Hallo liebe Gemeinde, der beklagten,
Folgendes Problem habe ich.
Kurze Einleitung:
Nach 10jähriger nichtverheirateter Beziehung und daraus zwei wunderbare Buben entstanden, haben wir uns getrennt.
Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe mit Ihr eine mündliche vereinbarung getroffen, die gütlicherweise von Ihr aus kam, das Sie keinen Unterhalt von mir fordert, jedoch ich Ihr dafür bei handwerklichen Tätigkeiten jederzeit helfe und zur Verfügung stehe.
Kurz darauf wurden auch handwerkliche Hilfen von Ihr in anspruch genommen, das heißt ich habe Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung vorgenommen.
Nun aber haben wir uns wiedereinmal gestritten und Sie drohte mir dabei immer zum Jugendamt zu gehen, wenn ich nicht so Ticke wie sie das möchte.
Ich habe Ihr daraufhin gesagt das Sie es doch machen soll, wenn Sie mir so kommt... nun gut, kurz um Sie hat es gemacht und, möchte nun von mir eine Inkenntnissname (von Ihr formuliert) von mir unterschrieben haben, das Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt hat. (Das jugendamt hat das wohl Ihr so gesagt, das Sie sowas von mir brauchen um irgendetwas in die Wege leiten zu können)
Aufgrund meiner Rechergen habe ich diesbezüglich keine Informationen darüber gefunden, das das ein normaler Werdegang sein soll.
Ich habe Ihr dieses verweigert und gesagt, das sich das Jugendamt schon bei mir melden wird und mir dies mitteilen. Weiter wird das Jugendamt meine Wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen.
Nun meine Frage, muss ich Ihr so einen Zettel wirklich unterschreiben und verlangt das das Jugendamt überhaupt?
Desweiteren habe ich noch eine kleine Frage.
Ich bin momentan in einer Quallifizierung vom Arbeitsamt (bekomme ALG1) untergebracht, habe ein Einkommen an ALG1 von knapp 800 € Netto, wie sieht das dann bei mir mit des Rückerstattung des Unterhaltsvorschuss (den die Kindesmutter beantragt hat) an das Jugendamt aus. Ist es richtig, das das Jugendamt in der Zeit wo ich nicht Zahlen kann, weil ich am unteren Limit mit meinem Einkommen liege, es auch für diese Zeit nicht Rückerstatten muss. Sondern nur dann wenn ich ein Einkommen erhalte was über den Mindestsatz liegt?
Ich hoffe hier, ein paar Antworten auf meine Fragen zu bekommen und wünsche noch einen schönen abend.
papa_tibe
Hallo papa tibe
erstmal brauchst du den Zettel von deiner EX nicht unterschreiben.
Die KM kann Unterhaltvorschuss (158.-€) beantragen.Das JA tritt
dann schon an dich ran und will von dir dein Einkommen wissen.
Bei Arbeitseinkommen hast du einen Selbstbehalt von 900.-€.
Bei HartzIV,glaube auch bei ALG liegt der Selbstbehalt etwas tiefer,
glaube so um 770.-€.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
erst einmal danke für die schnelle Antwort.
Das heißt also das dieser Zettel oder Brief den ich unterschreiben soll, das ich von Ihr darüber Informiert wurde das Sie Unterhaltsvorschuss beantragt, brauch ich nicht zu unterschreiben. *prima*
Sie hat dann im gleichen Atemzug gesagt, dann schicke ich dir eben ein Einschreiben, da brauch ich ja nur die Annahme verweigern und Punkt. oder?
Mich wundert es nur wieso Sie unbedingt so ein Inkenntnissnahme von mir unterschrieben haben will. Führt Sie irgendwas im Schilde!?!?
Der Unterhaltvorschuss pro Kind beträgt also 158.-€? Kinder sind 2 und 4 Jahre alt. also bekommt Sie 316.-€ Unterhaltsvorschuss. richtig?
Und ja bekomme ALG1 a 773.-€ montl., heißt also auch, das ich in der Zeit wo ich ALG1 beziehe, den Vorschuss nicht an das Jugenamt zurückbezahlen muss?
Erst wenn ich über diesen Wert liege bzw. ich nach meiner Quallifizierung einen Job mit über 900.-€ montl. Netto habe?
Entschuldigung für die Unwissenheit, habe mich bis dato noch nicht mit dieser ganzen Meterie auseinandergesetzt und dachte auch das einmal nie machen zu müssen ...
Aber so wird man eines besseren belehrt.
Moin,
die werden sich schon melden - keine Bange.
Wichtig ist dann aktiv zu werden. Du musst bewirken, dass deine Leistungsunfähigkeit durch die UHV-Kasse bestätigt wird. Denn dann, und nur dann, läuft der UHV nicht als Schuld bei dir auf.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
nochmals danke,
die Leistungsfähigkeit werde ich auch ordnungsgemäß durchführen lassen, will niemanden etwas unterschlagen, schon garnicht wenn es dabei um meine Kinder geht und wenn ich kann hab ich auch immer was dazugegeben, das wusste sie auch ...
Ich denke mal das wird bestimmt nicht das letzte mal gewesen sein das ich hier um eure Hilfe bitten werde, es fängt ja gerade erst an bei mir.
Schon alles ein mist wenn es so enden muss, unsere Kinder sind immer die leidtragenden. 😡
der papa_tibe
