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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Keine Abrechungen, da ich Firmenauto habe,

Ich habe dies so interpretiert, dass der TO (hier verkürzt) erläutern wollte, dass (und warum) er keine Abzüge für Fahrtweg zur Arbeitsstätte anbringen kann.
Das schlägt aber m.E. nicht derart um, dass der LKW als geldwerter Vorteil zu werten ist.

Ist aber hier offenkundig nicht das Hauptproblem - zuviel Unterhaltsverpflichtungen, bei zu wenig Einkommen.
Ich bin auch der Auffassung, dass die neue Familie jedwede Zuverdienstmöglichkeiten prüfen sollte. Und wenn die neue KM die Chance hat, mittels eines früheren Wiedereinstiegs in den Beruf mehr als Elterngeld zu verdienen, dann sollte dies vorrangig verfolgt werden. Wenn es dann immer noch nicht reicht, dann wären Nebenjobs des TO, ggf. ergänzend H4 zu prüfen.

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 12:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihm aber dann jedesmal als erstes zu raten, Hartz4 zu beantragen finde ich ein falsches Signal.

Was ist daran verkehrt, jemanden auf geltendes Recht hinzuweisen?
Es wird ja auch auf die Möglichkeit hin, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu fordern oder Steuerersparnisse umzusetzen.
Auch die Kosten im Endeffekt dein Geld.
Oder verzichtest du selbst darauf, dir Steuern erstatten zu lassen?
Nein? Das geht auch zu meinen Lasten.

Aber du und ich, als oberster Souverän haben auch dafür gesorgt, dass es diese Gesetze gibt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 12:27
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Der Herr, der das berechnet hat hat als Erklärung rein geschrieben,
'Fahrkosten wurden nicht berücksichtigt, weil nach meiner Kenntnis ihnen ein Firmenfahrzeug
Zu diesem Zweck zur Verfügung steht'

Dann noch

'Eine Kürzung des selbstbehaltes erfolgte nach geltender rechtssprechung, weil
Ihre Ehefrau Einkommen hat'


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 12:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann hat das JA 1355,75 Euro bereinigtes Netto ermittelt, damit wir die Rechnung nachvollziehen können fehlt noch die Angabe des Selbstbehalts.

Oldie ist von 1000 Euro ausgeangen, da die Ehefrau kein Einkommen hat. Hier dürfte der wesentliche Argumentationsstrang liegen. Bisher wurden 145 Euro für die beiden Kinder aus der 1. Beziehung gezahlt, da diese nun aber beide über 6 sind erhöht sich der Unterhalt für sie --> 2 * 95 Euro = 190 Euro, liegt zumindest noch deutlich unter 250 Euro.

Wie gesagt die einzigen Stellen, wo man angreifen kann, sind Abzüge vom Einkommen und der Selbstbehalt.
Wenn auch keine Fahrtkosten berücksichtigt wurden, wurden denn überhaupt berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt, lässt das zuständige OLG hier eine Pauschale zu?
Auf welche Höhe wurde der Selbstbehalt denn abgesenkt?
Inwieweit H4 in Frage kommt, kann ich nicht sagen, außerdem müßte dafür erst einmal der Unterhalt entsprechend tituliert worden sein.

Auf alle Fälle solltest Du erst einmal der Rechnung widersprechen, insbesondere der Absenkung des Selbstbehalts solange Deine Ehefrau nicht beruftätig ist aufgrund des Babys, mit den Abzügen könnte sich auch noch etwas zu Deinen Gunsten ergeben.

VG Susi

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 12:47
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Der wurde auf 900 gesenkt.

Es steht nichts drin, dass ich widersprechen darf.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 12:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA kann berechnen was es will wie es will. Hat die KM eine Bestandschaft beim JA, dann rechnet das JA für sie.

Daraus alleine ergibt sich keine Gesetzeskraft, sprich Du must Dich nicht daran halten. Deshalb gibt es auch kein offizielles Widerspruchsrecht, trotzdem kannst Du eklären, dass Du die Rechnung so nicht akzeptierst und einer entsprechenden Änderung des Titels nicht zustimmst.

Dann kann das JA entweder anders rechnen oder anders begünden, könnt ihr euch nicht einigen, dann muss das JA bzw. die KM Dich verklagen und ein Gericht wird rechtskräftig entscheiden, was Du zu zahlen hast.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 13:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es steht nichts drin, dass ich widersprechen darf.

Das muss da auch nicht stehen, da die generell nichts zu entscheiden haben.
Die können nur ihre Wünsche und Vorstellungen äußern.
Entscheiden tust du.
Wenn die dann glauben, mehr durchsetzen zu können, müssen sie klagen.

Diese Tatsache wird dort aber auch oft vertuscht und versucht die Sache als deren Entscheidung zu verkaufen.
Bei dir ist denen das ja auch gelungen.
Zumindest bis jetzt! 🙂

Edit: Zu langsam!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 13:07
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Aber ich wollte ja nicht dass sie gar nichts bekommen die Kinder.
Auch wenn ich weiß, dass sie das Geld nicht für die Kinder verwendet.
145 sind tragbar gewesen. Aber 250 sind viel, dafür dass meine Frau nicht arbeitet
Im Moment.
Wir wollen nicht aufstockendes h4 beantragen. Es gibt Menschen, die das nötiger haben.
Wir bekommen nicht mal Wohngeld oder den platz für unseren ältesten Sohn bezahlt.
Den ich mit meiner Frau zusammen habe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 13:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@Beppo Gute Ratschläge kann man nicht oft genug geben.  🙂

Wenn es keine Aufforderung gibt den Unterhalt neu zu berechnen, gibt es auch keinen Grund ihn zu ändern.
Insofern stellt sich die Frage ob Du durch die Neuberechnung in Verzug gesetzt wurdest, d.h. sollte es in einiger Zeit eine Einigung auf Unterhalt geben, die über den bisherigen 145 Euro liegt, müsstest Du ab in Verzugsetzung den neuen Unterhalt zahlen.

Eigentlich rechnet das JA nicht einfach so, wer hat den die Neuberechnung beauftragt?

Wir hier versuchen Dir auch "nur" dahingehend zu helfen, dass der gesetzlich vorgeschriebene, und das beinhaltet Deine Leistungsfähigkeit, Unterhalt zu zahlen ist. Momentan bewegt sich die Berechnung hier bei ca. 190 Euro. Ohne neue Argumente/Fakten/Zahlen liegt das schon über den 145 Euro, aber eben auch klar unter 250 Euro.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 13:32
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben das beantragt. Durch unser zweites gemeinsames Kind.
Wir sollen ab September 250 zahlen, also sozusagen noch eine Nachzahlung an
Die KindesMutter von über 300 Euro.
So steht das in dem Schreiben drin.
Von Verzug habe ich nichts gelesen, schaue aber gleich nach.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 13:38




(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

In dem neuen Schreiben steht nichts von "In Verzug setzen".


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 13:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe habt ihr aufgrund geänderter Lebensumstände eine Neuberechnung angefordert, das JA hat gerechnet und aus meiner Sicht Dich damit in Verzug gesetzt, sprich ab der Neuberechnung wird der neue Unterhalt fällig.
Was jetzt noch geändert werden kann ist nur noch die Höhe, die gilt dann ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Neuberechnung.

Sicher ist das alles dumm gelaufen, aber gerade deshalb solltest Du um die korrekte Berechnung kämpfen, auch 190 Euro oder 250 Euro sind ein Unterschied und die Zeit läuft. Also widersprechen, Fakten darlegen und auf Neuberechnung bestehen. U.U. wird das langwierig und wird ggf. wieder vor Gericht landen, aber die Büchse der Pandora ist geöffnet und sie wird von allein nicht wieder zugehen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 14:28
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Ja, genauso ist es gelaufen.
Ich war schon ein mangelFall vor dem 4 Kind.
Allerdings verdiene ich nun etwas mehr, als bei der aller
Ersten Berechnung.
Zudem rief der Herr beim Jugendamt an, bei meiner Frau und
Wollte wissen wieviel EG sie bekommt bzw den Bescheid haben.
Damit er wisse ob er den Unterhalt kürzen darf oder nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 14:48
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

die Büchse der Pandora ist geöffnet und sie wird von allein nicht wieder zugehen.

Hallo fabileo,

das hat Susi64 treffend auf den Punkt gebracht.

Nachdem Ihr selbst diese schlafenden Hunde geweckt habt, werden diese keine Ruhe geben, bis sie ihr Ziel (Mindestunterhalt für alle deine  Kinder) erreicht haben oder vor Gericht gescheitert sind.

Warum habt ihr die Neuberechnung nicht selbst gemacht und der KM der älteren Kinder direkt - ohne Umweg über das JA - vorgelegt? Zusammen mit der freundlichen Bitte um Abänderung des Titels im Rahmen der neuen Mangelfallberechnung.

Wenn Eltern gemeinsam beim JA erscheinen und sagen: "Titulieren und/oder protokollieren Sie dies und das!", dann sind die JA-Mitarbeiter einerseits verpflichtet, über die rechtlichen Auswirkungen einer Vaterschaftsanerkennung, einer Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht oder eines Unterhaltstitels aufzuklären. Diese sogenannte Aufklärung geschieht oft eher beiläufig in Form einer Broschüre oder einer verblassten, weil 1000fach kopierten Kopie einer Kopie eines Formblatts. Oder sehr engagiert in Form eines ausführlichen Gesprächs mit beiden Elternteilen.

Nachdem die Aufklärung erfolgt ist, muss der/die Beamte protokollieren, was die Eltern wollen oder ein Elternteil will.

Bezogen auf Unterhaltstitel sind die Rechte der Beamten, zu protokolieren allerdings eingeschränkt:

Wenn der UH-Pflichtige erstmals tituliert, müssen sie alles protokolieren und dem UH-Berechtigten zustellen, was vom UH-Pflichtigen verlangt wird.

Wenn es um eine Heraufsetzung des titulierten Betrags geht, dann ist ebenfalls alles im Alleingang mit dem UH-Pflichtigen möglich.

Damit er wisse ob er den Unterhalt kürzen darf oder nicht.

Den Unterhalt kürzen darf er selbst auf gar keinen Fall.

Geht es um eine Herabsetzung des titulierten Betrags, so ist dies nur im Einvernehmen mit dem UH-Berechtigten (konkret: Titelherausgabe von der KM, Neu-Titulierung mit aktuellen Zahlen) oder (falls KM nicht einsichtig sein sollte) vor Gericht möglich.

Das kann weder das JA noch der UH-Pflichtige allein entscheiden. 

Euer Weg geht sinnvollerweise nicht zum Anwalt, sondern zur KM deiner älteren Kinder.

LG 🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 14:53
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Es ist ein schreibFehler von mir, Sorry.
Selbstbehalt wollte er wissen, ob er den kürzen darf.
Es besteht kein Titel, auch eine Beurkundung fand nie statt.
Mit der KM kann man in Beziehung 'Geld' nicht reden.

Wir wussten ja nicht, was wir damit los getreten haben.

Wir haben damals das akzeptiert und für meine beiden älteren Kinder
Die 145,- bezahlt.

Diese InternetRechner sagen alle was anderes. 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 15:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es keinen Titel gibt, machst du am besten Folgendes:

1. Du kalkulierst mit unserer Hilfe, was nach allgemeiner Rechtsprechung der "richtige" Betrag wäre.

2.Dann kündigst du  deiner Ex freundlich an, dass und warum du den Unterhalt zu ändern gedenkst. Je plausibler das ist, desto besser sind deine Chancen damit durch zu kommen.

3. Wenn ihr das nicht passt, liegt der Ball in ihrem Feld. Sie kann dich dann dann auffordern, den von dir genannten Betrag zu titulieren, was du dann auch tun solltest.
Oder sie kann dich auf den von ihr gewünschten Betrag verklagen.
Wenn wir aber auf Basis deiner Angaben einigermaßen richtig gerechnet haben, sollte dir das dann keine Angst machen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 15:41
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

okay, dann wäre es nett, wenn ihr für mich rechnen würdet?

:thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 15:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber ich wollte ja nicht dass sie gar nichts bekommen die Kinder.
Auch wenn ich weiß, dass sie das Geld nicht für die Kinder verwendet.
145 sind tragbar gewesen

Ich möchte dich abseits von der Berechnung eindringlich bitten, von diesem Denken wegzukommen. Du zahlst 145 Euro für ZWEI Kinder.

Diese Kinder essen, tragen Kleidung, wohnen in einem möbilierten Zimmer, verbrauchen Strom und Wasser und verursachen weitere Kosten durch ihre Ausbildung.

Das ist mit 145 Euro nicht zu machen und nein, auch mit 2 x 184 Euro Kindergeld wird das nicht aufgefangen.
Deine Ex wird ordentlich dafür draufzahlen, selbst wenn sie noch Ergänzung durch Unterhaltsvorschuss bekommt.

Ihr zu unterstellen, dass sie damit ihre Frisur aufhübscht oder ihren Kleiderschrank bestückt ist bei dem von Dir geleisteten Beitrag eine Spur zu sportlich!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 16:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

oldie hat bereits für Dich gerechnet, Annahmen dabei das bereinigte Netto und Dein (voller) Selbstbehalt von 1000 Euro und kommt auf

10J und 7J : Bedarf 364€
3M und 4J : Bedarf 317€
zusammen: 1362€

355,75€ * Bedarf / 1362€ = zu leistender KU

Kinder 10J und 7J: je 95€
Kinder  4J und 0J: je 83€

So würde ich die Mangelfallberechnung sehen.

Gruss oldie

Das bedeutet 2*95€ = 190€.

Genauer kann es nur werden, wenn Du die Berechnung des JA anonymisiert über einen uploader hier einstellst oder die Berechnung einfach abtippst.

Nachtrag: Eigentlich könnte alles so bleiben wie es mit den 145 € ist, aber wenn die KM davon erfahren hat, dass ihr "eigentlich" 250 € zustehen, wird es sehr schwer sich auf diese 145 € zu einigen. Solange aber kein Titel besteht und die KM keine Neuberechnung gefordert hat, geht es so weiter wie bisher.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 16:58
(@fabileo)
Schon was gesagt Registriert

Sie haben 125€ pro Kind
abzüglich des hälftigen Kindergeldes (entfällt - steht da)
Mindestunterhalt
1. Altersstufe 317
2. Altersstufe 364
3. Altersstufe 426
Nettoeinkommen Durchschn. 1355,73
Zuredchnungen/Abrechnungen : Keine
aufwendungen keine
bereinigtes Nettoeinkommen: 1355,73
unterhaltspflichtige Personen: 4 minderjährige Kinder

Da Sie aus dem bereinigten Nettoeinkommen nicht den Mindestunterhalt aller vorhandenen UB unter Wahrung ihres gekürzten SBH i.H. von 900,-
sicherstellen können, habe ich eine sog. Mangelfallrechnung vorgenommen. Dabei wird das zur Verfügung stehende Einkommen
nach dem Mindestbedarf Ihrer Kinder auf sie aufgeteilt.

Nach Abzug des notwendigen gekürzten SBH von Ihrem Einkommen ergibt sich eine Verteilmasse i.H. von 456,- die im
Verhältnis der jeweiligen Mindestunterhaltsbeträge ihrer Kinder auf diese aufgeteilt werden.
Kind 1 MU          272      125,00
3 andere Kinder 722      331
Gesamtbedarf 994          456

Also Gesamtbedarf pro Kind 125,-

Hinweis: Fahrkosten zum Arbeitsort wurden nicht berücksichtigt, weil nach meiner Kenntnis Ihnen ein Firmenfahrzeug zu diesem
Zweck zur Verfügung steht.

Die Kürzung des Selbstbehaltes erfolgte nach geltender Rechtssprechung, weil ihre Ehefrau Einkommen hat.

Dann steht, ich soll den beurkunden lassen ab dem 1.9.2014 (dafür habe ich Zeit bis zum 20.12.2014)

Den Brief bekam ich zweimal.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 17:25




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