann wohl doch mal wieder über den Anwalt machen lassen, da der da zackiger ist...

LG
Lollipop


Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2011 12:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Von sich aus der Pflichtige nichts melden.
Auch nicht bei mehr als 10% plus.

Neue Auskunft kann erst nach 2 Jahren gefordert werden oder wenn eine nennenswerte Steigerung glaubhaft gemacht werden kann.
Und zwar bevor man die Auskunft hat!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 23:54