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(@dianne28)
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Hallöchen. Ich bin neu hier...ich habe die Suchfunktion schon bemüht, bin aber leider (mit meinen Suchbegriffen) nicht fündig geworden. Sollte es doch etwas zu meiner Frage geben, verlinkt es mir bitte einfach. Danke!

Ich lebe seit etwa zwei Jahren mit meinem Freund zusammen. Er hat eine fünfjährige Tochter mit seiner Exfreundin. Bisher hat er den Unterhalt - auf den sie sich geeinigt hatten (unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle) immer zum 1. des Monats gezahlt.

Wir werden demnächst heiraten und seine Exfreundin ist - warum auch immer jetzt und nicht schon zuvor - der Meinung, weil ja doppeltes Einkommen haben (hatten wir bisher auch) und sie Alleinverdiener ist, stünde dem Kind auch mehr zu. Sie war daher beim Jugendamt, um eine Berechnung und einen Titel zu bekommen.

Dort wurde ihr direkt gesagt, das mein Einkommen keinerlei Einfluss auf die Höhe des KU hat, wie es auch meinem Verlobten gesagt wurde, als er zu seinem (erbetenen) Termin dort war.

Seither versucht die KM ‘hintenrum’ an Geld zu kommen. Das Kind taucht zu den Umgängen mit abgetragenen und zu kleinen Klamotten auf, wenn wir die Kleine aus der Kita holen, gibt es Klagen, dass kein Schlagzeug und/oder keine Wechselwäsche mitgegeben wurde. Letzte Woche hatte sie die ganze Woche kein Bettlaken. Essengeld wird nicht bezahlt.

Anfangs habe ich bzw. haben wir es als ‘Versehen’ angesehen und die fehlenden Dinge mitgegeben oder Fehlbeträge beglichen. Aber mittlerweile scheint es genau das zu sein, was ich oben beschrieb - die KM lässt uns zahlen.

Höhepunkt war gestern, nachdem das Kind das ganze WE bei uns war und an diesen Tagen fast ausschließlich Sachen trug, die wir gekauft haben, weil das, waddle Mutter mitgab zu klein oder verdreckt bzw. teilweise kaputt war, die Frage, wo die neuen Klamotten sind?! Warum ich die nicht einpacke??? Das Kind rennt mit ‚verranzten‘ Klamotten rum?! (Die Sachen bleiben mittlerweile bei uns, weil sie hier auch nicht wieder ankommen, wenn wir sie mitgeben. Das Kind trägt sie dann, wenn sie bei der Mutter ist und an den ‘Papa-Tagen’ rennt sie rum wie....(Und hier hat niemand ‘übermäßig Ansprüche. Kinder spielen, werden dreckig, es geht mal was kaputt.)

Der Hinweis, dass sie dazu verpflichtet ist, über den Barunterhalt für ausreichend und vernünftige Kleidung zu sorgen und diese zu den Umgängen auch mitzugeben, würde mit einem ‚Wo steht das?‘, sie habe für Miete und Essen zu sorgen, alles andere ist Seins, quittiert.

Meine Fragen nun: Was können wir tun? Ich sehe uns hier eigentlich im Recht, laut dem, was ich im www so finden konnte, sind wir das auch. Und: wenn der Titel vorliegt, ist da irgendwo nochmal schwarz auf weiß aufgeführt, wofür sie den Unterhalt zu verwenden hat???


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2019 11:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ganze ist auch wieder einmal ein Klassiker. Eigentlich will die KM Dich ärgern und der Spielball ist das Kind.
Nein, Ihr könnt der KM nicht vorschreiben wofür sie das Geld auszugeben hat und ich glaube auch nicht, dass sie dem Kind keine schönen Sachen kauft, sie werden nur zum Umgang nicht angezogen!

Es hilft hier nichts an die KM zu appelieren. Schafft einen Satz Kleidung für das Kind an und Kind wird eben bei Euch umgezogen, wenn es kommt und wenn es geht. Da Kinder relativ schnell wachsen ist ein Flohmarkt oder dgl. eine gute Bezugsquelle.
Ebenso wird Spielzeug eben nicht mitgegeben und bleibt bei Euch.

Wenn Du etwas zur Verbesserung der Situation beitragen willst, dann halte Dich raus und lass den Vater agieren, alles andere führt nur zu Konflikten und belastet letzlich auch das Verhältnis zwischen Dir und dem Vater.

Hat der Vater das gemeinsame Sorgerecht?
Wenn der Vater der Meinung ist, dass das Kind ständig nicht altersgerecht gekleidet ist und es Beschwerden des Kiga gibt, dann sollte er sich an das JA mit der Bitte um Vermittlung wenden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 11:47
(@dianne28)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für deine Antwort. 🙂

Zum einen muss ich sagen, dass wir eigentlich ein recht gutes Auskommen hatten. Von Anfang an. Mit KM und Kind. Erst seit die Hochzeit ansteht, verhält sie sich so verquer. (Irgendwann hat sie ihn mal gefragt, ob wir uns schon entschieden haben, welche Steuerklassen wir nehmen. Er hat - unbedarft - Auskunft gegeben. Seine Auskunft hat ihr im Grunde klar gemacht, dass wir ähnliches bzw. gleich hohes Einkommen haben und da sie weiß, was er verdient...) 

Es geht hier gar nicht mal darum, dass wir Sachen kaufen oder irgendwas bezahlen. Definitiv nicht. Das tun wir gern. Es geht einfach darum, was sie sich leistet (neues Auto, ständig neue Sachen, Restaurants, Parties usw.) und dass sie im Gegenzug mehr Geld für das Kind verlangt/erwartet, weil wir beide gut verdienen.

Sie erhoffte sich mehr Unterhalt durch mein Einkommen - das funktioniert nicht und nun versucht sie es hintenrum. Wir hätten einfach nur gern irgendwas ‚rechtsverbindliches‘, woraus hervorgeht, wofür der Unterhalt zu verwenden ist. Ich weiß nicht, was genau in dem Titel steht - außer dem Zahlbetrag. Ob der Betrag irgendwie aufgeschlüsselt ist - nicht in bestimmte Werte, aber dahingehend, dass aufgelistet ist, dass der Barunterhalt für Miete, Essen, Kleidung, Hobbys oder so aufzuwenden ist. einfach, damit sie sich nicht mehr rausredet - da sie es schriftlich vom Amt hat.

Zumindest war das irgendwie meine oder unsere Hoffnung. Wir möchten nicht streiten und nicht über Ämter oder Anwälte oder dergleichen gehen. Es soll einfach Klarheit darüber bestehen und alle sollen ihren Frieden haben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2019 12:17
(@dianne28)
Schon was gesagt Registriert

Und was du sagtest, von wegen, dass sie sicher ordentliche Sachen für das Kind hat und diese auch getragen werden, wenn sie bei der KM ist, das ist definitiv so. Das bestätigen Freunde und auch die Erzieherinnen in der Kita. Es fällt extrem auf, dass das Kind unpassende und schmutzige Kleidung an den Tagen tragt, an denen der KV Umgang hat. Wir denken, dass sie hofft, dass wenn wir Klamotten kaufen und sie mitgeben, dass sie dann weniger Ausgaben dafür hat und den Unterhalt anderweitig ‘verwerten’ kann.

Ich bin sehr traurig über sowas. Und ich kann es absolut nicht nachvollziehen. Ich hab keine (eigenen) Kinder und bin daher sicher immer ein bisschen zu bemüht. Aber davon abgesehen, ist es doch nicht nur mein Verständnis, dass das Kind keine Einnahmequelle sein sollte?! Was für das Kind bestimmt ist, sollte doch auch dem Kind zugute kommen? Wie sichert man das ab??? Fragt da jemand nach? Jugendamt? Kann man darüber Auskunft verlangen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2019 12:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein Titel bedeutet nichts anders als, dass sich der KV verpflichtet den titulierten Unterhalt (in der Regel eine Prozentzahl vom Mindestunterhalt gemäß seinem Einkommen = dynamischer Titel) bis zum 1. (oder auch 3.) eines jeden Monats an die KM zu überweisen. Außerdem erklärt er freiwillig sich der sofortigen Vollstreckung zu unterwerfen, d.h., wird der Unterhalt auch nur einmal nicht/nicht vollständig pünktlich überwiesen, dann kann sofort eine Pfändung durch die KM veranlasst werden.
Ein Titel ist kein Vertrag über die Verwendung des Unterhalts sondern über die Zahlung.

Es macht keinen Sinn sich darüber mit der KM zu streiten bzw. sich zu ärgern. Wird das Kind nicht adäquat versorgt, dann ist das JA zuständig. Alles andere geht euch nichts an.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 12:27
(@inselreif)
Moderator

Der Hinweis, dass sie dazu verpflichtet ist, über den Barunterhalt für ausreichend und vernünftige Kleidung zu sorgen und diese zu den Umgängen auch mitzugeben, würde mit einem ‚Wo steht das?‘, sie habe für Miete und Essen zu sorgen, alles andere ist Seins, quittiert.

Frage an die KM: wo steht das? 🙂

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 13:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

(...) wenn wir die Kleine aus der Kita holen, gibt es Klagen, dass kein Schlagzeug und/oder keine Wechselwäsche mitgegeben wurde. Letzte Woche hatte sie die ganze Woche kein Bettlaken. Essengeld wird nicht bezahlt.

Zu dem bereits richtig gesagtem, möchte ich noch kurz auf das Essengeld eingehen...
Dieses ist nicht eure Baustelle. Sie muss es bezahlen, tut sie es nicht, wird sich der Kindergarten mit ihr auseinander setzen.

Auch wenn ihr beide in etwa gleiches Einkommen habt, solltet ihr eigenen Nachwuchs planen, wird sich der KU - in der jetzigen Form und Höhe - evtl. noch einmal reduzieren ... Aber das ist ja noch nicht spruchreif.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 16:06
(@dianne28)
Schon was gesagt Registriert

Es ist hier leider so, dass dann immer - sicher um Konfrontation zu vermeiden - an den KV herangetreten wird. Und er sich ‚nichts nachsagen lassen‘ will. Und damit nimmt das Spiel seinen Lauf...

Und nochmal: es geht nicht darum, dem Kind irgendwas abzusprechen, weniger zu zahlen oder sonstwas. Sondern lediglich darum, dass auf allen Seiten Klarheit herrscht, dass es KINDESunterhalt ist. Er steht dem KIND zu und sollte für sein Wohlergehen eingesetzt werden. Nur liegen hier die Prioritäten offenbar leider woanders. 😞


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2019 16:27
(@maxmustermann1234)
Registriert

Denkt bitte an das Kind, ich kriege auch oft Kleidung nicht zurück, weil meine Ex es aber einfach nur vergisst. Ärgert mich zwar, aber zieht man seinem Kind echt dreckige und kaputte Sachen an?!


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 16:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es ist hier leider so, dass dann immer - sicher um Konfrontation zu vermeiden - an den KV herangetreten wird. Und er sich ‚nichts nachsagen lassen‘ will. Und damit nimmt das Spiel seinen Lauf...

Dann gibt es genau zwei Möglichkeiten ...
1) Das Spiel so weiter machen wie bisher und sich dann aber nicht beschweren, oder
2) Forderungen die normalerweise über den KU abgedeckt sind, ignorieren.

Einklagen könnte man das vermutlich auch, aber mal ehrlich, wer will den Stress sich antun?

Klamotten kann man gut und günstig auf Flohmärkten einkaufen. Kommt das Kind zu Euch, dann wird es umgezogen. Geht es zurück, dann zieht es entweder die Kleidung der KM an, oder aber man gibt ihr das angezogene vom Flohmarkt mit ...

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 17:34




(@maxmustermann1234)
Registriert

Ach ja, beim Essensgeld, das nicht bezahlt wird, solltest du vorsichtig sein. Bei gemeinsamer Sorge werdet ihr im Rahmen des KiTa-Vertrags als Gemeinschaftsschuldner haften. Es liegt also in deinem Interesse, dass sie das bezahlt (als dem Unterhalt). Wenn nicht, kannst du ja mal eine Kündigung in den Raum werfen.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 17:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim Kita-Vertrag spielt es eine Rolle wer diesen unterschrieben hat und damit Vertragspartner ist. Ist die KM alleiniger Vertragspartner, dann haftet sie auch alleine. Haben beide unterschrieben und sind damit Vertragspartner, dann haften auch beide.

Nur weil es um ein Kind geht und gemeinsames Sorgerecht besteht muss der Vater noch lange nicht zahlen. Wie bei allen wirtschaftlichen Dingen haften nur die Vertragspartner im Rahmen des Vertrags.
Es kann sich aber trotzdem das Problem ergeben, dass die KM sich einfach darauf verlässt, dass der KV zahlt, das muss man natürlich unterbinden. Daraus kann sich dann auch das Problem ergeben, dass der Kita-Platz gekündigt wird, weil nicht gezahlt wurde. Also zu einfach ist die Sache nicht.

VG Susi


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Geschrieben : 06.05.2019 20:02
(@maxmustermann1234)
Registriert

Da i.A ein Kitabesuch eine Entscheidung außerhalb der alltäglichen Sorgen sondern von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes ist, müssen beide Sorgeberechtigten die Verträge unterschreiben.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 22:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(...) müssen beide Sorgeberechtigten die Verträge unterschreiben.

Nein, dass ist nicht richtig. Es kann auch nur einer den Vertrag abschließen... dann entsteht sogar die Konstellation, dass der gSR Elternteil nicht soviel zu melden hat, da der KiGa sich nur an der Vertragsnehmer hält ... könnte denen aber Probleme bereiten, wenn es um die Herausgabe des Kindes gibt.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 22:23
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hall @dianne28,

solange der Mindestunterhalt auf Grund der Einkommenssituation des KV erbracht wird, ist Dein (@dianne28) Einkommen absolut irrelevant - sowohl für die KM, als auch für das JA usw.
Ich gehe sogar weiter: Solange der Mindestunterhalt vom KV erbracht wird, ist auch die Wahl der Steuerklasse euer Bier. Es kann Euch niemand dazu verpflichten, dass der KV die "bessere" Steuerklasse wählt, um mehr Einkommen (und somit mehr Unterhalt) zu generieren.
Ansonsten: Ich habe einen echt guten Verkehrsrechtsanwalt, der da sagt: Schweigen ist Gold, reden ist Blech...- halte Dich also zukünftig gegenüber der KM (vornehm und höflich) zurück, wenn es um "Euer/ Dein Einkommen geht (das mit der gewählten Steuerklasse des KV kriegt die KM ja sowieso mit, wenn eine Einkommensüberprüfung ansteht).

Zu den Klamotten: da wurde ja schon vieles richtiges gesagt...
Wenn es so berrechenbar ist, dass die KM den Fratz so verloddert zum Umgang gibt, dann nehmt doch Eure "guten" Sachen direkt zum Kindergarten mit, zieht den Sohn dort um. Im Gegenzug bekommt der Kleine eben die "Alten Sachen am "Abgabetag" wieder mit in die Kita bzw. zur KM nach Hause...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 23:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@mustermann Bei gemeinsamer Sorge müssen sich die Eltern bei der Kita-Frage einigen, dass bedeutet nicht, dass beide Vertragspartner sind. Der andere muss ggf. unterschreiben, dass er damit einverstanden ist, aber auch nicht mehr.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2019 23:53
(@inselreif)
Moderator

Es kann Euch niemand dazu verpflichten, dass der KV die "bessere" Steuerklasse wählt, um mehr Einkommen (und somit mehr Unterhalt) zu generieren.

Allerdings, Vorsicht, auch nicht das Gegenteil. Die Unterhaltsleitlinien verpflichten dazu, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen und die Wahl einer offensichtlich ungünstigeren Steuerklasse kann ganz schnell zu einer fiktiven Berechnung führen. Spätestens wenn aufgrund des Steuerbescheids der Splittingvorteil korrekt aufgeteilt wird, dann geht die Rechnung nicht mehr auf.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 10:38
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo (@Inselreif),

Allerdings, Vorsicht, auch nicht das Gegenteil. Die Unterhaltsleitlinien verpflichten dazu, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen und die Wahl einer offensichtlich ungünstigeren Steuerklasse kann ganz schnell zu einer fiktiven Berechnung führen. Spätestens wenn aufgrund des Steuerbescheids der Splittingvorteil korrekt aufgeteilt wird, dann geht die Rechnung nicht mehr auf.
Gruss von der Insel

echt jetzt??? (zur Erinnerung: es geht ausschließlich um die Situation, dass der Mindestunterhalt-bzw auch mehr- zu jeder Zeit gewährleistet ist)
Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:
KV -neu verheiratet, Angestellter mit mittleren Einkommen - sagen wir in Stkl. IV ca € 2500,- Netto monatl
Die neue Frau des KV in einer guten Stellung (Chefsekretärin) bis jetzt ebenfalls Stkl. IV ca. € 3800,- netto monatl.
Sinnvollerweise würde man sich, um mehr (Familien-)einkommen zu generieren dafür entscheiden, dass der Mann die Stkl V und die Frau die Stkl III wählt...

Nach Deiner Lesart @Inselreif müßte es aber - damit mehr Kindesunterhalt generiert wird (werden soll) - genau umgekehrt sein...
Das würde dann zwar für den Mann tatsächlich (etwas) mehr Nettoeinkommen erzeugen (und somit u.U. mehr Unterhalt fürs Kind), aber das Familieneinkommen wäre ja in Summe (deutlich) niedriger, als andersrum... - und das muß man so hinnehmen?
Die neue Familie muß also deutlich weniger monatl. Einkommen in Kauf nehmen, damit am Ende mehr Kindesunterhalt beim KV berechnet werden kann...?

PS: Allerdings muß ich gestehen, dass ich mich im Steuerrecht nicht auskenne -zumindest kenne ich die Bedeutung des Splittingvorteils gar nicht...
Ich habe 1987 - noch in der (ehemaligen) DDR - geheiratet, wir sind gemeinsam vor der Wende in die BRD übergesiedelt und wurden 1992 rechtskräftig geschieden.
An dieser fam. Situation hat sich (für mich) bis heute nichts geändert. Ich habe nie wieder geheiratet und somit stand (für mich) nie eine Steuerklassenoption zur Debatte....
Ich wohne seit 2000 in Hessen und habe hier noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Dies wurde zwar bei meiner der aktuellen Problematik (anderer Faden) mal erörtert aber das wars dann auch. Das aber nur als Offtopik-Hintergrundinfo...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 11:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, Kakadu Du hast es verstanden, genauso ist es.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 11:19
(@madmatl)
Zeigt sich öfters Registriert

Aber ist die Steuerklassenwahl nicht am Ende total egal?
Am Ende zahlt man doch genau die gleiche Steuer, egal ob 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor, man hat nur unter dem Jahr mehr netto zur Verfügung.
Aber abgerechnet wird doch eh erst am Schluss in der Steuererklärung.
Und die Steuererklärung spielt dann wieder eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung.

Oder verstehe ich hier was falsch?

Gruß MaD


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 11:24




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