Kann ein Anwalt üeb...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kann ein Anwalt üebrhaupt was für mich tun?

Seite 1 / 2
 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bin neu hier, seit 1 Jahr getrennt.
Bisher hatte nur meine Exfrau einen Anwalt.
Sie wollte jetzt auch die Scheidung einreichen, damit ich keine Anwaltskosten habe, hat mich auch immer über alles informiert.
Jetzt wird mir das aber nach Erhöhung der DT etwas zuviel an Unterhalt und außerdem gibt es Stress wegen EigentumMietervertrag usw.
Deswegen zahlt meine Mutter mir jetzt eine Beratung beim Anwalt. Da das aber 190 € kostet, frage ich mich was der so anders rechnen
kann als der meiner Ex. Ich glaub' der ist ganz korrekt. So wie gesehen habe, hat er sogar bei der DT zu meinen Gunsten gerechnet.
Wenn ich jetzt aber jeden Pfurz bezahlen muss, weil sie den Anwalt nicht bezahlen muss, weil sie auf Schein beraten wird und sich die
Anwälte anfangen zu streiten, weil sie Kohle wollen, wirds wohl teuer für mich.
Aber ich weiß grad nicht, wie ich mich mit meiner Ex einigen soll, weil sie auf stur schaltet.


Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2010 21:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Karlo,

stell doch einfach mal die Berechnung des KU hier rein, dann können wir Dir sagen, ob Dich ihr Anwalt übers Ohr hauen will. Was ist mit Unterhalt für sie? Macht sie welchen geltend? Was für Stress gibt es mit Eigentum und Mietvertrag?

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 21:56
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hi LBM,

er hat ausgerechnet, das mein Einkommen2841 ist (5 % berufsbedingte Aufwendungen sind davon bereits abgezogen).
Ich muss 345fürs Kind und 1026für Ex zahlen.
Ex wohnt mit Kind in unserer Ehewohnung, die mir gehört. Vereinbart war bis Ende Trennungsjahr Miete+NK.
Zahlt sie auch jeden Monat brav. Jetzt will ich einen richtigen Mietvertrag und mehrMiete.
Sie aber nicht, weilSchimmel in der Wohnung ist.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2010 23:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Karlo

hat er sogar bei der DT zu meinen Gunsten gerechnet.

Nö, hat er wohl nicht. Das entspricht dem KU lt. Deinem EK für ein Kind zw. 6-11 Jahre. Viel spannender ist, was alles bei Deinen Einkünften angerechnet wurde, vor allem wie die Eigentumswohnung bewertet wurde. Ist diese unbelastet? Hast Du priv. Altersvorsorge, eine Lebensversicherung?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 23:21
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,
müsste ich nicht 374 zahlen?
priv. Riester hab ich, zahl ich aber nix ein, hab dafür grad kein Geld.
VL und kapitalbild. LV wurde schon abgezogen.
Wohnugn zahlt Ex mir Miete, damit ich Baufinanz. tilgen kann.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2010 23:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Seit diesem Jahr geht die Tabelle nur noch von zwei UH-Berechtigten aus, euer Kind und Deine DEF. Also passt es, weder Hoch- noch Runterstufung.
Wurden schon Gedanken geäussert, wie das nach der Scheidung aussehen soll mit EU? Wo bleibt das Kind, wann zieht sie aus?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 23:45
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Ok, wusste ich nicht, das das neu ist.
Keine Ahnung, wie es nach Scheidung aussehen soll. Woher auch?
Das Kind lebt bei ihr. Wieso sollte sie ausziehen?
Ich kann mir das finanz. gar nicht leisten da zu wohnen, weil meine jetzgie Wohnung sehr viel billiger ist.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2010 23:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du weißt aber schon, dass Du ihre Mietzahlungen versteuern musst? Natürlich kannst Du auch die Werbungskosten dafür absetzen... aber das nur mal so als Hinweis.

Ich denke, allein dafür solltest Du Dich anwaltlich und steuerlich beraten lassen. Im Idealfall von einem der beides kann.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 00:14
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,

muss ich das auch im Trennungsjahr als Mieteinkunft versteuern?
Wird doch hier1:1 gerechnet. Sie zahltMiete inselberHöhe wie Kredit.
Eigentlich sind wir jetzt gerade im 2. Jahr, aber ich habe meine Stkl. nicht gewechselt,
weil man wohl mit einem Versöhnungsvers. noch 3und5 behalten kann.
Weißt du wie das funktioniert? Meine Ex nervt mich immer, ich soll endlich wechseln,
damit sie weiß womit sie rechnen muss. Aber ich will mir die Option offen halten.
Aueßrdem will sie,d ass ich unterschreibe, das die Erstattugn der Steuer2008 geteilt wird,
weil sie das sonst zum Einkommen zählt. Stimmt das etwa ?
Mein Anwalt kann wohl auch Mietrecht, aber Steuerber.? Dann muss ich meinen Fragen,
hab ja einen wegenGewerbe.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 14:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du musst hier Familien- und Steuerrecht trennen. Du hast Mieteinkünfte und die sind steuerpflichtig. Du kannst die Zinsen absetzen, nicht aber die Tilgung. Dann noch andere die Vermietung betreffende Kosten. Schornsteinfeger, Heizöllieferung, AfA usw. Und die Bruttomiete, die Ex zahlt, sind Deine Einnahmen. Ob das jetzt unterm Strich ein PLUS oder ein MINUS wird, kann ich natürlich nicht sagen. Aber steuerrechtlich würdest Du Steuerhinterziehung begehen, wenn Du positive Einkünfte (im Sinn des Steuerrechts!) erzielst und nicht angibst, denn diese sind veranlagungspflichtig.

Was 3/5 angeht, gebe ich Deiner Ex recht. Denn das ist ein Punkt, bei dem man sich wunderbar in die Wolle kriegen kann. Ihr solltet schriftlich vereinbaren, dass ihr gemeinsam veranlagt UND wie die Steuererstattung bzw. Nachzahlung aufgeteilt wird. Sonst kann Ex einen Aufteilungsbescheid beantragen nach erfolgter gemeinsamer Veranlagung und dann zahlst Du dicke nach bei Stkl. 3.
Du musst Dir klar machen, dass man mit Stkl 3/5 keine Steuern spart sondern nur DEIN Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn geringer ist. Ihrer aber höher.
Aus Deinem derzeit höheren Netto berechnet sich auch der dadurch höhere Unterhalt. Das kann Begehrlichkeiten wecken, die nicht gerechtfertigt sind.
An Deiner Stelle würde ich daher sofort wechseln.
Sie ist derzeit durch Stkl. 5 benachteiligt, das heißt, Du profitierst ja so gesehen auf ihre Kosten, sofern sie arbeitet. Möglicherweise wäre es für Dich sogar günstiger, bei Stkl. 1 und getrennter Veranlagung den EU als Freibetrag eintragen zu lassen und dann über die Anlage U als Sonderausgaben abzusetzen. Die muss sie Dir dafür aber unterschreiben.

Ich halte null davon, nach der Trennung 3/5 zu behalten.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 14:37




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

Eigentlich sind wir jetzt gerade im 2. Jahr, aber ich habe meine Stkl. nicht gewechselt,
weil man wohl mit einem Versöhnungsvers. noch 3und5 behalten kann.
Weißt du wie das funktioniert? Meine Ex nervt mich immer, ich soll endlich wechseln,
damit sie weiß womit sie rechnen muss. Aber ich will mir die Option offen halten.

Wichtig ist nicht die Lohnsteuerklasse, sondern das, was ihr in der Einkommenssteuererklärung angebt (d.h. Zusammenveranlagung oder nicht). Die Option hältst du also auch bei Steuerklasse 4/4 oder 1/1 (bzw. (1/2) offen. Die Lohnsteuerklasse regelt nur die "Abschlagszahlungen" ans Finanzamt, abgerechnet wird erst mit dem Einkommenssteuerbescheid. In Summe verliert ihr also gar nichts mit den geänderten Steuerklassen (oder allenfalls drei Euro fuffzich an entgangenen Zinsen, weil ihr das Geld vom Finanzamt etwas später bekommt).

Daher auch mein Rat: Wechselt die Steuerklassen, es vermeidet unnötigen Ärger.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 15:03
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,
das wusste ich auch nicht! Welche Steuerkl. wäre für uns denn am besten, wenn ich verdiene und sie nix?
Wird denn nicht nach en Steuerklassen auch der Unterhalt berechnet? Dann müsste ich ja weniger zahlen,
hätte aber auch gleichzeitig weniger Geld für mich. Ich habe mal ausgerechnet, das das bei mir 340weniger
ist, aber nur knapp 200 Euro insgesamt weniger Unterhalt. Das rechnet sich doch für mich nicht wirklich?


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 15:28
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,
hab deinen Beitrag übersehen, sorry.
Okay, dann werde ich die Mieteinnahmen angeben müssen. Wird mir ja auch bestimmt der Anwalt noch was dazu sagen.
Meine Ex arbeitet nicht, deswegen 3u5.  Da man ja wohl nur einmal im Jahr die Steuerkl. wechseln kann.
Wie machen wir das dann am besten, wenn sie im Laufe des Jahres anfangen würde zu arbeiten?
4und4 oder 1und2? Das mit der Anlage U blick ich nicht. Macht das denn auch Sinn, wenn sie kein Geld verdient? Sie verliert dann ja nix.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 15:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gerade dann macht das Sinn. Du kannst bis zu 13.000 und ein paar Zerquetschte steuerlich geltend machen. Sie zahlt aber nur für den Teil Steuern, die den Grundfreibetrag übersteigen. Das ist dann der minimalste Steuersatz.

Ich würde das durchrechnen, dann sofort auf 1/2 wechseln, das scheint mir über den Daumen gepeilt rechnerisch am sinnvollsten. Der Wechsel von 3/5 auf 1/2 ist problemlos möglich in diesem Jahr.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 16:00
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,
danke für den Tipp. 13.000 ist ja ne Menge. Das heisst, dass ich ihr auch nur minmal was erstatten muss?
Wenn sie aber in diesem Jahr steuerpflcihtig anfängt zu arbeiten,sieht das das sehr viel anders aus?


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 16:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

danke für den Tipp. 13.000 ist ja ne Menge. Das heisst, dass ich ihr auch nur minmal was erstatten muss?

Sie hat keinen steuerlichen Nachteil und du somit keine Pflicht, ihr irgendwas zu erstatten, solange sie insgesamt im Jahr weniger hat als den Grundfreibetrag, d.h. die Grenze liegt bei 8.004 Euro p.a. eigenes Einkommen plus deine Unterhaltsleistungen für sie selbst (Kindesunterhalt ist eine andere Baustelle, da gibt's nämlich keinen Steuervorteil für). Erst danach muss sie überhaupt Steuern zahlen, und für die ersten Euros oberhalb der Grenze ist der Steuersatz verhältnismäßig gering. Faustregel: Das Geltendmachen von Exen-Unterhalt über Anlage U bringt um so mehr, je größer der Unterschied zwischen deinem und ihrem Verdienst ist.

Wenn sie aber in diesem Jahr steuerpflcihtig anfängt zu arbeiten,sieht das das sehr viel anders aus?

Genau, und dann muss man ggf. mit dem spitzen Bleistift rechnen. Trotzdem solltest du froh sein, wenn deine Ex möglichst bald wieder zu arbeiten beginnt  - langfristig entlastet es dich nämlich mehr, wenn sie ihre Brötchen selber verdient ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 17:58
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,
sie hat ja keinen Verdienst, aber Unterhalt von jetzt jährlich12.312
Also müsste sie für 4.308Steuern zahlen und diese Steuern müsste ich ihr dann erstatten,
aber nur wenn sie mir die Anlage U unterschreibt.

Ich weiß ja nicht wann Ex wieder Arbeit findet, sie ist ja schon fast 12 J aus dem Beruf raus.
Aueßrdem gibts keine Betreung fürs Kind, weil keine OGS-Schule, Familie hat sie nicht.


Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 18:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

spätestens dann ist der Steuerklassenwechsel sowieso Pflicht. Und wenn sie wieder arbeitet, reduziert das ja auch Deine EU-Pflicht. Auch dann wird Anlage U noch eine Alternative sein.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 18:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

also, sie erhält (neben dem Kindesunterhalt) weitere 12.312 Euro Unterhalt von dir, und hat sonst keine eigenen Einkünfte.

Dann ist die Rechnung verhältnismäßig einfach. Wenn sie keinen Unterhalt von dir bekäme, hätte sie Null Einkommen und daher Null Steuern. Ihr steuerlicher Nachteil besteht also exakt aus jener Steuer, die sich aus einem Jahreseinkommen von 12.312 Euro ergibt, und lässt sich demzufolge exakt und ohne weitere Diskussion aus ihrem Steuerbescheid ablesen. Zur Abschätzung kannst du ja schon mal den Abgabenrechner unter https://www.abgabenrechner.de/ mit diesen Daten füttern - für 2010, je nach ihren sonstigen persönlichen Verhältnisse kommen da vielleicht zweihundert Euro Steuern bei rum, bzw. wenn sie Anspruch hat auf den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende, dann beträgt ihre Steuerlast schlappe 10 Euro ...

Gib dort doch mal ihre konkreten Zahlen ein, dann weißt du ungefähr, was als Ausgleichszahlung an Ex auf dich zukommt. Und vergleiche es mit dem, was dir die 12.312 Euro umgekehrt an Steuerentlastung bringen ... dazu kannst du ebenfalls den Abgabenrechner hernehmen. Füttere den Abgabenrechner mit deinem eigenen Jahresbrutto, aber einmal mit und einmal ohne diese 12.312 Euro im Feld "für die Berechnung der Lohnsteuer sind vom Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum als steuerfrei abzuziehen". Und schau dir bei diesen beiden Berechnungen den Unterschied in deiner Steuerlast an.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 18:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

Ich weiß ja nicht wann Ex wieder Arbeit findet, sie ist ja schon fast 12 J aus dem Beruf raus.
Aueßrdem gibts keine Betreung fürs Kind, weil keine OGS-Schule, Familie hat sie nicht.

Abseits von allen juristischen und steuerlichen Dingen - überlege dir in einer ruhigen Minute, ob und wie du ihr bei ihrem beruflichen Wiedereinstieg helfen kannst; und wenn es zunächst auch mal halbtags ist. Je eher sie diese Kurve kriegt, desto weniger Ärger (und Kosten) hast du mit ihr.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 18:40




Seite 1 / 2