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Frage zur Berechnung des Kindesunterhaltes -> Lohn der Ehefrau

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(@spingo_1)
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Hallo Oldie...
Danke sehr für den Link!  :thumbup:

Gibt es einen ähnlichen Absatz auch für den Behinderten - Freibetrag?
Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 13:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Falls Du den Behindertenfreibetrag nach Einkommenssteuergesetz meinst, so gilt allgemein für Steuererstattungen (auch Pauschbeträge) im UH-Recht: Werden die einer Steuererstattung zugrunde liegenden Ausgaben nicht grundsätzlich bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt (also vom Netto abgezogen), so wird die darauf beruhende Steuererstattung auch nicht als Einkommen gezählt, da ansonsten eine doppelte Anrechnung vorliegen würde.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 14:21
(@spingo_1)
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Hallo,
ich bin ehrlicherweise nicht sicher ob ich das verstehe.
Für unsere Tochter erhalten wir einen Behinderten Pauschbetrag von 3700.- Euro.( Merkzeichen H / B ). Unser erstmaliger Eintrag auf der Steuerkarte für 5 Monate im Jahre 2012 erbrachte ein monatliches Nettoplus von 142,00 Euro in diesen 5 Monaten. Da sich die DT nach dem Nettogehalt richtet bin ich mir nicht sicher ob ich dadurch in eine höhere Stufe falle. ( Da es ja auch noch Urlaubs + Weihnachtsgeld gab, und ausgerechnet 2012 eine einmalige Sonderzahlung, die es weder 2011 gab noch 2013 geben wird ) Dieses Geld hatte ich vorher immer erst im Jahresausgleich erhalten.
Verstehe ich das richtig?
Es gilt also für mich zu belegen, das der Mehrbetrag in diesen 5 Monaten nur durch den Freibetrag zustande kommen und NICHT berücksichtigt werden dürfen?
Ich wollte den Betrag eigentlich wieder eintragen lassen, da es uns schon was bringt jeden Monat..trau mich aber momentan garnicht...
Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 14:58
(@Inselreif)

Hi,

nimm das Bruttogehalt der letzten 12 Monate und rechne die darauf entfallenden Jahressteuern aus (soweit ich das gesehen habe Klasse III und 2,5 KFB) - ohne zusätzliche Freibeträge. 1/12 diesen Betrags ist das einzusetzende und zu bereinigende Nettoeinkommen. Mit dem Betrag, der auf der Lohnabrechnung steht, kann man hier nicht weiterrechnen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2013 13:24
(@spingo_1)
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Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort!
Ich werde mich mal dranmachen!
Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 09:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nach einigem Suchen im Internet habe ich folgendes gefunden. Für die Berechnung des KU geht es nur um Dein Einkommen. Das Einkommen Deiner Ehefrau spielt keine Rolle.
Das Pflegegeld Deiner Tochter ist immer außen vor.

Problemetisch wird es nur, wenn ein Mangelfall vorliegt. In diesem Fall könnte das Einkommen Deiner Ehefrau zu einer Senkung Deines Selbstbehalts führen. Da Deine Ehefrau aber nur geringfügig beschäftigt ist, sollte das auch keine Rolle spielen. Quelle meines Wissens http://mein-recht.de/mein-recht.de/mangelfall.html#einkommenmangelfall .

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 16:44
(@spingo_1)
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Hallo Susi64,
vielen herzlichen Dank!

Grüße
P.S. Danke natürlich auch an alle anderen...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2013 16:54
(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

@ spingo 1,

ich hab grad mit interesse deinen beitrag hier verfolgt... bin dann da hängen geblieben, wo stand, dass du ein behindertes kind hast, mit den merkzeichen H und B.

wir haben einen behinderten sohn, mit den merkzeichen H B und G.

da hast du von einem "pauschbetrag" geschrieben, lohnsteuerkarte und und und...

was ist das, wo gibts das...............??? hab da noch nie was von gehört...

gibt man beim finanzamt an, dass man ein behindertes kind mit einem GdB von 70% und den merkzeichen G, B und H hat und bekommt dann steuerliche vorteile???

wäre dankbar für deine antwort...

LG kleene


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 16:37
(@kleene)
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Hallo Kleene....
danke für die Info!
Warum muss ich dann lt. Aussage der ARGE Sachbearbeiterin das Geld meiner Frau angeben?
Die Sachbearbeiterin hat am Telefon  zu meiner Frau etwas von Bedarfsgemeinschaft erzählt.....

das gehalt  bzw die rente meines mannes mußte ich auch angeben, ich mußte auch das KG angeben für meine 2 anderen bei mir lebenden kids.

ich kann mir nur vorstellen, dass du das gehalt deiner frau angeben mußt, um zu sehen, ob du ihr nich auch noch zu unterhalt verpflichtet bist ->bedarfsgemeinschaft...

aber warum kontrolliert die arge deine unterhaltszahlungen???

LG kleene

***edit: Quoting korrigiert


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 16:42
(@Inselreif)

gibt man beim finanzamt an, dass man ein behindertes kind mit einem GdB von 70% und den merkzeichen G, B und H hat und bekommt dann steuerliche vorteile???

Neben der Einkommensteuererklärung, in der das immer berücksichtigt wird, kannst Du Dir einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte bzw. inzwischen den ELStAM eintragen lassen, der ist gestaffelt nach GdB und Merkmalen und für das Kind wird der Freibetrag zwischen den Eltern aufgeteilt.

Siehe >>> Formular <<< (Abschnitt C).

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 16:54




(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

Siehe >>> Formular <<< (Abschnitt C).

Gruss von der Insel

ich krieg diese seite net auf, bzw da tritt immer nen fehler auf... 🙁

wenn ich dann theoretisch mehr netto übrig hätte, würde das dann zur unterhaltsberechnung mit heran gezogen werden???

Neben der Einkommensteuererklärung, in der das immer berücksichtigt wird, kannst Du Dir einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte bzw. inzwischen den ELStAM eintragen lassen, der ist gestaffelt nach GdB und Merkmalen und für das Kind wird der Freibetrag zwischen den Eltern aufgeteilt.

ich hab noch nie eine gemacht und bin auch noch nie aufgefordert worden...

  wird der Freibetrag zwischen den Eltern aufgeteilt.

auch bei getrennt lebenden eltern???

LG kleene


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 17:09
(@Inselreif)

Hi,

ja, auch bei geschiedenen, dauernd getrennt lebenden und unverheirateten Eltern wird der Freibetrag aufgeteilt. Standardmässig hälftig; wenn ihr Euch einigt, ist allerdings jedes beliebige Teilungsverhältnis möglich.
Dein Ex kann eine andere Aufteilung verlangen, wenn er davon Vorteile hat, muss Dir dann aber die Nachteile ausgleichen. Das ist etwa so wie beim Realsplitting beim Unterhalt und zur Vermeidung von Rechnerei lässt man am Besten die Finger davon.
Achtung! Normalerweise muss man bei Eintrag eines Freibetrags eine Steuererklärung abgeben. Beim Behindertenpauschbetrag entfällt diese Verpflichtung - aber nur, wenn hälftig aufgeteilt wird!!

Wie oben schon erwähnt, muss man die Steuervorteile bei der Unterhaltsberechnung wieder herausrechnen, so dass sie sich nicht auf den Unterhalt auswirken (Ausnahme: wenn es um behinderungsbedingten Mehr- oder Sonderbedarf für genau dieses behinderte Kind geht).

Alternativer Link zum >>> Formular <<< (allerdings dann nicht online ausfüllbar)

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 19:39
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,
ich habe bisher immer den Freibetrag von 3700.- über meine Steuererklärung angegeben. Den Höchstsatz erhält man sobald H drin ist. Nur im letzten Jahr nicht, da ich die Vorteile monatlich schon nutzen wollte.
Ich bin jetzt schon auf die Diskussionen mit der Arge gespannt..
Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2013 09:15
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forengemeinde...
Ich wollte euch kurz mitteilen das ich heute Post von der Arge erhalten habe!
Es bestehen keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen, sie behalten sich aber weitere Überprüfungen vor....

Ich danke euch allen für die geleistete Hilfestellung!

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2013 11:54
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