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Frage: Darf Noch-Frau Kinderfraukosten abziehen?

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(@Wolli66)

Dear all,

derzeit wird der von mir an meine Noch-Frau zu zahlende Unterhalt berechnet. Hierbei ist natürlich auch das Einkommen meiner Frau zu berücksichtigen.

Meine Frau beschäftigt derzeit für unseren Sohn (2,5 Jahre) eine Kinderfrau auf 400€-Basis die monatlich inkl. Sozialversicherungsabgaben und "Handgeld" ca. 670€ im Monat kostet.  Ich halte diese "Mercedes-Benz-Lösung" mittlerweile für deutlich überdimensioniert und habe vorgeschlagen, den Kleinen bei einer Tagesmutter oder im Hort betreuen zu lassen.

Sie will bei der Ermittlung ihres für den Unterhalt anrechenbaren Einkommens die o.a Kosten KOMPLETT von ihrem Einkommen abziehen, was dazu führen würde, dass sie praktisch über kein anrechenbares Einkommen mehr verfügten würde.

Meine Fragen:
- Darf sie die tatsächlich entstehenden Kinderbetreuungskosten in der o.a. Höhe in vollem Umfang von ihrem Einkommen abziehen?
- Muss ich bei der Berechnung des Unterhaltes die o.a. "Mercedes-Benz-Lösung" akzeptieren oder darf ich eine angemessene kostengünstigere Lösung (Tagesmutter, Hort) fordern?

Danke & Gruß
Wolli


Zitat
Geschrieben : 07.09.2006 11:42
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wie die Betreuung Eures Kindes von der KM praktiziert wird...ist Ihr überlassen.

Da das Kind erst 2,5 Jahre alt ist, so wird Ihr Verdienst wenn überhaupt, nur anteilig mit berechnet, bezüglich Unterhalt.

KU richtet sich nach der DT und der TU/EU richtet sich nachdem was noch bei Dir übrig bleibt.

mfg

papi74

Wenn du halbwegs wissen willst was du zahlen musst...so musst du hier ein paar Zahlen als Info reingeben.


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 11:49
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Da hab ich dann aber auch noch eine Frage dazu.

Ist es nicht so dass das Einkommen der Ex eheprägend war?

Wird das nicht angerechnet, wenn sie auch während Ehezeiten dieser Beschäftigung nachgegangen ist?

Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 11:55
(@Wolli66)

Da das Kind erst 2,5 Jahre alt ist, so wird Ihr Verdienst wenn überhaupt, nur anteilig mit berechnet, bezüglich Unterhalt.

KU richtet sich nach der DT und der TU/EU richtet sich nachdem was noch bei Dir übrig bleibt.

hallo
mein einkommen: 3700 netto/ Steuerklasse I
Ihr einkommen: 500€ (NACH Abzug KV und NACH Berücksichtigung Kinderbetreuungsbonus 2/3 von 4800€)
Was heißt "anteilig"??? wie hoch ist der Anteil? Wo ist das geregelt??

MIR geht es nicht um 50€ mehr oder weniger Unterhalt...ich werde schon durchkommen. Aber SIE will jeden Euro aus mir herausholen...bis auf den Cent...und DAHER sehe ich nicht ein, warum ihr (wenn auch geringes) Einkommen nicht genauso berücksichtigt werden soll.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 12:05
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Ihr Einkommen wird max. nur anteilig berechnet, da Euer Kind erst 2,5 Jahre alt ist und Ihre Tätigkeit als überobligatorisch anzusehen ist.

mfg


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 13:00
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Nix mit eheprägendem Einkommen?


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 13:05
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

nach meiner Meinung ist es so. EX bekommt 150-200 € BU angerechnet.
...und dann noch die 450 € Mercedes-Benz-Lösung.
Diese Summe kann EX  von ihrem Gehalt abrechnen. Der Rest fließ in die
EU-Berechnung mit ein, da eheprägend.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 13:16
(@Wolli66)

nach meiner Meinung ist es so. EX bekommt 150-200 € BU angerechnet.
...und dann noch die 450 € Mercedes-Benz-Lösung.
Diese Summe kann EX  von ihrem Gehalt abrechnen. Der Rest fließ in die
EU-Berechnung mit ein, da eheprägend.

wofür steht BU? Betreuungsunterhalt?
wonach richtet sich diese Summe? wo steht das?
WENN das SO stimmt, dann bliebt NICHTS an ehepr'gendem Einkommen [ber  😡


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 13:22
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Frau hat Anspruch auf einen Betreuungsbonus - liegt zwischen 100 und 200 € monatlich. Der ist von ihrem Netto abzuziehen. Lt. einer Anwältin ist das dafür gedacht für die Organisation der Betreuung, Telefonate etc. alles im Rahmen der Betreuung.

Ich gehe mal davon aus, dass sie aber auch die 670 € für die Kinderfrau abziehen kann und dann evtl. keinen Betreuungsbonus. Viele Bundesländer haben keine Kitaplätze für unter 3jährige. Und selbst 3jährige bekommen nicht immer einen Kita-Platz.

Und dann wäre die Frage was der kostet und wie groß der Aufwand ist. Und vor allem was für das Kind besser ist? Denn selbst Erzieher sagen, die Kinder die von morgens bis abends in der Kita sind (soweit möglich) sind nicht so weit wie die die spätestens ab nachmittags zu hause betreut werden bzw. noch andere Aktivitäten machen. Kita ist anstrengend, weil laut, viele Kinder, keine/kaum Rückzugsmöglichkeiten.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 13:35
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie lange arbeitet Deine Frau denn überhaupt?
Kann man da nicht von den normalen geschätzten Kosten für eine Kinderbetreuung für diesen Zeitraum ausgehen?

Ich glaube es ist regional sehr unterschiedlich wie hoch die Kosten dafür sind.

Bei uns ist die Betreuung eines 2 jährigen nicht viel teurer als die eines 3 jährigen..

Merrow


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AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 13:43




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aber unabhängig von Kita oder Hort und den Kosten benötigt sie ja trotzdem jemand der sich ums Kind kümmert wenn die Zeiten nicht passen, in der Schließzeit oder auch wenn das Kind mal krank ist.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 14:08
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie wärs mit dem Vater des Kindes  😉

Ich frag ja wie lange sie arbeitet.. wenn es nur sehr wenige Stunden sind dann ist der Kindergarten mehr als ausreichend!!
Bei uns kann man sogar bis 17:30 seine Kinder betreuen lassen.
Gewiss regional unterschiedlich..


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AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 14:15
(@babbedeckel)
Registriert

die Frau hat Anspruch auf einen Betreuungsbonus

@Wolli66, AnnaSophie hat recht. Es heißt nich Betreuungsunterhalt , sondern
Betreuungsbonus  :redhead:
Ich bin mir nicht sicher, ob die ganze "Benz-Lösung" als Betreuungskosten
abgezogen werden kann. Zumindest aber ein Teil davon.

@Wolli66 leider kann ich dir nichts anderes sagen. Aber "früher" wurde ihr gar kein
Einkommen angerechnet, diese "überobligatorische" Geschicht wurde dann
durch den Betreuungsbonus ersetzt.

Mal ein Tip; Sei mal ein bißchen kreativ:
mit Deinem Arbeitgeber, bzgl der Zeiten und Auszahlungen  😉

Gruß
babbedeckel


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AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 14:20
(@Wolli66)

Wie lange arbeitet Deine Frau denn überhaupt?
Kann man da nicht von den normalen geschätzten Kosten für eine Kinderbetreuung für diesen Zeitraum ausgehen?
Merrow

hallo merrow

meine frau arbeitet ca. 13-15 stunden pro woche freiberuflich; hinzu kommen noch ca. 6 stunden für an- und abfahrt, so dass die Kinderfrau derzeit ca. 20 Std./Woche arbeitet

Wolli


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 18:01
(@Wolli66)

Mal ein Tip; Sei mal ein bißchen kreativ:
mit Deinem Arbeitgeber, bzgl der Zeiten und Auszahlungen  😉

Gruß
babbedeckel

babbedeckel,
danke für den tip....aber WAS meinst du damit konkret?? wie soll das gehen?? Ich arbeite in einer Großbank...und kann mir nicht vorstellen, dass die wegen meiner privaten Situation ihre Zahlungsmodalitäten ändern. Oder hast du da andere Erfahrungen?
Ich beziehe Gehalt (12x pro Jahr; kein Weihnachts- und Urlaubsgeld),,..und vielleicht, wenn alles gut läuft, einen Bonus...der zusammen mit dem Maigehalt ausbezahlt wird... :question:


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 18:09
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wolli,

wäre denn eine kindgerechte günstigere Lösung beim Kind am Ort gegeben die man dann in Erwägung ziehen könnte?

Da wär doch eine KiTa super oder?

Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 18:09
(@Wolli66)

wäre denn eine kindgerechte günstigere Lösung beim Kind am Ort gegeben die man dann in Erwägung ziehen könnte?
Da wär doch eine KiTa super oder?

Merrow

hallo merrow,

NATÜRLICH gibt es eine angemessene lösung am ort...jede menge kita-plätze...ausserdem einige motivierte tagesmütter, die nur etwa die hälfte kosten!

Argument meiner Frau: die kinderfrau, welche den kleinen quasi seit seiner geburt betreut, ist zu einer ganz wichtigen bezugsperson für ihn geworden ("wie eine großmutter")...und in der jetzige unruhigen phase (trennung) will sie dem kleinen nicht die bezugsperson wegnehmen und ihm keine neue umgebung zumuten


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 18:15
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Was meinen denn die anderen? Kann man das durchkriegen?

Also ich finde mit 2,5 kann man ein Kind super an eine KiTa oder einen KiGa gewöhnen.
Das kanns ja nicht sein..

Ich krieg ne Wut...  :phantom:

Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 18:24
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Zitat:
Was meinen denn die anderen?
Zitat Ende
Manche Leute glauben, das Wichtigste im Leben ist Geld - Die haben Recht.
Aber:
Ich halte die Unterbringung in einer Kita für sehr wichtig, wer einmal als Erwachsener in solcher Einrichtung war, weiß wie nötig ein soziales Gefüge und (nicht immer) friedliches Miteinander für die Kinder ist.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 20:35
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo.

Die Argumentation sehr Ex kann ich aber auch verstehen. Und evtl. kann man diese teure Lösung auch auf noch max. 1 Jahr befristen. Dann geht er in den Kindergarten.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 21:12




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