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Hallo,
aber zumindest 4/4 müsste doch auch gehen. Es kann doch nicht sein, dass der neue Ehepartner sein Einkommen steuerlich reduzieren lassen muss.
Das der unterhaltspflichtige Elternteil nicht die V mit den meisten Abzügen wählen darf ist die eine Sache. Aber er kann auch nicht die III beanspruchen, wenn der andere dann einen so hohen steuerlichen Nachteil erlangt.
Insofern würde ich dann auf 4/4 bestehen als neuer Ehepartner.
Sophie
Geschrieben : 07.05.2019 11:33
Dafür gibt es IV mit Faktor, dann passt es gleich.
Ansonsten wird halt bei der Steuererstattung / Nachzahlung wüst rumgerechnet.
Gruss von der Insel
Geschrieben : 07.05.2019 12:08
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