Trotz gekürztem ALG...
 
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Trotz gekürztem ALG I muss ich noch zahlen

 
(@andy72)
Schon was gesagt Registriert

hallo an alle, ich heisse andreas, geschieden und vater von 3 kindern für die ich auch die ganze zeit unterhalt gezahlt habe. jetzt bin ich wieder verheiratet und meine frau hat auch 2 eigene kinder. die letzten 17 jahre habe ich in der gleichen firma gearbeitet und letztes jahr hat es mich aber leider erwischt. mein chef musste mich wegen auftragsmangel kündigen. jetzt bin ich seit dezember arbeitslos und kann nicht mehr den unterhalt zahlen, den ich die ganze zeit gezahlt habe. jetzt folgendes:

mein alg bescheid kommt, und es sind nur 2 kinder auf der berechnung. ich rufe dort an um denen mitzuteilen das ich 3 kinder habe an die unterhalt gezahlt werden muss. heute kommt post und ich krieg nen riesen schreck. ich muss für das 3te kind noch zusätzlich von meinen 770 euro zahlen, nochmal 90 euro.  wie kann das denn sein? ich dachte der selbstbehalt ist bei 770 euro und das muss einem bleiben? um eure antworten wäre ich dankbar.

gruss andreas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 00:36
 wedi
(@wedi)

Hallo andy72

Normalerweise liegt der Selbsbehalt bei erwerbslosen bei 770,-Euro, er kann aber nach den Leitlinien des OLG Hamm u.U. auch bis zu 20% gekürzt werden.

Wie alt sind die Kinder?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 11:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi andy72
Herzlich Willkommen

Ich kann Deinem Beitrag nicht entnehmen, um was es eigentlich gehen soll. Du schreibst was zum ALG-Bescheid und das dieser fehelerhaft war. Ansprechpartner ist hier ja die AfA, Grundlage das SGB 3. Der SB von 770€ hingegen ist Sache der DDT bzw der URL des zuständigen OLG's. Diese beiden Aspekte haben nichts miteinander zu tun. Und die AfA fordert keinen KU, die zahlt doch eher das ALG 1 aus.
Wer fordert hier also den KU ? Und auf welcher Grundlage, existieren Titel?

Es wäre daher hilfreich, wenn Du konkretere Angaben machen würdest, damit man sich ein umfassendes Bild davon machen kann.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 11:33
(@andy72)
Schon was gesagt Registriert

ich habe für alle 3 kinder einen titel.

ich habe einen brief vom arbeitsamt gekriegt in dem mir mitgeteilt wurde das daß stadtjugendamt einen pfändungsbescheid hätte und ich deshalb noch zusätzlich von meinem selbstbehalt zahlen muss.

ich hab die ganze zeit 1500 euro verdient, und konnte deswegen nicht den vollen unterhalt für alle 3 kinder zahlen. pfändet mich das stadtjugendamt deswegen?

gruss andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 15:29