Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Unterhaltshöhe und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Kurz zu den Rahmenbedingungen.
Ich habe 5 Kinder, 14,11,4,2,1 Jahre alt
verheiratet mit Mutter der Kinder 3-5
EK brutto 7.500€
EK netto 6100€
Rückerstattung vermutlich so um die 3500€
Tilgung Haus 1800€
PKV für mich und Kinder 3-5 - 445€
PKV für Kinder 1 & 2 - 94€
Kitakosten Kind 3 - 157€
Kitakosten Kind 4 - 311€
Kitakosten Kind 5 - 311€
Fahrt zur Arbeit mit Deutschlandticket
Vertrag Riesterrente - 200€
Für jedes Kind besteht ein Sparplan i.H.v. 50 €
Was könnte denn noch zur Bereinigung des EK abgezogen werden?
In welcher Stufe müsste ich da einsortiert sein?
Vielen Dank schonmal im Vorraus für euer Input 🙂
Hallo,
grundsätzlich bist du in Stufe 11 einzusortieren. Kommt natürlich auf deine zusätzliche Altersvorsorge an. Hauskredit kann auf zus. Altersvorsorge gerechnet werden. Das geht bis 4% vom Brutto.
bei 5 Kindern und deiner Ehefrau bist du 6 Personen zum Unterhalt verpflichtet, die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus. Insofern kannst du um 4 Stufen herabgestuft werden. Dies bedeutet, dass du nach Stufe 7 zahlen müsstest.
die Krankenversicherung wird von deinem netto abgezogen und verringert das bereinigte Einkommen. Die kitabeiträge sind Mehrbedarf und werden nach Abzug des kindesunterhaltes abgezogen. Danach kommt deine Ehefrau.
sophie
Danke soweit erstmal. Aber wie wird dann das mit den Kitakosten gerechnet? Ich meine, NettoEK - Altersvorsorge - PKV -Unterhalt und dann nochmal die Kitakosten ab? Schließlich sorgen ja die Kitakosten dafür, dass ich überhaupt so viel arbeiten kann. Da lohnt sich VZ doch echt nimmer.
Die beiden Großen sind auch fast 50% bei mir, das würde vermutlich nochmal eine Stufe ausmachen.
Moin,
NettoEK - Altersvorsorge - PKV -Unterhalt und dann nochmal die Kitakosten ab?Jup, genau so wird gerechnet.
Da lohnt sich VZ doch echt nimmer.Das deutsche Unterhaltsrecht ist derart verdorben, dass sich arbeiten fast nicht lohnt. Nimm mal die Konstellation eines Arbeiters auf Mindestlohnbasis und zwei Kindern. Der ist Mangelfall und hat dann auch kein Geld für den Umgang.
Die beiden Großen sind auch fast 50% bei mir, das würde vermutlich nochmal eine Stufe ausmachen.Das klingt nach Wechselmodell, wonach der Unterhalt insgesamt zur Disposition steht. So ist bzgl. UHV entschieden worden, dass bei einer 65/35-Regelung kein UHV gezahlt wird (>hier<). Auch das AG Hamburg hat sich geäußert (>hier<). Für alle Gerichte bindend sind die Entscheidung des BGH (>hier<, >hier<, >hier< und >hier<). Einfach mal die Suche in der Fußzeile mit dem Begriff "Wechselmodell" nutzen.
Zu befürchten ist -solltest Du über die Unterhaltszahlung nachdenken - es "plötzlich" weniger Umgang geben könnte.
DeepThougt
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
