Hallo,
die Frage ist: Kinder minderjährig oder volljährig?
Der Klageort ist bei volljährigen Kindern da wo das Elternteil wohnt und bei minderjährigen Kindern wo das Kind wohnt (wenn beide einen Wohnsitz in Deutschland haben).
Worum geht es bei der Klage? Um Unterhalt? Da muss dann - sofern das hier stattfindet - der Länderausgleich berücksichtigt werden.
Sophie
Hallo, das Kind ist volljährig. Er hat in Deutschland gewohnt, jetzt seit fünf Jahren wohnt er und angeblich studiert in Ekuador. Ich wohne in Polen.
Hallo,
auch in Polen gibt es eine Unterhaltspflicht gegenüber Volljährigen Kindern.
Da weiss ich jetzt aber nicht welches Recht gilt.
Und in Polen gibt es wohl keine Düsseldorfer Tabelle, sondern es sind Einzelfallentscheidungen.
Sophie
Sophie, das Verfahren läuft in Polen. Der Sohn will mehr Geld. Er wohnt in Ekuador. Es geht um das materielle Recht, das das Gericht anwenden soll (polnisches oder ekuadorianisches). Die Regel in der EU wird diese Materie durch die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen, die in dem Artikel 15 (Bestimmung des anwendbaren Rechts) geregelt -„Das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht bestimmt sich für die Mitgliedstaaten, die durch das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (nachstehend „Haager Protokoll von 2007“ genannt) gebunden sind, nach jenem Protokoll.“ Und das Haager Protokoll von 2007 im Artikel 3 des Anhangs bestimmt (Allgemeine Regel in Bezug auf das anzuwendende Recht) „Sofern in diesem Protokoll nichts anderes bestimmt ist, ist für Unterhaltspflichten das Recht des Staates maßgebend, in dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat“. So also wäre, und war, als das Kind in Deutschland gewohnt hat. Jetzt ist die Situation eine andere. Er wohnt außerhalb der EU. Gibt es europäische Vorschriften, die solche Situation regeln. Ich weiß, dass grundsätzlich in solchen internationalen Rechtskollision Fragen das Recht des Wohnsitzes der Berechtigten angewendet werden soll. Aber wie soll ich das dem Gericht beweisen. Ich weiß, dass das Gericht das selber prüfen soll. Ich möchte nur die Grundlage wissen um es darauf hinzuweisen.
Moin,
das anwendbare Recht ist die eine Seite. Wie soll denn ein Unterhalt hier in Europa vollstreckt werden? Weiterhin, du schreibst, dass es um Unterhalt für ein Studium geht, aber hat dieser denn auch die Bedürftigkeit und das Studium nachgewiesen?
Ich glaube nicht, dass Du hier verlässliche Informationen bekommen kannst. Das ist wirklich sehr speziell ....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kasper, die Vollstreckung ist ganz einfache Sache. Das Verfahren läuft in Polen. Es wird ein polnischer Urteil gesprochen und dieser wird ein polnischer Gerichtsvollzieher vollstrecken. Der Junge hat dem Gericht „Papiere“ vorgelegt, die beweisen sollen, dass er dort studiert. Ob, sie echt sind?
Es gibt bei Dokumenten aus dem Ausland eine Übersicht, welche beglaubigt werden müssen, weil man oft dem Braten nicht traut. Ich würde auch darauf bestehen, dass alles beglaubigt beigebracht wird.
