täglicher Bedarf
 
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täglicher Bedarf

 
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich frage mal :
was ist eigentlich im KU der tägliche Bedarf ( Essen , Trinken , Schulzeug , Klamotten).

Sind die Anschaffungen von Möbeln , so nicht vorhanden , fürs Kind ( also Kinderzimmerschrank etc...) sonderbedarf?
Muß den Papa hälftig tragen? Mir wichtig , jetzt wo der Umzug bald kommt. Der KV sagt " Nö , HIER hat er ja Möbel. Muß er herziehen!" Is das so??
Monja


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2006 20:56
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Monjawi!

Ganz kurz .... Möbel gehören nicht zum Sonderbedarf...es sei denn,es gehört zur Säuglingserstausstattung 😉

Grüße
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 21:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist kein Sonderbedarf, aber jetzt wohnen die Kids doch auch bei dir. Also müssen dich Möbel dasein ???


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 21:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Betreuungselternteil hat höhere Ansprüche bei der Hausratsaufteilung als der Umgangselternteil. (Auch Waschmaschine und Küchensachen 'gehören' zum Kind).

Trotzdem frage ich mich, ob man sich deshalb in die Köppe kriegen sollte. Ebay an, in der Zeitung suchen oder im Secondhandladen und zack hat man den Kack für nen Appel und nen Ei.

Geht bei Umgangseltern nämlich auch so. Sein Kleiderschrank kostete 20 Euro, das Bett habe ich selber gebaut (kostete dann aber mehr als ein neues; war mir der Stolz aber Wert).

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 21:35