Hallo,
folgende Situation: Vor Jahren wurde ein Unterhaltstitel unterschrieben, trotz Leistungsunfähigkeit. Seither hat sich dadurch eine hohe Schuldensumme angesammelt (plus mehrere EV). Abänderungswünsche hat die KM abgelehnt.
Mittlerweile hat die KM einen Anwalt beauftragt und man hat sich "vertraglich" auf eine Summe geeinigt. KV ist zahlungswillig, kommt aber immer noch weit unter den Selbstbehalt. Während der Zahlungen ruht der Titel und es gibt keine gerichtliche Durchsetzung lt. "Vertrag".
Meine Frage: Laufen trotzdem weiter Schulden auf? Es wird ja nur ein Teil des titulierten Betrags gezahlt. Der RA der KM meinte nein. Oder bleibt dadurch einfach nur der Rückstand bestehen?
Hallo Pusteblume,
ich kann dir leider rechtlich nicht aushelfen, dennoch bin ich der Meinung, dass die Schuldenanhäufung weiter geht. Wenn du keine weiteren Schulden machen willst, wirst du wohl den Titel ändern lassen müssen. Dies muss aber bestimmt nicht vor einem Gericht passieren. Wenn ihr beiden euch einig seit, werdet ihr diesen Titel auch vor dem Jugendamt ändern lassen können.
Aber wie gesagt, rechtlich weiß ich nicht, ob ich da richtig liege. Es ist nur eine Vermutung.
LG Burzel
Hi PB,
das ist kniffelig und sehr stark vom genauen Vereinbarungsinhalt abhängig.
Ich könnte darin einen bedingten Vollstreckungsverzicht sehen. Also wenn die Zahlungen vereinbarungsgemäss geleistet werden, tun wir so, als ob es den Titel nicht mehr gäbe. Erst wenn die Zahlung ausbleibt, lebt er wieder auf, es laufen also bis dahin keine Schulden auf. Über Verjährung oder Verwirkung der bis zum Einsetzen der Vereinbarung aufgelaufenen Schulden müsste man gesondert nachdenken.
Das ist aber so interpretationsfähig, dass ich raten würde, ihr einigt Euch auf das, was ihr wirklich wollt und dann schreibt ihr all das verständlich in die Vereinbarung
alternativ kann Dir der Anwalt der KM auch schriftlich bestätigen, dass die Vereinbarung so zu verstehen ist.
Kritisch ist, dass Deine Chance auf Abänderung des ohne Not zu hoch erstellten Titels schlecht ist und Du damit am Fliegenfänger der KM hängst.
Gruss von der Insel
Hallo!
Habe ähnliches gerade durch - im Zusammenhang mit nachehelichem UH:
Gemäß meiner Anwältin ist die schriftliche Erklärung auf die Ansprüche auf dem Titel zu verzichten bindend und auch nicht widerrufbar.
Theoretisch ist es in der Tat möglich den Titel weiterhin vollstrecken zu lassen, das wäre aber rechtswidrig. Entsprechend würden die Rechtsverfolgungskosten in einem solchen Fall bei Ex bleiben.
Die rechtliche Situation was dies angeht in der Tat sehr unbefriedigend:
Eine Herausgabe des Titels in meinem Fall ist nicht möglich, das das selbe Urteil auch die Scheidung ansich betrifft.
Eine gerichtliche Änderung wäre möglich aber sehr teuer, da zu erwarten ist das sämtliche Kosten - auch der Anwalt der Gegenseite - komplett von mir zu tragen wären, da die Gegenseite ja angeben würde sie hätte von vorneherein auf die Ansprüche aus dem Titel verzichtet, und insofern wäre die Klage mutwillig.
Hallo,
ich bins nochmal. Das Thema geht mir nicht ganz aus dem Kopf...Also, es wurde ja nun mit der KM eine schriftliche Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt Summe xxx getroffen, da Einkommen=Selbstbehalt (seit Jahren) und mehrere Kinder. Ein mulmiges Gefühl bleibt trotzdem.
Kann mit ihrer Zustimmung der Titel abgeändert werden, ohne dass rückständige Schulden verloren gehen?
Das will sie natürlich nicht, falls der KV doch mal zu Geld kommen sollte. Es geht um echt viel Geld und ich befürchte, dass ich ihn für den laufenden Unterhalt unterstütze mit der Vereinbarung, dass nichts mehr aufläuft, und hinterher doch noch alles eingefordert wirdn :exclam:
Die KM ist mit der jetzt vereinbarten Summe einverstanden, aber bei einer Abänderung ginge ihr der Rückstand wohl verloren?
Weiß niemand Rat?
Die Vereinbarung steht jetzt wie folgt: Vergangene Schulden bleiben bestehen, werden aber nicht eingefordert solange der vereinbarte Betrag gezahlt wird. Unbefristeter Titel besteht noch.
Was passiert dann eigentlich, wenn das Kind mit 16 nicht mehr zur Schule geht? Oder volljährig wird? Wenn KV aufhört zu zahlen, kann die Mutter den Gerichtsvollzieher losschicken? Oder ist der Titel dann nicht mehr gültig? Was passiert dann mit den Restschulden?
VG Pusteblume
lieber privat insolvenz anmelden. ein titel hat 30 Jahre gueltigkeit und die Mutter bzw. Kinder haben das Recht das Geld zurueck zu holen.
Moin
Kann mit ihrer Zustimmung der Titel abgeändert werden, ohne dass rückständige Schulden verloren gehen?
Eine Titelabänderung kann und wird nur die Zukunft der Unterhaltszahlung ab Titeländerung betreffen und hat keinen Einfluss auf die Vergangenheit.
Was passiert dann eigentlich, wenn das Kind mit 16 nicht mehr zur Schule geht? Oder volljährig wird?
Wenn das Kind weiterhin UH-berechtigt ist wegen Ausbildung oder den Besuch einer höheren allgemeinbildenden Schule, wird auch weiterhin Unterhalt fällig - ab Volljährigkeit beide Elternteile anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit.
Wenn KV aufhört zu zahlen, kann die Mutter den Gerichtsvollzieher losschicken?
Ja - bis zur Volljährigkeit des Kindes. Danach müsste das Kind selbst aktiv werden.
Oder ist der Titel dann nicht mehr gültig?
Oben schreibst Du, dass er unbefristet ist. Wieso sollte er dann ungültig werden? Vielleicht wird er unrechtens, nur das steht nicht im Titel selbst und ein Gerichtsvollzieher interessiert sich i.d.R. nicht dafür.
Was passiert dann mit den Restschulden?
Aufgelaufene UH-Schulden werden fast zu ganz normalen Schulden. Sie müssen regelmässig angemahnt werden, ansonsten können sie auch verwirken (z.B. nach einem Jahr). Wird jedoch regelmässig angemahnt, so verjähren sie dennoch nach 30 Jahren.
Was ich bei all dem nicht verstehe: wenn der KV nicht genug Einkommen erzielt, um den titulierten KU zu zahlen, wieso strebt er nicht mit aller Kraft eine Abänderungsklage an? Macht es ihm Spass, einen Haufen Schulden aufzubauen? Wieso tut er nichts?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für eure Antworten!
Eine Titelabänderung kann und wird nur die Zukunft der Unterhaltszahlung ab Titeländerung betreffen und hat keinen Einfluss auf die Vergangenheit.
Geht das nur über das Gericht? Mit oder ohne Anwalt? KM und KV sind sich in dem Punkt einig. Muss der alte Titel dann herausgegeben werden?
Wenn das Kind weiterhin UH-berechtigt ist wegen Ausbildung oder den Besuch einer höheren allgemeinbildenden Schule, wird auch weiterhin Unterhalt fällig
Und wenn nicht? Der Titel ist ja unbefristet.
so verjähren sie dennoch nach 30 Jahren.
Ist damit 30 Jahre nach Titelerstellung gemeint?
Was ich bei all dem nicht verstehe: wenn der KV nicht genug Einkommen erzielt, um den titulierten KU zu zahlen, wieso strebt er nicht mit aller Kraft eine Abänderungsklage an? Macht es ihm Spass, einen Haufen Schulden aufzubauen? Wieso tut er nichts?
Hätte er denn mit einer Abänderungsklage Chance auf Erfolg? Wie gesagt, konnte man sich mit der KM mittlerweile einigen, sodass zuminderst keine weiteren Schulden mehr auflaufen. Sie würde dem ganzen auch zustimmen.
Wie läuft eine Titelabänderung friedlich ab? Hat jemand damit Erfahrung?
Das mit der Privatinsolvenz ist auch eine Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt. Die Restschuld wird er nie im Leben abzahlen können. Da müsste er schon im Lotto gewinnen...
Ich freue mich über jeden konstruktiven Vorschlag.
LG Pusteblume
Hallo Pusteblume,
das mit der Abänderung kommt immer darauf an was sich und weshalb geändert hat und wie die Situation bei der Titilierung war. So pauschal kann man das nicht so sagen. Mein LG hat die Abänderung durchgebracht.
Gruß
anfree
Moin
Ich frage nochmal:
Was ich bei all dem nicht verstehe: wenn der KV nicht genug Einkommen erzielt, um den titulierten KU zu zahlen, wieso strebt er nicht mit aller Kraft eine Abänderungsklage an? Macht es ihm Spass, einen Haufen Schulden aufzubauen? Wieso tut er nichts?
Wieso hat er noch nicht längst den Titel angefochten? Wenn keine Leistungsfähigkeit (unverschuldet) vorhanden ist, wird ein Titel in aller Regel per Mangelfallberechnung auch von Gerichten abgeändert.
Und wenn die KM die Zahlung von besagten 200€ bei der Arge/JC unterschlagen hat (nennt sich bei Bezug von Sozialleistungen Sozialbetrug), wieso stellt er das nicht richtig? Nachweisen kann er doch die Zahlungen, oder?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wieso hat er noch nicht längst den Titel angefochten? Wenn keine Leistungsfähigkeit (unverschuldet) vorhanden ist, wird ein Titel in aller Regel per Mangelfallberechnung auch von Gerichten abgeändert.
Sollte er dies unbedingt tun? Ist die friedliche Einigung nicht ausreichend? Wir nahmen an, dass eine Abänderungsklage keinen Erfolg hätte und er wahrscheinlich einen Nebenjob aufnehmen müsste (wodurch er den Umgang nicht mehr jedes Wochenende wahrnehmen könnte).
Und wenn die KM die Zahlung von besagten 200€ bei der Arge/JC unterschlagen hat (nennt sich bei Bezug von Sozialleistungen Sozialbetrug), wieso stellt er das nicht richtig? Nachweisen kann er doch die Zahlungen, oder?
Das gehört in den anderen Thread. Anderer Thread, anderer Fall, entschuldigung wenn das durcheinander kam. Es geht um zwei verschiedene KMs.
VG Pusteblume
Moin
Das gehört in den anderen Thread. Anderer Thread, anderer Fall, entschuldigung wenn das durcheinander kam. Es geht um zwei verschiedene KMs.
Verzeihung. Wie soll man hier die Übersicht behalten, wenn ein und der selbe user in zwei Threads schreibt zu eigentlich dem gleichen Fall, keine konkreten Angaben macht, keine Zusammenfassung darstellt und es vermeidet, einmal zu sagen, dass diese beiden Fälle nicht zusammen gehören? Also langsam wird mir bei Deiner schwammigen Darstellung richtig schlecht. Verzeihung. Ich klinke mich bis zu einer sauberen Darstellung und Zusammenfassung aus.
Gruss oldie
PS: Viel besser wäre es gewesen, dies alles in einem Thread darzustellen, da Wechselwirkung per Gesetz zwingend vorhanden ist. Oder sind es nicht nur verschiedene KM's, sondern gar verschiedene KV's? Und wer bist überhaupt Du dabei?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Tut mir leid. Dieser Thread ist schon etwas älter, ich wollte das neue Thema hier nicht mit anhängen. Ich glaube eine Zusammenlegung würde das Ganze noch verkomplizieren.
Es geht in den beiden Threads um 1 KV und 2 KMs. Ich bin seine LG und versuche die finanziellen Angelegenheiten mit ihm zu ordnen, unterstütze ihn dabei. Sein Einkommen liegt bei 1000€.
In diesem Thema geht es um das erste Kind (13J.). Der Unterhalt wurde vor langer Zeit tituliert (trotz Leistungsunfähigkeit) und nie gezahlt. Vor kurzem beendete die KM die Beistandschaft nach 2 ergebnislosen EVs und wollte das Geld einklagen/eintreiben. Man hat sich so geeinigt und unterzeichnete die oben erwähnte Unterhaltserklärung (200€ monatl., schriftliche Vereinbarung).
In dem zweiten Thema geht es um das zweite Kind (9J.). Keine UH-Titulierung und keine Leistungen durch die UHV-Kasse, da regelmäßig Unterhalt gezahlt wird (200€, mündliche Einigung mit der KM).
Ich bin für jeden Tipp wirklich dankbar. Falls noch Fragen bestehen, immer her damit. Ich kopiere das Ganze auch noch einmal in den anderen Thread.
VG Pusteblume
Moin Pusteblume,
da Wechselwirkung per Gesetz zwingend vorhanden ist.
Diese Wechselwirkung ist trotz Deiner nunmehr verdeutlichten Darstellung nach wie vor vorhanden.
das mit der Abänderung kommt immer darauf an was sich und weshalb geändert hat und wie die Situation bei der Titilierung war.
Anders gefragt:
Wie ist der damalige Titel zustande gekommen ?
Wenn er "freiwillig" zu viel tituliert hat, ist die Ausgangssituation eine andere, als wenn ein Richter ihn per Order-de-Mufti für leistungsfähig erklärt hat.
Was hat sich seitdem geändert ?
Hier ist zumindest das Hinzukommen weiterer UH-Pflichten (zweites Kind) aufzuführen (weshalb Dein LG das Titel-Thema nicht bereits vor 9 Jahren aufgegriffen hat, lässt sich leider nicht erkennen).
Man hat sich so geeinigt und unterzeichnete die oben erwähnte Unterhaltserklärung (200 monatl., schriftliche Vereinbarung).
Hinsichtlich einer Abänderungsmöglichkeit stellt sich aber nunmehr auch die Frage, was in dieser Unterhaltserklärung denn nunmehr festgelegt wurde (Wortlaut ?) ...
... evtl. hat sich das Thema "mögliche Abänderung" damit dann auch erledigt. Einer solchen Erklärung - wie auch immer geartet - wird vermutlich zumindest eine Indizwirkung nach sich ziehen.
Gruß
United
Hallo United,
Diese Wechselwirkung ist trotz Deiner nunmehr verdeutlichten Darstellung nach wie vor vorhanden.
Wechselwirkung inwiefern? Auf die Höhe des Unterhalts bezogen?
Wie ist der damalige Titel zustande gekommen ?
Er hat damals freiwillig, blauäugig und unwissend einen Unterhaltstitel unterschrieben. Er war damals arbeitslos, hat eine Ausbildung angefangen und abgebrochen, eine weitere angefangen und beendet. Wieder arbeitslos und mittlerweile hat er einen Job bei 1000€ Einkommen gefunden (nicht der gelernte Beruf).
Er ist mit der Thematik komplett überfordert, wusste weder was ein Titel ist, noch dass er soetwas als junger Mann unterschrieben hat. Die Abänderungsklage kommt Jahre zu spät. Er ist gewillt zu zahlen, aber mehr ist allemale nicht drin. Er kommt mit dem übrigen Geld geradeso aus. Und die KM braucht das Geld auch.
Hinsichtlich einer Abänderungsmöglichkeit stellt sich aber nunmehr auch die Frage, was in dieser Unterhaltserklärung denn nunmehr festgelegt wurde (Wortlaut ?) ...
... evtl. hat sich das Thema "mögliche Abänderung" damit dann auch erledigt. Einer solchen Erklärung - wie auch immer geartet - wird vermutlich zumindest eine Indizwirkung nach sich ziehen.
Was meinst du mit Indizwirkung?
In der Erklärung steht in etwa: Der KV verpflichtet sich zu KU-Zahlungen in Höhe von 200€. Solange dieser Betrag gezahlt wird, werden die bestehenden Rückstände nicht geltend gemacht und auf höhere Forderungen aus dem Titel verzichtet.
VG Pusteblume
Moin,
Wechselwirkung inwiefern? Auf die Höhe des Unterhalts bezogen?
Wechselwirkung insofern, dass er nicht einem, sondern eben zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist.
Die beiden sind gleichrangig ...
... offenkundig hat er bei der Verteilung der kaum vorhandenen Ressourcen diese Gleichbehandlung der Kinder in Bezug auf Bedarfsdeckung nicht wirklich gelebt.
Er ist gewillt zu zahlen, aber mehr ist allemale nicht drin. Er kommt mit dem übrigen Geld geradeso aus.
Dass er gewillt ist zu zahlen, ist unter moralischen Gesichtspunkten ja durchaus positiv anzuerkennen ...
... de facto ist es mir aber ein Rätsel, wie er von der Rest-Kohle überleben kann.
Er hat damals freiwillig, blauäugig und unwissend einen Unterhaltstitel unterschrieben.
Das ist ein nicht unbekanntes Problem.
Dass er in seinem jugendlichen Leichtsinn etwas unterschrieben hat, was er nicht verstanden hat, ok -> dumm gelaufen.
Dass er jetzt etwas unterschrieben hat, was er "eigentlich" nicht zu leisten im Stande ist, sorry -> das geht nicht in meinen Schädel.
Aus der Formulierung des Verzichts lässt sich nicht erkennen, ob das ein- für allemal ist. Was passiert, wenn er nicht mehr zahlen muss (z.B. weil sein Kind seinen Bedarf durch Ausbildungsvergütung o.a. selbst deckt).
Ich hätte die Befürchtung, dass die Rückstände dann eingefordert werden. Gewonnen hätte er mit der Unterschrift dann gar nichts.
Ehrlich gesagt, wäre es mir in diesem Falle egal gewesen, ob KM nen Gerichtsvollzieher auf die Reise schickt ... hier kann nichts zu holen sein.
Eine Abänderungsklage (mit der Begründung 2. Kind) wäre m.E. der richtige Weg gewesen.
Aufgrund der jüngeren Unterschrift vermag ich nicht zu beurteilen, ob es noch Sinn macht hier den Abänderungsweg zu gehen.
(mit Indizwirkung meine ich, dass ein Richter sich die Vereinbarung anschaut, und schaut, was LG bewogen hat, sich an diese nicht mehr gebunden zu fühlen)
So ne rechte Idee, wie er hier noch auf nen grünen Zweig kommen soll habe ich nicht, evtl.:
Wohnt Ihr zusammen ? Hat er sich zum Thema HartzIV-Aufstockung informiert ?
Gruß
United
Mal ein kleines Update:
Mein LG hatte gestern einen Termin beim Anwalt bezüglich Abänderung des Titels . Die Meinung des Anwalts deckt sich größtenteils mit eurer: Mein LG müsste maximal 20€ pro Kind zahlen, er würde auf jedenfall den Titel herabsetzen lassen bzw. es versuchen. Sollte das Ganze nach hinten losgehen, sprich fiktives Einkommen etc, soll er in 10 Jahren in Privatinsolvenz gehen.
Die Mütter gehen die Wände hoch, wenn er das macht.
Wie wir bisher über die Runden kommen? Man lebt halt etwas bescheidener, es geht uns nicht schlecht, aber große Urlaube etc sind nicht drin. Wohngeld ist bisher beantragt, der Bescheid steht aber noch aus.
Ich finde es eigentlich RICHTIG, dass er für seine Kinder zahlt.
Andererseits: mir wird selbst jetzt vorgeworfen, dass ich mir sein ganzes Geld (er hat ja so viel!) in die Taschen stecken würde und sie deswegen nur so wenig KU bekommen. Ich verdiene etwas mehr und finanziere ganz im Gegenteil den Unterhalt, Umgang und die Ausflüge mit den Kindern sogar noch mit. Aber Anerkennung braucht man da als Next nicht erwarten, wenn man versucht zu helfen. Je mehr man sich einmischt, desto schlimmer wird das Ganze. Mittlerweile ist es aus Sicht der Mütter schon meine Pflicht, die Kids abzuholen... Wenn wir die Wochenenden nicht so sehr genießen würden und die Kinder die Zeit mit Papa (und andersrum) so sehr genießen würden, wüsste ich echt nicht wofür das Ganze.
Dass er eigentlich nie zahlungsfähig war, wussten wir. Lass das erstmal die KM begreifen.... dass sie das Geld auch brauchen verstehe ich dennoch. Bzw ist es ja für die Kinder. Beide. Mütter sind arbeitslos.
Wir sind zwiegespalten.
Beide Mütter sind arbeitslos.
Dazu muss man aber sagen, dass KM1 verheiratet ist und keine aufstockenden Leistungen erhält. Dass ihr Mann, der auch für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss, nicht begeistert ist, wenn mein LG gar nicht zahlen würde, kann ich gewissermaßen auch nachvollziehen. KM2 lebt in einer BG, ich bin mir nicht sicher, was aus der Sache mit dem JC geworden ist. Der Anwalt meinte wohl, dass sie sicherlich Geld zurückzahlen musste.
Wir sind eigentlich "zufrieden". Uns geht es gut. Der Umgang läuft, die Kids können so oft kommen wie sie wollen. Ist die Frage, ob man diesen Frieden für 400€ mehr im Monat aufs Spiel setzt. Damit, dass ich als Next in Augen der Mütter Buhmann bin, habe ich mich längst abfinden können 😉
Vielleicht hat ja der ein oder die eine andere noch ein paar allgemeine Anregungen dazu.. vielleicht könnte man KM1 zumindest dazu bewegen, dass sie den Titel herausgibt und im Gegensatz weitergezahlt wird. Der belastet ganz schön...
So, in meinen Gedanken herrscht nun völliges Chaos... wenn ich meine Texte so lese, komme ich mir auch etwas naiv vor.
Noch eine wichtige Info, die ich erfahren habe: Beim Unterschreiben des Titels war mein LG minderjährig und auf der Kopie, die wir mittlerweile haben, steht keine Unterschrift von ihm (oder einem seiner Erziehungsberechtigten)
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