Hallo! Das Jobcenter verlangt nach Einkommensauskunft von mir. Laut meinem Anwalt muss ich hier Auskunft leisten ( da letzte Berechnung 2.5 Jahre her ist). Hier das Schreibem MEINES Anwaltes:
Soweit der Jobcenter auf Auskunftserteilung besteht, müssen Sie dieser Forderung tatsächlich nachkommen. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, den Vordruck bzw. den Fragebogen des Jobcenters auszufüllen. Ausreichend ist es, Ihr Einkommen schriftlich darzulegen und auch bereits die monatlichen Abzugspositionen, die Ihr unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen verringern, mitanzugeben bzw. Nachweise in Form von Kontoauszügen etc. beizufügen.
- was darf ich alles abziehen?
- irgendwas mit 5% Regelung?
- ich muss also nicht meine 12 Monatsverdienstzettel kopieren und dem Jobcenter überreichen?
Hallo,
du musst keine Kontoauszüge beifügen. Da gibst du ja viel mehr mit preis als mit den 12 Gehaltsabrechnungen.
du musst auch kein Formular ausfüllen.
insofern die 12 Gehaltsabrechnungen und deine berufsbedingten Aufwendungen und zus. Altersvorsorge. Das musst du natürlich auch belegen. Die berufsbedingten Aufwendungen bzw. Deren Höhe sind bei dein olg Unterschiedlich. Hier ist das olg, in dessen Bereich das Kind wohnt maßgeblich.
wann wurde letztmalig Auskunft erteilt?
sophie
ich muss also nicht meine 12 Monatsverdienstzettel kopieren und dem Jobcenter überreichen?
Das ist doch nicht deine 1. Auskunft! Und mit den letzten 12 Verdienstbescheinigungen ist es auch nicht getan.
Du hast eine vollständige, ordnungsgemäße Auskunft zu erteilen. Ansonsten droht Ärger und auch die Frist (§ 1605 II BGB) beginnt nicht zu laufen.
Wie eine Auskunft auszusehen hat, war schon oft Gegenstand von Gerichtsverfahren. Beispielhaft mal der Beschluss 4 WF 59/02 vom OLG Köln, der sich ausschließlich damit befasst.
@tacheles die 1.Auskunft erfolgte über meinen Anwalt damals. Ich selbst habe nichts berechnet etc. Soviel zu deiner Aussage „das ist doch nicht deine 1.Aussage“. Was Ärger etc. angeht - das steht in dem Schreiben bereits drin, warum du das erwähnst ist mir also ein Rätsel. Somit hast du keine einzige Frage beantwortet die ich gestellt habe - was dich wiederum unbrauchbar macht.
Die berufsbedingten Aufwendungen bzw. Deren Höhe sind bei dein olg Unterschiedlich. Hier ist das olg, in dessen Bereich das Kind wohnt maßgeblich.
👍
Hallo,
das JC will die Auskunft und die rechnen auch selbst.
Entweder erteilt Dein Anwalt entsprechend kostenpflichtig die Auskunft oder Du gehst den Fragebogen durch und siehst daran, was sie von Dir wollen.
Standardmäßig legst Du die Letzten 12 Monatsverdienstzettel und die letzte Steuererklärung bei. Zum Nachweis der berufsbedingten Aufwendungen gehört z.B. die Entfernung zum Arbeitsplatz, die Du z.B. mit googlemaps nach weisenkannst.
Auch Unterlagen, die belegen, dass Du eine Altervorsorge zahlst legst Du bei.
Kontoauszüge musst Du nicht beilegen, Du kannst aber den Kontoauszug von Januar beilegen, der belegt welchen Unterhalt (und ggf. welche Altersvorsorge) Du zahlst. Dabei kannst Du alle anderen Angaben, außer den persönlichen, die zeigen, dass es Dein Kontoauszug und Dein Konto ist, schwärzen.
VG Susi
@susi64 Dankeschön! Habe alles verstanden und alle Fragen wurden geklärt 😊