Mangelberechnung
 
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Mangelberechnung

 
 Mabe
(@mabe)
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Hi, bin nun 1/4 Jahr geschieden.
Habe 2 Kinder (12/10) aus 1. Ehe.
Meine Freundin bekommt nun im Dezember von mir Zwillinge. Sie bezieht da sie ein Kind hat und im
Erziehungsurlaub ist Alg2 (hat aber ungekündigte Anstellung).
An die Ex muss ich nicht bezahlen weils Geld nicht mehr reicht.
Ich werde also ein Mangelfall. Kann das Gericht falls dort entschieden werden muß mir den Restbehalt
herabsetzen, da ich im eheähnlichen Verhältnis lebe?
Kann das ALG2 meiner Freundin teils mit einberechnet werden?
Oder sieht es so aus das die Differenz meines Einkommens anteilig durch 4 Kinder geteilt wird?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2006 00:12
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du schreibst nichts zu deinem Verdienst. Du bist diesen 4 Kindern gesteigert erwerbspflichtig. Insofern könnte dir der Selbstbehalt gekürzt werden. Bzw. evtl. musst du nachweisen dass du keine besser bezahlte Stelle findest oder einen Nebenjob annehmen. Das kommt aber, soweit ich weiss auf den Einzelfall drauf an.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 00:57
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Momentchen Anna-Sophie,
es stimmt, dass er gesteigert erwerbsobliegen ist.

Allerdings muss er auch nicht mehr arbeiten, als es von jedem anderen Arbeitnehmer zu erwarten ist. Hat er also eine 40h Woche, darf auch er seine Freizeit zur Erholung nutzen.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 01:30
 Mabe
(@mabe)
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Also ich arbeite meist über 40h die Woche.
Mein Brutto liegt um 3000,00 eu. Das sind Netto max. 1800,00 eu.
Laut Gerichtsbeschluß bleibt mir nach Abzug eines Kredites den ich aus erster
Ehe mitgenommen habe, Versicherungen für die Kids usw. 1368,00 Euro.
Davon wird momentan der Unterhalt von 540Euro für beide Kids bezahlt.
Nun ist die Frage nochmals ob der SB gekürzt werden kann, bzw. ob die Lebensgefährtin teils mit einberechnet wird.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2006 21:55
(@mummel)
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hallo mabe,

ich kann dir nur von meiner seite berichten, als mein mann und ich noch nicht verheiratet waren, würde ich nicht in die mangelfallberechnung mit einberechnet. nur unser gemeinsames kind.

was sagen denn die leitlinien des oberlandesgerichts deines bundeslandes??

viele grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 22:37