Unterhalt studieren...
 
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Unterhalt studierendes Kind

 
(@timtom)
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, weil ich mir ziemlich unsicher bin bezüglich Unterhalt für ein volljähriges Kind was anfängt zu studieren mit eigenem Haushalt.

Ich bin zurzeit arbeitssuchend, und erhalte keine Unterstützung vom Arbeitsamt, weil ich schon nach Corona über die Zeit darüber hinaus bin.

Mein Kind fängt jetzt an auf einer privaten Uni an zu studieren, wenn ich es richtig entnohmen habe steht ihr 980 Euro zu.

Sie hat eine eigene Uni-Wohnung gemietet, wohnt also nicht mehr bei der Mutter.

Die Mutter bezieht Einkommen, in Höhe von ca. 1800 Euro, weil sie nur auf 28 Stunden arbeitet.

Wie ist es mit Unterhalt, da ich kein Einkommen beziehe, wie weit bin ich verpflichtet?

Besten Dank im Voraus

Gruß Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2023 10:35
(@der-frosch)
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Hallo timtom,

Du hast zwei Baustellen. Die 1. und wichtigste ist das Du Dich beim Jobcenter wegen ALG II oder Bürgergeld meldest. Die 2. ist Deine Tochter, mach Dich als erstes mal kundig ob für die priv. Uni Studiengebüren fällig sind ,( ich vermute die sind fällig) denn wenn die fällig ind kommen die auf den Bedarf von Töchting noch obendrauf. Dann frag sie mal ob es nicht auch das Studium auf einer Staatlichen Uni tut und möglich ist. Dann ist zu klären ob noch Kindergeld bezogen wird. Dieses ist voll vom Bedarf ab zuziehen und ebenso musst Du in erfahrung bringen ob noch Famielienversicherung für die Tochter möglich ist, wenn nicht habt ihr den Beitrag dafür auch noch an der Backe. Das wichtigste ist Deine Tochter ist verpflichtet Bafög zu beantragen. Du bist Deiner Tochter bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung zu Unterhalt verpflichet.

LG der Frosch

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von der Frosch
AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2023 11:27
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

 

da das Kind nicht mehr privilegiert ist, bist du nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig.

wenn du nur noch Bürgergeld beziehst bist du nicht leistungsfähig.

bei dem Antrag für das Bafög Amt darauf achten, dass das aktuliaisierungsformular für das aktuelle Einkommen mit eingereicht wird.

 

wenn du nicht leistungsfähig bist, muss Kind sehen, wie sie ihr Leben finanziert und das betrifft auch evtl. Studiengebühren. Wobei die Frage zu stellen ist, warum es keine staatliche Uni tut. Hier würde ich prüfen, ob der Studiengang auch an staatlichen Hochschulen angeboten wird. 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2023 11:32
(@timtom)
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@der-frosch 

Hallo, meine Tochter wollte auf eine private Uni, weil der NC Schnitt für eine staatliche Schule zu schlecht war.

Darauf hätte sie in der Nähe von mir auf einer Privaten Uni studieren können, und natürlich auch bei mir leben können, dass wollte sie nicht. Jetzt hat Sie eine eigene Wohnung, die natürlich auch Kosten verursacht.

Der Antrag auf Barfög ist gestellt, und natürlich habe ich den Antrag mit keinem Einkommen angegeben.

Ich bekomme kein Bürgergeld, oder sonstige Zuschüsse, zurzeit leben ich nur von Rücklagen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2023 12:45
(@timtom)
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@annasophie 

Hallo das würde bedeuten, wenn ich nicht Leistungsfähig bin, da ich zurzeit arbeitssuchenend bin entfällt der Unterhalt?

Es ist nicht so dass ich nicht zahlen möchte,  wenn ich was zahlen muss, stellt sich die Frage in welcher Höhe ich zur Zahlung verpflichtet bin?

Danke im Voraus

Gruß Tom

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Themenstarter Geschrieben : 20.02.2023 12:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

@timtom
hast Du eigentlich auch mal mit Tochter gesprochen, wie sie sich das so vorstellt?
Du solltest bedenken, dass Deine Rücklagen auch endlich sind und dass Töchting auch eine Portion Eigenverantwortung zuzumuten ist: eine eigene Wohnung, voller Kühlschrank  und private Uni finanzieren sich nicht von selbst (Stichwort für Tochter: Job zur Teil-Finanzierung).

Wieviel Du zahlen sollst, wird entweder Deine Tochter oder ein Familiengericht Dir sagen; wir können derzeit aufgrund der noch nicht bekannten Zahlen (z.B. Bafög-Bescheid) bestenfalls grob schätzen was auf Dich zukommen könnte...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2023 13:39
(@timtom)
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@82marco 

Hallo, ich wurde bis zum Schluss von meiner Tochter in dem Glauben gelassen, es handelt sich um eine staatliche Uni, bis Sie mit dem Antrag auf Barfög um die Ecke kam.

Der Antrag auf Barfög beläuft sich auf 32.000 Euro die Kosten der Uni sind monatlich 840 Euro.

Das Barfög was Sie erhalten wird, sind grob nur die Kosten der Uni gedeckt. Kommt hinzu das meine Ex ein relativ geringes Einkommen von ca. 1800 Euro hat.

Ich möchte auf der einen Seite natürlich das Sie ihren weg geht, aber es kommt natürlich so rüber, nachdem wir Jahre keinen Kontakt hatten, dass ich nur zu Zahlen aufgefordert werde.

Zum anderen würde ich gerne vermeiden, dass ein FamG. mit eingeschaltet wird, was nur zusätzliche Kosten verursacht.

Danke Im Voraus

Gruß Tom

 

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Themenstarter Geschrieben : 20.02.2023 21:34
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

@timtom Was glaubt sie denn, wer das alles bezahlt? Sie muss doch darüber mal nachgedacht haben, bevor sie sich auf ner Privatuni anmeldet und eine eigene Wohnung anmietet?

Kennt sie die finanziellen Verhältnisse ihrer Mutter und Deine auch?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2023 22:07
(@der-frosch)
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@timtom

ich würde an Deiner Stelle der Tochter mitteilen, das Du nicht leistungfähig bist, was ja aus dem Bafög Antrag ersichtlich ist. Dann würde ich mich schlau machen ob es die Möglichkeit eines Dualen Studiums gibt und wenn ja, sie dann darauf verweisen( dann verdient das Mädel nämlich Geld und kann sich mit Hilfes des Bafög, des Kindergeldes( welches die KM an die Tochter auskehren muss) sowie des Einkommen aus dem Verdienst selber unterhalten. Wenn Tochter dieses nicht will, dann würde ich sie auf die staatliche Uni verweisen, da der Besuch einer privaten Uni nicht abgesprochen ist( Gebot der gegenseitigen Rücksicht ). Was will Deine Tochter denn studieren?

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2023 04:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

Deine Tochter ist volljährig, studiert und hat einen eigenen Hausstand. Dann gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Dein Selbstbehalt steigt auf 1650 Euro, dabei spielt es keine Rolle mehr ob Du erwerbstätig bist oder nicht. Reicht Dein Einkommen nicht aus, dann ist das ebenso, dann muss das Kind selbst für seinen Unterhalt sorgen.

Weiterhin beträgt der Unterhaltsanspruch Deiner Tochter 930 Euro, den beide Eltern gemeinsam decken müssen. Angerechnet auf diesen Unterhaltsanspruch werden das volle Kindergeld (250 Euro), welches an das Kind weiterzuleiten ist und Bafög (wird auch bei einer anerkannten privaten Hochschule gezahlt). Nur der Betrag, der übrig bleibt muss auf beide Eltern aufgeteilt werden.

Seit dem Wintersemester 2022/2023 beträgt der BAföG-Höchstsatz (Grundbedarf und Bedarf für die Unterkunft) für Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, unter 25 Jahre alt und familienversichert sind, 812 Euro pro Monat. Damit ist es ziemlich wahrscheinlich, dass dann der Unterhaltsanspruch nahe Null liegt.

Die Studiengebühren sind im Unterhalt nicht enthalten. Studiengebühren sind Mehrbedarf. Aber auch in diesem Fall gilt, dass Du dafür erst einmal leistungsfähig sein musst. Mehrbedarf ist ebenfalls gequotelt nach dem Einkommen der Eltern zu zahlen.

Wenn das Bafög nicht ausreicht, um Lebensunterhalt und Studiengebühren zu decken, dann kann ergänzend ein Studienkredit aufgenommen werden. Bist Du Dir sicher, dass die 32000 Euro Bafög und kein Studienkredit sind? 

Am sinnvollsten ist es mit Deiner Tochter zu sprechen und zu sehen wie das Problem gelöst werden kann. Ansonsten ist sie volljährig und damit für sich selbst verantwortlich. Die für Dich im Moment wesentliche Größe ist Dein Selbstbehalt von 1650 Euro.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2023 08:53
(@timtom)
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@susi64 

Hallo,

erst einmal vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten. Ich habe mit meiner Tochter gesprochen, leider blockt Sie etwas nachdem ich Sie gebeten habe, eine List der Kosten aufzustellen, und nicht mündlich mitzuteilen.

Aus der Erfahrung habe ich gelernt, dass dann doch alles ganz anders war, wenn mündliche Absprachen getroffen wurden.

Die Kosten Studienbeitrag: 29.880 Euro (830 Euro pro Monat) und der Antrag auf Barfög beläuft sich auf 32.000 Euro.

Nein es ist kein Studienkredit. Wenn ich alle Kosten zusammenrechne kommen noch Miete von ca. 550 Euro dazu, und natürlich noch Kosten um éin normales Leben zu führen.

Natürlich das Kindergeld in der Höhe von 250 Euro bekommt Sie, wenn Frau Mama es weiter gibt.

Aus meiner Sicht, denke ich aus reiner finanzieller Sichtweise wird es nicht funktionieren.

Beste Grüße Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2023 21:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Ich muss jetzt mal blöd fragen:

Sie geht eine Verpflichtung ein, die sie 1.400 Euro im Monat kostet, ohne dass sie dabei auch nur ein Brötchen gegessen hat und sie hat vorher keinen Plan, wie das finanziert wird? Ernsthaft? Sie kennt doch eure finanziellen Gegebenheiten. Entweder hat sie einen Job, von dem du nichts weißt, einen Suggardaddy oder ist ein bisschen... naiv?

Ich komme hier gerade aus dem Kopfschütteln nicht heraus.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 23.02.2023 06:41
tacheles gefällt
(@timtom)
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@lausebackesmama 

um Deine Frage zu beantworten, es gibt natürlich eine Vorgeschichte. Die Mutter hat im Hintergrund immer die Fäden gezogen, was jetzt wahrscheinlich wieder der Fall sein wird. Und nachdem ich gefragt habe, wie Sie sich das vorstellt, kam die Aussage Mama kümmert sich um den Barfög Antrag.

Heute kam die Aussage, dass die Mutter die Uni-Kosten in Höhe von 840 Euro monatlich übernimmt, inkl. der Semester Gebühren. (noch vor2 Tagen waren es nur die Semester-Gebühren)

Es kommt alles nur Stückchenweise, wenn das alles so stimmt.

Beste Grüße

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2023 12:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Naja, wenn KM zahlt, bitte...  Dann muss ja eine gewisse Leistungsfähigkeit da sein. Und wenn die da ist, sieht es mit  BaFöG auch nicht rosig aus. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2023 14:20