Hallo Zusammen,
ich möchte mich kurz vorstellen, denn auch ich habe ein paar Fragen die ihr mir sicher beantworten könnt.
Ich war 6 Jahre verheiratet, 2 Mädels im Alter von jetzt 6 und 8 Jahren. Seit 2005 bin ich geschieden. Da meine Ex mit einem neuen Partner zusammengelebt hatte haben wir uns auf einen Unterhalt von 750 Euro geeinigt.
Eigentlich kommen wir soweit miteinander ganz klar, das wollen wir auch der Kinder wegen, denn sie hängen an uns beide. Aber wenn es um Unterhalt oder eben finanzielle Dinge geht, dann rastet sie schon mal öfter aus.Letztes Jahr habe ich eine neue Partnerin kennengelernt. Es ist super, denn sie kommt mit meinen Kids klasse aus, und die Kinder haben meine jetztige Frau, die ich im Mai06 geheiratet habe sehr lieb. 🙂
Letztes Jahr ist meine Ex der Magersucht verfallen. Ich hatte die Kinder ein halbes Jahr lang jedes Wochenende, das war natürlich sehr schön. Da ich mitbekam dass sie in Therapie geht, erkundigte ich mich beim Jugendamt, wie es ist wenn sie länger in Behandlung sei. ob ich die Kinder zu mir holen kann, denn meine Mädels hängen sehr an ihrem alten zuHause und eben auch an uns.Da dies das Jugendamt meiner Ex mitteilte rastet sie total aus, hat die Behandlung abgebrochen und das irgendwie selber wieder in Griff bekommen.Vor lauter Wut, erzählte sie dem JA und auch dem Arzt in der sich meine Große zur Behandlung öfter befand, da sie manchmal einfach mit der Trennung nicht so klar kam, dass mein Vater ( 76) sie antaschte. Das war natürlich der Schock des Lebens. Wie konnte sie nur so etwas erzählen. Meinen Eltern gehört das Haus, in dem meine jetztige Frau mit Ihrem 19jährigen Sohn und ich leben.
Die Kinder lieben Ihre Großeltern und sie mögen Omas Kochkünste sehr 🙂
Wir konnten alle zusammen ihr blödes Getratsche aber klären..worüber ich Gott froh bin.
Die Ex hat sich dann plötzlich von Ihrem Lebensgefärten getrennt, da sie sich in dessen Kumpel verliebt hat.Sie ist bei Ihm ausgezogen und zu ihren Eltern gezogen, bei denen es den Kindern so gut geht. Die kümmern sich um die Mädels, dort ist sauber, bekommen gutes Essen, werden betreut bei Hausaufgaben.....das war vorher nämlich nicht so 😡
Auch den Kindern gefällt es dort bei Omi und Opi, und man merkt wie gut es ihnen geht :)...
Seither bekomme wir die Kinder nur noch 14 tägig.
Im Februar dieses Jahre bin ich plötzlich arbeitslos geworden...ich musste den Unterhalt natürlich kürzen. Somit bekam meine Ex nur noch 350 Euro...denn der Rest war mein Selbstbehalt..Sie flippte wieder aus, auch mein Exschwiegervater rastete total aus. Sie meinten dass meine NEUE für den Unterhalt aufkommen muss...drohten uns mit Anzeige usw. volles Chaos. Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt selbstständig...sie hat aber ihr geschäft aufgegeben und ist nun Hausfrau.
Die Ex bekam den restlichen Unterhalt vom Amt, ich weiß nicht genau, aber ich denke Unterhaltsvorschuß, wieviel es war ,da bin ich überfragt.
Es pendelte sich aber wieder ein und sie verhielt sich wieder "normal".
Mit ihrem neuen Freund ist sie zusammen, der sich auch sehr gut mit den Kindern versteht und die Kids in auch sehr mögen.
Ich habe eine neue Stelle gefunden, wie froh ich bin, 🙂 und im August06 angefangen.
Nach kurzer Absprache war sie wieder mit den 750 Euro einverstanden.
Vor ein paar Tagen hat sie meinen Lohnnachweis verlangt( Netto 1950 Euro)...ich vermute wieder Stress und deswegen habe ich vorab ein paar Fragen an euch:
1. Da sie ja Unterhaltsvorschuß oder Zuschuß in meiner Arbeitslosigkeit bekam, stellt sich die Frage was ich zurückzahlen muss. Sie bekam ja sicherlich nur den Differenzbetrag zum Unterhalt der Kinder, Ehegattenunterhalt doch sicher nicht?Wer belegt mir das?
2. Muss ich den Ehegattenunterhalt von Februar bis Ende Juli zurückzahlen?
3. Wird meine Frau( Hausfrau kein Einkommen) und mein Stiefsohn , der im Okt Grundwehrdienst leisten muss mit 200 Euro im Monat( bekommt keinen Unterhalt, da sein Vater nicht bezahlt, trotz Titel, Anzeige usw.!!!!!!!!!)
in den zuzahlenden Unterhalt mit einberechnet?
4. Wie verhält es sich wenn die Ex mit ihrem neuen Freund zusammen zieht, haben eine Wohnung für 600 Euro in Aussicht, und können die Wohnung nur verhalten wenn eben mehr Geld rein kommt, sprich meinem Unterhalt.?
5.Ab wann muss denn meine Ex arbeiten gehen? Gibt es da Richtlinien?
Ich hoffe sehr auf eine Antwort, vielleicht habe ich die Fragen bissi komisch formuliert, aber denke ihr vertseht mich.
Danke
*missverständliches Wort korrigiert
Moin,
1. Da sie ja Unterhaltsvorschuß oder Zuschuß in meiner Arbeitslosigkeit bekam, stellt sich die Frage was ich zurückzahlen muss. Sie bekam ja sicherlich nur den Differenzbetrag zum Unterhalt der Kinder, Ehegattenunterhalt doch sicher nicht?Wer belegt mir das?
Da kein Titel besteht, gibt es keine Nachforderung seitens der Ex. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die UHV-Kasse bzgl. der Rückzahlung des gewährten UHV auf dich zukommt.
2. Muss ich den Ehegattenunterhalt von Februar bis Ende Juli zurückzahlen?
Nein, so kein Titel besteht.
3. Wird meine Frau( Hausfrau kein Einkommen) und mein Stiefsohn , der im Okt Grundwehrdienst leisten muss mit 200 Euro im Monat( bekommt keinen Unterhalt, da sein Vater nicht bezahlt, trotz Titel, Anzeige usw.!!!!!!!!!)
in den zuzahlenden Unterhalt mit einberechnet?
Nein.
4. Wie verhält es sich wenn die Ex mit ihrem neuen Freund zusammen zieht, haben eine Wohnung für 600 Euro in Aussicht, und können die Wohnung nur verhalten wenn eben mehr Geld rein kommt, sprich meinem Unterhalt.?
Ist deren Verhältnis auf Dauer angelegt oder dauert zwei Jahre und mehr, hat sie keinen Unterhaltsanspruch mehr. Hierzu würde ich es auf eine richterliche Würdigung ankommen lassen.
5.Ab wann muss denn meine Ex arbeiten gehen? Gibt es da Richtlinien?
Guck mal in die für dich maßgeblichen >unterhaltsrechtlichen Leitlinien<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für die Antwort :)...
nun ist mir aber doch noch was eingefallen... :redhead:
kann meine Ex..obwohl ich ihr meine Verdienstbescheinigung gegeben habe, meinen Arbeitsvertrag verlangen???
und zu dem Punkt, dass sie mit ihrem Lebensgefährten zusammen zieht...
Sie zieht offizell in 4 Wochen mit ihm in eine gemeinsame gesuchte Wohnung und sie haben sich gemeinsame Ringe gekauft..ist das schon ein dauerhaftes Verhältnis oder muss ich tatsächlich warten bis sie 2 Jahre mit ihm zusammen lebt , damit der Ehegatten unterhalt nicht mehr gezahlt werden muss???
Um eine Antwort wäre ich nochmals dankbar
Grüße Xion
Moin,
auf deinen Arbeitsvertrag hat sie keinen Anspruch! So du dir ein neues Konto nach der Trennung genommen hast, solltest du die Angaben hierzu auf den Gehaltsabrechnung zudem schwärzen.
Welche Art Ringe haben die beiden Turteltäubchen denn gekauft? Doch nicht etwa Verlobungsringe? Ich würde auf jeden Fall versuchen auf Verwirkung zu gehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
