Hallo,
Ich stehe wieder vor einem Kamp um den Unterhalt. Ich meine zweite Frau und zwei unsere Kinder (8 und 12 J.) leben im Ausland. Meine Ex mit drei Kinder aus der ersten Ehe (21, 19 und 14 J.)leben in Deutschland. Zusammen mit meiner Frau verdienen wir 3370 Euro. Kann mir jemand helfen und nach Düsseldorfer Tabelle berechnen, wie viel Eigenbedarf soll ich für mich berechnen und wie viel nach Deutschland und die drei Kinder zahlen. Gegenüber meiner Ex bin ich nicht unterhaltspflichtig. Für die zwei Kinder, die außerhalb Deutschland leben bekomme ich kein Kindergeld.
Gruß
SALI
Hallo,
das älteste Kind - was macht das? Abitur?
Du verdienst was im Jahr, nur du?
Sophie
Hallo,
ich weiß nicht was die Kinder in Deutschland machen, wo sie wohnen. Die KM ist mit denen untergetaucht. Ich versuche seit Jahren mit denen Kontakt zu bekommen. Vergebens. Von den 3.370 €, verdient meine Frau ca. 700 €.
Gruss
SALI
Hallo SALI,
so einfach kann Dir das keiner sagen, eshängt nämlich davon ab
1) ob die volljährigen Kinder überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt haben bzw. ob sie priviligiert sind,
2) müssten sich Deine volljährigen Kinder selbst an Dich wenden um Unterhalt zu bekommem,
3) was abzugsfähig ist, hängt auch von den Leitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) ab,
4) muss ein Kaufkraftausgleich zwischen dem Land wo Du lebst und Deutschland vorgenommen werden,
5) wie die weiteren Kinder bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, weiss ich nicht, ich würde aber davon ausgehen, dass sie mitzählen und der Unterhalt für sie entsprechend berücksichtigt wird.
Gibt es irgenwelche Titel über Unterhalt? Sind diese befristet bis zum 18. Geburtstag des Kindes?
Aus meiner Sicht bist Du ein sehr schwieriger Fall, dem Laien nicht helfen können.
VG Susi
Hallo,
gab es damals einen Rechtsanwalt der die KM vertreten hat?
Dann würde ich diesen anschreiben und erklären, dass du den Unterhalt für die beiden ältesten Kinder solange komplett einstellst bis sie ihre Anspruchsberechtigung nachgewiesen haben. Ebenfalls wirst du den Unterhalt für das 14jährige Kind einstellen, bis dir eine Lebendbescheinigung vorgelegt wird.
Außerdem bittest du darum, dass dieser Brief der KM weitergeleitet wird, da du über keine aktuelle Adresse verfügst.
Dann würde ich den Unterhalt für Dezember nicht mehr zahlen. Ihn zur Seite legen und abwarten.
Sophie
Hallo,
den Titel hat die Mutter für die Kinder vor 12 Jahren im Ausland (dort wo wir damals wohnten) bekommen. Ich wurde sehr brutal als Vater „entsorgt”. Seitdem habe ich nur sporadisch Informationen über die Kinder. Seit sieben Jahren fast gar nicht. Ich bemühe mich wie ich nur kann was über sie zu erfahren. Nach meinen Informationen hat die KM in den letzten 2 Jahren vier Mal den Wohnort gewechselt.
Gruß
SALI
Moin Sali,
und wer will jetzt eine Neuberechnung ?
Gruß
United
Hallo SALI,
wie gesagt richtig helfen kann ich nicht, aber überweist Du Unterhalt? Dann könntest Du auch etwas in des Mitteilungsfeld schreiben, z.B. Kind (Name) muss sich selbst melden oder so.
Ansonsten würde ich wie Anna-Sophie vorgeschlagen hat, Unterhalt zur Seite legen und erst einmal nicht für die beiden großen Kinder überweisen. Mal sehen was passiert.
VG Susi
Danke Susi ,
die KM bekommt jeden Monat den Unterhalt für die drei Kinder durch Gerichtsvollzieher. Ich bin bereit direkt zu überweisen aber habe da nicht zu sagen.
Gruß
SALI
Moin,
bevor Du großartig rechnest, musst Du zunächst herausfinden, wo sich die drei Gegenparteien denn aufhalten ...
Zunächst einen Anlauf beim Gerichtsvollzieher starten, bei Fehlschlag Anwalt einschalten.
Zumindest für die Volljährigen sollte sich das Thema Unterhalt (unter Berücksichtigung Deiner weiteren UH-Pflichten) beinahe erledigt haben.
Gruß
United
Hallo,
kann mir jemand einfach berechnen, wie viel ich ungefähr zahlen hätte wenn ich mit meiner Familie in Deutschland wohnen hätte. Ich brauche eine grobe Schätzung.
Gruß
SALI
Moin Sali,
Ich brauche eine grobe Schätzung.
Ganz grob:
Du stehst theoretisch 6 Unterhaltsberechtigten gegenüber.
Bei einem EK von 2.600 (ohne eine Bereinigung) liefe es auf den Mindestunterhalt hinaus:
1. Rang (hierbei wäre insbesondere für das 19jährige Kind wichtig zu wissen, ob es noch noch eine Allgemeinbildenden Schule besucht:
334 EUR (KU 14 - KM)
334 EUR (KU 12 - bei Dir)
272 EUR (KU 8 - bei Dir)
verbleiben 1.660 EUR (Selbstbehalt 1.000 EUR gewahrt)
2. Rang
411 EUR Deine Frau (1.660 vs. 700, mit 3/7tel gerechnet)
verbleiben 1.249 EUR (Selbstbehalt 1.100 EUR gewahrt)
4. Rang
es verblieben 49 EUR oberhalb SB 1.200 zur Verteilung auf die Volljährigen
Die Selbstbehaltssätze steigen offensichtlich ab 1.1. (vermutlich auch der Mindest-KU), weshalb wahrscheinlich für die Volljährigen nix übrig bliebe (in D).
Aber: Aufgrund der existierenden Titel (bzw. des Beschlusses) kannst Du nicht einfach den KU einstellen, sondern musst aktiv dagegen vorgehen.
Die Fragezeichen:
- Bedarfsbereinigung (Kaufkraftparität - siehe Susi)
- Privilegierung der Volljährigen (Schule ? - siehe oben)
- Einkommensbereinigung (i.W. Berufsbedingter Aufwand, Altersvorsorge)
Dein Ausrufezeichen:
- Wohnsitz(e) ermitteln
Gruß
United
Verstehe ich das richtig United, er muss eigentlich auf Abänderung der Titel klagen, was er aber nur kann, wenn er weiß, wo sie wohnen?
Moin,
Verstehe ich das richtig United, er muss eigentlich auf Abänderung der Titel klagen, was er aber nur kann, wenn er weiß, wo sie wohnen?
Er muß sich gegen die Pfändung wehren.
Diese ist rechtens (da der Beschluß ja unbefristet gültig ist).
Da ich nicht genau weiß, wie Pfändungen im Ausland ablaufen, der Hinweis sich zunächst an den Gerichtsvollzieher zu wenden (um mit den erhaltenen oder nicht erhaltenen Infos gegen die Vollstreckung anzugehen).
Gruß
United
Du Sali, in welchem Land lebst Du und wie ist Deine Ex seinerzeit im Ausland lebend zu einem deutschen Titel gekommen? Oder zu überhaupt einem, so wie das da steht warst Du anscheinend an dem Verfahren nicht beteiligt?
Und steht da tatsächlich keine Befristung drin?
Hallo, ich lebe in Polen. Den Titel hat die KM vom unserem polnischen Scheidungsurteil. Das deutsche Gericht hat diesen Teil des Urteils übernommen. Ich habe mich nach dem deutschen Beschluss gehalten und bezahlt. Vor kurzem hat die KM versucht rückwirkend von 2002 auch in Polen das gleiche noch Mal zu bekommen. Sie behauptete, der polnische Titel sei was anderes, war unabhängig von dem deutschen. Ihr Trick- sie war für einige Zeit untergetaucht. Die alte Adresse, Bankkonto usw. waren nicht mehr gültig. Ich konnte nichts überweisen. Dann kann ein Forderungsschreiben vom polnischen Gerichtsvollzieher. Ich musste das Ganze durch die polnischen Gerichte durchziehen. Jetzt zahle ich dem polnischen Gerichtvollzieher (nur) obwohl sie in Deutschland wohnen. Die KM hat jetzt polnischen Staatsanwalt am Hals (Erscheichugsversuch) . Gruß SALI
