Ich würde das getrost einem Rechtsanwalt überlassen.
Also muss ich mir jetzt einen Anwalt nehmen um das Problem zu lösen.
Grüße
Joseph
Ohne mich in den Prozess eurer Freundschaftsfindung einmischen zu wollen, aber ist das hier:
Diesbezüglich ist jedoch mitzuteilen, dass Ihr Sohn das entsprechende Praktikum lediglich in der Zeit zwischen Februar 2010 und Juni 2010 absolviert hat, so dass zumindest für den in der Jugendamtsurkunde benannten Zeitraum eine Anrechnung irgendwelcher Einkommensbeträge nicht zu veranlassen ist.
Insofern ist die Berechnung in der Jugendamtsurkunde vom 24.08.2010 hinsichtlich des ab 01.09.2010 geschuldeten Unterhaltes unrichtig. Auch für den Zeitraum Juli und August 2010 ist der von Ihnen gezahlte Unterhalt in Höhe von 200,00 Euro als zu gering zu erachten.
nicht unerheblich? Bei der Titelzeichnung vom 24.8.10 gab es keine anrechenbaren Einkünfte mehr, das macht er doch aber JETZT erst geltend, oder? Also ist doch die Inverzugsetzung für die Differenzbeträge erst jetzt erfolgt, da doch die von ihm genannte Inverzugsetzung sich nicht auf im Nachhinein titulierte Beträge beziehen kann. Wenn er den Titel nicht unmittelbar angreift, nachdem er ausgehändigt wurde, also in Kenntnis von dessen falscher Berechnung, dann kann er doch jetzt nicht mehr kommen und sagen: Ätsch, der stimmt ja gar nicht?
Insoweit bedeutet der Titel doch auch Rechtschutz für den Unterhaltsschuldner. Er hat vor dem JA einen Titel unterschrieben, diesen bedient und bisher hat sich daran keiner gestört. Oder liege ich falsch?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also ich weiß auch nicht genau ob er noch einen von beiden vertreten darf, würde aber vermuten, dass es im Zweifelsfall nur die Mutter wäre, denn die hat er schon vertreten.
In jedem Fall halte ich aber sein Schreiben für Gegenstandslos.
Ich würde daher überhaupt nicht darauf antworten, und lieber weitere Zeit verstreichen lassen.
Warum soll man ihm helfen, seinen Fehler zu korrigieren?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ohne mich in den Prozess eurer Freundschaftsfindung einmischen zu wollen, aber ist das hier:
nicht unerheblich? Bei der Titelzeichnung vom 24.8.10 gab es keine anrechenbaren Einkünfte mehr, das macht er doch aber JETZT erst geltend, oder? Also ist doch die Inverzugsetzung für die Differenzbeträge erst jetzt erfolgt, da doch die von ihm genannte Inverzugsetzung sich nicht auf im Nachhinein titulierte Beträge beziehen kann. Wenn er den Titel nicht unmittelbar angreift, nachdem er ausgehändigt wurde, also in Kenntnis von dessen falscher Berechnung, dann kann er doch jetzt nicht mehr kommen und sagen: Ätsch, der stimmt ja gar nicht?
Insoweit bedeutet der Titel doch auch Rechtschutz für den Unterhaltsschuldner. Er hat vor dem JA einen Titel unterschrieben, diesen bedient und bisher hat sich daran keiner gestört. Oder liege ich falsch?
LG LBM
Ich hatte damals den RA angeschrieben, mit der Bitte mir die Verdienstbescheinigungen meines Sohnes zu zusenden, auf dieses Schreiben welches per Einschreiben zugestellt wurde habe ich bis zum heutigen Tag keine Antwort bzw. Belege bekommen.
Grüße
Joseph
Habe noch eine Frage zum bereinigten Nettoeinkommen.
Mein montl. Netto beträgt 1578,38 Euro
Was darf ich alles abziehen.
Ich bin chronisch krank, d.h. Diabetiker Typ2 noch nicht Insulin pflichtig, daher muss ich meine Sensoren für die Blutzuckermessung selbst bezahlen, macht im Monat mit lanzetten ca. 120 Euro.
Da ich durch diese Krankheit diabetische Füße bekommen habe muss ich auch die medizinische Fusspflege bezahlen das macht pro Monat ca. 60 Euro.
Monatskarte 109,30 Euro, ist alles durch Belege und Atteste nachweisbar.
Kann ich diese Kosten geltend machen und wie müsste mein bereinigtes Einkommen aussehen.
Grüße
Joseph
Hi elwu,
eigentlich müsste er beide Mandate niederlegen
Das wird hier nicht klappen.
- es geht um zwei unterschiedliche Zeiträume
- der Sohn wohnt nach wie vor bei der Mutter
- es stehen keine weiteren Ansprüche der Mutter (TU, ...) im Raum, die durch den KU geschmälert würden
- die Mandatierung ist explizit nur bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Vater erfolgt (geh ich mal einfach von aus - man kann ja mal auf die Vollmacht schauen) ((damit obliegt dem Anwalt auch keine Verpflichtung, zu einem Vorgehen auch gegen die Mutter zu raten))
In dem Fall haben Mutter und Sohn keine widerstreitenden sondern die gleichen Interessen - nämlich möglichst viel Geld vom Vater zu ergaunern. Ohne weitere Besonderheiten ist da kein Platz für eine Interessenkollision.
Dass allerdings die Arbeitsweise, beide Mandate in ein Schreiben zu vermengen, recht unsauber ist, ist eine andere Sache.
Gruss von der Insel
Ich würde das getrost einem Rechtsanwalt überlassen.
Warum? Wir sind in der vorprozessualen Klärung. Etwaige Kosten auf Seiten des eigenen RA hat die Partei selbst zu tragen. Ich empfinde die bisher auf eigener Lebens- und Prozesserfahrung beruhenden Hinweise und Vorschläge für ausnahmslos geeignet.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf die bisher geführte Korrespondenz und müssen namens und in Vollmacht unserer Mandantin nochmals den Minderjährigen- respektive Volljährigen unterhalt Ihres Sohnes Patrik problematisieren.
Wir weisen darauf hin, dass eine nochmalige Zahlungsaufforderung nicht ergehen wird.
Das Weitere liegt somit an Ihnen.[/color]
Ich gehe davon aus, das der RA sich auf ein eventuelles Schreiben von Joseph nicht einlassen wird.
Warum auch, er wird die Forderung gerichtlich durchsetzen wollen.
Jedes Schreiben zeigt ihm, das er sowieso nicht zahlen wird.
Da bei Unterhaltssachen Anwaltzwang (§114 ABS. 1 FamFG) herscht, braucht er den eh.
Jedes vorprozessuale Klären macht dann Sinn, wenn Bereitschaft besteht auf einander zuzugehen, oder wenn die Forderungen ''Beweisbar'' nicht gestellt werden können, das ist hier nicht der Fall.
Es sind zwar einige Positionen angreifbar, die der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren aber richtig stellen wird.
Mit Parteiverrat zu drohen, ist sicher nicht die richtige Vorgehensweise.
Allein deswegen schon, weil damit zwei gegnerische Parteien gemeint sind.
Gruss Wedi
Habe noch eine Frage zum bereinigten Nettoeinkommen.
Hi,
ja, Kosten für chronische Krankheiten sind gemeinhin zu berücksichtigen. Das sehen wir uns aber sinnvollerweise erst an, wenn es weitergehen sollte.
Frage zum Anwalt. Ist das dieselbe Witzfigur, die im August 2010 ooooooh so drohend schrieb
"Sollte der erhöhte Betrag nicht ab 01.07.2010 gezahlt werden, werden wir ohne weitere Abmahnungen gerichtliche Schritte einleiten [...] Falls nicht, sehen wir uns gezwungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten..."
und am 11.01.2011
"Wir sind nunmehr beauftragt, die Zwangsvollstreckung gegen Sie in die Wege zu leiten, falls nicht bis zum 17.01.2011 ein vernünftiges Vergleichsangebot vorliegt."
und nichts davon verwirklicht hat, also eine reine Drohkulisse aufbaute? Wenn ja, was spricht dagegen, es jetzt auch wieder darauf ankommen zu lassen?
/elwu,
ich bleibe bei meinem Antwortvorschlag. Zumal da noch reichlich Pulver trocken ist, was die Verpflichtung des Nachwuchses betrifft, zügig seine Ausbidlung zu betreiben...
Hi,
ja, Kosten für chronische Krankheiten sind gemeinhin zu berücksichtigen. Das sehen wir uns aber sinnvollerweise erst an, wenn es weitergehen sollte.
Frage zum Anwalt. Ist das dieselbe Witzfigur, die im August 2010 ooooooh so drohend schrieb
"Sollte der erhöhte Betrag nicht ab 01.07.2010 gezahlt werden, werden wir ohne weitere Abmahnungen gerichtliche Schritte einleiten [...] Falls nicht, sehen wir uns gezwungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten..."
und am 11.01.2011
"Wir sind nunmehr beauftragt, die Zwangsvollstreckung gegen Sie in die Wege zu leiten, falls nicht bis zum 17.01.2011 ein vernünftiges Vergleichsangebot vorliegt."
und nichts davon verwirklicht hat, also eine reine Drohkulisse aufbaute? Wenn ja, was spricht dagegen, es jetzt auch wieder darauf ankommen zu lassen?
/elwu,
ich bleibe bei meinem Antwortvorschlag. Zumal da noch reichlich Pulver trocken ist, was die Verpflichtung des Nachwuchses betrifft, zügig seine Ausbidlung zu betreiben...
Ja das ist der selbe Anwalt der die anderen Schreiben getätigt hat, ich bin auch der Meinnung ich sollte abwarten, einen Anwalt kann ich mir dann immer noch nehmen wenns soweit ist.
Ich danke Euch Allen für die schnelle Hilfe.
Grüße
Joseph
Ja das ist der selbe Anwalt der die anderen Schreiben getätigt hat, ich bin auch der Meinnung ich sollte abwarten
Hallo,
antwortlos abwarten oder meinen Antwortvorschlag senden, das dürfte keinen großen Unterschied machen, denn es kütt wie's kütt. Mach' das, womit du dich besser fühlst!
/elwu
Mmmhh, elwu
Damals zahlte er 179,- Euro, gefordert wurden 377,- gezahlt hat er laut Angabe 295,-, gefordert wird ab August 329,-.
ich bleibe bei meinem Antwortvorschlag. Zumal da noch reichlich Pulver trocken ist, was die Verpflichtung des Nachwuchses betrifft, zügig seine Ausbidlung zu betreiben...
Wenn diese Witzfigur das aber nun gerichtlich einfordert und durch dir unerklärlichen Gründen Recht bekommt, hat Joseph ne ganze Menge nachzuberappen.
Da sprech ich aus Erfahrung.
Dein Hinweis auf §356StGB ist völllig daneben, folglich kannst du nicht bei deinem Antwortvorschlag bleiben.
Das hat nun mit unserer Freunndschaftsfindung nichts zu tun, aber irren ist nun mal menschlich, sofern du einer bist.
Gruss Wedi
Nachtrag:
Moagt dat war ih willt, klaugproten kann ik jau doch nich un elwu:
du büst manch betstreb hier gaude tau daun, nu isset aber so, dat du din wack nich begründest und ok sonst as son luddek optrean dast.
Mit anderen Worten:
Du hast Recht, ich meine Ruhe und alles andere ist egal.
Hier aber andere, obwohl darauf aufmerksam gemacht wurde, mit Aussagen, die kein Hand und Fuss haben, ins offene Messer laufen zu lassen, halte ich für nicht richtig.
Aber man hat halt Recht, nicht wahr elwu?
Gruss Wedi
