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Frage: Verändert sich Unterhaltsanspruch, wenn SIE "Rückholversuch" ablehnt??

 
(@Wolli66)

Dear all,
habe eine Frage:
Ich habe mich vor ca 5 monaten von meiner frau getrennt, weil ich es zum damaligen zeitpunkt nicht mehr ausgehalten habe. ich habe dann relativ schnell jemanden kennengelernt...alles sah ganz gut aus...dann wurde mir woche für woche immer stärker klar, dass ich mich bei der trennung von meiner frau in etwas "verrannt" habe...

Kurz gesagt: ichhabe in den letzten tagen versucht, meine trennung von meiner frau rückgängig zu machen! Mir ist klar geworden, dass sie mir sehr viel bedeutet!...habe sie angefleht...mich entschuldigt
Aber: jetzt will SIE nicht mehr...

jetzt die frage:
verändert sich durch das oben gesagte  meine unterhaltspflicht, falls es trotz meines rückkehrversuches zu einer scheidung kommen sollte, die dann ja nur von IHR gewollt wäre??
inerfern wäre ich bei einer trennung bzw. scheidung, die letztlich dann doch NUR von ihr vollzogen würde...in gleichem maße unterhaltspflichtig?

Danke
es grüßt euch ein verwirrter wolli


Zitat
Geschrieben : 14.09.2006 10:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gilt das Zerrüttungsprinzip und das kann einseitig gesehen werden, in diesem Fall von deiner Ex. Du könntest zwar deine Zustimmung zur Scheidung verweigern, weil du die Ehe nicht als zerrüttest ansiehst, schindest damit jedoch nur Zeit, denn nach 3 Jahren kann deine Zustimmung durch den Richter ersetzt werden.

Unterhaltsrechtlich ist es völlig egal, ob noch einer an der Ehe festhalten will.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 11:00