Herabstufung aufgru...
 
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Herabstufung aufgrund WiederHeirat

 
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich meinen Mann heirate, zähle ich dann auch als unterhaltsberechtigte Person, obwohl ich selbst arbeite (mein Einkommen ca 1600€ und 3Kinder)...würde das somit eine Herabstufung beim Unterhalt bedeuten, da es nun 3 Unterhaltsberechtigte sind?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2017 00:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In der Theroe ja, in der Praxis *Kristallkugel reib*

Das Herauf- und Herabstufen ist eine "kann" und keine "muss"- Bestimmung in der DDT (die ja auch nur eine Richtlinie ist).

Bei deinem eigenen EInkommen würde wahrscheinlich damit arguemntiert werden, dass du durch dein Einkommen nicht Unterhaltsbedürftig bist und daher deine Stellung als Utnerhaltsberechtigte zu keiner Herabstufung führt.

Im Gegenteil. Je nach Einkommengefälle könnte deinem Mann eine Haushaltsersparnis angerechnet werden bzw. die Berechnung nach der für ihn (also niedrigste Steuerzahlungen) günstisten Klasse erfolgen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2017 13:09