Über den Daumen gepeilt sehe ich dein unterhaltsrelevantes Einkommen (einschl. Zahnzusatzversicherung) weiterhin in der 3. Einkommensstufe. Wie auch immer, das OLG Düsseldorf berücksichtigt die Bedarfskontrollbeträge...
Pro Strecke sind es ca. 8km wenn ich Google Maps als Quelle nehme. Meine Frage wäre halt weiterhin: Stufe 3 und der Bedarfkontrollbetrag bedeutet aber weiterhin, dass die 105% Unterhalt, die ich derzeit zahle, korrekt sind. Oder wie ist da eure Meinung?
Stufe 3 und der Bedarfkontrollbetrag bedeutet aber weiterhin, dass die 105% Unterhalt, die ich derzeit zahle, korrekt sind.
So meinte ich das!
Warum machst du dir eigentlich so viel Sorgen? Spiel mal ein bisschen mit nem Rechner, bist doch ITler. Bei URE 2.750 € bist du in Einkommensgruppe 4, also ab dem 12. Geburtstag 2x 552 €, macht zusammen 1.104 €. Rest also 1.646, somit Bedarfskontrollbetrag locker gerissen. Nächste Einkommensgruppe (3.): 2x 522 €, zusammen 1.044 €. Rest 1.706 €, somit Bedarfskontrollbetrag 3. Gruppe auch gerissen, also runter in 2. Gruppe = 105%. 😆
Servus,
dementsprechend würde ich -sofern kein Titel besteht- entweder (kostenlos) bei Deinem JA oder (gegen eine geringe Schreibgebühr) beim Notar Deines Vertrauens titulieren lassen.
Wenn KM dann immer noch meint, das wäre zu wenig, müsste sie um das Delta streiten; womöglich findet sie dann nicht mehr sooo viele Helfer zur Unterstützung...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus,
dementsprechend würde ich -sofern kein Titel besteht- entweder (kostenlos) bei Deinem JA oder (gegen eine geringe Schreibgebühr) beim Notar Deines Vertrauens titulieren lassen.
Wenn KM dann immer noch meint, das wäre zu wenig, müsste sie um das Delta streiten; womöglich findet sie dann nicht mehr sooo viele Helfer zur Unterstützung...Grüßung
Marco
Den Vorschlag hat meine Anwältin auch gemacht. Die würde die 105% titulieren lassen. Damit würde man meiner Ex-Frau ja den Wind aus den Segeln nehmen.
Den Vorschlag hat meine Anwältin auch gemacht. Die würde die 105% titulieren lassen.
Du hast zwar in einem der Threads in diesem Forum von einem Schreiben deiner Ex mit Fristsetzung an deine Anwältin gesprochen, aber was sie genau geschrieben (verlangt) hat, darüber hast du hier nie wirklich geredet. Hat sie eigentlich explizit Auskunft zwecks Neuberechnung verlangt oder hat die Anwältin ihr ohne Aufforderung eine Verdienstbescheinigung von dir überlassen? Wurde ein Titel verlangt?
Und ich würde sowieso erstmal die Auskünfte der KM in Sachen iPad abwarten... Wenn ihr Einkommen inzwischen beim Dreifachen deines Einkommens angelangt ist, dann sieht die Sache nochmal gaaanz anders aus. 😎
Servus,
dementsprechend würde ich -sofern kein Titel besteht- entweder (kostenlos) bei Deinem JA oder (gegen eine geringe Schreibgebühr) beim Notar Deines Vertrauens titulieren lassen.
Wenn KM dann immer noch meint, das wäre zu wenig, müsste sie um das Delta streiten; womöglich findet sie dann nicht mehr sooo viele Helfer zur Unterstützung...Grüßung
Marco
Also siehst du mich auch bei den 105%, oder?
@colouralive, ich würde folgendes machen:
- 105% bei einem Notar (nur Schreibgebühren! d.h. max. 20€ für einen Titel) titulieren lassen und der KM zukommen lassen. Dann kann sie gerne die zusätzl. 5% einklagen, wenn sie Lust darauf hat 🙂
- Bzgl. IPAD: Laß die KM ihr Einkommen offenlegen und dann überlegst du dir mit deiner Anwältin die nächsten Schritte.
Den Vorschlag hat meine Anwältin auch gemacht. Die würde die 105% titulieren lassen.
Du hast zwar in einem der Threads in diesem Forum von einem Schreiben deiner Ex mit Fristsetzung an deine Anwältin gesprochen, aber was sie genau geschrieben (verlangt) hat, darüber hast du hier nie wirklich geredet. Hat sie eigentlich explizit Auskunft zwecks Neuberechnung verlangt oder hat die Anwältin ihr ohne Aufforderung eine Verdienstbescheinigung von dir überlassen? Wurde ein Titel verlangt?
Die hat die Woche 3 Briefe an die Anwältin geschrieben.
Sie hat gemäß §1605 die letzten 12 Einkommensnachweise abgefordert - das hat die Anwältin auch übermittelt.
Dann hat sie 2 Tage später der Anwältin mitgeilt, dass die ausgerechnet hat, dass nach Abzug von 110% die Beiträge über dem Selbstbehalt liegen und ich natürlich 110% zahlen muss. Sie macht das ganze rückwirkend zum 01.01.2023 geltend. Dann hat sie die Frist, bis der ich die ausstehenden Beträge zahlen muss, zum 28.02.2023 gesetzt.
Dann hat sie 50% für das iPad gefordert, außerdem lässt sie beim Jugendenamt prüfen, welche Sondertzahlungen ich tätigen muss.
2 Tage später der nächste Brief: Sie hat gerechnet und kommt auf 115% ausgerechnet und macht Ansprüche rückwirkend gültig für 115%. Die 5% erkennt sie nicht an, da das OLG Köln ja die nicht anerkennt.
Es ist immer das gleiche Schema. Drohen, Brief schreiben, Drohen, Brief schreiben. Meine Anwältin formuliert noch eine Antwort und hat gesagt, dass sie mit meiner Ex-Frau nicht mehr kommuniziert. Es sein denn, meine Ex-Frau mäßigt ihren Ton und holt sich auch einen Anwalt. Sie hat mehrmals gesagt, dass sie mit dem Jungendamt in Kontakt steht - bisher hat sich aber noch niemand bei meiner Anwältin gemeldet.
Das wäre die Kurzform.
Meine Anwältin formuliert noch eine Antwort und hat gesagt, dass sie mit meiner Ex-Frau nicht mehr kommuniziert. Es sein denn, meine Ex-Frau mäßigt ihren Ton und holt sich auch einen Anwalt.
🤣 😆
Seit wann ist das mit dem Ton so? Von Anfang an oder erst seitdem sie aufgefordert wurde, ihrerseits die Finanzen offenzulegen? 😎
Sie hat mehrmals gesagt, dass sie mit dem Jungendamt in Kontakt steht - bisher hat sich aber noch niemand bei meiner Anwältin gemeldet.
Deine Ex könnte im Jugendamt eine Beistandschaft beantragen (kostenlos!) und müsste sich um nichts mehr kümmern. Ganz bequem für sie. Warum macht sie das nicht?
@tacheles Zum einen sagen, die Unterhaltsleitlinien des OLG Köln, dass in der Regel die 5% Pauschale nicht möglich ist und die berufsbedingten Aufwendungen konkret darzulegen sind, es steht auch nichts vom Bedarfskontrollbetrag (im Gegensatz zu den süddeutschen Leitlinien).
VG Susi
Hallo,
@tacheles Danke.
Wenn die Kinder in Düsseldorf leben, dann ist das OLG Düsseldorf das zuständige OLG.
Das OLG Düsseldorf bezieht in seinen Leitlinien
11.2
Bei minderjährigen Kindern, .... Der Bedarfskontrollbetrag (Anm. A. 6 der Düsseldorfer Tabelle) und Ab- oder Zuschläge (Anm. A. 1 der Düsseldorfer Tabelle) sind zu beachten.
den Bedarfskontrollbetrag ein. Deshalb kann damit argumentiert und vor allem gerechnet werden.
Damit wird es eine ziemlich einfache Rechnung, was Du zahlen kannst.
Weiterhin unter
10.2.1
Für berufsbedingte Aufwendungen gilt Anm. A. 3 der Düsseldorfer Tabelle.
Anm. A. 3
-
Berufsbedingte Aufwendungen, .... Bei entsprechenden Anhaltspunkten kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens – mindestens 50 EUR, ... – geschätzt werden. ....
Aus meiner Sicht sind dann das Jobrad und die Pauschale nicht abzugsfähig, das ergibt ca. 2760 Euro, davon können dann aber 5% vom Netto also 138 Euro abzugsfähig, das ergibt 2622 Euro und damit klar bei 110%.
Ein Kind 11: 428 Euro, ein Kind 13: 522 Euro ergibt in Summe 950 Euro.
2622 - 950 Euro = 1672 < 1750 Euro Bedarfskontrollbetrag.
Deshalb geht es eine Stufe runter, also 105% : 403 Euro + 493 Euro = 896 Euro
2622 - 896 Euro = 1726 Euro > 1650 Euro Bedarfskontrollbetrag.
Zu zahlen sind 403 Euro/493 Euro bei 105%. Es ist also völlig korrekt 105% zu titulieren.
Damit solltest Du Dich entspannt zurücklehnen.
VG Susi
Zu zahlen sind 403 Euro/493 Euro bei 105%.
Nun hat der 5. User die 105% bestätigt. Selten so eine Übereinstimmung erlebt. @colouralive kann hoch zufrieden sein.
Aber warum im vorauseilenden Gehorsam zur Titulierung schreiten? Die KM hat nie einen Titel verlangt! Weder jetzt noch im Rahmen der Scheidung.
🤣 😆
Seit wann ist das mit dem Ton so? Von Anfang an oder erst seitdem sie aufgefordert wurde, ihrerseits die Finanzen offenzulegen? 😎
Deine Ex könnte im Jugendamt eine Beistandschaft beantragen (kostenlos!) und müsste sich um nichts mehr kümmern. Ganz bequem für sie. Warum macht sie das nicht?
Ihr Tonfall ist grundsätzlich schroff. Es geht ihr grundsätzlich nur um ihre eigenen Interessen. Alles andere ist ihr egal.
Mit dem Jugendamt hat sie bisher nur “gedroht”. Warten wir es mal ab.
Aus meiner Sicht sind dann das Jobrad und die Pauschale nicht abzugsfähig, das ergibt ca. 2760 Euro, davon können dann aber 5% vom Netto also 138 Euro abzugsfähig, das ergibt 2622 Euro und damit klar bei 110%.
Ein Kind 11: 428 Euro, ein Kind 13: 522 Euro ergibt in Summe 950 Euro.
2622 - 950 Euro = 1672 < 1750 Euro Bedarfskontrollbetrag.
Deshalb geht es eine Stufe runter, also 105% : 403 Euro + 493 Euro = 896 Euro
2622 - 896 Euro = 1726 Euro > 1650 Euro Bedarfskontrollbetrag.
Zu zahlen sind 403 Euro/493 Euro bei 105%. Es ist also völlig korrekt 105% zu titulieren.
Damit solltest Du Dich entspannt zurücklehnen.
VG Susi
Guten Morgen Susi! Das sind ja gute Nachrichten. Ich hab noch eine Frage aus Interesse. Wie kommst du auf die 2760 Euro. Kannst du mir den Rechenweg mal erklären oder ist das zu komplex?
Danke und VG
2622 - 896 Euro = 1726 Euro > 1650 Euro Bedarfskontrollbetrag.
Zu zahlen sind 403 Euro/493 Euro bei 105%.
Zusammen mit @Malachit waren wir schon vor 2 Monaten bei 105%.
https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/405792/
Und da das jüngere Kind bereits im Mai 12 Jahre alt wird, ging es dann wegen Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrages der 2. Einkommensgruppe sogar bis auf 100% runter.
https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/405893/
Schon damals wurde @colouralive auf die Folgen einer Titulierung in Höhe von 105% aufmerksam gemacht!
Kurze Info: Aktuell ist noch nichts passiert 😉 Aber ihr könnt mir gerne nochmal verraten wie ihr auf die 2760 Euro kommt 😉
Es war lange ruhig - heute kam der "gelbe" Brief vom Jugendamt. Wie schätzt ihr das ein? Ich würde das jetzt an meine Anwältin übergeben. Wie muss ich denn mit dem Ermittlungsbogen umgehen? Muss meine Partnerin jetzt ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen?
Ich hab das Schreiben hier mal drangehängt:
Der Fragebogen muss nicht ausgefüllt werden. Ich würde in einem Anschreiben darauf hinweisen, dass lediglich die folgenden Positionen bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen sind:
1. Verdienstbescheinigungen der Monate März 2022 bis Februar 2023 (saubere Kopien beigefügen), Erklärungen zu einzelnen Positionen, falls notwendig
2. Einkommensteuerbescheid des Jahres 202.. vom ......2022 (saubere Kopie beifügen), Erklärungen zum Bescheid, falls notwendig
3. Zahnzusatzversicherung (Kopien beifügen, auch aus Zeiten der Ehe, aber jetzt noch nicht auf die bekannte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf hinweisen)
4. Hinweis, dass berufsbedingte Aufwendungen in Höhe der 5%-Pauschale geltend gemacht werden (siehe Leitlinien des OLG Düsseldorf)
Die Vollständigkeit der eigenen Auskünfte durch Unterschrift bestätigen, auch dass weder Erträge aus Vermögen, Wohnvorteile aus selbstgenutztem Eigentum noch sonstige Einkünfte erzielt werden.
Und ja, sollte der "Verdacht" bestehen, dass die Kindesmutter über entsprechend hohes Einkommen verfügt, möge sie dir bitte kurzfristig ihrerseits ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse ordnungsgemäß offenlegen, damit du dich vergewissern kannst, ob eine Mithaftung ihrerseits am Kindeunterhalt in Betracht kommt (siehe Punkt 12.1 der Leitlinien des OLG Düsseldorf und auch des OLG Celle). Und dann erst wird das Thema Titulierung angegangen.
Und da der netten Dame nach eigenen Angaben die Interessen der Kinder - im Gegensatz zu Anwälten - so sehr am Herzen liegen, hast du nun selbstverständiich zusätzlich zu ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Festnetznummer in deinen Kontakten unter den Favoriten gespeichert. Vielleicht kann sie auch noch eine Mobilfunknummer nennen, damit ihr zukünftig per WhatsApp noch schneller kommunizieren könnt. 😉
Manchmal ist es dann doch anders, als man denkt. Ich hab heute da angerufen. 105% Prozent sind derzeit korrekt, sobald der "kleine" dann 12 wird sind wir bei 100%. Weiss gar nicht was ich sagen/schreiben soll.