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Hilfe bei der Unterhaltsberechnung

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(@colouralive)
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Wie eben schon im anderen Beitrag beschrieben. Ich bräuchte Hilfe bzw. eine Kontrolle bei der Unterhaltsberechnung:

Gehalt 4300 Euro
Fahrgeld (Fahrt für die Bahn) zahlt der Arbeitgeber, wird aber von meinem Konto abgezogen 59,80 
Betriebliche Altersvorsorge 88,75 
Betriebliche Altersvorsorge 88,75 -
Jobrad 48,53 -
Firmenrad (geldwerter Vorteil) 7,00
Betriebliches Altersvorsorge 11,25
Betriebliches Altersvorsorge 3,75
   
Gesamt Brutto 4318,27

- Steuerrechtliche Abzüge = 666,75

- SV-rechtliche Abzüge = 832,69

- 63,75 Betriebliche Altersvorsorge

- 25,00 Betriebliche Altersvorsorge

- 7,00 Sachbezug

 

Auszahlungsbetrag 2723,08

Ich hab es so gerechnet: 2818,83 - 75 Betriebliche Altersvorsorge - 28,75 Betriebliche Altersvorsorge = 2715,08 - 5% = 2579 Euro bereinigtes Nettoeinkommen.

Meine Ex-Frau behauptet, dass die Fahrkarte im Wert von 59,80 und das Jobrad nicht mit reingerechnet werden dürfen. Meine Ex-Frau kommt bei ihrer Berechnung auf 2710 Euro und verweist darauf, dass ich 115% gemäß DDT zu zahlen habe.

Danke für eure Hilfe!

 

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr von colouralive
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2023 21:15
(@colouralive)
Schon was gesagt Registriert

Ein Nachtrag dazu noch: Ich hab noch eine Zahnzusatzversicherung in Höhe von 45 Euro. Die hatte ich zu der Zeit abgeschlossen, als ich noch verheiratet war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2023 22:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wieviele unterhaltsberechtigte Personen hast Du denn? Ist es nur das Kind oder gibt es eine weitere unterhaltsberechtigte Person.

Die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt und bei nur einer Person geht es eine Stufe höher. In diesem Fall würde raten die 115% einfach zu zahlen.

Du kannst nicht gleichzeitig die Pauschale und tatsächliche berufsbedingte Aufwendungen ansetzen. Da die Pauschale höher ist, können weder das Jobrad noch die Fahrkarte zusätzlich anerkannt werden.

Außerdem wäre die Fahrkarte, die der Arbeitgeber bezahlt, eine freiwillige Zuwendung des Arbeitsgebers und damit Einkommen. Kann also nicht abgezogen werden (Wobei ich dann nicht verstehe warum es von Deinem Konto abgeht).

Wenn Du unter die 2700 Euro kommen willst, dann sehe ich nur den Weg über eine weitere Altersvorsorge. 4% vom Brutto sind ca. 172 Euro und Du schöpfst nur 103,75 Euro davon aus. In diesem Fall machen schon 50 Euro einen Unterschied.

Die Frage ist wie sinnvoll es ist um eine Stufe zu streiten, wenn der monatliche Unterschied ca. 30 Euro sind.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2023 22:52
(@colouralive)
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Geschrieben von: @susi64

Hallo,

wieviele unterhaltsberechtigte Personen hast Du denn? Ist es nur das Kind oder gibt es eine weitere unterhaltsberechtigte Person.

Die Frage ist wie sinnvoll es ist um eine Stufe zu streiten, wenn der monatliche Unterschied ca. 30 Euro sind.

VG Susi

 Hallo Susi,

es sind 2 Kinder. Derzeit 11 und 13 Jahre. Der Arbeitgeber zahl mir die Fahrkare über die Lohnabrechnung. Das heisst ich bekomme vom Arbeitergeber 59,80, die dann Mitte des Monats von meinem Konto abgezogen werden. Die Frage war ja ursprünglich ob ich statt 110% für 2 Kinder 105% zahlen kann. OLG wäre in dem Fall Düsseldorf.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr 2 mal von colouralive
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2023 22:59
(@colouralive)
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Susi - eine weitere Frage. Kannst du denn nachvollziehen, wie meine Ex-Frau auf die 2710 Euro kommt? Meine Zahnzusatzverischerung von 45 Euro kann ich aber auch noch abziehen, oder? Wenn ich das nämlich machen würde und die 2710 Euro von meiner Ex-Frau als Basis nehme, dann wäre ich bei 2665 Euro. Wenn ich davon jetzt 428 Euro für Kind 1 (11 Jahre) abziehe und 522 Euro für Kind 2 (13 Jahre) abziehe, dann ist der Bedarfskontrollbetrag unterschritten und ich lande wieder bei 105% Unterhalt. Oder hab ich da einen Denkfehler?

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von colouralive
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2023 00:17
(@tacheles)
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@colouralive 

Das oben eingestellte Zahlenmaterial, ist das eine Unterhaltsberechnung oder sind das Werte aus einer Monatsverdienstbescheinigung? Einige Details davon verstehe ich auch nicht, frage ist später noch.

Und wenn es die Werte einer Monatsverdienstbescheinigung sind, dann kann nicht aus einer einzigen der Unterhalt berechnet werden. Die letzten 12 werden dann benötigt, damit z.B. Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen berücksichtigt werden können. Und was ist mit dem Steuerbescheid? Erstattungen bzw. Nachzahlungen werden auch berücksichtigt.

Sonst noch irgendwelche unterhaltsrelevanten Positionen? Selbstgenutzte Immobilien (wegen Wohnvorteil)? 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2023 00:24
(@colouralive)
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Geschrieben von: @tacheles

@colouralive 

Das oben eingestellte Zahlenmaterial, ist das eine Unterhaltsberechnung oder sind das Werte aus einer Monatsverdienstbescheinigung? Einige Details davon verstehe ich auch nicht, frage ist später noch.

Sonst noch irgendwelche unterhaltsrelevanten Positionen? Selbstgenutzte Immobilien (wegen Wohnvorteil)? 

Das ist eine Gehaltsabrechnung von 2022. Die sind fast alle gleich - daher dachte ich, es reicht erstmal eine. Es gibt keine Zulagen bei uns wie Weihnachtsgeld usw oder so. Bei der Steuer habe ich 50 Euro zurückbekommen, daher habe ich die hier nicht aufgeführt.

Hab außer meiner Zahnzusatzversicherung nicht mehr gefunden, was ich geltend machen könnte. Danke schomal für eure Hilfe und eine gute Nacht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2023 00:36
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert

@colouralive 

Wegen der 5%-Pauschale möchte ich das mit den berufsbedingten Aufwendungen (Fahrtkosten etc) bei dir bitte genau verstehen.

Geschrieben von: @colouralive

Fahrgeld (Fahrt für die Bahn) zahlt der Arbeitgeber, wird aber von meinem Konto abgezogen 59,80 

Du benutzt für den Weg zur Arbeit regelmäßig die Bahn und der Arbeitgeber bezuschusst das mit monatlich 59,80 €? Ist das eine tarifliche Regelung? Ist der Betrag lt. Verdienstbescheinigung steuer- und sozialversicherungspflichtig? Dann würde der Zuschuss abzgl. Steuern/Sozialversicherung ja dein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöhen.

Der Verkehrsträger (Bahn oder GVH) bucht die Kosten für das Abo direkt von deinem Konto ab? Genau wie bei Millionen anderen Kunden!?

Geschrieben von: @colouralive

Jobrad 48,53 -Firmenrad (geldwerter Vorteil) 7,00

Davon habe ich überhaupt keine Ahnung. Der Arbeitgeber überlässt dir ein Fahrrad für 48,53 € monatlich? Der Betrag wird vom Brutto abgezogen (mindert also dein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen) und dann wird ein geldwerter Vorteil von 7,00 € berücksichtigt, der wiederum steuer- und sozialversicherungspflichtig ist?

Das Fahrrad benutzt zu wofür? Zuhause --> Bahnhof und/oder Bahnhof --> Arbeitsplatz? Ich will's einfach nur verstehen. 😎 

 

Hast du keine anderen berufsbedingten Aufwendungen? Z.B. Gewerkschaftsbeiträge, Reinigung, Arbeitskleidung?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2023 14:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@colouralive OK, es sind also 2 unterhaltsberechtigte Personen. Eine Zahnzusatzversicherung kannst Du nicht abziehen, das ist einfach Deine Privatsache. Abzugsposten sind die Krankenversicherung und Rentenversicherung und keine anderen Versicherungen.

Vielleicht helfen ja die Antworten auf die Fragen von tacheles weiter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2023 20:45
(@colouralive)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @susi64

@colouralive OK, es sind also 2 unterhaltsberechtigte Personen. Eine Zahnzusatzversicherung kannst Du nicht abziehen, das ist einfach Deine Privatsache. Abzugsposten sind die Krankenversicherung und Rentenversicherung und keine anderen Versicherungen.

Vielleicht helfen ja die Antworten auf die Fragen von tacheles weiter.

VG Susi

Hallo Susi! Danke für deine Antwort. Ich hatte beim "googlen" nur ein paar Einträge gefunden, dort wurde geschrieben, dass die Zahnzusatzversicherung abzugsfähig ist. Kann es sein, dass da mal so und mal so entschieden wird?

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bereinigtes-Nettoeinkommen-Kindesunterhalt--f188109.html

VG 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2023 21:25
(@colouralive)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @tacheles

Du benutzt für den Weg zur Arbeit regelmäßig die Bahn und der Arbeitgeber bezuschusst das mit monatlich 59,80 €? Ist das eine tarifliche Regelung? Ist der Betrag lt. Verdienstbescheinigung steuer- und sozialversicherungspflichtig? Dann würde der Zuschuss abzgl. Steuern/Sozialversicherung ja dein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöhen.

Der Verkehrsträger (Bahn oder GVH) bucht die Kosten für das Abo direkt von deinem Konto ab? Genau wie bei Millionen anderen Kunden!?

Geschrieben von: @colouralive

Jobrad 48,53 -Firmenrad (geldwerter Vorteil) 7,00

Davon habe ich überhaupt keine Ahnung. Der Arbeitgeber überlässt dir ein Fahrrad für 48,53 € monatlich? Der Betrag wird vom Brutto abgezogen (mindert also dein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen) und dann wird ein geldwerter Vorteil von 7,00 € berücksichtigt, der wiederum steuer- und sozialversicherungspflichtig ist?

Das Fahrrad benutzt zu wofür? Zuhause --> Bahnhof und/oder Bahnhof --> Arbeitsplatz? Ich will's einfach nur verstehen. 😎  

Hast du keine anderen berufsbedingten Aufwendungen? Z.B. Gewerkschaftsbeiträge, Reinigung, Arbeitskleidung?

Moin! Korrekt. Der Arbeitgeber überweist mir das Geld für die Fahrkarte, das lokale Transportunternehmen bucht dann von meinem Konto ab. Korrekt, damit steigt mein Brutto. Die Fahrkarte war mal eine Verhandlungsziel als keine Gehaltserhöhung möglich war.

Das mit dem Fahrrad ist korrekt - ich fahre damit zur Arbeit und kann es auch privat nutzen. Da ich keine Auto und keinen Führerschein habe ist das mein "Auto" nur halt ein Fahrrad. Das ich meine Rente damit schmäler ist mir klar, ob ich die überhaupt erlebt bei so einer Ex-Frau ist eine andere Frage. Ich zahle keine Gewerkschaftsbeiträge, Reinigung und Arbeitskleidung habe ich als ITler nicht. Also keine spezielle.

Ich hab hier mal "anonymisiert" meine Gehaltsabrechnung hochgeladen. Link ist hier.

Was ist denn mit der Bahnfahrt der Kinder, die 1 x im Monat zu mir kommen. Da enstehen ca. 80-100 Euro für eine Fahrt wenn sie zu mir kommen und wieder fahren.

Danke nochmals für eure Hilfe. 

Da der kleine ja bald 12 wird. Wie schätzt ihr denn dann die Zahlbeträge ein? Dann hätte ich einen 12-jährigen und einen 14-jährigen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von colouralive
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2023 21:43
(@tacheles)
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Geschrieben von: @colouralive

Das ich meine Rente damit schmäler ist mir klar, ob ich die überhaupt erlebt bei so einer Ex-Frau ist eine andere Frage.

Diese Einstellung musst du ändern. Hab ich auch hinter mir. Jahre später: Kurz nachdem ich pünktlich in Rente ging, wurde meine um einiges jüngere Ex Frührentnerin. War wohl alles etwas zu anstrengend für sie...

Selbstverständlich machst du die 5%-Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen geltend. OLG Düsseldorf und auch OLG Celle stehen voll auf deiner Seite (10.2.1 der Leitlinien). Darüber würde ich mit der Ex überhaupt nicht diskutieren. Pauschale abziehen --> KU berechnen, basta.

Auch über die Zahnzusatzversicherung würde ich mit der Ex nicht diskutieren. Abziehen --> KU berechnen, basta. Einige OLG haben die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen anerkannt (10.1 der Leitlinien). Dazu würde ich mich aber erst im gerichtlichen Verfahren äußern, also wahrheitsgemäß behaupten, dass die Zahnzusatzversicherung schon während der Ehe bestand und Gelder in Höhe der Beiträge somit schon damals nicht für den Unterhalt der Kinder zur Verfügung standen. Und auch erst dann würde ich die positiven OLG-Entscheidungen aufführen, allen voran OLG Düsseldorf, II-1 UF 34/16

Abzuziehen sind die Aufwendungen für die freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (zunächst monatlich 164,43 €, ab Februar 2016 monatlich 229,67 €), für die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung in Höhe monatlicher 120 € sowie für die Zahnzusatzversicherung (zunächst monatlich 24,54 €, ab Mai 2016 monatlich 27,36 €).

Hinsichtlich der Umgangskosten aufgrund durch Ex geschaffener Entfernung recherchiere ich später.

Ich bin schon gespannt auf die Auskünfte der Ex zwecks anteiliger Haftung am Sonderbedarf. Wünsche ihr ein möglichst hohes Einkommen... 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2023 23:17
(@colouralive)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @tacheles
Geschrieben von: @colouralive

Das ich meine Rente damit schmäler ist mir klar, ob ich die überhaupt erlebt bei so einer Ex-Frau ist eine andere Frage.

Diese Einstellung musst du ändern. Hab ich auch hinter mir. Jahre später: Kurz nachdem ich pünktlich in Rente ging, wurde meine um einiges jüngere Ex Frührentnerin. War wohl alles etwas zu anstrengend für sie...

Selbstverständlich machst du die 5%-Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen geltend. OLG Düsseldorf und auch OLG Celle stehen voll auf deiner Seite (10.2.1 der Leitlinien). Darüber würde ich mit der Ex überhaupt nicht diskutieren. Pauschale abziehen --> KU berechnen, basta.

Hallo 😉 Ich meinte dass eigentlich so, dass ich meine Rente nicht mehr erlebe wenn mich meine Ex-Frau weiterhin so behandelt.

Die Zahnzusatzversicherung bestand schon zu der Zeit, als wir noch verheiratet waren. 

Ich fasse dann mal zusammen: Susi sieht mich bei 110%, und Tacheless du bei 105%. Korrekt?

Danke! Danke! Danke!

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2023 23:43
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @colouralive

Hallo 😉 Ich meinte dass eigentlich so, dass ich meine Rente nicht mehr erlebe wenn mich meine Ex-Frau weiterhin so behandelt.

Das habe ich auch so verstanden. Diese Einstellung musst du ändern. Siehe @tacheles, der erlebt seine Rente... 😛 

Geschrieben von: @colouralive

Susi sieht mich bei 110%, und Tacheless du bei max. 105%. Korrekt?!

 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2023 23:48
(@colouralive)
Schon was gesagt Registriert

 

Geschrieben von: @colouralive

Susi sieht mich bei 110%, und Tacheless du bei max. 105%. Korrekt?! 

Ich hab ja meine Gehaltsabrechnung jetzt hier hochgeladen - könnt ihr mir dann sagen, wie ihr das rechnen würdest? Denk Link zum PDF habt ihr gesehen, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2023 00:01
(@der-frosch)
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@colouralive

ich habe mir mal Deine Abrechnung grob angeschaut. Wieviel km ist Dein einfacher Arbeitsweg? Denn Du hast ja trotz Zuschuß vom Arbeitgeber anspruch auf € pro km. Das würde ich dann mal ausrechnen und von der Summe X der dann da raus kommt abziehen. Der Rest der dann übrig bleibt ist zur Bereinigung des Netto Einkommen abzu ziehen. Nicht vergessen bei der Bereinigung sind die doppelten km zu rechnen. Bezüglich der Pensionskasse und der Direktversicherung sind die meiner Meinung nach Altersvorsorge und abzuziehen von Deinem Netto, da Du ja Deinen Vorsorgebetrag nicht voll ausschöpfst mit den Beiträgen die für die RV abgezogen werden. Vielleicht kann Dir da jemand hier im Forum noch etwas genaueres sagen.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2023 04:46
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @colouralive

Denk Link zum PDF habt ihr gesehen, oder?

Du hattest ja vorher sowas angekündigt. Beim Firmenrad hab ich Schwierigkeiten, weil das vermutlich analog zu einem Firmenwagen/Dienstwagen behandelt wird. Das würde dann wohl dem Netto hinzugerechnet werden. Es gibt bestimmt noch User, die dazu und überhaupt zu der kompletten Verdienstbescheinigung was sagen können. 

Über den Daumen gepeilt sehe ich dein unterhaltsrelevantes Einkommen (einschl. Zahnzusatzversicherung) weiterhin in der 3. Einkommensstufe. Wie auch immer, das OLG Düsseldorf berücksichtigt die Bedarfskontrollbeträge... 

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2023 07:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert
Geschrieben von: @der-frosch

@colouralive

 Wieviel km ist Dein einfacher Arbeitsweg? Denn Du hast ja trotz Zuschuß vom Arbeitgeber anspruch auf € pro km.

Daran hatte ich auch gedacht, aber in den Unterhaltsleitlinien steht bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs. Damit fällt das raus.

Bei der Altersvorsorge gehe ich mit.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2023 08:01
(@der-frosch)
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@susi64 der Anspruch auf x € pro km gilt auch für Fahrrad und Fußweg, steht so beim Webungskostenabzug.

Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

 vom 1. bis 20. Kilometer 0,30 € ,
 ab dem 21. Kilometer 0,38 € ,
 bis zu einem Gesamtbetrag von 4.500,00 €
steuerlich geltend machen, ohne die Kosten dafür im Einzelnen nachweisen zu müssen.
Über die Nachweisgrenze von 4.500,- € hinaus ist ein steuerlicher Abzug mit 0,38 € pro Kilometer möglich, wenn Sie als Fernpendler mit dem eigenen Auto fahren und Sie die gefahrenen Kilometer nachweisen können

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2023 10:46
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert

@der-frosch 

Wir bewegen uns hier im Familienrecht, "Abteilung" Unterhaltsrecht. Nicht im Steuerrecht! 

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2023 11:18
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