kann mir jemand hel...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

kann mir jemand helfen

Seite 3 / 3
 
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

danke für die Fakten.
Besser wird es aus meiner Sicht leider nicht.

Aus  den Unterhaltsgrundsätzen  des OLG Frankfurt am Main, Stand: 01.01.2014, 22.1 http://www.hefam.de/DT/ffmAPap.html

"Ist bei Unterhaltsansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten der Unterhaltspflichtige wieder verheiratet, beträgt der Bedarf für den mit ihm zusammen lebenden Ehegatten mindestens 800 €. Vgl. zur Bedarfsberechnung im Übrigen BGH FamRZ 2012, 281, Tz. 45, 48."

Im Mangelfall kann man Dir ein Haushaltsersparnis anrechnen, in Deinem Fall sind hier 100 € genommen worden.
Deine Ehefrau kann mit dem Elterngeld > 800 € ihren Bedarf decken.
Die Absenkung Deines Selbstbehalts wäre damit in Ordnung. Die Frage ist, ob Elterngeld in der Weise als Einkommen zählt.

Aus der Berechnung geht hervor, dass Fahrtkosten nicht berücksichtigt wurden. Im absoluten Mangelfall müssen berufsbedingte Aufwendungen nicht anerkannt werden. Es wird aber explizit darauf eingegangen, deshalb könnten die tatsächlichen Fahrtkosten durchaus berücksichtigt werden.

Aus dem Schreiben geht nicht hervor ob eine Beistandschaft des JA gegenüber Deiner Ex besteht. Nur wenn Deine Ex oder das JA im Falle der Beistandschaft mehr Unterhalt  und die Titulierung verlangt, musst Du auch titulieren und zahlen.

Im Moment ist daher sicher der beste Weg sich mit Ex freundlich zu einigen (siehe Hinweis von Biggi), wenn das nicht funktioniert, sehe ich schwarz.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 19:19
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Ja, sie hat bei der allerersten Berechnung bestandSchaft beantragt. Diesmal ging es ja von
Uns aus.
Das mit den Fahrkosten ist ja der FirmenLkw, den ich ab
Und zu mit nach hause nehmen darf, wie vorher
Geschrieben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 19:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Susi: Zumindest der Sockelbetrag von 300 Euro müsste m. E. raus gerechnet werden. Allerdings würde ich auch (wenn auch eher aus dem Bauch) den 300 Euro übersteigenden Teil als Einkommen bewerten, da er ja auch im vorigen Einkommen seinen Ursprung hat, während der Sockelbetrag ja auch Eltern ohne voriges Einkommen erhalten. Dann wäre aber auch wieder der Anspruch der Mutter (800 Euro) nicht gedeckt und die Absenkung des SB dürfte NICHT erfolgen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 19:43
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Leider ist eine Einigung mit der KM nicht möglich. Sie wird auf den errechneten
Betrag bestehen.
Uns bleibt wohl wirklich nur der Gang zum Anwalt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 20:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also wenn die Beistandschaft des JA besteht, dann handelt das JA anstelle der KM. Dass es diesmal von euch ausgegangen ist, spielt dabei keinerlei Rolle. Außerdem musst Du einen Titel erstellen lassen bis zum gestellten Datum, ansonsten wird das JA Dich verklagen und gewinnen, da die Kinder einen Anspruch auf einen Titel haben.

Trotzdem kannst Du der Berechnung schriftlich widersprechen und schreiben, dass Du  nur xx Euro  ( gemäß olides Rechnung 95 Euro oder auch nur 83 Euro) pro Kind titulieren wirst, weil
1)  Fahrtkosten zu berücksichtigen sind, weil Du keinen Firmenwagen sondern einen LKW fährst,
2)  beim Elterngeld Deiner Frau doch 300 Euro unberücksicht bleiben müssten und sie damit Anspruch auf Unterhalt von Dir hat. Deshalb kann keine Absenkung des Selbstbehalts nicht erfolgen.

Darauf sollte das JA zumindest antworten. Danach kannst Du wieder anfragen, was Du tun sollst. Einen Anwalt für den Brief solltest Du erst einmal nicht benötigen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 20:12
(@riviera68)

Hallo,
ausser dem Weg zum Anwalt bleibt auch nach wie vor jetzt einen Weg zu finden, wie alle Kinder - die mit Mama1 und Mama2 - finanziell
besser unterstuetzt werden koennen.

Alle vier Kinder kommen zu kurz, da hilft auch kein Anwalt und auch wenn ich weiss, dass es mit kleinen Kindern nicht so leicht ist (weil man
eben nicht so flexibel ist), es gibt heutzutage Unmengen an Minijobs zu allen Tageszeiten.

Vor allem im Reinigungsgewerbe gibt es Jobs ohne Ende, Buero, Apartments, Arztpraxen, Stores u.v.m.

Den Kids kaeme es in jedem Fall zugute.

cheers, riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 21:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beachte auch diesen Beitrag:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-29121-start-msg337473.html#new


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 09:16
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Danke, 🙂 Habe ich vorhin grade gelesen 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 09:34
Seite 3 / 3