Abänderung eines Un...
 
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Abänderung eines Unterhaltstitels

 
(@nacktschnecke)
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Hallo,
ich habe bei der Erstellung der Unterhaltsurkunden für meine Kinder nicht auf eine Befristung bis zum 18.Lebensjahr geachtet,jetzt wird meine Tochter bald 17 und fängt eine Ausbildung an,wenn sie eine Ausbildungsvergütung bekommt,muß ich dann weniger Unterhalt zahlen :question:Für die Kinder besteht eine Beistandschaft beim JA,kann ich da von mir aus eine befristung bis zum 18.Lebensjahr verlangen?Ich zahle den vollen Unterhalt für beide Kinder in Höhe von 712 Euro.Auf Nachfrage von meiner Frau beim JA wurde ihr lapidar mitgeteilt,wir sollen uns keine Sorgen machen und den Unterhalt mit dem Monat der Volljährigkeit einfach einstellen,die Kinder müßten dann schon selber reagieren.

lieben Gruß  Nacktschnecke


ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2011 19:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Der übliche JA-Blödsinn.
Wahlweise Inkompetenz oder ne Lüge.

Der Titel behält seine Wirksamkeit auch nach dem Wegfall des Rechtsgrundes.
Auf die Beibehaltung dieses Missstandes hat die Anwaltsministerin Zypries bei ihrer Reform von 2009 besonders geachtet.

Du musst die Herausgabe verlangen,ansonsten kann weiter vollstreckt werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2011 19:39
(@nacktschnecke)
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muß die Kindesmutter damit einverstanden sein,wenn ich diese Änderung haben will?Unterhalt zahlen will ich ja weiterhin,aber nur was ich muß.

Gruß    Nacktschnecke


ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2011 20:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Titelabänderung zu Deinen Gunsten braucht immer die Zustimmung des Titelbesitzers. Oder eine gerichtliche Abänderung. Zu achten ist auch darauf, dass ab dem 18. Geburtstag BEIDE Elternteile zu Barunterhaltsleistung verpflichtet sind UND ab Volljährigkeit an das Kind direkt gezahlt wird.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2011 21:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

muß die Kindesmutter damit einverstanden sein,wenn ich diese Änderung haben will?

klar muss sie einverstanden sein; ansonsten kann (und wird) sie Dir den Gerichtsvollzieher schicken.

Unterhalt zahlen will ich ja weiterhin,aber nur was ich muß.

dann bitte Deine Ex (und wahlweise auch Eure Tochter) nach Vorliegen des Ausbildungsvertrages doch um ein Gespräch, in dem Ihr gemeinsam den künftigen Unterhaltsbetrag festlegt. Über diesen Betrag kannst Du dann einen neuen Titel (mit Befristung auf das 18 Lebensjahr der Tochter) anbieten; selbstverständlich gegen Herausgabe des alten Titels.

Manche Dinge gehen im persönlichen Gespräch einfach stressfreier, billiger und schneller als über Anwälte und Gerichte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2011 21:24
(@nacktschnecke)
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Huhu,
ein persönliches,streßfreies Gespräch mit meiner Ex gibt es nicht!Und den Kindern wird eingetrichtert,das nur Papa für den Unterhalt(auch bei weiterem Schulbesuch,Lehre usw.)zuständig ist,auch nach dem 18.Geburtstag.Wenn ich Ex erkläre,das ich den Titel ändern lassen will,wird es auf jeden Fall nur über einen Anwalt/Gericht möglich sein-weil Ex hat immer recht!Wenn Tochter 18 ist muß Ex doch auch Barunterhalt mitzahlen und das ganze Kindergeld wird angerechnet.Das heißt,wenn Tochter mir nicht sagt,wieviel Ausbildungsvergütung sie bekommt und wieviel Ex verdient,kann Ex.bzw mit den vorhandenen Titel pfänden gehen?und ich kann nichts machen?

Gruß    Schneckchen


ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2011 22:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch,

du kannst eine Abänderungsklage einreichen und gleichzeitig Pfändungsschutz beantragen.

Es mag sein, das den Kindern das eingetrichtert wird. Zur Not müssen sie mit Erreichen der Volljährigkeit evtl. sogar kostenpflichtig von einem Menschen in schwarzer Robe in einem Gerichtssall gesagt bekommen ,das Mama eben nicht immer Recht hat und sie nurdann Unterhalt bekommen ,wenn sie auch ihre Pflichten wahrnehmen. Diese sind z.B. den Ausbildungsvertrag vorzulegen, die Ausbildung zügig zu betreiben, die eigenen Einkommensverhältnisse dem Vater offenzulegen und auf Auffoerdung sogar die der Mutter dem Vater zur Verfügung zu stellen. Sie werden dann ebenfalls lernen ,das sie beide Elternteile zum Unterhalt uaffordern müssen, sie aber durchaus das REcht haben auf den Anteil der Mutter zu verzichten.

Bis zum Erreichen der Volljährigkeit würde ich die KM mit Fristsetzung unverzüglich aufforden den Ausbildungsvertrag vollständig dir vorzulegen, ebenso den Nachweis über die Ausbildungsvergütung und eienr Neuberechnung zuzustimmen. Sollte sie dir die Unterhalgen verweigern wirst du ihr schon vorsorglich eine Auskunfts- und Abänderungsklage in AUssicht stellen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2011 22:47