Unterhaltsberechnun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsberechnung- brauche Hilfe

 
(@robshome86)
Schon was gesagt Registriert

Hallo! Das Jobcenter verlangt nach Einkommensauskunft von mir. Laut meinem Anwalt muss ich hier Auskunft leisten ( da letzte Berechnung 2.5 Jahre her ist). Hier das Schreibem MEINES Anwaltes: 

 

Soweit der Jobcenter auf Auskunftserteilung besteht, müssen Sie dieser Forderung tatsächlich nachkommen. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, den Vordruck bzw. den Fragebogen des
Jobcenters auszufüllen. Ausreichend ist es, Ihr Einkommen schriftlich darzulegen und auch bereits die monatlichen Abzugspositionen, die Ihr unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen verringern, mitanzugeben
bzw. Nachweise in Form von Kontoauszügen etc. beizufügen.

- was darf ich alles abziehen?

- irgendwas mit 5% Regelung? 

- ich muss also nicht meine 12 Monatsverdienstzettel kopieren und dem Jobcenter überreichen?

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr von robshome86
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2023 11:53
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

 

du musst keine Kontoauszüge beifügen. Da gibst du ja viel mehr mit preis als mit den 12 Gehaltsabrechnungen.

du musst auch kein Formular ausfüllen.

 

insofern die 12 Gehaltsabrechnungen und deine berufsbedingten Aufwendungen und zus. Altersvorsorge. Das musst du natürlich auch belegen. Die berufsbedingten Aufwendungen bzw. Deren Höhe sind bei dein olg Unterschiedlich. Hier ist das olg, in dessen Bereich das Kind wohnt maßgeblich.

wann wurde letztmalig Auskunft erteilt?

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2023 14:08
(@robshome86)
Schon was gesagt Registriert
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2023 14:14
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @robshome86

ich muss also nicht meine 12 Monatsverdienstzettel kopieren und dem Jobcenter überreichen?

Das ist doch nicht deine 1. Auskunft! Und mit den letzten 12 Verdienstbescheinigungen ist es auch nicht getan.

Du hast eine vollständige, ordnungsgemäße Auskunft zu erteilen. Ansonsten droht Ärger und auch die Frist (§ 1605 II BGB) beginnt nicht zu laufen.

Wie eine Auskunft auszusehen hat, war schon oft Gegenstand von Gerichtsverfahren. Beispielhaft mal der Beschluss 4 WF 59/02 vom OLG Köln, der sich ausschließlich damit befasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2023 15:03
(@robshome86)
Schon was gesagt Registriert

@tacheles die 1.Auskunft erfolgte über meinen Anwalt damals. Ich selbst habe nichts berechnet etc. Soviel zu deiner Aussage „das ist doch nicht deine 1.Aussage“.  Was Ärger etc. angeht - das steht in dem Schreiben bereits drin, warum du das erwähnst ist mir also ein Rätsel. Somit hast du keine einzige Frage beantwortet die ich gestellt habe - was dich wiederum unbrauchbar macht. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2023 15:13
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @annasophie

Die berufsbedingten Aufwendungen bzw. Deren Höhe sind bei dein olg Unterschiedlich. Hier ist das olg, in dessen Bereich das Kind wohnt maßgeblich.

👍

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2023 15:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

das JC will die Auskunft und die rechnen auch selbst.

Entweder erteilt Dein Anwalt entsprechend kostenpflichtig die Auskunft oder Du gehst den Fragebogen durch und siehst daran, was sie von Dir wollen.

Standardmäßig legst Du die Letzten 12 Monatsverdienstzettel und die letzte Steuererklärung bei. Zum Nachweis der berufsbedingten Aufwendungen gehört z.B. die Entfernung zum Arbeitsplatz, die Du z.B. mit googlemaps nach weisenkannst.

Auch Unterlagen, die belegen, dass Du eine Altervorsorge zahlst legst Du bei.

Kontoauszüge musst Du nicht beilegen, Du kannst aber den Kontoauszug von Januar beilegen, der belegt welchen Unterhalt (und ggf. welche Altersvorsorge) Du zahlst. Dabei kannst Du alle anderen Angaben, außer den persönlichen, die zeigen, dass es Dein Kontoauszug und Dein Konto ist, schwärzen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2023 17:02
(@robshome86)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 Dankeschön! Habe alles verstanden und alle Fragen wurden geklärt 😊

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2023 18:41