Da ich mit meiner Ex ziemlichen Ärger habe und das Kind (5J alt) lieber bei mir hätte, habe ich natürlich auch keine Lust meiner Ex mehr zu zahlen als unbedingt nötig. Ausserdem bringt mich das auch an meine finanziellen Grenzen.
Trotz 45 Stunden Job. Meine Ex macht sich mit Ihrem 25 Stunden Job ein schönes Leben.
Wenn sie Unterhaltsvorschuss beantragt ist dieser ja weniger als was ich zahlen müsste.
Den U-Vorschuss zahle ich dann ans Jugendamt. Ginge das? Oder muss ich die Differenz dann doch irgendwie zahlen?
Alternativ könnte Sie ja auch 45 Stunden arbeiten, das Kind ist bei mir und ich reduziere auf 25 Stunden.
Aber das will die Dame ja nicht... Anders rum lebt es sich ja leichter.
Kurz und knapp: Nein
Das JA zahlt nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist.
Ist er zahlungsunwillig, dann kann deine Ex zwar Vorschuß beantragen, aber das wird das JA sich bei dir wiederholen, es wird bei Klage zu einem Titel in Höhe des Unterhalts deinem Einkommen gemäß kommen und du zahlst dann den Vorschuß an das JA zurück und die Differenz an die KM.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Alles klar.
Danke für die Aufklärung.
