Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder Euren Rat ... (Verhältnis zur Ex ist mehr als gespannt)
Ich (in Trennung, wohne im gemeinsamen Haus, zwei Kinder bei der Ex) habe mich gegenüber dem Anwalt meiner Ex nackig gemacht und er hat festgestellt, dass ich bei 2.300 netto und nach Abzug von KU-Zahlungen (700 EUR) und Zahlung Kreditrate (900 EUR) wohl keinen TU an meine Ex zahlen muss.
Da meine Ex mit 1.800 EUR netto auch nicht schlecht verdient, will ich den Spieß jetzt mal umdrehen. Ist es richtig, dass ich mein netto um die Zahlungen des KU und der Kreditrate reduzieren kann, im Anschluss den "angemessenen" Wohnwert draufrechne und dann beide Einkommen vergleiche?
Also:
2.300 - 700 - 900 + 400 = 1.100 EUR gegen 1.800 EUR
Oder muss das netto der Ex auch um den KU reduziert werden?
Vielen Dank im Voraus.
Ich hab glaub ich mal irgendeinen Fall gesehen, da wurde KU als ehebedingter Nachteil und Grund für Aufstockungsunterhalt gewertet. Aber Gerichte können natürlich auch jederzeit Einkommen zu überobligatorischer Arbeit erklären...
Moin.
Der Knackpunkt dürfte die Kreditrate sein.
Nach dem ersten Trennungsjahr darf der Wohnvorteil nicht negativ sein und vor Allem zählt die Tilgung nicht mit.
Zumindest nicht an dieser Stelle, sondern bestenfalls als Altersvorsorge.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
