wird bei der Errechnung des KU der Selbstbehalt vom Nettolohn abgezogen?
In wieweit hat die neue Ehe mit ehelichem Kind Einfluß auf die Anrechnung? 😎
Hallo Unbekannt,
wird bei der Errechnung des KU der Selbstbehalt vom Nettolohn abgezogen?
Im Prinzip schon, der Rechenweg sieht nur anders aus. Es wird das durchschnittliche monatliche Netto genommen bzgl. verschiedener Dinge und mit dem Restbetrag in die DT geguckt. Der KU vom Restbetrag abgezogen darf nicht unter den SB führen. Hingegen, wenn der Mindesunterhalt nicht geleistet werden kann, sind die Richter bisweilen erfinderisch, um diesen eben doch zu sichern. Vielleicht magst du ein wenig mehr Zahlen beisteuern.
Wenn du in neuer Ehe ein leibliches Kind hast, so ist dieses unterhaltsgleichberechtigt zum Kind aus der früheren Partnerschaft/Ehe.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
frag ich weiter wegen der D'dorfer Tabelle.
Erste:
Die DT ist für 3 Personen, zwei Kinder und eine Ex. Jetzt kommen hinzu ein neues Kind und eine Next. Werden nun 3, 4 oder gar 5 Personen gezählt, heisst pro Person eine Stufe niedriger? Bei mir sind es 4 die gerechnet werden also 1 Stufe niedriger. In anderen Bundesländern hab ich schon von 5 gehört, also 2 Stufen niedriger.
Zweite:
Heisst unterhaltspflichtig auch pflichtig wenn Mamsel selbst genügend verdient? Heisst die DT wird eins höher gestuft, wenn kein EU gezahlt wird? Annahme 2 Kids eine Ex.
Hey!
Also eins versteh ich meist nicht wirklich..
Zweite:
Heisst unterhaltspflichtig auch pflichtig wenn Mamsel selbst genügend verdient?
Betreffend des KU .. also bei vielen scheint da irgendwo immer wieder der Gedanke umher zu spucken irgendwann, irdenwo, irgednwie is es mögliche das der KU mal nicht mehr geleistet werden muß!
Nur weil die KM arbeitet oder vielleicht mal den 6er im Lotto hat, heißt doch das nicht das dann der KU dem KIND nicht mehr zusteht, oder das die KM .. oder eben auch umgekehrt .. doch nun "genug" finazielle Mittel hat, das der KU vom anderen Elternteil nicht mehr geleistet werden muß...
Es sind doch auch in einer "normalen" Familie beide Elternteile bestrebt den Unterhalt der Kids zu ermöglichen ..
Es sind auch anch einer Trennung eben beide Elternteile auch weiterehin die Eltern der gemeinsamen Kinder und beide weiterhin gemeinsam Unterhaltspflichtig..
Weshalb sollte da ein Elterteil mtmal aus dieser Verpflichtung heraus sein..
Das wird nie so sein ..
Einzigste ist das aus berechtigetn Gründen ein Elternteil den KU nicht leisten kann.
Aber es geht eben hierbei um die KINDER und nicht um die oder den Ex!
Finde es manchmal Schade das es wenn es um den KU geht solch eine endlose Diskussion gibt
..dabei sind es die Kinder die am wenigsten etwas für eine Trennung können ..
Gruß
Jens
das ist schon richtig. Nur, wenn ich für meine Kids zahle, was ich auch tue, und ich sehe, dass meine Olsche in den neusten Designerklamotten rumläuft und die Kids übers Jahr nur ein paar Winterstiefel tragen, dann frag ich mich wem ich was zahle. Vorallem, wenn ich dann sehe, dass meine jetzige Familie eindeutig den Kürzeren zieht.
Stell Dir vor man zahlt KU und die Alleinerziehende hat soviel Einkommen, dass sie kein EU bekommt. Die Frage ist, ist die Tabelle dann so gültig, da für 3 Personen aufgestellt, oder geht die Rutscherei nach oben jetzt los?
Oder: meine Next hat einen Job bis Mai. Ich hab durch den Unterhalt nicht soviel, dass ich ihr Unterhalt zahlen könnte, aber müsste. Rutsch ich dann die Tabelle wieder einen runter, bis ich zahlen kann? Und hat das Auswirkungen auf den EU der Ex und KU der Kids?
Besser: taucht meine Next neben der Ex in der DT als Unterhaltsbedürftige auf?
Betreffend des KU .. also bei vielen scheint da irgendwo immer wieder der Gedanke umher zu spucken irgendwann, irdenwo, irgednwie is es mögliche das der KU mal nicht mehr geleistet werden muß!
Nur weil die KM arbeitet oder vielleicht mal den 6er im Lotto hat, heißt doch das nicht das dann der KU dem KIND nicht mehr zusteht, oder das die KM .. oder eben auch umgekehrt .. doch nun "genug" finazielle Mittel hat, das der KU vom anderen Elternteil nicht mehr geleistet werden muß...
Es sind doch auch in einer "normalen" Familie beide Elternteile bestrebt den Unterhalt der Kids zu ermöglichen ..
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Ich bin auch der Meinung, daß beide Elternteile für die Kinder aufkommen müssen.
Aber die Verhältnisse "normaler Familie" zu bestreben ist völligstens unzweckmäßig und das Ziel wäre nicht realisierbar., weil es keine normale Familie gibt.
Zweckmäßig ist eine angemäßene Versorgung das Kindes. Das Abdrücken des Kohle auf jeden Preis ist kein Selbstzweck.
Ich sehe das völligstens anderes, daß die Berücksichtigung der Einkommensverhältnissen der Elterntiele keine Berücksichtigung finden soll. Wen eine 6 im Lotto hat, und andere von 840 € leben muß ist unverhältnissmäßig und auch unzweckmäßig. Interesse des vor allem Kindes aber auch allen Beteilligen berücksichtigt werden müssen. Das würde eine friedliche Lösung fördern, was vor allem den Kinder zugute käme, die schon genung unter Streitigkeiten leiden.
Diese (Steireitigkeiten) umbrigens im "6-Lotto" fall und auch sonst durch paar euro mehr nicht ausgleichen werden können. Geld ist auch nicht alles. Das wäre ziemlich traurich, wenn heranwachsende Kinder das Gegenteil glauben würden.
liebe grüße mari
dann schau Dir mal eine normal Familie an. Der Vatter arbeitet und die Mutter sitzt faul mit dem Kind zuhause.
Da sagten dann die Politiker, dass geht so nicht. Hausfrauen- und Mütterarbeit ist gleichgestellte Arbeit.
Jetzt trennen sich die Eltern. Die Arbeit bleibt die gleiche. Die Leistung auch. Papa zahlt und Mama arbeitet haushalts- und müttermässig. Nenn es Aufteilung in Finanzleistung und Erziehungs-/Betreuungsleistung.
Das bisschen Bemühen der Väter am Feierabend und am Wochenende ist doch eh nicht der rede wert, Männer gehen eh nach der Maloche in die Kneipe oder zum Fussball.
Solange wir Politiker aus solchem Elternhaus haben wird sich das nicht ändern. Ausserdem ist es so doch ganz einfach. 😮
[Editiert am 17/3/2004 von bigbaer]
Hi,
dann schau Dir mal eine normal Familie an. Der Vatter arbeitet und die Mutter sitzt faul mit dem Kind zuhause.
Da sagten dann die Politiker, dass geht so nicht. Hausfrauen- und Mütterarbeit ist gleichgestellte Arbeit.
Was soll denn das?
Schade, dass in einigen Köpfen die Erziehungsleistung immer noch nicht anerkannt wird.
Deine Äußerungen sind abwertend und betreffen im übrigen nicht nur Mütter, sondern auch Väter.
Arbeiten (im beruflichen Sinne) kostet weniger Zeit, Kraft und Nerven und bringt nebenbei auch mehr Geld.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
das war ein allgemeines Statement wie es früher gesehen und was daraus gemacht wurde.
Auf gut deutsch, eine Erklärung wie es zu den heutigen Ansichten der Teilung in Finanzleistung und Erziehungsleistungen kommt. Nämlich dadurch, dass diese beiden Leistungen in der Familie gleichgestellt wurden. (Hättest Du nicht nur diesen Satz den Du rausgezogen hast gelesen, das steht nämlich deutlich in einem nächsten Satz).
Da Du das aber richtig findest, diese Gleichstellung, findest Du also auch die Trennung aber Gleichstellung zwischen Finanz- und Erziehungsleistung richtig. Nichts weiter wird heute bei den Scheidungen mit Kind gemacht. Da sind wir ja einer Meinung.
Das andere mit der Kneipe u.s.w. ist eine leider immer noch manifestierte Meinung vieler gefrusteter Mütter und Politikerinen, die aber dazu führt, dass die Meinung umgeht, ein Vater hätte nichts mit der Erziehung der Kinder und damit auch nach einer Ehe zu tun. Ich denke auch hier sollte die Anerkennung der Erziehungsarbeit durch die Väter stattfinden, was bisher in keinster Weise geschieht. Es ist einfacher in finanziellen Werten zu denken als in Kindeswohldenken.
eine Diskussion welche Arbeit schwerer ist, mehr Nerven kostet etc ist müssig und ich weigere mich diese zu führen. Für mich ist Gleichberechtigung nicht, dass alle das Gleiche tun, sondern alle in gegenseitiger Verantwortung das tun, was alle Beteiligten weiter bringt. Heisst, eine Frau die den Haushalt führt und die Kinder hütet, bekommt die Hälfte aller Einnahmen des Mannes der einem Beruf nachgeht. Denn ohne den anderen geht es nicht so wie es gerade läuft. Gegenseitige Verantwortlichkeit ist ein Begriff der leider immer mehr von der Bildschirmfläche verschwindet. Es geht nur noch um Gleichheit beim Geld.
[Editiert am 17/3/2004 von bigbaer]
@sky
Deinen Einwand stütze ich.
@bigbaer
Was hat das mit dem Ausgangsbeitrag zu tun? Ich erinnere einfach mal an meine Bitte von gestern abend, die du gelesen hast. Also zurück Marsch-Marsch zum Beitrag von Unbekannt. Das kann doch so schwer nicht sein, oder?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
wir schweifen ab, Du hast Recht. Ich besitze leider den Bazillus Dinge die mir im Mund umgedreht werden zu rechtfertigen.
Um ehrlich zu sein, ich habe gar nicht mehr den ersten Beitrag im Blick gehabt. So kommt man von Hölzchen auf's Stöckchen.
Gut das es den Moderator gibt.
Also Frage zurück und weiter: Wie sieht denn die DT eine neue Ehe mit Kind und was sagt der Selbstbehalt?
Es zählen natürlich nur Kinder denen Du Unterhalt schuldest.
Private Vergnügen wie eine neue Frau mit
Kind finden nur in soweit Berücksichtigung, als
das Dein Selbstbehalt gekürzt wird, wenn
ihr zusamenwohnt weils billiger ist.
stimmt so nicht. Die Kinder, auch die nachehelichen sind gleichberechtigt. Kannst Du soviel KU nicht aufbringen ohne den Selbstbehalt anzutasten wirst Du eine Stufe tiefer gerangt. Solange bis Selbstbehalt und KU in Einklang stehen.
Sollte trotz KU etwas übrig bleiben kloppen sich darum die Exen und Nexten. Wobei die Ex Vorrang hat (Differenz- oder Anrechnungsmethode). Bleibt dann zum Selbstbehalt noch was übrig, geht die gleiche Berechnung für die Next los.
Meine Frage ist nur, ob sich durch 3 Kinder, 1Ex und 1Next der Selbstbehalt dadurch reduziert, dass man 2Stufen niedriger gestuft wird (und damit weniger KU, mehr EUs zahlt).
sofern es Deine sind....
und sie damit Unterhaltsansprüche an Dich haben.
Chriss hat schon recht, denn seine Ausführungen differenzieren zwischen Next mit Kindern aus vorheriger Partnerschaft und gemeinsamen Kindern. Auch die Herabsetzung des SB durch Wohnkostenteilung findet Anwendung.
Es wird, so glaube ich, ein wenig der Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag vermischt.
Der Selbstbehalt darf nicht unterschritten werden. Dass es doch (mal) vorkommt ist eine andere Sache und darin zu begründen, die DT hat keine Gesetzeskraft. Wir brauchen nicht darüber zu philosophieren, dass der SB das Existenzminimum darstellt.
Der Bedarfskontrollbetrag führt bei Unterschreitung dazu, dass man eine Stufe niedriger geht, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr durch den Unterhalt unterschritten wird.
Die DT ist ausgelegt für eine Ex und zwei Kinder. Bei mehr/weniger Unterhaltsberechtigten können Ab-/Zuschläge vorgenommen werden, was die Anwendung einer niedrigeren/höheren Tabellenstufe zur Folge hat. So ist es allgemein üblich, bei vier Unterhaltsberechtigten eine Stufe runter zu gehen.
Reicht die Verteilungsmasse zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche nicht aus, wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Soll heißen, jeder bekommt den Anteil an Unterhalt von der Verteilungsmasse, der ihm prozentual von der Gesamtunterhaltssumme lt. Stufe 1 zusteht.
Knifflig in diesem Zusammenhang ist eine Next ohne gemeinsame Kinder und die arbeitet. Meist fällt sie aus der Unterhaltsberechnung raus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey!
Will dennoch auc mal kurz meine Senf dazu geben ..auch ..Sorry Deep .. wenn es nicht zum Beitrag passt .. Aber aus Themen können auch andere Diskussionen entstehen u das ist doch manchmal auch gut ...
:)
>>> Bigbaer
Also ich habe das im Ansatz auch erst etws anders aufgefasst...
Wolte das mal erwähnen ..
Und zu Sky ...
Ich möchte mich einfach deinen Ausführungen voll und ganz anschließen !!
Gruß Jens
Hey!
>>> Bigbaer
Also ich habe das im Ansatz auch erst etws anders aufgefasst...
Wolte das mal erwähnen ..
Gruß Jens
danke für das Feedback, schau mal in mein Profil, hab mit dieser, meiner etwas provozierenden Art und Weise ein kleines Problem. Ist leider in meinem Job sehr hilfreich, privat desto weniger.
Gruß gebraucht zurück
Harald
Reicht die Verteilungsmasse zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche nicht aus, wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Soll heißen, jeder bekommt den Anteil an Unterhalt von der Verteilungsmasse, der ihm prozentual von der Gesamtunterhaltssumme lt. Stufe 1 zusteht.
DeepThought
Ich kenne auch Richter die dann eine Stufe in der DT runter gehen. Das aber nur bei Fällen von Einkommen für unter 135%Regelsatz. Dem KU tut das nichts. Zu Bedenken ist, dass zur Berechnung des EU das anteilige Kindergeld nicht dem KU in Abzug gebracht wird. Mit jeder Stufe nach unten wird also weniger KG abgezogen, bleibt also mehr Gehalt übrig für den EU und der Bedarfskontrollbetrag sinkt.
