Trennung: Unterhalt...
 
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Trennung: Unterhalt Frau und Kinder?

 
(@Unbekannt)

Sorry, dass ich ohne Nick schreibe.

Gibt es im Internet einen "Online-Rechner" mit dem man den Unterhalt für die Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhalt für die Ehegattin möglichst genau, oder zumindest ansatzweise ausrechnen kann? Ich habe nach so etwas gesucht, aber immer nur die Düsseldorfer-Tabelle und komplizierte Berechnungsschemen. Mir ist auch nicht ganz klar, wie das Kindergeld angerechnet bzw. verrechnet wird und wie der Minijob meiner Frau (400 EUR) beim Ehegattenunterhalt berücksichtigt wird? Mein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen beträgt 2.580 EUR.

Wir haben kein Haus und auch keine Eigentumswohnung, kein Grundbesitz usw. Wir leben in einer Mietwohnung, in der Meine Frau mit den Kindern auch bleiben wird. Ich bin Angestellter, meine Frau, wie geschrieben, arbeitet auf 400 EUR-Basis. Unsere Kinder sind 10 und 12 Jahre alt. Wir haben keinen Ehevertrag und sind seit 13,5 Jahren verheiratet. Gemeinsame Schulden haben wir auch und bezahlen monatlich 200 EUR an unsere Bank zurück. Der Kredit läuft jetzt noch 2 Jahre.

Mir gehts einfach darum ich möchte wissen, was mir nach einer Trennung zum Leben noch übrig bleibt und was ich mir dann für eine Wohnung usw. anmieten kann. Bevor ich auf Wohnungssuche gehe, sollte ich ja wissen, was ich höchstens an Miete aufwenden kann.

Wer kann mir etwas genaueres sagen (möchte erstmal kein RA befragen), kennt jemand einen Online-Rechner im Web nennen oder kann mir jemand eine ungefähre Zahl nennen, was ich

- für meine Kinder
- für meine Frau

an Unterhalt monatlich zu zahlen habe im Trennungsjahr... vielleicht einfach hier vorrechnen, damit ich es nachvollziehen kann?!

Danke für Eure Antworten!

LG Gast


Zitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nagut, rechnen wir mal:

2.580 €
- 5% (= 129 €)
- 200 € Kredit
= 2.251 €

KU gem Stude 6 der DT nach Abzug KG-Anteil

Kind 1 (10 Jahre) = 249 €
Kind 2 (12 Jahre) = 307 €

2.251 €
- 249 €
- 307 €
= 1.695 €

1.695 abzgl. 10 % Erwerbstätigenbonus (169,50 ) = 1.525,50

1.525,80 € abzgl. 400 € (Einkommen Ex) = 1.125,80 € davon die Hälfte = 562,75 €

1.525,80 €
- 562,75 €
= 963,05 €

Die Prüfung des Bedarfskontrollbetrags bleibt ohne Auswirkung, da der KU sich für das Kind 2 erst ab Stufe 2 und für Kind 1 erst ab Stufe 1 verringert (durch die KG-Anrechnung).

Dir verbleiben also 963,05 €.

Dies alles basiert auf deinem heutigen Netto, Das wird sich dann ja ab 01.01.2005 bedingt im StKl.-Wechsel verringern (ich schätze mal so um die 300 €). Ferner mutmaße ich, dass du alleine den Kredit weiter abbezahlst. Solltet ihr euch das teilen, geht der KU in die Stufe 7 hoch.

Sollte es zu Unterhaltsstreitigkeiten kommen, empfehle ich dir, schon heute eine fiktive Lohnberechnung auf StKl 1 zu machen und sämtliche Unterhaltsansprüche in 2004 und ab 2005 zu separieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 14:32
(@Unbekannt)

Hallo DeepThought,

vielen Dank für Deine Berechnung.

Du kommst auf einen maßgeblichen Betrag (nach Abzug von pauschalen Werbungskosten und Schulden) von 2.251 EUR für den KU.

Von diesem Betrag ziehst Du den KU unter Berücksichtigung des Kindergeldes ab.

Wäre der Betrag von dem angezogen wird nicht das Ursprungsnetto, also 2.580 EUR?

Müßte die Rechnung dann an dieser Stelle nicht

2.580 €
- 249 €
- 307 €
= 2.024 €

lauten???

Gemindert nun um den 10%igen Erwerbstätigenbonus (202,40 EUR)

= Zwischensumme 1.821,60 EUR

davon ab 400 EUR (Einkommen meiner Frau)

= Zwischensumme 1.421,60

und davon 3/7 (so hab ich es anderswo gelesen)

das wären 609,25 EUR Ehegattenunterhalt für meine Frau.

Unterm Strich wären das für mich dann

2.580,00 EUR
- 556,00 EUR (KU)
- 609,25 EUR Ehegattenunterhalt
= 1.414,75 EUR

und meine Frau hätte:

400,00 EUR (ihr Nettolohn)
556,00 EUR KU
609,25 EUR Ehegattenunterhalt
= 1.565,25 EUR

was im Gesamten wieder 2.580,00 EUR + 400 EUR = 2.980 EUR ergeben würde?

Weitere Frage:

Seither geht das Kindergeld auf meinem Konto ein. Wir haben ein gemeinsames Konto.

Wer erhält künftig dieses Geld? Beide zur Hälfte oder meine Frau?

So, ich weiß ich nerve vielleicht, aber trotzdem noch eine Frage meinerseits:

MUSS das alles per Titel geregelt werden oder können meine Frau und ich auch eine völlig freie Vereinbarung für KU und Ehegattenunterhalt treffen? Wenn ja, reicht Schriftform (Vertrag) aus, oder muß/sollte da ein Anwalt mitgewirkt haben? Würdest Du das empfehlen? Und, würdest Du einen gemeinsamen Anwalt empfehlen? Wir haben nicht vor, uns zu streiten.

Vielen Dank für Deine erneute Antwort, vielleicht blicke ich irgendwann in dem ganzen Wirrwarr ja auch mal durch. Das mit den 3/7 habe ich bei www.mein recht.de gelesen.

Und noch eine letzte Frage: Ich hab auch gelesen, daß von meiner Frau (nach dem Trennungsjahr) verlangt werden kann, mind. in Teilzeit zu arbeiten, so daß Unterhaltsansprüche Ihrerseits, nach Scheidung, keine mehr gestellt werden könnten. Stimmt das so?

LG und viiiielen Dank
Gast


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 22:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Gast,

der Unterhalt ist vom sog. bereinigten Netto zu ermitteln, daher erst der Abzug der "Werbungskosten" und eheprägenden Verbindlichkeiten.

Das Kindergeld ist in der Anlage zur DT aufgeführt. Es beträgt bei 135 % (=Stufe 6) genau die Hälfte, wird also vom KU abgezogen, wodurch du es fiktiv vereinnahmt hast. Das KG steht grundsätzlich dem zu, bei dem die Kinder wohnen. Deine Frau muss das an die Kindergeldkasse melden, wenn es soweit ist.

Dieses mit den 3/7 stimmt auch durchaus mal. Ich hab jetzt den sog. Halbteilungsgrundsatz angewendet.

Bzgl. KU wird mit Sicherheit ein Titel gefordert werden, zudem die Gläubiger (eure Kinder) einen Anspruch darauf haben. Kostenlos wird dies vom JA gemacht (sog. Jugendamtsurkunde). Knifflig wird's nur, in welcher Höhe du denn zu Unterhalt bereit bist, da sich dein Netto ja ab 01/2005 ändern wird. Deine Frau wird vermutlich mit einem Titel über 100% nicht einverstanden sein. Vielleicht solltest du für 2004 noch auf Stufe 6 titulieren und dann ab 01/2005 halt mal ausrechnen.

Grundsätzlich kann vom Betreuungselternteil verlangt werden, dass er einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Und dies besonders, wenn er schon während der Ehe erwerbstätig war. Also daher keine Beschränkung auf die Zeit erst nach der Scheidung. Und ja, auf Grund des Alters der Kinder ist ihr eine Halbtagsstelle zumutbar. Aber oft ist es so, dass vielerlei Gründe "plötzlich" im Raume stehen und eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen. Dann hast du kaum eine Chance.

DeepThought


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AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 23:59
(@Giesser)

Hallo Gast,

mal kurz noch etwas zu Deep´s erster Berechnung, bei der die 963,05 € herauskamen. Die 5% Werbungskosten (max 150€, unbelegt) kommen bei Dir noch dazu, d.h.

963,05 + 129 = 1092,05 €

Ist zwar nur ein kleiner Trost, aber so sieht es aus - bitter.

Gruß

Torsten


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 09:11
(@bigbaer)

vorsichtig mit dem Erwerbstätigenbonus. Manche OLGs rechnen auch mit 1/7.

Der Ehegattenunterhalt wird neuerdings (?1.1.2004?) ermittelt, indem man das KG vom DT-KU NICHT abzieht und dann rechnet. Also dort vollen Wert aus der DT nehmen!

Hast Du nur 5% Werbungskosten? Fahrten zur Arbeit, Altersversorgung wie z.B. Direktversicherung, alle Sozialversicherungen, Berufsverbände, Arbeitszimmer, etc.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 12:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

bigbaer schrieb:
vorsichtig mit dem Erwerbstätigenbonus. Manche OLGs rechnen auch mit 1/7.

Stimmt. Jedoch kenne ich das Ausgangsposting uaf eltern.de und dort schrieb er, dass er er Bayern wohnt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der süddeutschen OLGs gehen durchgängig von 10% aus.

Der Ehegattenunterhalt wird neuerdings (?1.1.2004?) ermittelt, indem man das KG vom DT-KU NICHT abzieht und dann rechnet. Also dort vollen Wert aus der DT nehmen!]/quote]
Fundstelle ?

Hast Du nur 5% Werbungskosten? Fahrten zur Arbeit, Altersversorgung wie z.B. Direktversicherung, alle Sozialversicherungen, Berufsverbände, Arbeitszimmer, etc.

Auch hier wieder weiß ich mehr durch Kenntnis des Ausgangspostings. Er zahlt mtl. knappe 40 € für eine Monatskarte des ÖPNV. Zusätzliche Altersversorgung ist für Angestellt nicht durchzubekommen. Sozialversicherungen sind vom Brutto bereits abgezogen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 12:53
(@bigbaer)

natürlich weisst Du mehr. Ich halte es nur für wichtig, dass diejenigen die nicht deine Vorkenntnisse haben jetzt keinen Fehler machen und genauso rechnen.

Es kommt also auf das OLG an, was ich ja bereits erwähnte.

Wie sieht Bayern denn die Anrechnung des KG auf die DT-Werte für die Berechnung des EUs?


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 14:14
(@Unbekannt)

OLG Stuttgart ist bei mir maßgebend, nicht OLG München. Das ich in Bayern wohne, hab ich nicht geschrieben, hätte mich aber bei eltern.de einfach interessiert.

Also, was kommt jetzt raus?

Vom Ansatz her müßte meine Rechnung von gestern Abend doch richtig sein? Der KU wird vom Netto abgezogen und nicht vom Basisbetrag für den KU? Alles andere ist unlogisch, oder?

Wer kann mit knapp 1000 EUR leben und das in einer Großstadt wie Stuttgart? Da gehen ja für eine 1-2 Zimmer-Whg. schon 500 EUR kalt für Miete drauf.

Trotzdem danke, für die Antworten.

Ich denke ich nehme einen eigenen Anwalt uns streite um jeden Cent, wenn die Lage soo dramatisch für mich ist.

Gast


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 15:46
(@bigbaer)

laut OLG D'dorf ist der notwendige Eigenbedarf 840€.

Miete in Köln so um die 400€, Dachgeschoss, ein Zimmer, geteiltes Bad. Dazu Nebenkosten. Na, die Jahresfahrkarte zur Arbeit kann man sich leisten. Nur beim Essen und bei der Kleidung ist man quasi auf Null. Achso, die Kinder. Ja, mit den muss man Umgang pflegen, auch wenn sie mit deiner Jahreskarte für die U-Bahn nicht erreichen kann.

Wer sich das ausgedacht hat sollte sich mal scheiden lassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 15:55




(@Unbekannt)

und meine Frau hockt nach meinem Auszug in einer 120 Qm großen Wohnung zum gleichen Preis, weil wir die Wohnung vor 8 Jahren auf eigene Kosten modernisiert haben und dafür nur die Miete zahlen, als wenn sie unrenoviert wäre.

Damals Aufwand: Knapp 50.000 DM

Für meine Kinder zahle ich ja gerne, aber für meine Frau eigentlich nicht so sehr, immerhin wollte sie, trotz meiner vielfachen Aufforderungen nie Teilzeit (50%) arbeiten gehen.

Bin ich JETZT dafür verantwortlich oder was?

Sorry, wenn ich etwas gemein gerade war, aber ich fühle mich betrogen bei dieser Rechnerei

und: "Im Namen des Volkes"

kann das ja wirklich nicht sein! *sauerbin*

Euer Gast, der sich event. registrieren wird ;-)


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 16:06
(@bigbaer)

Bist Du verantwortlich? Ja, denn Du hast sie geheiratet. Einfache Antwort.

Nur, an Dir ist es jetzt, daraus das Beste zu machen. Setzt euch zusammen, Mediation, und versucht soviel wie möglich zu klären, ohne Rechtsanwalt.

Um den Rest streitet euch, wenn ihr wollt.

Bedenke, Du fängst gerade falsch an. Du sondierst was einem alles passieren kann. Und wir erzählen dir natürlich alles brühwarm. Nur bei uns haben wildgewordene, enttäuschte, verletzte und vielleicht auch betrogene Exen gewütet. Soweit bist Du noch lange nicht, soweit brauch es auch nicht kommen wenn du halbwegs sensibel und vernünftig bist.

Leider kommt diese Erkenntnis meistens zu spät oder bei manchen auch gar nicht. Die kämpfen noch, wenn sie längst unter der Erde liegen. Lass es dazu nicht kommen. Wenn eine Ehe nicht wert ist weiter geführt zu werden, dann ist sie auch nicht wert sich kaputt zu machen. Ein Neuanfang ist allemal einfacher als von der Brücke zu springen, na, zumindest bis sich die Schuhe lösen.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 16:50
(@bigbaer)

Euer Gast, der sich event. registrieren wird ;-)

lass dich registrieren und du kannst die "richtigen" Tipps erfahren.

Es ist immer schön einen Joker in Petto zu haben.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 16:55
(@derkleineprinz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo hier bin ich wieder...

... diesmal aber nicht als Gast, sonder registriert als DerKleinePrinz. :)

Ich denke, ich werde im Lauf der Zeit ´ne Menge an Fragen stellen, auch in den anderen Foren. Also macht Euch auf was gefaßt und vielen Dank schon mal, für Eure Antworten.


LG - DerKleinePrinz

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 21:41
(@derkleineprinz)
Schon was gesagt Registriert

nochmals zurückgefragt an DeepThought:

wenn wir keine Schulden hätten, würde ICH besser wegkommen und zahlen soll ich die Schulden dann auch noch. Nein, das kann soo nicht sein.

Rechne doch mal ohne mtl. Raten 200 Eur.

Da stimmt doch was nicht, oder??? ;(


LG - DerKleinePrinz

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2004 17:01
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist nunmal so...

ich glaube aber, DeepThought hat tatsächlich einen Rechenfehler... korrigier mich bitte Deep, wenn ich falsch liege...

in den Leitlinien OLG München steht...

15.2 ... so wird sein Einkommen vor Ermittlung des Erwerbstätigenbonus um diesen Unterhalt (Tabellenbetrag ) bereinigt...

sprich, der Tabellenbetrag wird abgezogen, nicht der um die hälfte des Kindergeldes gekürzte und geschuldete Betrag... oder seh ich das falsch?

2.580 €
- 5% (= 129 €) Werbungskosten
- 200 € Kredit
= 2.251 €

KU gem Stude 6 der DT ohne Abzug KG-Anteil

Kind 1 (10 Jahre) = 326€, nach Abzug hälftiges Kindergeld 249 €
Kind 2 (12 Jahre) = 384€, nach Abzug hälftiges Kindergeld 307 €

2.251 €
- 326 €
- 384 €
= 1.541 €

1.541 abzgl. 10 % Erwerbstätigenbonus (154,1) = 1.386,90

1.386,90 € abzgl. 400 € (Einkommen Ex) = 986,90 € davon die Hälfte = 493,45 € (Frage: warum die Hälfte? Warum nicht 3/7?)

Du schuldest also 494 Ehegattenunterhalt und 556 Kinderunterhgalt, gesamt also 1050...

Verbleibt Dir selbst somit 2.580 - 1050 = 1530... wobei Du den Kredit 200, und Deine Fahrtkosten (40) trägst, also haste noch 1290...

Stimmt das?


AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2004 17:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...diesmal aber nicht als Gast, sonder registriert als DerKleinePrinz

Das freut mich und herzlich willkommen.

wenn wir keine Schulden hätten, würde ICH besser wegkommen und zahlen soll ich die Schulden dann auch noch. Nein, das kann soo nicht sein.

Damit meine ich, wenn die bestehenden Schulden von euch beiden zur Hälfte getragen werden, erhöht sich dein unterhaltsrelevantes Netto und damit kommst du in Stufe 7. Ferner würde die von deiner Frau getätigte Tilgung von ihrem Einkommen abgezgen werden, wodurch sich wiederum mehr TU/EU ergibt.

ich glaube aber, DeepThought hat tatsächlich einen Rechenfehler

*urks* yep, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich bin mir nur nicht klar darüber, ob mit Tabellenbetrag die DT oder die Anlage zur DT gemeint ist. Bei mir wurde z.B. der um das KG gekürzte KU abgezogen.

also haste noch 1290...Stimmt das?

Stimmt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2004 18:31
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

was mich aber dennoch interessieren würde... wann gilt 3/7 und wann gilt die Hälfte?


AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2004 19:02