Trennung / Erstwohn...
 
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Trennung / Erstwohnsitz Kinder / Kindergeld / Schule - kompliziert...

 
(@mcxks)
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Hallo zusammen

ich habe hier eine kniffelige Frage zu folgendem Sachverhalt:

  • Meine Frau ist vor 4 Monaten ausgezogen zu ihrem neuen Lebenspartner, ich wohne weiterhin in unserem Haus
  • Unsere 3 Kinder sind überwiegend mit zu meiner Frau gezogen, sind aber zu ca. 30% bei mir (idealistischerweise streben wir 50:50 an)
  • Vereinbarung zum Trennungsunterhalt gibt es noch nicht, ist gerade in Arbeit. Sicher werde ich mindestens für die Kinder aufgrund der Einkommensverhältnisse Unterhalt zahlen
  • Meine Frau hat ihren Erstwohnsitz umgemeldet, für die Kinder sind wir bislang nicht tätig geworden. Erstwohnsitz ist (formal) weiterhin bei mir

Soweit, so einfach.

Meine Frau ist Beamtin und war bislang Beziehern von Kindergeld und Kinderzuschlag. Aufgrund ihrer eigenen Ummeldung ist die Familienkasse / Bezügestelle auf uns aufmerksam geworden. Es scheint sich so darzustellen:

  • Kinderzuschläge erhält sie weiterhin, unabhängig vom offiziell gemeldeten Erstwohnsitz der Kinder
  • Für den weiteren Bezug des Kindergeldes scheint aber eine Ummeldung zwingend zu sein

(Wobei die ganz genauen Bezugskriterien für beide Leisuntungen gerade in der Trennungsphase mit etwas diffus erscheinen)

Nun, eine offizielle Änderung der Erstwohnsitzes der Kinder wollen wir vermeiden, um den Besuch der bisherigen Grundschule nicht zu "gefährden". Das Thema Gestattungsantrag, also Beibehalt der Schule trotz Umzugs in einen anderen Schulkreis, wollen wir einfach umgehen.

Also war der Plan, dass ICH nun das Kindergeld beantrage. Allerdings kann ich nicht ganz zu Recht behaupten, dass die Kinder in meinem Haushalt wohnen und überwiegend betreut werden. Zudem werde ich sicher barunterhaltspflichtig sein.

Was also ist die richtige Strategie:

(1) Doch Ummeldung des Erstwohnsitzes und dann Gesatttungsantrag? Hier stellt sich mir selbst als Vater die Frage, welche Nachteile damit vllt. auch für mich bzw. den zukünftigen Umgang verbunden sein könnten (Kinderfreibeträge, Verlust Steuerklasse 2,...)???

(2) Alles so lassen und ich beantrage das Kindergeld? Ich bin bir nur nicht sicher, ob ich ganz formal gesehen, überhaupt bezugsberechtigt bin (30 ca. 30% Betreeung, barunterhaltspflichtig).

Grds. habe ich bei dem Thema kein Stress mit meiner Frau, wir können das gemeinsam "dealen". Frage ist nur, was der bessere / korrektere Weg ist.

Danke für eure Meinung / Ratschläge!

VG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2017 20:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

M.E. ist die Meldeadresse des Erstwohnsitzes keine zwingende Voraussetzung für das KG.
Ebenso nicht, ob das Kind nun zu 30%, 50% oder 70% im Haushalt des KG- Beziehers lebt. (Insbesondere da ihr ja 50:50 anstrebt). Das könnt ihr  mE alles so machen, wie ihr wollt, solange ihr Euch einig seid. Auch die Freibeträge können bei demjenigen in Abzug gebracht, der es wünscht, solange der andere darauf verzichtet. Od. eben halbe/ halbe. StKl hab ich keine Ahnung, aber das gleicht sich mit der Steuererklärung eh wieder aus.

Ich würde mich bei einer Entscheidung von folgenden Pkten leiten lassen:
1. Wie sicher bist, das derzeit einvernehmliche Absprachen nicht doch von KM gekippt werden? (insb da ihr offensichtlich noch keine Regelung für KU ausgedealt habt, wenn es denn ein echtes 50:50 WM wird)
2.  Welche Meldeadresse macht bei der Wahl der weiterführenden Schule Sinn? (da ich mir kaum vorstellen kann, das so ein Gestattungsantrag bei der bereits besuchten Grundschule nicht durchgeht).

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2017 08:40
(@mcxks)
Schon was gesagt Registriert

Moin.

M.E. ist die Meldeadresse des Erstwohnsitzes keine zwingende Voraussetzung für das KG.
Ebenso nicht, ob das Kind nun zu 30%, 50% oder 70% im Haushalt des KG- Beziehers lebt. (Insbesondere da ihr ja 50:50 anstrebt). Das könnt ihr  mE alles so machen, wie ihr wollt, solange ihr Euch einig seid. Auch die Freibeträge können bei demjenigen in Abzug gebracht, der es wünscht, solange der andere darauf verzichtet. Od. eben halbe/ halbe. StKl hab ich keine Ahnung, aber das gleicht sich mit der Steuererklärung eh wieder aus.

Ich würde mich bei einer Entscheidung von folgenden Pkten leiten lassen:
1. Wie sicher bist, das derzeit einvernehmliche Absprachen nicht doch von KM gekippt werden? (insb da ihr offensichtlich noch keine Regelung für KU ausgedealt habt, wenn es denn ein echtes 50:50 WM wird)
2.  Welche Meldeadresse macht bei der Wahl der weiterführenden Schule Sinn? (da ich mir kaum vorstellen kann, das so ein Gestattungsantrag bei der bereits besuchten Grundschule nicht durchgeht).

Gruß, toto

Hallo Toto,

danke!

Die Kriterien für Bezug des Kinderzuschlages und des Kindergelds sind für mich in den diversen Merkblättern aus meiner Sicht nicht sonderlich konkret dargestellt.

Dein Gedanke bzgl. weiterführender Schule war mir aber auch noch nachträglich gekommen und ich hab mich vor Ort informiert. Tatsächlich ist für die weiterführende Schule der Erstwohnsitz ziemlich entscheidend und das ist jetzt auch mal ausschlaggebend für unsere Entscheidung, keine Ummeldung vorzunehmen.

VG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2017 20:52