KU-Berechnung ab 18
 
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KU-Berechnung ab 18

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(@amitica)

Hallo liebe Forengemeinde,

... ja schon wieder eine Frage betreffend der Berechnung des KU für Kinder ab 18.... ich weiß, und entschuldige mich gleich vorab, denn es gibt viele Fäden betreffend dieser Thematik.  Grundsätzlich habe ich natürlich auch versucht mich "schlau" zu machen, aber ich habe für mich selbst viele offene Fragen, und letztendlich kein schlüssiges Konzept betreffend der weiteren Vorgehensweise, daher hoffe ich den einen oder anderen guten Tip von Euch bekommen zu können.

Ich lese ja schon seit langer Zeit im Hintergrund immer gerne mit, und möchte den Aktiven hier im Forum an dieser Stelle zuerst meine Anerkennung und Dank für deren Engagement aussprechen. Hut ab!

Die Zeit vergeht ja wie im Flug, und demnächst in ca. fünf Monaten steht der 18. Geburtstag unserer "Kleinen"  😉 an.  Ich betone bewußt "unserer", mein Exmann und ich hatten und haben ein gutes Elternverhältnis, größeren Streit oder gar Gerichtsprozesse (ausser der total harmlosen Scheidung natürlich) gab es nie.  Unsere Tochter besucht auch mit fast 18 Jahren noch jedes zweite WE ihren geliebten "Paps", ist in die Familie mit drei Halbgeschwistern bestens integriert. 

Nun aber zu den Fakten, ich habe mir schon seit längerer Zeit darüber Gedanken gemacht, wie es unterhaltstechnisch weitergeht wenn die Lütte 18 wird.  Im Jahr 2005 hatte ich mir Beratung (Höhe des Kindesunterhalts)  vom Jugendamt erbeten in Absprach mit  meinem Ex-Mann, unsere eigenen Rechenmodelle gingen nicht konform, und hatten uns dann damals auf 300,00 € mtl. geeinigt.  (Das Jugendamt hatte wesentlich mehr berechnet).  Diesen Betrag hat mein Exmann dann beim JA beurkunden lassen.

Inhalt der Urkunde:

1. Ich (also mein Exmann) verpflichte mich, dem Kind XY ab dem 01.07.2005 Unterhalt als feststehenden Betrag (statischer Unterhalt) in Höhe von mtl. 300,00 € zu zahlen. Eine Kindergeldanrechnung erfolgt nicht.
2. Ich verpflichte mich zur Zahlung des Unterhalts mtl. im voraus z.Hd. des jeweiligen gesetzlichen Vertreters des Kindes; rückständigen Unterhalt sofort.
3. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
4. Ich bewillige die Erteilung einer einfachen und einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind z.Hd. des gesetzlichen Vertreters
5. Eine beglaubigte Abschrift der Urkunde wurde mir gem § 173 ZPO, § 60 Satz 2 SGB VIII an der Amtsstelle ausgehändigt

Die Urkunde und die Ausfertigungen liegen mir vor.  Die Höhe des KU ist aktuell die gleiche, ich habe das niemals neu berechnen lassen oder dergleichen.

Für mich stellt sich die Lage also derzeit wie folgt dar. Eine zeitliche Begrenzung wurde in der Urkunde nicht festgelegt (da hat man meinen Exmann wohl im JA nicht darauf hingewiesen). Unsere Tochter besucht derzeit die elfte Klasse eines Gymnasiums erster Jahrgang G8 (Bayern)  und wird bis zum 19. Lebensjahr noch die Schule besuchen. Töchterchen wohnt bei mir.  Der Unterhaltsanspruch von Töchterchen geht ab dem 18. Geburtstag an sie selbst über, der Titel ebenfalls. 

Wenn ich nicht ganz falsch liege, dürfte die rechtliche Sache geklärt sein.  Nun kommen wir aber zur zwischenmenschlichen, und die ist eben nicht so einfach abzuhacken.  Ich habe meinen Ex-Mann vor ein paar Wochen kurz angefragt, wie wir das mit dem KU  ab Töchterchens 18. halten wollen, meines Wissens nach müsste ja eine Neuberechnung durchgeführt werden, sprich unser beiden Einkommen zählt nun für den Unterhaltsanspruch welchen Töchterchen ab dem 18. uns beiden gegenüber hätte. Ich befürchte mein Ex-Mann hat das irgendwie vollkommen falsch verstanden, und meinte wohl "ich" wolle mehr Geld WEIL Tochter 18 wird, und hat da abgeblockt.

Mein "Dilemma" ist folgendes:  Ich möchte das einfach schon im Vorfeld abklären, mir ist schon klar, mein Ex-Mann ist ohne Abänderungsklage ab dem 18. unserer Tochter  selbst  zu 300,00 € KU verpflichtet, und unsere Tochter könnte das auch einklagen. Was sie natürlich niemals im Leben machen würde, sie liebt ihren Paps.  Mein Unterhaltsanteil würde evtl. als  Barunterhalt für Miete und Verpflegung verrechnet werden. 

Um es kurz auf den Punkt zu bringen. Ich würde das gerne mit meinem Ex-Mann gütlich regeln,  zumal ich absolut überhaupt nicht darauf aus bin hier mehr Geld "abzusahnen" ich habe mit unserer Tochter schon lange besprochen, dass der KU nach ihrem 18. Geb. auf ihr eigenes Konto fließt (analog dazu muss sie dann allerdings auch ihre festen Kosten wie Handygebühren,  Versicherung für den Roller, Benzin, Klamotten etc. selbst bezahlen).

Ich würde gerne dahingehend nochmals ein persönliches Gespräch mit meinem Ex-Mann führen, da ich jedoch nur sehr ungern unvorbereitet was die rechtliche Sachlage angeht, in das Gespräch einsteigen würde, bräuchte ich eben euren fundierten guten Rat.

Hier also noch ein paar Daten.

Ich bin verheiratet, verdiene incl. Weihnachtsgeld derzeit ca. 2.150,00  Euro netto (nicht bereinigt) habe eine  Tochter. Mein Mann hat vier eigene Kinder, da er leider seit einem Jahr nur bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist (rund 950,00 € netto) hat die ARGE seiner Ex-Frau einen fiktiven Ehegattenunterhaltsanspruch mir gegenüber in Höhe von 138,00 € berechnet. Dieser wird ihm zum Kindesunterhalt gegenüber seinen Kinder mit angerechnet.

Die Daten meines Ex-Mannes sind mir nur aus dem Jahr 2005 bekannt. Damals verdiente mein Ex-Mann ca. 2.500,00 €, damals bereinigt. Er ist auch verheiratet, hat 3 unterhaltspflichtige Kinder zwischen 2 und 11 Jahren (ohne unsere Tochter)  Seine Frau ist meines Wissens nach mit geringem Verdienst bei seiner Firma angestellt.

Wie gesagt, ich stehe eben vor den Entscheidung, entweder alles laufen zu lassen: Sprich abwarten bis Töchterchen 18 wird und dann agieren, oder eben im Vorfeld zu versuchen ein gutes Gespräch zu führen um das Ergebnis für beide Seiten möglichst gut verträglich zu halten.

Was würdet ihr mir raten?  Ich danke jetzt schon für eure Zeit und Aufmerksamkeit.

amitica


Zitat
Geschrieben : 30.01.2010 18:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Amitica.

erstmal herzlichen Glückwunsch zu eurem guten Verhältnis.

Wenn ich mal deine Angaben nehme, nämlich 2.150,- bei dir und 2.500,- bei ihm, in Summe 4.650,- ergibt bei einem Blick in die DT 558,- nach Zeile 9 plus KG, der von euch beiden aufzubringen ist
Da er jedoch 5 und du 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet ist, muss sicher auch herab gestuft werden, bzw, wird dein Anteil höher sein als seiner, wobei mir nicht ganz klar ist, wie das dann berechnet wird.

Wenn man entsprechend DT2010 5 Zeilen herab stuft ist man bei Zeile 4 und 378,-€ plus KG

Wenn man dann noch zur Quotelung die anderen berechtigten Kinder abzieht, bleiben ihm noch ca. 1.400,- und dir ca. 1.800,-

Wenn man den Teil über 1.000,- in Relation setzt ergibt das 800:400 oder etwa 2:1.
Du müsstest demnach 2/3 von 378,- = 252,- aufbringen und er 126,-

Ob das so juristisch richtig ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht aber es kommt mir vernünftig vor.

Gruss Beppo

Edit: Korrigiert


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 18:35
(@amitica)

Hallo Beppo,

lieben Dank für deine prompte Antwort.  Das Grundprinzip der Errechnung ist mir nun schlüssig, am "finetuning" fehlt´s natürlich noch aufgrund der fehlenden aktuellen Datenkomponente meines Ex-Mannes.
Wie gesagt, die Angabe meines Nettoeinkommens war ""nicht bereinigt"  dargestellt. Ich bin mir jetzt nicht sicher z.B. bei der Altervorsorge. Ich bin "Besitzständler" und meine betriebliche Altervorsorge wird noch nach einem altem Tarifvertrag berechnet, sprich 6,9% vom Brutto wobei 2/3 mein AG zuschießt, und ich 1/3 selbst bezahlte.  Die 5 Prozent berufsbedingten Aufwendung hab ich auch noch nicht abgerechnet.

Ich will aber auf gar keinen Fall den Eindruck erwecken, ich würde mir hier was schön rechnen wollen.  Es wird auf jeden Fall bestimmt weniger KU für meinen Ex-Mann rauskommen, und ich denke das ist schon mal eine gute Basis den Gesprächseingang finden zu können. Mir geht es wirklich darum, alles einfach möglichst ohne Anwalt oder gar Gericht ausrechnen und klären zu können. Mein Exmann und ich haben finanzielle Dinge immer unter uns geklärt, das wurde niemals über die Lütte ausgetragen und das möchte ich auf jeden Fall so beibehalten.

Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? Mein Gedanke war, meinen Exmann in einem Gespräch zu bitten ab dem 18. von Töchtings unser beider Einkommen offen zu legen, und eine neue Unterhaltsberechnung durchführen zu lassen.  Im Gegenzug und Info an die Tochter würde ich den Titel an meinen Exmann zurückgeben, aber wie geht es dann weiter? Meine Tochter benötigt ja auch irgendwie Rechtssicherheit, sie geht ja noch bis zum 19. Lebensjahr in die Schule.  Welche Formalien sind dann zwischen ihr, mir und ihrem Paps nötig?  Weiß da jemand Bescheid?

I dank eich recht saggrisch

amitica


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 20:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie gesagt, die Anrechnung der Kinder habe ich mir ausgedacht weil ich keine Ahnung habe, wie man das macht wenn beide verdienen und ne unterschiedliche Anzahl Kinder haben.
Geschweige denn unterhaltsberechtigte Partner.

Tatsache ist aber, dass dir nach Abzug der (Kindes-)unterhalte erheblich mehr bleibt als ihm insofern sehe ich in meinem Vorschlag eine gewisse "gefühlte Gerechtigkeit".
Außerdem führt er nicht so weit weg von den anderen Unterhaltssätzen.
Das rum gerechne an einigen Cent Abzug oder die Spekulation auf gewaltige Gehaltssprünge deines Ex würden das Ergebnis nur minimal verändern, weil das alles an anderer Stelle wieder kompensiert würde.

Das würde sich alles irgendwo im 10-20,- € Bereich abspielen.

Da ihr euch ja auch sonst einigen konntet und seine Zahllast ja deutlich sinkt, sollte eine Einigung doch möglich sein.
Das letzte Gespräch ist doch vor Allem daran gescheitert, dass er glaubt, du willst mehr.

Außerdem denke ich, dass dieses Gespräch tatsächlich eure Tochter führen sollte. Auch wenn es schwer fällt. Es ist eine gute Übung für zukünftige schwierige Gespräche.

Diesen Berechnungsrahmen kannst du ihr ja gerne mitgeben. Zusammen mit der guten Botschaft, dass sein Anteil am Unterhalt sinkt.

Und im übrigen sind sonst keinerlei Formalien nötig.
Rechtssicherheit im juristischen Sinne ist das Letzte was vernünftige Leute im guten Umgang miteinander brauchen.

Die Titelsch* haben die Juristen nur erfunden, um sich selbst Bedeutung zu geben.

Das Einzige, was aus meiner Sicht noch offen ist, ob jemand weiß, wie man das wirklich berechnet.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 20:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Du mit den 300 bisher gut hingekommen bist, würde ich mit dem Angebot in die Verhandlung gehen, bis zum Schulabschluss die 300 Euro 1:1 zu teilen. Also jeder 150. Das Kind kostet ja nicht mehr, nur weil die magischen 18 erreicht sind. Dann hast Du zu Beppos 2:1 Vorschlag noch Luft, dass man sich auch auf 200 Du und 100 er einigen könnte. Dann hat Deine Tochter die 300 und Du handelst mit ihr aus, was sie selber übernimmt bzw. wie ihre Kosten berücksichtigt werden. Das KG bleibt Dir ja für diverse Ausgaben sie betreffend.

Wenn sie dann mit dem Abi fertig ist, würde ich gucken, was sie macht: Ausbildung mit eigenem Einkommen? Studium? Studium an fremden Studienort oder so, dass sie bei Dir wohnen bleibt? Und neu verhandeln. Ich weiß, dass das dann nur für einen begrenzten Zeitraum eine Absprache ist, aber sie soll Deinem Ex ja nur signalisieren, dass Du ihn und somit auch Deine Tochter nun nach und nach aus der Pflicht lässt.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 21:32
(@amitica)

Hallo Beppo,

ich dank dir immer wieder gerne für deine Antwort.

Eines hat mich gewaltig zum Nachdenken incl. drei gerauchter Zigaretten auf dem Balkon gebracht:

Ich zitiere dich: " Das rum gerechne an einigen Cent Abzug oder die Spekulation auf gewaltige Gehaltssprünge deines Ex würden das Ergebnis nur minimal verändern, weil das alles an anderer Stelle  wieder kompensiert würde "

Ich schiebe gleich mal eines voraus: Ich schätze dich und deine Mitstreiter hier in diesem Forum sehr. 

Da ich doch seit einiger Zeit hier im Forum mitlese, mir deine Situation doch zumindest was Zahllast und andere "Randdaten" zumindest geläufig sind, kann ich deine Reaktion auch nachvollziehen.

Drei Zigaretten auf dem Balkon Bedenkzeit vorausschickend, kann ich deine Reaktion auch nachvollziehen.

Lieber Beppo, mit der Angabe der Daten aus 2005 meines Ex-Mannes habe ich mit Sicherheit nicht eine mögliche Einkommenssteigerung meines Ex-Mannes voraussetzen wollen.

Wenn ich die Einkommensdaten meines Ex-Mannes hätte haben wollen betreffend KU, hätte eine entsprechende Anfrage mit Sicherheit Auskunft geben können.

Alle drei Jahre ein Gang zum Jugendamt hätte sein Ziel erreichen können, ich habs nie gemacht, nur einmal und das mit Absprache, wie bereits erwähnt.

Ich glaube du hast überlesen, ich habe einen zeitlich unbegrenzten Titel in Händen diesen könnte ich, wäre ich ein  mieses .....  und würde unsere Tochter bös mißbrauchen auch nach dem 18. vollstecken lassen.

Ich will das doch gar nicht. Im Gegenteil. Mein Ex-Mann, ich vermute das zumindest, ist sich der Tragweite dieses Titels nicht bewußt, und ich möchte aber im Vorfeld die Dinge klären lassen.

Ich geb ihm doch den Titel zurück wenn wir alles neu haben ausrechnen lassen, ich wollte mich doch nur informieren, wie das berechnet wird um mit ihm nicht total uninformiert in das Gespräch zu gehen.

Mir ist doch klar, es wird weniger KU geben, und jetzt erklär mir mal bitte, warum ich das mache, obwohl es doch per Titel mehr Geld geben könnte?

Meine Ängste sind folgende: Mein Ex-Mann stellt ab dem 18. den KU ein. Töchtings müsste klagen. Das genau möchte ich wenn möglich vorab klären, und ich bin NICHT deiner Meinung, dass dies Diskussion von unserer Tochter geführt werden sollte.

Ich kenn dich nicht Beppo , aber bis auf deine Wahlvorschläge  😉 finde ich deine  Beiträge durch die Bank gut.

Gruß, A.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 22:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für die Blumen aber dein Entsetzen über die Rechenbalance halte ich für eine Fehlinterpretation meiner Worte!

Es sei mir ferne, dir Habgier vorwerfen zu wollen, falls das bei dir so angekommen ist.

Du selbst hast das aber so betont und nur deswegen bin ich darauf eingegangen.

Ich wollte damit nur verhindern, dass ihr zu angestrengt nach einer exakten Berechnung sucht.
Aber wie LBM schon sagte, kommt ihr vermutlich mit einer groben Berechnung nach Bauchgefühl am besten zum Ziel.

Also kein Grund soviel zu rauchen!  🙂 :blumen:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 22:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Btw:

Warum denkst du, dass eure Tochter das nicht übernehmen sollte?

Es ist sicher kein Muss aber ich halte das für einen guten Schritt auf dem Weg in die Erwachsenenwelt.

Auch wenn ich zugeben muss, dass ich mir das bei meiner eigenen, ältesten Tochter auch nur schwer vorstellen kann.

Sie wird im Herbst 18 und ich habe mich mit ihrer Mutter auch noch nie über Unterhalt gestritten. Es gibt noch nicht mal einen Titel.
Es steckt irgendwie im Blut, dass man die eigenen Kinder nicht mit sowas belasten will. Aber mit dem Kopf halte ich das für falsch.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 22:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, in einer vernünftigen Entwicklung wie bei Dir, L. und S. setzt man sich zu dritt an einen Tisch, klärt die rechtliche Lage und auch die finanziellen Möglichkeiten.

Das würde ich Amitica, Tochter und Ex auch raten. Denn sie werden erwachsen und müssen ja auch in anderen Bereichen lernen, ihre Rechte durchzusetzen und ihre Pflichten zu begreifen. Eigentlich sind Eltern doch da eine perfekte Übungsfläche dafür.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 22:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

N.m.M. findet bei Volljährugen weder eine Hoch- noch eine Runterstufung statt, zumindest bis 2010. Es gab in den URL eigentlich immer den Hinweis, dass der Bedarf über das zusammengerechnete EK der Eltern ermittelt wird, aber ohne der Maßgabe nach Pkt. xx.x - was dann die Hoch- oder Runterstufung war. Aber hier mal ein Auszug aus den aktuellen URL des OLG Scheswig:

13.3 Verfügen beide Eltern über Einkommen, ergibt sich der Bedarf volljähriger Kinder, soweit dafür die Tabelle maßgebend ist, grundsätzlich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern, jedoch ist wegen doppelter Haushaltsführung in der Regel um eine Stufe herabzustufen

Sogesehen die konsequente Weiterentwicklung des Gedankens, die Tabelle geht von insgesamt zwei Bedürftigen aus. Daher meine Auffassung:
- die Einkommen bereinigen
- addieren
- rein in die DDT, aber dann eine Stufe runter
- volles KG abziehen
- quoteln gemäss der anfangs ermittelten EK's
- prüfen auf BKB bzw. SB (und >>das hier<< noch berücksichtigen)

Gruss oldie

Edit: letzten Anstrich ergänzt


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 22:48




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie.

Das würde ich, gelinde gesagt, für ne Sauerei halten, denn danach müsste der Vater, obwohl er, bei fast gleichem Netto,  4 Kinder zu unterhalten hat, mehr bezahlen als Amitica, die nur 2 Kinder versorgt.

Aber vermutlich hast du damit recht. Sauereien sind wir ja gewohnt.

Es könnte im Zweifelsfall aber sicher helfen, den Vater von LBMs Vorschlag zu überzeugen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 22:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo
und auch amitica

Ich bin auch gerade eben erst drauf gekommen, als ich versuchte Deinen Gedankengang in der Rechnung zu verstehen und mir noch mal eine URL vorgeknöpft habe. Na eine Bremse gibt es ja.

Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein ausseinem Einkommen gemäß der Unterhaltstabelle ergibt.

Hierbei wird ihm ja das ganze KG angerechnet. Das dämpft zumindest etwas.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 23:04
(@amitica)

Liebe LBM, lieber Beppo,

LBM...  ich möchte meinen Ex-Mann nicht mehr als Gebühr beanspruchen, doch genau diese Regelung erscheint mir wirklich sinnvoll. Ich wäre, wie auch zu einer neuen Berechnung des KU jederzeit bereit.

Wie gesagt, ich werde mit Paps von Töchtings das Gespräch suchen, und ich bin mir sicher wir werden einen guten Konsens finden. Ich hab ja nie behauptet man könne nicht reden mit ihm. Ich wollte nur vorbereitet sein.

Warum ich der Meinung bin, Lütte solle das Gespräch nicht führen, da hab ich so meine Erfahrungen.  Mein Ex-Mann reagiert was "Geld" angeht sehr, sehr, sehr empfindlich. Ich hab das all die Jahre gut sagen wir mal immer versucht gut zu umschiffen.  Als mein Mann sich von mir trennte war Töchting eineinhalb Jahre alt, als sie zwei Jahre alt war bin ich wieder ins Erwerbsleben eingetreten, zwei ganze Tage konnte ich gut mit Freundin und Oma überbrücken.  Mit drei Jahren konnte ich halbtags arbeiten, und anschließend Stück für Stück die Arbeitszeit erhöhen. Ich wohne im Land in Bayern, Hort oder dergleichen gabs nicht, es ging schon.

Ich hab nie groß rumgerechnet, vermutlich wäre es einfacher gewesen Ehegattenunterhalt zu kassieren und zu Hause zu bleiben. War nie mein Ding, und wird es auch nie sein.

Ich hatte teilweise drei Jobs, wenn Töchting nicht da war ging ich nebenbei noch bedienen. Es hat gereicht, und das tut es auch heute noch.

Ich habe meinen Ex-Mann ein einziges Mal in all den Jahren darum gebeten für Töchting neben dem Unterhalt etwas zuzuschießen. Töchting fährt am Montag eine Woche auf Studienfahrt nach Berlin. Das ganze kostet 400,00 €.  Ich kann "mir" das für diesen Monat einfach nicht leisten, mein Mann verdient so wenig, ich zahl ja praktisch fast alles selbst, und hab also den Paps gebeten, ob es möglich wäre etwas zuzuschießen.  Das Telefongespräch war auch gut, nur die Kohle hab ich bis heute noch nicht, also die Hälfte.

Dann muss man halt enger schnallen, und das Geld wird am Monatsende knapp. Auch wenn sich "mein" Verdienst gut anhört, ich muss schon fest rechnen. Neue Schuhe für Töchting waren halt nicht drin, darauf hin hat sie "paps" angerufen, warum er mir nicht die Hälfte von der Berlinfahrt überwiesen hat, wie gesagt ich habe meinen Ex-Mann noch niemals um Extra-Sachen gebeten. Antwort von Paps: Er wäre kein Melkesel.

Ich kann Töchting nicht ins Finanzielle einsteigen lassen. Das geht einfach nicht. Mein Ex-Mann würde das als totalen Affront gegen sich aufnehmen. Er hat ja noch seinen ältesten Sohn mit mittlerweile 25 Jahren. Die beiden haben gar keinen Kontakt mehr, weil Ex-Mann den ersten Sohn ab 18 Jahren finanziell hat verhungern lassen, obwohl dieser  zu dieser Zeit die FOS besuchte. Ältester Sohn hat nicht geklagt.

Unsere Tochter macht sich die größten Vorwürfe, weil ich den Paps gefragt habe, ob er die Hälfte von der Berlinfahrt zahlen könnte, und er sich jetzt als "Melkesel" titulieren läßt.

Soviel zum Thema.

Das ganze muss ich total vorsichtig und mit Gefühl angehen lassen, und keinesfalls mit Töchingsdruck.

Liebe Grüße, A.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 23:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber Amitica,

willst Du bei einer 23jährigen Studentin dann auch noch zu ihrem Papa stiefeln und das mit ihm klären? Vielleicht ist das zwischen Papa und Tochter dann zu klären, wenn Du Dich völlig raushältst.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 23:31
(@amitica)

LBM....

ich mag deine Antworten und vielmehr auch dich. Aber ich kann dir keine Anwort auf deine Frage geben.Ich weiß es einfach nicht. Und ich bin mir bewußt, ich mach einen Fehler. Aber ich lieb  meine Kleine über alles. Schwer zu erklären, ich weiß.

Und so unbedarft ist sie nicht, aber genau dieses Thema da kann ich nicht mal mit ihr darüber reden. Das blockt sie total ab. Ihr paps ist halt ihr Heiligtum.

A.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 23:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach Amitica,

wir lieben unsere Kinder hier alle. Aber Du musst Dich wohl davon lösen, sie als Deine "Kleine" zu sehen. Die Kleine ist so gut wie erwachsen. Natürlich steckt sie in dem Dilemma, dass sie einem Elternteil nicht auf die Füße treten möchte. Aber irgendwie muss sie doch da durch. Dann muss sie wohl mit dem Gedanken leben, dass sie in der Höhe, in der sie den hl. Paps aus der Verpflichtung entlässt, selber tätig werden muss.
Ich würde ihr nicht den Gefallen tun, ihren Anteild dann klaglos zu übernehmen.

Die andere Frage ist, wenn man bei ihm mal von einem bereinigten Netto von 2500 ausgeht, ob er dann ab dem Schulabschluss und dem Vorrang der privilegierten Kinder (und der Ehefrau?) vor ihr überhaupt noch für sie leistungsfähig ist. Dafür müsste man vor allem auch wissen, wie alt die Kinder sind.

Aber trotzdem kann ich nur raten, dass auch Du Dich von dem Bild löst, da steht noch das kleine Mädchen mit Zöpfen vor Dir. Du musst sie auch erwachsen werden lassen. Und dazu gehören auch so unangenehme Dinge wie Unterhaltsverhandlungen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2010 23:48
(@amitica)

Liebe LBM  :redhead:

i dang da rechd saggrisch  füa de andwaord.... 

Die "Kleine" oiso de "gloa" ist bei uns in Bayern eine gängige Bezeichung für Nachwuchs. " Kleine" bedeutet also nicht das krankhafte anhaften mütterlicher Eigenschaften. Aber wer kann das schon wissen.

Das beste Beispiel dürfte dir als Berliner Urwerk der Begriff " Olle"  oder "Olle" sein. "Alte" oder "Alter" sind Liebesbeurkundungen, mein Schwiegervater starb in den Armen meiner Schwiegermutter mit den Namen " Olle ick lieb dir"

A.


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 00:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jut, mit die bayrischen Jepflojenheiten kenn ick mir nich aus.  😉

Ich wünsche Dir auf jeden Fall ein gutes Händchen für die kommenden Situationen!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 00:23
(@amitica)

Jut, mit die bayrischen Jepflojenheiten kenn ick mir nich aus.  😉

Ich wünsche Dir auf jeden Fall ein gutes Händchen für die kommenden Situationen!

LG LBM

Ick dir och!!!

Und ois oida baia sog i da oans, de baggans....

Für dich zum einsaugen: ....  IHR SEID UNABSTEIGBAR

:thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 00:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*lach* Danke, wir arbeiten daran, auch wenn es nicht so aussieht  😉


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 00:35




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