hallo,
weiss jemand was einer mutter mit kind (10) als existenzminimum im monat zusteht !!!
tschaui, selbstschuld
Hey!
Ich hatte ja schon in dem anderen Topic meine Gedanken dazu geschrieben ..
Nu möchte ixch hier auch kurz was dazu sagen..
Scheinbar geht es merh um den Ehegattenunterhalt ..
Also wenn sie nicht arbeiten sollte..würde ihr ja voraussichtlich nur Sozialhilfe gewährt werden können..Sofern du ..eben der Ex nicht leistungsfähig wärst auch ihr Unterhalt zu leisten ..der KU ginge ja da erstmal vor.
Somit würde sie, die KM, dann theoretisch den Regelsatz der Hilfe zum Lebsnunterhalt bekommen + Wohnkosten * besonderen Wohngeldzuschlag + den besonderen "Zuschlag" für alleinerziehende .. für das Kind dürfte da kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestehen, da ich da jetzt mal von ausgehe das KU geleistet wird. Könte gar sein wenn der den theoretischen Regelbedarf des Kindes übersteigt, das der übersteigende Betrag auf den Regelbedarf der KM mit angerechtnet wird u der Regelbedarf um diesen gekürzt würde..
Ansich beleibt der KM dann eben der Mindestsatz übrig zum Leben.
Wobei..u da bin ich mir doch sicher..das das Sozialamt sie bei einem 10 jährigen zu erziehenden Kind auch sehr nahe legen wird das sie eine Erwerbstätigkeit aufnimmt..
Was wohl ansich auch wohl möglich wäre ..zumindest Teilzeit .. denn Vormittags dürfte der Sprössling ja in der Schule sein ..
Also von daher düfte man die KM schon zur Arbeit anhalten können ..und ich denke das sollte wohl auch so sein ..
Gruß
Jens
Hallo, könntest du so nett sein, und mehr zu * besonderen Wohngeldzuschlag + den besonderen "Zuschlag" für alleinerziehende .. sagen?
Wo ist der Unterschied zw. beiden?
Wo beantragt man das? In Wohngeldwesen od. bei Soz.amt?
Wohnkosten * besonderen Wohngeldzuschlag + den besonderen "Zuschlag" für alleinerziehende .. für das Kind dürfte da kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
bestehen, da ich da jetzt mal von ausgehe das KU geleistet wird.
vielen Dank liebe grüße
Hey unbekannt!
Also es gibt ja erstmal die Möglichkeit bei der Wohngelsstelle, die meist dem Sozialamt angebunden ist, Wohngeld zu beantragen..dafür mußt du dann natürlich deine Einkünfte dort darlegen, sowie deine Ausgaben..spriche Miete usw .. darauf hin wird dann geprüft ob dir Wohngeld zusteht..
Logischerweise ist diese Möglichkeit natürlich nicht für Sozialhilfeampfänger. Denn die erhalten ja so schon ihre Miete vom Sozialamt.. wie unten beschrieben
..
Ist allerdings jemand Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe vom Sozialamt) wird natürlich zu dem Regelsatz auch die Miete mit übernommen..wobei hier eben die wohnkosten ermittel werden u von seiten des Amtes eben ähnlich wie beim Wohngeld von der Wohngeldstelle ein Mietzuschuß von der Wohngelstelle geleistet..bissle verwirrden u unübersichtlich, ist aber so, u das nennt sich eben besonderer Mietzuschuß..im Endefekt werden eben die Mietkosten vom Sozialamt übernommen, nur das es teilweise von einer anderen Haushaltsstelle abgezweigt wird, hat eben nur rein Verwaltungstechnische Gründe..
Der Zuschlag für alleinerziehende bekommen eben alleinerziehende die von Hilfe zum Lebensunterhalt leben..
Ist ein Zusatz zum Regelsatz des alleinerziehenden da dieser eben aufgrund der alleinerziehung, so sagt es ebven das Gesetz, einen Mehrbedarf hat der ihm zu gewähren ist . Und dieser wird eben zusätzlich zur Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt geleistet.
Ich glaube das sind so ca. 114 € monatlich .. bin kir da jetzt aber nicht genau sicher ..
Gruß
Jens
hallo,
weiss jemand was einer mutter mit kind (10) als existenzminimum im monat zusteht !!!tschaui, se lbstschuld
😡 auf jeden Fall mehr als einen Vater von existenz minimun leben muss, ca 200000 schulden an der backe hat und darf dann noch 90€ betreuungs Zahlen weil die Exfrau arbeiten geht.
