Ìch habe blöderweise den Unterhalt neu berechnen lassen durch das Jugendamt. Wir dachten, dass sich dadurch was ändert, da meine Frau und ich nun auch zwei Kinder haben.
Ich soll nun pro Kind aus meiner ersten Beziehung /2 Kinder)
pro Kind 125,- zahlen.
Als Berechnungsgrundlage hat er 1355,73 Euro Durchschnittseinkommen genommen-
Keine Abrechungen, da ich Firmenauto habe,
meine Frau Einkommen bezieht (Elterngeld)
Kindergeld wurde nicht angerechnet.
Ist das alles rechtens?
Montag hat meine Frau Termin beim Anwalt, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen, damit sie wieder ruhiger schlafen kann.
Meine Kinder sind 10,7,4 und 3 Monate.
Vielen dank.
Hallo,
leider kann ich Dir nicht viel Hoffnung machen.
Du bist offensichtlich ein Mangelfall, beim Mangefall sind alle Deine Kinder im ersten Rang und die nicht berufstätige Ehefrau im 2. Rang und fällt damit raus. Gemäß der zur Verfügung stehenden Geldsumme wird der Unterhalt aller 4 Kinder anteilig gekürzt, da Deine Kinder aus der 1. Beziehung über 6, die aus der 2. Beziehung unter 6 sind, gibt es für die älteren Kinder etwas mehr.
VG Susi
Hallo,
was bei dir erschwerend hinzukommt ist der Firmenwagen, der als geldwerter Vorteil gerechnet wird. Und entsprechend dein monatliches Einkommen erhöht, auch wenn du nicht mehr Geld in der Tasche hast.
Du hast 4 Kinder und 1 Frau = 5 Unterhaltsberechtigte.
Vermutlich hilft euch nur aufstockendes Hartz 4 zu beantragen oder Wohngeld. Titulierte Unterhaltsansprüche, die gezahlt werden, können bei Hartz 4 vom Einkommen abgezogen werden.
Damit sind die 250 € sozusagen ein durchlaufender Posten.
Wie hat das Jugendamt berechnet?
Sophie
Moin
Im Mangelfall wie bei Dir wird gerne mit spitzem Stift gerechnet. Allerdings hast Du insgesamt 4 leibliche Kinder. Laut Berechnung werden bei Dir 1355,75€ anrechenbares Netto-Einkommen angenommen. bei einem SB von 1000€ wäre die Verteilmasse 355,75€. Da Deine Frau Elterngeld bezieht dürfte angenommen werden, daß sie ebenfalls grundsetzlich UH-berechtigt Dir ggü ist. Das ist insoweit wichtig, da hierrüber vermutet werden kann, ob sie zum Haushaltseinkommen etwas beitragen könnte und ob eine Haushaltsersparnis (senkt den SB) angemessen wäre. Das erkenne ich nicht so bei Dir.
Das würde bedeuten, daß die Verteilmasse von 355,75€ entsprechend des vom Alter der Kinder abhängigen Bedarfs gequotelt wird. Dazu müsstest Du aber die entsprechenden Angaben machen. Könnte es sein, daß die beiden Kinder, für welche das JA 125€ verlangt, noch unter 6 Jahre sind? Das würde mit dem für Kinder dieses Alters geleisteten Unterhaltsvorschuß zusammentreffen.
Den Ratschlag von @AnnaSophie solltest Du auch mal überdenken. Du bist m.E. sowieso ein Kandidat für aufstockeneds H4, selbst mit nur 2 Kindern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
die Kinder sind 10, 7, 4 Jahre bzw. 3 Monate alt. Die älteren dürften aus der 1. Beziehung sein und damit älter als 6.
VG Susi
Hi Susi64
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :redhead:
10J und 7J : Bedarf 364€
3M und 4J : Bedarf 317€
zusammen: 1362€
355,75€ * Bedarf / 1362€ = zu leistender KU
Kinder 10J und 7J: je 95€
Kinder 4J und 0J: je 83€
Si würde ich die Mangelfallberechnung sehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Bei allem nötigen Respekt.
Dass jemand, der schon mit zwei Kindern ein Mangelfall ist noch zwei Kinder auf Kiel legt ist eine Sache. Ihm aber dann jedesmal als erstes zu raten, Hartz4 zu beantragen finde ich ein falsches Signal.
Wie sieht es denn mit einem Nebenjob aus? Kann Deine Frau nicht einen Nebenjob machen und wenn nein, warum nicht, würde mich mal interessieren? Oder kann deine Frau nicht überhaupt arbeiten gehen, vllt verdient die ja mehr als du?
Und wieso geht deine Frau zu Anwalt wo ihr eh schon kein Geld habt? Bislang seid ihr noch nicht verklagt worden und es gibt nichts, wogegen ihr klagen könntet. Das Jugendamt hat nämlich gar nichts zu bestimmen. Und überhaupt, wieso geht sie dahin und nicht du, das ist kein bisschen ihre Baustelle.
Wenn sie ruhiger schlafen will, soll sie statt dessen zum Arbeitsamt gehen am Montag.
das jüngste Kind ist 3 Monate alt. Das dürfte schwierig werden mit Arbeiten bei so einem kleinen Kind. Zumal sie ja auch Elterngeld bezieht.
Sophie
Sicher kann man mit einem 3 Monate alten Kind arbeiten gehen... es ist aber schön, wenn man nicht muß und die gemeinsame Zeit noch etwas genießen kann!
Die neue Frau wird schon mit Ihrem Elterngeld die Familie mit über Wasser halten im Moment.
Vielleicht sieht ja der TO eine Möglichkeit mehr Geld zu verdienen?
Und ich finde Kinder toll. Es erfordert natürlich Mut nach zwei Kindern noch einmal zwei zu bekommen, auch wenn man weiß, dass der Unterhalt dafür nicht weniger wird.
Dennoch bin ich absolut dafür! Mein Bauchgefühl....
an den TO:
Gibt es Titel für die großen Kinder?
Stimmt. Es ist einfacher, die Erstgeborenen am Hungertuch nagen zu lassen. Sehe ich ein.
Aber im Ernst. Man kann auch arbeiten gehen, wenn der Göttergatte zu Hause ist. Beim 4. Kind sollte man langsam Bescheid wissen, wie Babies funktionieren. Das hat sogar meine Mutter vor 40 Jahren schon geschafft, und da hat alles um 1830 zu gemacht. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die neue Frau hier den Druck macht und ihr Einkommen nicht an die Ex überweisen will. Einziger plausibler Grund, warum sie zum Anwalt rennt.
Bei allem nötigen Respekt.
Dass jemand, der schon mit zwei Kindern ein Mangelfall ist noch zwei Kinder auf Kiel legt ist eine Sache.
Da sind se wieder, die Vorwürfe.
:puzz:
Hallo,
ich finde oldies Berechnung ok, nur habe ich auch was von Firmenwagen gelesen bzw. könnte beim Mangelfall nicht auch der Selbstbehalt gesenkt worden sein?
Wir bräuchten vielleicht doch ein paar mehr Informationen. Ansonsten sollte die Berechnung von oldie erst einmal die Richtung vorgeben.
Ansonsten halte ich es für eine Zumutung mit einem 3 Monate altem Kind schon wieder zu arbeiten, sicher sollte man darüber nachdenken ob nicht doch etwas Geld hinzuverdient werden kann, wenn das Kind wenigstens 6 besser 9 oder 12 Monate alt ist.
VG Susi
Da sind se wieder, die Vorwürfe.
:puzz:
Soll ich etwa gratulieren, dass ich zukünftig dafür bezahlen soll?
Ansonsten halte ich es für eine Zumutung mit einem 3 Monate altem Kind schon wieder zu arbeiten, sicher sollte man darüber nachdenken ob nicht doch etwas Geld hinzuverdient werden kann, wenn das Kind wenigstens 6 besser 9 oder 12 Monate alt ist.
Sicher. Und ich halte es für eine Zumutung, sich das nicht vorher überlegt zu haben.
Moin
...nur habe ich auch was von Firmenwagen gelesen bzw. könnte beim Mangelfall nicht auch der Selbstbehalt gesenkt worden sein?
Ich gehe davon aus, daß dies bei der Berechnung des bereinigten Netto durch das JA bereits berücksichtigt wurde. Ansonsten wäre freilich noch mal neu zu rechnen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldies Rechnung vergisst das Kindergeld. Ich hatte vorhin überschlagen, dass im Mangelfall ca 110 Euro für die großen Kinder raus kommen.
LG LBM
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Edit: Zahl korrigiert.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Nein, das KG taucht zwar nicht auf, ist aber nicht vergessen worden. Da obige Zahlbeträge + 1/2 KG noch nicht einmal den Mindest-Zahlbetrag lt. Anlage A der DT decken, erübrigt sich die Berücksichtigung des KG. Gefordert wird ja der Mindestbedarf, nicht die Zahlen aus der Mangelfallberechnung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Es geht aber um die Zahlbeträge und nicht um den Bedarf
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Soll ich etwa gratulieren, dass ich zukünftig dafür bezahlen soll?
Sicher. Und ich halte es für eine Zumutung, sich das nicht vorher überlegt zu haben.
Du zahlst schonmal nix ... Dein Steueranteil ist recht gering an dieser Quersubventionierung und dürfte sich, wenn überhaupt, im Promillebereich befinden.
Ich sehe es von verschiedenen Seiten ...
Meine Zwerge bekommen auch keinen KU, die KM arbeitet lieber schwarz. Juckt auch keinen. Das SYSTEM erkennt diese Form an ... um es mal mit den bekannten Worten eines noch bekannteren Users zu formulieren .... Mach Dein Kreuz bei der nächsten Wahl an der richtigen Stelle, engagiere Dich an der richtigen Stelle ... oder halt die Kl....!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo
danke für die antworten.
Meine Frau arbeitet normalerweise auch und verdient auch recht gut. Sie bezieht 917€ Elterngeld.
Ich weiss nicht, wie man Beiträge mit in einem Post reinmacht, also versuche ich alles zu beantworten.
Der Firmenwagen ist so nicht ganz korrekt. Ich bin LKW Fahrer und darf, wenn ich Kundschaft habe den LKW mit nach Hause
nehmen. Das kommt normal 2-3 Mal die Woche vor. Je nachdem.
Das werden die Kinder der Ki-Mutter erzählt haben.
Habe mit meiner Chefin gesprochen und bekomme ein Schreiben, dass ich den LKW extern parken muss, und nur im Einzelfall
mit nach Hause nehmen darf.
Zum Anwalt geht sie, weil ich von morgens 7°°- meistens 20,30 oder auch länger/kürzer arbeiten bin.
Wir haben eine Rechtsschutz, die wird das übernehmen. Schon geklärt.
Er hat den Selbstbehalt gekürzt, da meine Frau Einkommen (EG) bezieht.
Dann der Firmenwagen (angeblich) und das Kindergeld wurde NICHT hälftig angerechnet.
U.a. gehen wir zum Anwalt, weil wir mit dem so schlechte Erfahrungen gemacht haben, der hat bei der erstmaligen Berechnung mal eben
1900,- netto als Berechnungsgrundlage genommen hat.
Wir wollen ja gar nicht, dass die erstgeborenen gar nichts bekommen, aber von 145,- auf 250,- , obwohl noch ein Kind mehr ist, kommt uns doch etwas
suspekt vor.
Nein, es gibt keinen Titel.
Das JA bat uns um Zusendung der Lohnzettel damals und berechnete dann. Wir haben dann gezahlt für beide, nachdem die Anwältin sich um die
richtige Berechnung gekümmert hat.
Die beiden ältesten sind 10 Jahre und 7 Jahre.
Und meine Frau wird auch wieder voll arbeiten gehen, wenn das Elternjahr um ist, denn was mach zuverdient, wird ja vom EG abgezogen.
Hallo,
auch wenn es off topic ist, kann denn ein LKW (!) in der Weise überhaupt als Firmenwagen betrachtet werden. Ich glaube kaum, dass jemand mit einem LKW einkaufen, zur Oma oder in Urlaub fährt.
VG Susi
