Hallo Forengemeinde,
nach längerer Zeit habe ich mal wieder eine Frage....
Ich habe von der Arge (wieder mal) ein Anschreiben erhalten, zwecks Überprüfung, ob ich genug Kindesunterhalt zahle.
Meine Frage lautet, inwiefern wird der 400 Euro Job meiner jetzigen Frau mit eingerechnet?
Ein echter Knochenjob, den sie eigentlich aufgeben will... Wir haben mit unserer behinderten Tochter genug zu tun...
Wenn wir dann nur aufgrund diesem 400 Euro Job mehr Kindesunterhalt bezahlen müssen und dies dann auch auf Kosten der Gesundheit meiner Frau geht, dann bringt das eh nix wenn Sie dort weiter arbeitet.
Dann würde mich vor allem noch interessieren, ob mein erhöhtes Nettogehalt zur Berechnung herangezogen werden darf, welches ich durch den Eintrag des Behinderten - Freibetrages für auf die Lohnsteuerkarte erhalte? Dieser Mehrbetrag steht ja eigentlich ausschließlich meiner Tochter zu. Muss dazu sagen das meine EX arbeitet und die beiden auch gut leben, sie erhält lt eigenen Angaben noch 145.- Hartz Zuschuss sowie 100.- " Schulgeld " für meine Sohn aus erster Ehe.
Ich habe mit meiner jetzigen Frau 2 Kinder (4 jähriger Sohn +7 jährige Tochter 100 % behindert ) sowie meinen 14 jährigen aus erster Ehe.
Viele Grüße
Spingo
Hallo Forengemeinde,
nach längerer Zeit habe ich mal wieder eine Frage....
Ich habe von der Arge (wieder mal) ein Anschreiben erhalten, zwecks Überprüfung, ob ich genug Kindesunterhalt zahle.
Wie kommt denn die Arge dazu zu überprüfen ob DU genug Unterhalt bezahlst. Wenn das JA nachfragt ist das in meinen Augen verständlich. Ansonsten soll die Arge doch bei der KM nachfragen wie der Leistungsstand deiner Verpflichtung aussieht.......
Meine Frage lautet, inwiefern wird der 400 Euro Job meiner jetzigen Frau mit eingerechnet?
Ein echter Knochenjob, den sie eigentlich aufgeben will... Wir haben mit unserer behinderten Tochter genug zu tun...
Wenn wir dann nur aufgrund diesem 400 Euro Job mehr Kindesunterhalt bezahlen müssen und dies dann auch auf Kosten der Gesundheit meiner Frau geht, dann bringt das eh nix wenn Sie dort weiter arbeitet.
M.E. nach hat der Job deiner Frau (gerade in dem Gehaltsspektrum) wenig mit deiner Unterhaltspflicht zu tun. Lediglich der Umstand der Lebensgemeinschaft spielt eine Rolle.
Dann würde mich vor allem noch interessieren, ob mein erhöhtes Nettogehalt zur Berechnung herangezogen werden darf, welches ich durch den Eintrag des Behinderten - Freibetrages für auf die Lohnsteuerkarte erhalte? Dieser Mehrbetrag steht ja eigentlich ausschließlich meiner Tochter zu. Muss dazu sagen das meine EX arbeitet und die beiden auch gut leben, sie erhält lt eigenen Angaben noch 145.- Hartz Zuschuss sowie 100.- " Schulgeld " für meine Sohn aus erster Ehe.
Ich habe mit meiner jetzigen Frau 2 Kinder (4 jähriger Sohn +7 jährige Tochter 100 % behindert ) sowie meinen 14 jährigen aus erster Ehe.
Ich habe mal irgendwo ein Urteil gelesen, dass solche erhähten Nettoverdienste aus solchen Umständen nicht mit in die Berechnung einfliessen dürfen bzw. die Ausgaben für "behinderte" bereinigend vom Netto abgezogen werden können. Ich muss da nochmal recherchieren .... vielleicht finde ich den Link wieder. Für euer behindertes Kind besteht ganz klar ein Mehrbedarf.
Hi Spingo,
das Einkommen Deiner Ehefrau fliesst nicht direkt in die Unterhaltsberechnung ein.
Allerdings ist die Frage, ob ggf. Dein Selbstbehalt durch eine sog. Haushaltsersparnis herabgesetzt werden kann. Das passiert aber eher, wenn Deine Frau nicht arbeiten geht und greift in erster Linie dann, wenn Du Mangelfall sein solltest.
Leider schreibst Du nicht, was Du verdienst. Wenn Deine Ex Leistungen nach SGB II erhält, würde ich allerdings nicht von "gut leben" reden.
Was Deine Aufwendungen für das behinderte Kind angehen, müssen die Steuervorteile aussen vor bleiben, wenn die Kosten nicht berücksichtigt werden. Das ist natürlich etwas blöd zu rechnen. Daher empfiehlt es sich in solchen Fällen, Klarheit zu schaffen, keinen Freibetrag eintragen zu lassen und am Jahresende die Steuererstattung oder -nachzahlung ohne diese Freibeträge und Aufwände fiktiv für die Unterhaltsberechnung neu zu rechnen.
@Sputnik: das JC hat nach § 33 SGB II ein ganz eigenständiges Auskunftsrecht und damit viel mehr Möglichkeiten als ein Jugendamt, das nur bei Beauftragung und in Vertretung des Kindes handeln darf.
Gruss von der Insel
Hallo,
danke für eure Beiträge.
Hier noch meine Daten...
ich verdiente bis 28.02.12 1522.- netto. Ich fahre seit Mai 2010 einen Geschäftswagen, muss dafür aber Benzingeld an den Arbeitgeber zahlen und auch 1% sowie die Entfernungspauschale versteuern.
Seit Mai 2012 habe ich ein Netto von 1722, dass kommt daher das ich den KIGa Beitrag meines Sohnes i.H. v 141,00 als Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber erhalten habe. Seit August hatte ich den Freibetrag auf der Karte eintragen lassen weil wir sonst kaum über die Runden kommen, daher hatte ich nun 1864,00 netto. Ich hatte mich lange gesträubt, den Freibetrag einzutragen, hab es dann aber doch gemacht. Dieses Jahr habe ich ihn wieder nicht drin.
Ich beziehe mich mit "gut leben" auf die Aussage meiner Ex...
Grüße
@Sputnik: das JC hat nach § 33 SGB II ein ganz eigenständiges Auskunftsrecht und damit viel mehr Möglichkeiten als ein Jugendamt, das nur bei Beauftragung und in Vertretung des Kindes handeln darf.
Das ist nichts neues und einleuchtend. Allerdings stellt sich mir die Frage warum das JC beim Unterhaltspflichtigen abfragt ob der entsprechende Barunterhalt geleistet wird. Die Rechtslage ist doch genau umgekehrt. Wenn die KM den betitelten oder vereinbarten Unterhalt erhält, ist dieser beim JC beim beantragen jeglicher Leistungen der Bedarfsgemeinschaft mit anzugeben bzw. das JC kommt nur dann auf den Unterhaltspflichtigen zu, wenn die Mutter einen Mehrbedarf für das Kind anmeldet und einen zu geringen oder zweifelhaften Leistungsstand des Schuldners angibt.
Für die Kontrolle und der Berechnung des Unterhalts ist entweder die Mutter als gesetzliche Vertreterin direkt oder das JA als Beistandschaft verpflichtet.
Bei uns fragt das JC grundsätzlich bei der KM meines Kindes nach, welcher Unterhalt gezahlt wird. Allerdings nur um zu prüfen wieviel man ihr von der bestehenden Leistung abziehen kann. Ist ja klar 😉
Die Arge hat ja bei Spingo gefragt ob er genug Unterhalt zahlt. Hört sich an wie eine Kontrolle a la Beistandschaft. Und überhaupt, warum wird dann nicht bei der KM gefragt, die die Eingänge kontrolliert und auch gegenüber der Arge anmeldepflichtig........... Deutsche Behörden!!!!
Hi Spingo,
bei diesen Verhältnissen musst Du nicht mehr als den Mindestunterhalt zahlen. Wie viel ist denn tituliert?
Ich habe ein schlechtes Gespür was die Rechnerei von Sozialleistungen angeht aber vielleicht könnte einer der Kenner der Materie mal abschätzen, ob aufstockendes Hartz IV möglich wäre, was ich fast vermute?
Gleichzeitig sollte man einmal mit spitzer Feder eine genaue Unterhaltsberechnung machen.
Dazu müsste man allerdings wissen, wie viel Du für den Firmenwagen bezahlst (wobei Firmenwagen immer ein riesiger Unsicherheitsfaktor sind) und ausserdem ob ich das richtig verstanden habe, dass der Arbeitgeber Deinen Kindergartenbeitrag bezahlt aber diese 141,- in den 1.864,- trotzdem noch enthalten sind?? Weitere Fragen wären Kosten berufsbedingter Aufwendungen, Altersvorsorge, eigene Immobilie?
@Sputnik: das JC hat Spingo nicht gefragt, ob er genug oder das was tituliert ist bezahlt sondern sie lassen sich Auskunft über sein Einkommen erteilen und errechnen dann, ob er genug bezahlt. Da der Anspruch ja auf das JC übergegangen ist, ist es deren gutes Recht selbst Auskunft zu fordern, selbst zu rechnen und falls erforderlich auch selbst auf Unterhaltserhöhung und rückständigen Unterhalt zu klagen. Da muss sich niemand auf die Aussage einer Mutter verlassen, die ja auch mit dem Unterhaltspflichtigen "zusammenarbeiten" könnte.
Gruss von der Insel
Guten Morgen,
aktuell zahle ich 265.- Euro, diese Zahl stammt von Januar 2011, als mein Großer 12 Jahre alt wurde, dies wurde damals durch den Anwalt meiner Ex berechnet unter Berücksichtigung meiner beiden anderen Kinder. zu diesem Zeitpunkt habe ich 1522.- verdient, meine jetzige Frau hat noch nicht "400 Euro gejobbt", da unser Kleiner grad mal 2 Jahre alt war. Da ich mich mit der Rechnerei nicht auskenne und mir das eigentlich recht plausibel schien, habe ich so gezahlt.
Darum wäre es für mich auch so interessant inwiefern der 400 Euro Job meiner Frau ( die übrigens zwischen 200 - 400 Euro verdient, nicht fix 400) mitzählt.
Die 141.- Euro sind in dem Betrag von 1864 enthalten.
Sachbezugskosten werden mir 364.- abgezogen, Pensionskasse 176,00 Euro.
Eine eigene Immobilie ist nicht vorhanden....
Grüße
Moin
Bei Deinem EK von 1522€ und 3 UH-berechtigten Kindern erscheint mir der Zahlbetrag von 265€ für den Grossen als etwas hoch. Denn Deine Verteilmasse (ohne Anrechnung einer Haushaltsersparnis) wären vermutlich damals auch nur 572€ gewesen. Da bleiben ja lediglich 307€ für die beiden anderen Kinder übrig.
Das EK Deiner Frau dürfte unerheblich bleiben, da es nicht einmal den ALG2-Satz erreicht und sie daher selber bedürftig ist (UH-Anspruch gegen Dich).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
Vielen Dank für die Infos von euch allen.
Das würde bedeuten, meine Frau könnte Harz IV beantrage, wenn Sie nicht mehr auf 400 Euro Basis arbeitet?
Dies könnte ich als etwaige Argumentation für die Arge ins Anschreiben aufnehmen...
Gibt es eigentlich irgendetwas, worauf ich mich beziehen kann, wenn es darum geht, das der Steuervorteil durch den Behinderten - Freibetrag nicht berücksichtigt werden darf?
Ich sehe schon den selben Ärger wie vor 5 Jahren wieder vor mir, als es gleich 2 Falschberechnungen gab, da war mir dieses Forum, wie jetzt auch wieder, eine riesengroße Hilfe... :thumbup:
Grüße
Hallo,
ihr könntet als Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 beantragen.
Und zwar wird der Unterhalt vom nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kind von deinem Einkommen abgezogen (wenn er tituliert ist.).
Von deinem Einkommen darfst du einen bestimmten Betrag behalten.
Dann stehen euch zu
382 € für dich
345 € für deine Frau
255 € Tochter
224 € Sohn
sowie Mehrbedarf wegen Behinderung (17 % der Regelleistung)
sowie Kosten der Unterkunft.
Kindergeld wird darauf angerechnet und der übersteigende Betrag deines Einkommens.
Vom Bruttoeinkommen wird wie folgt gerechnet: Einkommen über 100 bis 800 € 20% Freibetrag gewährt und
auf das Einkommen über 800 bis .... € 10% Freibetrag gewährt .
Sophie
Guten Morgen zusammen,
nicht falsch verstehen, ich habe nicht vor selbst Leistungen zu beantragen, wir kommen auch so irgendwie über die Runden...
Ich habe nur die Befürchtung, das dort das höhere Nettogehalt inclusive dem Behinderten Freibetrag eingerechnet wird und möchte dementsprechend argumentieren können.
Grüße
nicht falsch verstehen, ich habe nicht vor selbst Leistungen zu beantragen, wir kommen auch so irgendwie über die Runden...
Das würde ich nochmal überdenken.
Du wurdest vom Familienrecht unter die Grenzen der Bedürftigkeit gepresst.
Da ist es nicht verkehrt, wenn man die Rechnung dafür dem Staat zumindest teilweise wieder zurück gibt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen Beppo,
da hast du sicherlich recht! Obwohl ich mir nie vorstellen konnte bedürftig zu sein....
Dabei müssen wir jeden Monat jeden Cent zusammenkratzen...
Da spielt aber sicher auch, obwohl schon lange getrennt, das schlechte Gewissen meinem großen Sohne gegenüber eine Rolle. Ich stecke ihm auch immer wieder mal was zu wenn ich kann und hab einen ( kleinen ) Bausparvertrag angelegt, um ihm dann den Führerschein finanzieren zu können.
Grüße
hallo spingo,
das gahalt deiner frau spielt bei der unterhaltsberechnung keine rolle...
bei uns bin ich ( die frau ) der hauptverdiener, und das gilt bei der unterhaltsberechnung für die kinder meines mannes auch keine rolle...
lg kleene
Hallo Kleene....
danke für die Info!
Warum muss ich dann lt. Aussage der ARGE Sachbearbeiterin das Geld meiner Frau angeben?
Die Sachbearbeiterin hat am Telefon zu meiner Frau etwas von Bedarfsgemeinschaft erzählt.....
Grüße
In Betrugsabsicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo....
In Betrugsabsicht.
Diese Aussage ist also glatt gelogen?
Das wäre ja echt eine Unverschämtheit! :gunman: :thumbdown:
Grüße
Hallo,
zu meinem Selbstverständnis.
Wenn seine Frau nicht genug verdient um ihren Lebensunterhalt zu decken, wäre er dann nicht auch ihr zu Unterhalt verpflichtet und hätte damit 4 statt 3 Unterhaltsberichtigte?
Selbst wenn die Kinder vor der Ehefrau im Rang stehen, würde sich das nicht auf die Berechnung auswirken?
VG Susi
Guten Morgen...
Wenn seine Frau nicht genug verdient um ihren Lebensunterhalt zu decken, wäre er dann nicht auch ihr zu Unterhalt verpflichtet und hätte damit 4 statt 3 Unterhaltsberichtigte?
Selbst wenn die Kinder vor der Ehefrau im Rang stehen, würde sich das nicht auf die Berechnung auswirken?
..ich glaube ich hab noch gar nicht erwähnt, meine jetzige Frau erhält zwischen 200 - 400 Euro Monatlich, je nach Stundenzahl. Was mir diesbezüglich noch einfällt, sie erhält Pflegegeld für meine Tochter, das sie Pflegestufe I hat.
Ich meine aber gelesen zu haben, das dies auf keine Fall berücksichtigt werden darf...
Grüße
Moin
Ich meine aber gelesen zu haben, das dies auf keine Fall berücksichtigt werden darf...
Richtig. Pflegegeld dient allein dem zusätzlichen Bedarf des Empfängers und stellt kein Einkommen dar. Auch nicht für die Pflegeperson, da es motivierenden Charakter hat (§82 SGB XII).
Siehe auch >>hier<<.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
