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Kindesunterhalt / Wohnwert

 
(@andre76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forumsteilnehmer,

ich bräuchte einen Tipp/Rat:

wie wird der Wohnwert / Mietvorteil in der Berechnung des Kindesunterhalt ermittelt?

Ich selbst nutze eine Immobilie (Haus 100 m² für mich alleine), das noch nicht abgezahlt ist.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2011 22:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

schon die Suche ausprobiert?  😉

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2011 22:43
(@andre76)
Schon was gesagt Registriert

ja habe ich, nur nichts richtiges dazu gefunden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2011 23:01
(@webspider)
Zeigt sich öfters Registriert

Aufgrund der wenigen Infos folgende Fragen:

-Wer steht im Grundbuch,
-wie sind die Zins- und Tilgungszahlungen,
-wen bist du wie Unterhaltspflichtig /gegenüber wieviel Personen/ Exfrau /Kindern wie viele und wie alt
-Scheidung wann oder Trennung /

Aufgrund deiner zu kurzen Schilderung des Sachverhaltes folgende unverbindliche Antwort:

-der Mietvorteil im Trennungsjahr wird etwas anders angesetzt, als der nach der Scheidung zur Berechnung von nachehelichem EU und KU.

Im Trennungsjahr nimmt man als Wohnvorteil den Betrag, den der im Haus Verbleibende für eine eigene Wohnung zahlen würde (kalt plus kalte NK). Für den Mietvorteil nach der Scheidung nimmt man die für das Objekt auf dem Markt realistischer Weise zu erzielende Miete.

hier noch ein Link zur allg. Info

http://www.scheidung-online.de/einkommen.htm


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 01:31
(@andre76)
Schon was gesagt Registriert

Danke schonmal für die Infos obwohl mir noch einiges unklar ist,

Die Scheidung war 2009, da die Ex wieder geheiratet hat bin ich nur den Kindern (4 und 7) unterhaltspflichtig.

Das Haus wurde in der Ehe im beiderseitigen Einverständniss gekauft. Die Ex wurde noch vor der Scheidung aus

den Kreditverträgen und Grundbuch entlassen. Was wäre denn eine realistische Miete für eine Haushälfte 100 m2

im Raum Erlenbach a. M.  Bei der letzten Berechnung des Unterhalts, vor der Scheidung wurden damals Zinsen

550€,Fahrtkosten in Höhe 180€, BU 47,11€,zusatz KV 27,60€, RisikoLv 19€, 2mal Unfall 6€ für die Kinder

angesetzt. Hab ich das beim Lesen Richtig verstanden das ich jetzt noch von den Tilgungen 4% vom Jahresbrutto

als Altersvorsorge oder Vermögensaufbau ansetzen kann?  Nach der Scheidung gab es noch einmal ein

Gerichtsverfahren wegen einer Vertragsstrafe(Hausbau), bei der ich und meine ex einem Vergleich mit

Ratenzahlung zugestimmt, wo ich die größere Rate i.H.v. 100€ übernommen habe. Sind diese Schulden ansetzbar?

In einem Schreiben der Anwältin meiner Ex wurde mir mitgeteilt das ich mich an den Kosten der zusatzKv der

Kinder beteiligen muß ,ich zahle aber selbst für meine Kinder noch 2 mal Rentenversicherung für den Großen

schon vor der Ehe. Muß ich mich an der zusatzKv beteiligen? 

wie muß ich mir jetzt in etwa die Berechnung vorstellen  schonmal Danke für eure Antworten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 20:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Über die Vergleichsmiete musst du dich mal bei dir am Ort informieren.
Z.B. Immoscout, Mietenspiegel oder Makler.

Die 4% vom Brutto sind der Maximalbetrag für zusätzliche AV.
Wenn das noch nicht anderweitig ausgeschöpft ist, z.B. durch LV,so kannst du das mit Tilgung auffüllen.

Einen Grund,die Zusatz-KV zu bezahlen sehe ich nicht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 20:37
(@andre76)
Schon was gesagt Registriert

Kaltmiete oder komplett mit allen Nebenkosten laut Mietspiegel?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 20:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kalt.
Also alles, was du gegenüber einem Mieter sparst.
Heizen tust du ja genauso wie ein Mieter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 20:51
(@andre76)
Schon was gesagt Registriert

ok, danke.

Noch eine Frage:

Wo wäre es am besten den Unterhalt berechnen zu lassen, beim Jugendamt, bei meinem Anwalt oder alles der Gegenseite der Anwalt meiner Ex zu schicken?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 20:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier!
Das ist kein Hexenwerk.

Mit dem Ergebnis gehst du zum JA und lässt genau das titulieren.
Wenn die sich weigern, gehst du zum Notar, der macht das was du willst für rund 20,-€.
Das JA verrechnet sich gerne zu deinen Ungunsten, dein RA ist teuer und der gegnerische RA ist sowieso dein Feind.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 21:26




(@andre76)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank Beppo für deine Antworten. Hilft mir schon sehr weiter. Also werde ich mal den Notar aufsuchen.

Danke nochmals.

Bei weiteren Fragen wende ich mich gerne wieder an das Forum.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 22:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andre,

Also werde ich mal den Notar aufsuchen.

der wird keinen Unterhaltsbetrag ausrechnen, sondern nur den Betrag beurkunden, den Du ihm nennst. Das hilft Dir im Moment also nicht.

Bei weiteren Fragen wende ich mich gerne wieder an das Forum.

diese Fragen gibt es im Prinzip bereits - wie Beppo oben angeboten hat: Stell Deine Zahlen hier ein; dann sagen Dir die Cracks auf den Euro genau, welchen Betrag Du dem Notar nennen solltest.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 02:44
(@andre76)
Schon was gesagt Registriert

ok, ich schreib dann noch was zur Berechnung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 08:41