Frage zur Unterhalt...
 
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Frage zur Unterhaltsberechnung 5 Kinder

 
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Unterhaltshöhe und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann. 

Kurz zu den Rahmenbedingungen.

Ich habe 5 Kinder, 14,11,4,2,1 Jahre alt

verheiratet mit Mutter der Kinder 3-5

 

EK brutto 7.500€

EK netto 6100€

Rückerstattung vermutlich so um die 3500€

Tilgung Haus 1800€

PKV für mich und Kinder 3-5 -  445€ 

PKV für Kinder 1 & 2 - 94€

Kitakosten Kind 3 - 157€

Kitakosten Kind 4 - 311€

Kitakosten Kind 5 - 311€

Fahrt zur Arbeit mit Deutschlandticket

Vertrag Riesterrente - 200€

Für jedes Kind besteht ein Sparplan i.H.v. 50 €

 

Was könnte denn noch zur Bereinigung des EK abgezogen werden? 

 

In welcher Stufe müsste ich da einsortiert sein?

 

Vielen Dank schonmal im Vorraus für euer Input 🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2025 16:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

grundsätzlich bist du in Stufe 11 einzusortieren. Kommt natürlich auf deine zusätzliche Altersvorsorge an. Hauskredit kann auf zus. Altersvorsorge gerechnet werden. Das geht bis 4% vom Brutto.

bei 5 Kindern und deiner Ehefrau bist du 6 Personen zum Unterhalt verpflichtet, die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus. Insofern kannst du um 4 Stufen herabgestuft werden. Dies bedeutet, dass du nach Stufe 7 zahlen müsstest.

die Krankenversicherung wird von deinem netto abgezogen und verringert das bereinigte Einkommen. Die kitabeiträge sind Mehrbedarf und werden nach Abzug des kindesunterhaltes abgezogen. Danach kommt deine Ehefrau.

 

sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2025 18:51
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Danke soweit erstmal. Aber wie wird dann das mit den Kitakosten gerechnet? Ich meine, NettoEK - Altersvorsorge - PKV -Unterhalt und dann nochmal die Kitakosten ab? Schließlich sorgen ja die Kitakosten dafür, dass ich überhaupt so viel arbeiten kann. Da lohnt sich VZ doch echt nimmer.

 

Die beiden Großen sind auch fast 50% bei mir, das würde vermutlich nochmal eine Stufe ausmachen. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2025 21:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Geschrieben von: @verwaltungsbeamter
NettoEK - Altersvorsorge - PKV -Unterhalt und dann nochmal die Kitakosten ab?
Jup, genau so wird gerechnet.

Geschrieben von: @verwaltungsbeamter
Da lohnt sich VZ doch echt nimmer.
Das deutsche Unterhaltsrecht ist derart verdorben, dass sich arbeiten fast nicht lohnt. Nimm mal die Konstellation eines Arbeiters auf Mindestlohnbasis und zwei Kindern. Der ist Mangelfall und hat dann auch kein Geld für den Umgang.

Geschrieben von: @verwaltungsbeamter
Die beiden Großen sind auch fast 50% bei mir, das würde vermutlich nochmal eine Stufe ausmachen.
Das klingt nach Wechselmodell, wonach der Unterhalt insgesamt zur Disposition steht. So ist bzgl. UHV entschieden worden, dass bei einer 65/35-Regelung kein UHV gezahlt wird (>hier<). Auch das AG Hamburg hat sich geäußert (>hier<). Für alle Gerichte bindend sind die Entscheidung des BGH (>hier<, >hier<, >hier< und >hier<). Einfach mal die Suche in der Fußzeile mit dem Begriff "Wechselmodell" nutzen.

Zu befürchten ist -solltest Du über die Unterhaltszahlung nachdenken - es "plötzlich" weniger Umgang geben könnte.

DeepThougt

 

 

 


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2025 20:13