Wohnwertt / Titel
 
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(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin,

ich bin aufgefordert den Kindsunteralt zu titulieren und den Ehegattenutnerhalt  :rofl2: hab ich natürlich nicht gemacht,
Stattdessen ziehe ich BaldExe fein fiktives Einkommen ab. Soll die doch endlich mal arbeiten gehen, wird sich ja wohl ein 400€-Job finden. Putzjobs gibt’s doch genug. Bin ja mal gespannt, ob sie mich jetzt verklagt.

Auf jeden fall hat mein Anwalt der Gegenseite mitgeteilt: "Unser Mandant wird ohne Anerkennung einer rechtl. Verpflichtung für zukünftige Kinndsunerhaltsberechnungen eine Jugendamtsurkunde für das Kind X in Höhe des Zahlbetrags von mtl. 327errichten lassen."

Heisst das jetzt ich bin fein raus und muss die nächsten Jahre nur327 zahlen oder geht das trotzdem nach DT wie BaldExe behauptet?

Sie wohnt ja mit Kind in meiner Wohnung (vor der Ehe gekauft, läuft alles auf meinen Namen). Sie zahlt aber Meite+NK.Die Miete ist ca. 50-100 € unter Mietspiegel. Jetzt hat ihr mein Anwalt geschrieben (davon wusste ich aber nix) das sie Wohnvorteil hat.

Das steht:“Der Wohnvorteil Ihrer Mandantin, der bei einer Unterhaltsberechnung Berücksichtigung finden muss, liegt über der tatsächlich gezahlten Miete.“

Hat der sich da nicht total verhaun? Ich dachte Wohnwertiger Vorteil ist nur für den, dem die Hütte gehröt und da auch lebt?


Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 01:45
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Karlo

Die Mieteinnahmen erhöhen deine Einkünfte, dabei ist es unrelevant von wem die kommen.
Deiner EX könnte, wenn beweisbar zuwenig Miete gezahlt wird, ein ''Wohnvorteil'' in der Höhe der Unterbezahlung fiktiv angerechnet werden.
Es tut sich aber auch die Frage auf, warum du auf einen Teil der Miete verzichtest.Die ''zu wenig gezahlte Miete'', schmälern deine Einkünfte und könnten dir wieder fiktiv angerechnet werden um mehr Unterhalt zahlen zu können.
Wie man es dreht und wendet, ein Schreiben vom Anwalt führt noch nicht dazu ''Recht'' zu bekommen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 13:45
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin Wedi,

meine Mieteinnahmen decken genau die Abzahlung des Darlehens. Das sind gerade mal 15,50 die ich mehr bekomme.

Wie beweise ich denn, das sie zu wenig Miete zahlt? Bei Immoscout nach ähnlichen Wohnungen suchen?
Makler fragen was möglich ist?

Da sie aber immer Miete zahlt, kann ich sie ja nicht kündigen.
Sie musste sich jetzt aber sogar Kohle leihen, weil sie mit dem Unterhalt die Miete nicht mehr zahlen kann.
Die Miete wollte ich mal erhöhen, aber irgendwie hat das nicht geklappt.

Wenn ich aber die Wohnung mit meiner neuen Freundin selbst nutze, wird mir ja wieder ein Wohnvorteil angerechnet?


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 14:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn

Hab ich da nun etwas falsch verstanden?
Oder ist meine Antwort falsch?

Oder fehlen dir auf deiner Tastatur ein paar Buchstaben?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 14:21
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Alles okay! Da ging was daneben, habe den Text oben reinkopiert.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 14:27
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein Makler wird dir sicher Auskunft geben können, nur muss diese Auskunft dann auch gerichtsfest sein.
Sollte der Punkt strittig sein, hilft wohl nur ein unabhängiges GA.

Wenn ich aber die Wohnung mit meiner neuen Freundin selbst nutze, wird mir ja wieder ein Wohnvorteil angerechnet?

Korrekt, nicht nur ein Wohnvorteil, sondern auch eine ''Haushaltserparnis''.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 15:07
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Wedi,

Wie macht man die Auskunft gerichtsfest?

Haushaltsersparnis?
Gilt das etwa auch, wenn ich jetzt mit meienr neuen zusammen wohne? Ich bin ja mit ihr zusammen gezogen in ihre Wohnung.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 16:12
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie macht man die Auskunft gerichtsfest?

Damit meine ich, das wenn du einen Makler wegen dem Mietspiegel beauftragst, er von der Gegenpartei als ''befangen'' hingestellt werden kann, aber um die Höhe einer Miete aufzuzeigen reicht das erstmal aus.Um das hieb und stichfest zu machen müsste ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger die Höhe der Miete festlegen, dem der Richter dann als ''Richtlinie'' folgen könnte.

Haushaltsersparnis?
Gilt das etwa auch, wenn ich jetzt mit meienr neuen zusammen wohne? Ich bin ja mit ihr zusammen gezogen in ihre Wohnung.

Ja, nach den Leitsätzen des OLG Hamm könnte dein SB bis zu 20% gesenkt werden.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 16:28
(@karlo)
Rege dabei Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Habe OLG Düsseldorf 14 % und nach BGH sogar 25 % gefunden. Alelrdings ging es da um wieder verheiratete und nicht Lebenspartner.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 18:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Habe OLG Düsseldorf 14 % und nach BGH sogar 25 % gefunden. Alelrdings ging es da um wieder verheiratete und nicht Lebenspartner.

Vom OLG DD weiss ich das nicht, das OLG Hamm, das für mich zuständig ist, sagt bis zu 20% was bei mir auch seine Anwendung gefunden hat und ich bin nicht wieder verheiratet.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 19:36




(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Wedi,

das ist Mist. Hoffentlich wird das bei mir nicht angewendet.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 19:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bevor man da mit Gutachten, Mietspiegeln und anderen Tools herumwedelt: Warum nicht einfach die Miete auf "ortsüblich" erhöhen und den Wohnvorteil ausser acht lassen?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 20:01
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin Martin,

hatte ich versucht, ist sie nicht drauf eingegangen, weil sie es nicht zahlen könnte.
Inzwischen muss sie sich Geld leihen, um die Meite weiter bezahlen zu können, weil wir den Unterhalt gekürzt haben.
Bald hab' ich sie soweit das sie freiwillig auszieht. Dann hat sich das eh erledigt.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 13:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dann viel Glück ,das sie nicht allzuweit mit eurem Kind wegzieht


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 13:23
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin midnightwish,

wenn sie sich traut, ist sie dann ganz weg. Ihre Familie wohnt 550km entfernt
Hier wird sie nicht bleiben, weil eine andere auch kleinere Wohnung genauso teuer sein wird. Ihrer Meinung nach stehe ich auch nicht mehr zur Verfügung,
wenn es ums Kind geht da ich 30km weiter zu meiner neuen gezogen bin.
Allerdings hat mein Anwalt ihr schon Bescheid gegeben und dargestellt, dass ich mich total viel kümmre und sie ja sogar alleine wegziehe wollte
und das Kind bei mir lassen wollte. Mein Anwalt schrieb auch, das mein Angebot steht, dass ich dann das Kind übernehme.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2011 10:43
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Allerdings hat mein Anwalt ihr schon Bescheid gegeben und dargestellt, dass ich mich total viel kümmre und sie ja sogar alleine wegziehe wollte
und das Kind bei mir lassen wollte. Mein Anwalt schrieb auch, das mein Angebot steht, dass ich dann das Kind übernehme.

Das wird sie aber mit Sicherheit nicht von einem Umzug mit dem Kind abhalten...

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 11:16