Kann ein Anwalt üeb...
 
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Kann ein Anwalt üebrhaupt was für mich tun?

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(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachait,
danke für den Rechner. Du hast Recht, sie hat entweder 10 Euro Steuern bei Stkl. II/0,5 oder bei 1/0,5 Euro 211 zu zahlen.
Meine Steuerersparnis ist von III/1 auf I/0,5 nicht so dolle, sind nur knapp 400 Euro.

Dein Vorschlag in Ehren, aber will absolut nix mehr mit meiner Ex zu tun haben, die ist für mich gestorben.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 19:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Karlo,

damit ist nicht gemeint, dass Du Ex die Bewerbungen schreiben und beim Vorstellungsgespräch Händchen halten sollst, sondern dass Du Dich so viel wie möglich um Deine Kinder kümmerst, dass sie auch wiedereinsteigen kann.
Du schlägst damit zwei Fliegen mit einer Klappe. Du hast Deine Kinder um Dich UND wirst sie langfristig für den EU los...

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 19:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

danke für den Rechner. Du hast Recht, sie hat entweder 10 Euro Steuern bei Stkl. II/0,5 oder bei 1/0,5 Euro 211 zu zahlen.
Meine Steuerersparnis ist von III/1 auf I/0,5 nicht so dolle, sind nur knapp 400 Euro.

Hm, sagtest du nicht, dass man dir ein bereinigtes Netto von 2841 Euro errechnet hat? Dann müsstest du aber beim zu versteuernden Einkommen locker in einem Bereich sein, wo der Spitzensteuersatz um die 30% beträgt, und dann müsste dir ein Jahresfreibetrag von zwölftausend Euro problemlos eine Steuerersparnis in der Größenordnung von dreieinhalbtausend Euro pro Jahr bescheren.

Kann es sein, dass du den jährlichen Ausgleichsbetrag von 211 Euro für die Ex vergleichst mit der Steuerersparnis, die du monatlich hast, oder hab' ich mich jetzt wirklich so heftig verschätzt?

Dein Vorschlag in Ehren, aber will absolut nix mehr mit meiner Ex zu tun haben, die ist für mich gestorben.

Zunächst, Glückwunsch zu der Geisteshaltung "die ist für mich gestorben". Aber wie LBM dir ja auch schon erklärt hat: Du sollst deiner Ex ja nicht um ihrer selbst Willen helfen. Du tust es erstens für dein Kind, und zweitens für deinen eigenen Geldbeutel - oder für wie lange Zeit möchtest du auch gleich wieder Monat für Monat 1.026 Euro als Echsenunterhalt überweisen?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 21:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

nochmal ich. Ich glaube, jetzt sehe ich den Fehler in der Rechung:

Meine Steuerersparnis ist von III/1 auf I/0,5 nicht so dolle,

Da vergleichst du natürlich Äpfel mit Birnen. Steuerklasse III ist für dich Geschichte. Gemeinsame Veranlagung (aka Steuerklasse III) darf noch im Jahr der Trennung, danach nicht mehr.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 21:31
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit und LBM,

stimmt, das war voll daneben. Jetzt nochmal neu sind es etwas über 4.700 Euro.
Sieht schon ganz anders aus!

In Zukunft werde ich auch nur das Gehalt angeben, nicht mehr das aus meiner gewerblichenTätigkeit.
Die hab ich schon im Jahr der Trennung runtergefahren und jetzt auch für die Steuer auf0 gesetzt. Kann
eh keiner nachprüfen. Dann muss ich noch weniger Unterhalt zahlen.
Wie ich das allerdings mit der Unterstützung anfangen soll weiß ich nicht. Mein Kind ist ein bisschen stressig
und ich glaub nicht dass es Lust hat jeden Tag nachmittag zu kommen, damit seine Mutter arbeiten gehen kann.
Außerdem hab’ ich auch noch ein Leben.


Gruss Karlo

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 22:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Karlo

Mein Kind ist ein bisschen stressig ...
Außerdem hab’ ich auch noch ein Leben.

Ähm - irgendwie bleibt mir jetzt die Spucke weg. Meinst Du das im Ernst?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 22:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Kind ist ein bisschen stressig
und ich glaub nicht dass es Lust hat jeden Tag nachmittag zu kommen, damit seine Mutter arbeiten gehen kann.
Außerdem hab’ ich auch noch ein Leben.

Och, in dem Fall finde ich es nur fair, wenn Du der Mutter, die mit dem stressigen Kind allein klarkommen muss, großzügig Unterhalt zahlst. Schließlich hat sie ja dann nicht mehr viel von ihrem Leben, weil sie Dir ja lieber Deins lässt. Das sollte Dir dann großzügigen Unterhalt wert sein.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 22:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

in deinem vorigen Beitrag hast du dich offenbar mit der Reihenfolge der Zeilen vertan. Richtig müsste es m.E. heißen:

Mein Kind ist ein bisschen stressig und ich glaub nicht dass es Lust hat jeden Tag nachmittag zu kommen, damit seine Mutter arbeiten gehen kann. Außerdem hab’ ich auch noch ein Leben.

das war voll daneben.

Kopfschüttelnde Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 23:38
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Naja, war nicht so gemeint. Meine Ex stresst voll ab und das Kind hats durch die Trennung nicht so einfach,
sind auch beide in Therapie deswegen. Nehmts mir nicht übel, ich muss halt auch gucken wo ich bleibe.


Gruss Karlo

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 23:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun ja, wenn über ein eheprägendes, grundsätzliches Thema wie ein gemeinsames Kind derart unterschiedliche Ansichten bestehen, ist es kein Wunder, wenn Ehen scheitern.

Wie genau bist Du denn während Deiner Ehe diesem unzumutbaren, kindverursachten Stress ausgewichen, um zu "gucken, wo Du bleibst" und "Dein Leben zu leben"?


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 00:11




(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

lieber karlo,

das hier

sind auch beide in Therapie deswegen...

sollte dich schnellstens dazu veranlassen dem hier

ich muss halt auch gucken wo ich bleibe.

mit dem entschluss begegnen sooft wie eben möglich mit deinem kind zusammen zu kommen.

das ex in therapie muss ist schlimm
das kind in therapie geht ist  noch ungleich schlimmer und sehr traurig ;(

du solltest deinen beitrag abliefern als vater für dein kind da zu sein damit die therapie geschichte schnell ein ende findet und "es" (konnte noch nicht erlesen ob mädchen oder junge) in ruhe und frieden aufwachsen kann.

überdenke deine gesamthaltung... für dein kind.

geld ist nicht alles, oder kannst du damit ein glückliches kinderlachen kaufen.

ich wünsche deinem kind das DU die richtige prioritätenreihenfolge findest.

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 13:45
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,
mein Kind ist alle 14 Tage am Wochenende bei mir. Ich fahr es zurTherapie 1 mal die Woche abwechseln mit der Mutter
und hole ab. Da die Thera 2mal die Woche stattfindet auch an dem Wochenende wo das Kind bei mir ist.
Außerdem kommt es einmal die Woche zum Hausuzaufgaben machen, um meine Ex zu entlasten,
weil das einHorrorthema ist, wurde so vom Kinderthrepeut angeleiert.

Heute Abend war ich beim Anwalt, er will die Scheidung für mich einreichen, da Trennungsjahr rum ist.
Dazu brauche ich Geburts- u. Heiratsurkunde. Ex war total kiebig, sie rückt das Stammbuch nicht raus, ich
könnte Kopien bekommen. Ihr war sofort klar, dass ich die Scheidung einreichen will.

Sie meinte gut, dann muss sie es nicht tun, aber ob mein Anwalt Scheidungsfolgevereinbarung anhängig macht???
Sie hat mir kurz erklärt, das man wenn man keine Trennungsvereinabrung oder Scheidungsvereinbarung hat,
jedes Detail einzeln vor Gericht bringen muss und das die Scheidung rauszögert. Mein Anwalt hat mir davon nix gesagt.
Die Einreichung der Scheidung kostet mich fast 300€, (190 hat die Beratung gekostet) was kommt denn da bitte noch auf mich zu?

Ex meinte es ist Zugewinn, Betriebsrente, LV, Wohnung, Unterhalt für sie jetzt und nach der Scheidung,
dann Kindsunterhalt, Titel??? Betreuungsunterhalt (was ist das?) Steuerstattung aus 2009/10 etc. etc. zu regeln.
Muss ich das jetzt schon alles? Warum hat mein Anwalt mich nicht darüber informiert?
Wie setzt man so eine Vereinbarung auf? Geht das ohne Notar? Wenn nein, wer zahlt den?
Ist das zu ihrem Vorteil oder warum erzählt sie mir das alles?


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 23:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Scheidungsfolgenvereinbarung habe ich auch. Ich habe den Anwalt genommen, mein Mann hat keinen. Darin ist alles geregelt, also wo lebt das Kind, wer kriegt welchen Unterhalt (bei uns gegenseitiger Unterhaltsverzicht auch in Zeiten der Not), Hausrat ist aufgeteilt, gemeinsamer Haushalt aufgelöst, weitere Ansprüche stellt keiner (Zugewinnausgleich) und dann wird der normale Versorgungsausgleich gemacht.

Wenn die Vereinbarung unterschrieben ist, kann der Anwalt damit die einvernehmliche Scheidung bei Gericht beantragen und reicht die von euch beiden unterschriebene Vereinbarung dazu ein.

Wenn ihr das nicht hinbekommt, muss jeder seine Ansprüche von einem eigenen Anwalt vertreten lassen. Und das wird teuer und kostet Zeit.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 00:32
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,
ich dachte ein Notar muss so eine Vereinbarung beurkunden? Geht das auch mit Anwalt?
Dann wohl besser üerb ihren Anwalt und ich sag' ihr womit ich leben kann und womit nicht.
Sie hat einen Beratungsschein hat und bekommt bestimmt Prozesskosten,
dann wirds für mich nicht so teuer.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 00:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

Du bist eigentlich nicht Karlo, sondern Dagobert, oder?

HIER noch Infos, Onkel Google ist Dein Freund (und kostet auch nix!).

LBM (Rechnung folgt auf dem Postweg)


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 01:11
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,

das nehm ich als Kompliment ! Danke für den Link !

Dann muss wohl wegen Zugewinn nach § 1378 BGB Ausgleichsforderung doch notariell beurkundet werden, weil
mir dieWohnung gehört, ich Aktienhabe, Betriebsrente, LV und sie nur einenFond, wenn ich vorab alles regeln will.
Was ist mit dem Geld des Kindes? Schweigereltern haben einenFond angelegt, außerdem gibt es einSparbuch
und meineSchwägerin hatte fürs Kind eine Versicherung, die mit 18J.ausbezahlt wird.
Zählt das auch zum Zugewinn?

Was kostet so eine Notar Beurkundung?
Sonst protokollierter gerichtlicher Vergleich. Wie lange dauert das? Geht das direkt mit Scheidungsantrag?


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 15:12
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