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Sohnemann wird älter, ab dann Mangelfall

 
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Hallo,

 

ich habe einen Titel nachdem ich für meine Tochter, die bei meiner Ex lebt 100% zahle.

Nun wird der Sohn der bei mir und meiner neuen Frau lebt demnächst 6 Jahre alt. Ab da werde ich zum Mangelfall, kann das Jugendamt von neuen Gehaltsabrechnungen und so anfordern oder erst nach zwei Jahren wieder.

Es wurde zu letzt im März berechnet?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2025 18:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @nordlicht84,

Geschrieben von: @nordlicht84

Nun wird der Sohn der bei mir und meiner neuen Frau lebt demnächst 6 Jahre alt. Ab da werde ich zum Mangelfall, kann das Jugendamt von neuen Gehaltsabrechnungen und so anfordern oder erst nach zwei Jahren wieder.

Es ist leider so:

  • Das Jugendamt wird immer dann eine Auskunft von dir verlangen, wenn das Amt und/oder deine Ex mehr Geld von dir wollen. Die Zwei-Jahresfrist soll lediglich verhindern, dass dies ohne sachlichen Grund alle naselang passiert.
  • Diesmal willst aber offenbar du etwas, nämlich die Überprüfung, ob du vom Mindestunterhaltszahler zum Mangelfall wirst. Normalerweise arbeiten die Jugendämter allerdings nur zugunsten des Unterhaltsempfängers, aber nicht im Auftrag des Unterhaltszahlers. 

Ob deine Ex bereit sein könnte, eine Neuberechnung zu ihren Ungunsten beim Jugendamt anzufordern, musst du selbst beurteilen, aber sonderlich wahrscheinlich ist das natürlich nicht - bei einer uneinsichtigen Ex würde dir m.E. nur eine gerichtliche Abänderungsklage bleiben, und das ist dann für dich eine Abwägung von Kosten, Nutzen und Risiko.

Es gibt nämlich noch eine zweite schlechte Nachricht für dich, und zwar ob du durch den Wechsel der Altersgruppe für das jüngere Kind tatsächlich weniger für das ältere Kind wirst zahlen müssen. Der Unterschied zwischen Altersgruppe "0 bis 5" und "6 bis 11" beträgt 72 Euro - wenn du also bislang nur ganz knapp leistungsfähig warst, dann bist du hinterher zwar erst mal rechnerisch unter dem Selbstbehalt, aber hier müsstest du bitte mal schauen, welche Abzugsposten bei der bisherigen Unterhaltsberechnung akzeptiert wurden. Im Mangelfall gelten da nämlich deutlich schärfere Regeln, d.h. es kann dir auch passieren, dass Abzugsposten wie z.B. zusätzliche Altersvorsorge radikal zusammengestrichen werden und du folglich doch wieder beim Selbstbehalt oder knapp darüber landest.

Deine Ex höflich fragen kannst du natürlich, falls du bei ihr auf eine gewisse Einsichtsfähigkeit hoffen kannst. Wenn du eine Abänderungsklage in Erwägung ziehst, kannst du vorher gerne deine Daten hier einstellen, dann können wir mal schauen, wie eine Mangelfallberechnung aussehen könnte und wo dabei die Fußangeln lauern.

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2025 21:20
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Hi Malachit,

danke für deine schnelle und super Antwort.

Komm gut durch den Rest der Woche


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2025 07:06