Hallo,
ich habe im Januar 2006 eine Abänderungsklage eingereicht bezüglich KU. (bin absoluter Mangelfall)
Nun kommt endlich Bewegung in die Sache mit folgenden Tenor der Gegenseite:
Da Herr XXX seit 05/2006 mit seiner LG zusammengezogen ist, so ist eine SB Kürzung von 20% (164€) in Abzug zu bringen. :exclam:
Nun habe ich meinen RA drauf angesprochen und er sagte mir, ja das kann passieren 😡
Ich denke dass laut dem Urteil:
Nach der Neufassung der Unterhaltsgrundsätze mit Wirkung zum 01.07.2005 ist die Begründung einer Haushaltsgemeinschaft mit einem neuen leistungsfähigen Partner durch den Unterhaltspflichtigen allein kein Grund für eine Reduzierung des Selbstbehalts (Ziff. 21.5.3 der Unterhaltsgrundsätze in der Fassung zum 01.07.2005). Siehe auch BGH NJW 2003, 3770, 3771 = FamRZ 2004, 24
dieses nicht geht.
Was denn nun???
Hier mal ein paar Zahlen:
2 Kinder (6 & 9 Jahre)
Netto 1402€ + 60 in die betriebliche Altersvorsorge
Abzüge:
Fahrtkosten 90 Km durch Fahrgemeinschaft 45 Km (ist der Gegenseite bekannt) 222,75€
105 € gemeinsamer Ehekredit
KU 258€
Kein Weihnachts- o. Urlaubsgeld
Was kann ich denn nun glauben...
Danke für Tips
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi Papi74,
leider kann ich Dir nicht viel dazu sagen. Was sagt den Dein
RA zu dieser "Neufassung der Unterhaltsgrundsätze".
Mein RA ist in den Sachen auch ein bißchen träge, vielleicht weiß er das auch nocht nicht !?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo,
das ist ja das Drama...mein RA sagt..."das kann passieren" :thumbdown:
Jetzt bin ich ja so verwirrt... ich stehe jetzt schon finanziell auf den Schlauch...und ich werde def. meine LG nicht um Unterstützung ect. bitten.
Für mich stand bis dato fest...820€ sind Deins...und damit kann ich mich auch irgendwie abfinden...weniger geht nicht.
Auch wenn wir jetzt zusammengezogen sind...ist mein Mietanteil genauso hoch wie vorher 360€.
puuh
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
an alle.
Gestern hatte ich ein Gespräch mit meinem RA, da Anfang November der Termin für meine Abänderungsklage bei Gericht ist.
Zwischenzeitlich hatte die Gegenseite auf eine Klageabweisung gedrängt...mit dem Tenor " Herr XY lebt seit 05/2006 mit seiner neuen LGin zusammen.
Daher ist ein Abzug in Höhe von 20% des SB's in Abzug zu bringen."
Im gestrigen Gespräch hatte ich dann meinen RA auf das Urteil " http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-886.html" hingewiesen.
Was soll ich sagen...in den Richtlinien des OLG Rostock wird das anders gesehen und es kann wohl in den Abzug gebracht werden 😡 😡 😡
Hat jemand im MV schon erfolgreich sich auf das Urteil berufen können?
Es kann doch nicht sein...das hier zweierlei Recht angelegt wird.
Für jede Meinung bin / Rat bin ich echt dankbar.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi74,
hast du mal überprüft, ob deine betriebliche Rentenvorsorge im Mangefall anerkannt wird oder ob die eventuell auch auf den Prüfstein kommt? Wir haben die Infos, dass im Mangelfall die gesetzliche Rentenversorgung ausreichend sein muss und die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt wird.
Es könnte also noch schlimmer kommen 😡
Gruß
eskima
Moin,
ich habe die Topics zusammen geführt 😉
Das Urteil des OLG Frankfurt nennt als Grundlage die Beschlüsse/Urteile des BGH XII ZR 216/00 vom 20.03.2002 (>hier<) und XII ZR 2/00 vom 22.01.2003 (>hier<). An die eigenen Beschlüsse hat sich der BGH auch mit seinem Beschluss XII ZR 155/01 vom 29.10.2003 (>hier<) gehalten.
In den zitierten höchstrichterlichen Urteilen sind zwei Gemeinsamkeiten:
1. Mangelfallberechnung
2. Unterhaltsverpflichteter ist wiederverheiratet
Soweit zur Ausgangssituation - nun zur Interpretation.
In der Wiederverheiratung sehe ich persönlich den Knackpunkt, da gesetzlich das Einstehen füreinander in der Ehe bestimmt ist, sich hieraus eine (indirekte) Unterhaltspflicht des leistungsfähigen Ehegatten gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten ergibt, was eine Absenkung des SB zur Folge haben kann.
Dies nicht für eheähnliche Lebensgemeinschaften.
Das OLG Frankfurt hat mit seiner schlüssigen Urteilsbegründung in meinen Augen eine Steilvorlage für eine evtl. Klage vor dem BVerfG geliefert. So also das AG und im zweiten Rechtszug das OLG auf Kürzung des SB wegen angeblicher Haushaltsersparnis bestehen, wäre der Weg zum BGH und ggf. BVerfG sinnvoll.
Ungeachtet dessen ist die Kürzung des SB gem. unterhaltsrechtlicher Leitlinien des OLG Rostock nur für Mangelfälle vorgesehen (Ziffer 21.7). Hingegen ist die pauschale Kürzung um 20% nicht enthalten - dies ist vielmehr ein Wert aus einem der o.a. BGH-Urteile. Die tatsächliche Ersparnis wäre demnach detailliert zu bestreiten.
Ich bin immer wieder verwundert, dass Richter meinen 500 g Hack haben einen niedrigeren Kilo-Preis als 250 g Hack.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Eskima hallo Deep Thought,
vielen Dank für die Antworten.
Wir haben die Infos, dass im Mangelfall die gesetzliche Rentenversorgung ausreichend sein muss und die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt wird.
Wer schon den Nachteil hat, dass er finanziell am A...Punkt ist...kann dann nicht mal die betriebliche Altersvorsorge nutzen 😡
Es ist ja nicht so, dass ich den KU voll nicht zahlen will...aber wovon denn?
Die KM hat jetzt schon fast mehr Geld zu Verfügung als wir es zu Ehezeiten hätten...und das ärgerlichste...Sie bekommt Hartz IV und hätte unterm Strich nicht einen Cent mehr auf Tasche...da, dass was dann mehr bezahlen würde ja von den Leistungen die Sie bezieht abgerechnet werden würde.
Untern Strich entzieht Sie mir die finanzielle Grundlage...den Umgang mit den Kids mit kleinen Highlights zu versüssen... Letztendlich geht der Schuss genau gegen die Kids.
Das OLG Frankfurt hat mit seiner schlüssigen Urteilsbegründung in meinen Augen eine Steilvorlage für eine evtl. Klage vor dem BVerfG geliefert. So also das AG und im zweiten Rechtszug das OLG auf Kürzung des SB wegen angeblicher Haushaltsersparnis bestehen, wäre der Weg zum BGH und ggf. BVerfG sinnvoll.
Warum zum Geier halten sich die Richter nicht an einem Urteil...wieso wird hier immer wieder frei nach Schnauze entschieden.
Bin ich als Bewohner aus MV weniger Wert bzw. benötige ich weniger zum Leben als in anderen Bundesländern.
Naja... ich werde die Antworten nochmal meinen RA zukommen lassen...mal schauen was er draus machen kann...Leider war Ihm das Urteil nicht bekannt bzw. ob es auch schon angewendet worden ist in MV.
Daher noch mal meine BITTE:
[glow=red,2,300]Wenn jemand sich schon mal erfolgreich auf das Urteil berufen konnte in MV...bitte meldet Euch.[/glow]
Danke
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Sie bekommt Hartz IV und hätte unterm Strich nicht einen Cent mehr auf Tasche...da, dass was dann mehr bezahlen würde ja von den Leistungen die Sie bezieht abgerechnet werden würde.
Genau da liegt der Knackpunkt!!!!!
Du darfst davon ausgehen, dass Obergerichtliche Entscheidungen und selbst das BGB jetzt nix mehr wert sind. Der Staat ist Pleite und bei Dir in MV sicher noch mehr, als bei mir in NRW.
LG Uli
Warum zum Geier halten sich die Richter nicht an einem Urteil...wieso wird hier immer wieder frei nach Schnauze entschieden.
OLG Urteile sind nur für die in dessen Zuständigkeitsbereich befindlichen AGs bindend. Zwar kann mit einem "fremden" OLG-Urteil/-Beschluss argumentiert werden, das OLG muss sich der Auffassung des "feindlichen" OLG jedoch nicht anschließen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

