Fiktives Einkommen
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Fiktives Einkommen

 
 Eis
(@eis)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

hab ein kleines Problemmit meinem Zukünftigen Ex und bräuchte einen Rat oder jemanden der mit Fiktiven Einkommen Erfahrung hat und all dem Kram da ich mich nicht richtig von meiner Anwältin vertreten fühle (würde sie ja wechseln aber Scheidungstermin ist endlich mitte Februar) Versuch mich auch kurz zu halten und nur das wichtige aufzuzählen.

Wir , mein Zukünftiges Ex und ich selbst, sind seit !.Oktober 2003 getrennt lebend.
Hab ihn verlassen weil er mich und die Kinder geschlagen hat und bin in eine eigne Wohnung gezogen zum 01.Okt 03. Dort hab ich bis 1.04.04 gewohnt und bin dann zu meinem Neuen Freund gezogen oder bessergesagt in das Haus seiner Eltern , allerdings hab ich Mitvertrag gemacht ( 200€ warm) weil ich mir zu dem Zeitpunkt nicht sicher war ob das länger was wird und man will ja auch nicht so dastehen plötzlich mit 2 Kindern im nichts - hat ich schon brauch ich nichtmehr.

Jedenfalls hat ich meinen Zukünftigen Ex auf Trennungsunterhalt Verklagt - er mag nichts zahlen so recht trotz gemeinsamen Kind, da er aber die Papiere ewig nicht rangebracht hat und sein Anwalt sich dauernt neue Spielchen ausdenkt hat sich das mit Scheidungstermin und Stufenklage bis jetzt - 15 Feb. - rausgezögert.

So nu zu meinem Problem:
Letzter Anwaltsbrief von ihm steht auf einmal drin

Netooeinkommen Oktober 2003 bis 2004 1997,27€
-Darlehnen 1 130€
-Darlehnen 2 70€
-Darlehnen 3 96€
=1701,27€Netto
zuzüglich Fiktives Einkommen der Klägerin 300€
?????????????????????????(keine Ahnung was damit gemeint ist jedenfalls meint er nun das chd as habe weil ich im Haus der Eltern meines neun Lebensgefährten wohn.

=2001,27€
-Fahartkosten für2,5 Kmpro Tag imJahr bla 23€
=1978,27€

Also weiß ehrlich nicht was damit gemeint ist , ich hab im Monat gradmal das Kindergeld für meine 2 Kinder und 192,- Kindesunterhalt die er zahlt .
Dazu sollte ich noch sagen das er nachdem er nun endlich seine ganzen Papiere beigeschleift hat von meiner Anwältin zu einer Zahlung von 269€ Kindesunterhalt aufgefordert wurde und sie das auf mein drängen auch endlich Betiteln hat lassen .

Seine weitere Rechnung sah dann wie folgt aus in dem schreiben.

-Kindesunterhalt 269€
(wovon er nur 192 bezahlt wie gesagt)

=1709,27€Netto
-1/7 Erwärbstätigkeitsbonus 244,18€
=1465,09€
-Proßezkostenhilfe 275€
=1190,09€Netto
/2 =595€
- Fiktives Einkommen der Klägerin 300€
=295,05€ Trennungsunterhalt

Dazu kommt noch das ich ihn angeblich zu spät verklagt hab da er am 9.10.03 aufgefordert wurde über sein einkommen auskunft zu erteilenwegen des Unterhalts er dem nachgekommen ist (bis heute weiß ich nicht wofür genau die Darlehnen sind hab keins unterschrieben udn jedesmal sagt er bzw sein Anwalt was anderes über höhe und Dauer und Zweck außer bei dem für 70 Euro womit er dringend sein Sollkonto nach der Trennung Tilgen muste von fast 4000 Euro- Höhe variiert aber auch jedesmal ,ebenso ob die Kredite vorwährend oder nach Ehe bzw Trennung geschlossen wurden)
Klage erfolgte erst am 7.10.04 und er hätte das schriftstück dazu erst am 14.10.04 erhalten womit mehr als ein jahr vergangen ist.
Stimmt das nun das mir daher kein trennungsunterhalt zusteht mehr ? Und kann er das Fiktive einkommen gelten machen bzw mir die Kredite mit Anrechnen obwohl ich für keinen Unterschrieben hab und auch den höheren betrag beim Kindesunterhalt auch wenn er weniger bezahlt hat?
Bitte dringend um Antwort.

Eis

[Editiert am 1/2/2005 von Eis]


Zwei Schlangen umwinden den Baum in die Tiefe lass dich führen
Geheime Dinge sieht, der sie zusammenhält.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 23:41
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo eis,

so weit ich weiß ist dein ex ab dem zeitpunkt in dem du bzw. dein aw in aufgefordert hat auskunft über seine einkommen zu geben, ab diesem zeitpunkt wäre er in zahlungsverzug, was die geschichte mit dem unterhalt der kinder angeht, hast du einen titel vom ja dieser ist sofort vollstrekbar, d.h. du könntest mit ihm zu einem gerichtsvollzieher und den restbetrag vom kindesunterhalt pfänden, ich glaube dein ex ahnt nicht was auf ihn zukommt, kenne einen änhlichen fall, da ist der nicht zahlende auf 3/4 der kosten mit verdonnert worden.
bei den angaben bezüglich kredite usw. muß er diese auch belgen können, wenn er diese mit absicht erbeigeschaft hat, hat er auch schlechte karten. zu dem angaben bezüglich deines fix. einkommens muß ich deinem ex wohl recht geben, du lebst in einer neuen beziehung und wohnst mit jemandem zusammen, so wie ich das raus lese, von daher hat dein neuer partner und auch du einen vorteil, dieser wird dir entsprechend angerechnet, auch wegen der günstigen miete ist es so, daß dier ein vorteil daraus entsteht und dementsprechend wohl angerchnet wird,
ich weiß nicht wie alt deine kinder sind aber wenn beide kinder noch unter 6 jahre sind steht dir eigentlich ein kindesunterhalt von 384,-- Euro zu, da verstehe ich die 269,-- Euro Kindesunterhalt schon mal gar nicht, zumal dein ex ein netto von 1900,-- euro hat da kann er normalerweise nie unter den sb von 830,-- euro kommen, ich glaube nach meiner einschätzung du bist anwaltlich nicht so toll beraten, aber nachdem jetzt ja bald gerichtstermin ist wird sich wohl einiges klären, aufjedenfall sollte deine anwältin den kindesunterhalt nachzahlen lassen.
gruß papa


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 01:08
(@Melly)

Hallo Eis,

der Trennungsunterhalt steht Dir im vollem Umfang rückwirkend zu.
Es spielt keine Rolle, wann nun eine Klage eingereicht wurde oder nicht.
Wie Papa schreibt, reicht die Aufforderung zum Zahlen.
Den KU würde ich per Titel festmachen und dann pfänden lassen.

So nun zur Wohnung.
Wenn Du nachweisen kannst, daß Du mit den Kindern alleine in der Wohnung lebst, wird Dir kein fiktives Einkommen angerechnet.
Lebt Dein Freund aber mit in der Wohnung, wird Dir natürlich die Haushaltsführung angerechnet.

Ich fall grad über einen Satz:
Du hast ja nach der Trennung in einer eigenen Wohnung gelebt...bis Anfang 2004.
Für diesen Zeitraum darf Dir natürlich kein fiktives Einkommen angerechnet werden.

Laß Dir bei Gericht für alle Unterhaltsrückstände einen Titel geben, dann kannst Du alles pfänden lassen, was ihm übrig bleibt.

Nun zu den Schulden.
Wenn diese vor der Zustellung des Scheidungsantrags gemacht wurden und er vernünftig nachweisen kann, daß diese für gemeinsam angeschafte Sachen aufgenommen wurden, steckst Du mit drinne.
Es spielt dann übrigens keine Rolle, ob Du den Kredit mit unterschrieben hast oder nicht.
Hat er die Schulden nach Zustellung des Scheidungsantrags gemacht, dürfen die vom TU nicht abgezogen werden.

Ich frag mich, warum Du noch keine Sozialhilfe beantragt hast, da geht das doch alles fixer.
Gruß
Melly

[Editiert am 2/2/2005 von Melly]


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 12:32
 Eis
(@eis)
Schon was gesagt Registriert

@papa,melly

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort ,dann erklärend zu dem Post von mir:

Unterhalt bekomm ich nur für ein Kind da eins nur von ihm ist - 2 Jahre alt (das ander ist eine Jugendsünde ohne Vater und ohne Geld dran 😀 5 Jahre alt)
die 269,- ergeben sich laut meiner Anwältin daher das er endlich sein Lohnabrechnungen beisammenbekommen hat und das Netto vielHöher ist als er Anfangs angab und er nur für 1 Kind bezahlen muß (stimmts dann noch mit 269€?)

Zu den Schulden hab nochmal mich durch den Papierjungel geackert: so wie es aussieht ist ein Kredit aus 2en entstanden die er aber beide vor der Eheschließung aufgenommen hat und kurz vor der Eheschließung nur zusammengelegt. Einer ist wie gesagt Sollausgleich von nach der Trennung was er mit der Trennung begründet und der letzte für ein Auto das er gekauft hat nachdem ich ihm paarmal gesagt hab ich lass mich scheiden und da schon beim Anwalt war (hat er ja nie geglaubt) aber leider noch vor meinem Auszug .
Hab keine Vollmacht für sein Konto gehabt und auch keine Karte oder so ,und kein Eignes Konto (wegen Schulden will aber nicht groß drauf eingehen). Kann er mir da alle Kredite Anrechnen -weiß ja bis heut nichtmal sicher wieviel Schulden das sind? Meine auch ist ja immerhin das Erziehungsgeld draufgekommen und das Kindergeld beider Kinder (standen auch beide auf seiner Lohnsteuerkarte) von dem wir damals schon fast nur gelebt haben da sein Konto seid ich ihn kenn immer im Soll war mehr oder weniger.

zu deiner Frage melly
Wollte /Will keine Sozialhilfe beantragen wenn es nicht sein muß da ich das schonmal hatte . Ich weiß zwar das es mir zusteht aber ich möchte auch nichts Geschenkt wofür ich nichts geleistet habe oder in Naher Zukunft leisten kann. Hab zwar dadurch im Monat nur 500€ Momentan und muß auf vieles Verzichten, trotzdem möchte ich dem Staat nicht auf der Tasche liegen. Vielleicht versteht der eine oder andere das ja.

Eis


Zwei Schlangen umwinden den Baum in die Tiefe lass dich führen
Geheime Dinge sieht, der sie zusammenhält.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 15:30
(@Melly)

Hallo Eis,

also die Schulden waren somit eheprägend und dürfen vom TU abgezogen werden.
Beim EU wird das auch so berechnet.
Es spielt keine Rolle, ob Du Kontovollmacht hattest oder nicht.
Da Ihr in einer Zugewinngemeinschaft gelebt habt, ist das nunmal so.

Sodele , laß mich nochmal das Thema Sozialamt aufgreifen.
Wenn Du zum Sozialamt gehst, geht doch alles viel schneller.
Er wird von dieser Behörde so unter Druck gesetzt.
Sobald das Sozialamt für Dich was zahlen soll, werden die auch mobil.
Übrigens ist das eh nur ne Art Darlehen, da der Ex das Geld ans Sozialamt zurück zahlen muß.

Hast Du denn schon einen Titel für KU?
Wenn ja, laß doch die Restsumme pfänden.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 16:11
 Eis
(@eis)
Schon was gesagt Registriert

hallo melly

wartmal hab ich das jetzt richtig verstanden ich steh mit für kredite grade wovon ich nix hab?
und niewas seh und nichtmal weiß wofür? :knockout: :knockout: :knockout:
wie geht den das???????????????
Eheprägend war garnix !!!! Aufreg!!!! Hatte vorher eigne Möbel, alles , eignes Auto vom Herrn kaputgefahren, eignes Leben und nu darf ich für seinen mist Grade stehen mit damit Superdaddy AM wEEKEND MAL VORBEIKOMMT wenn er lustig ist und seinen Sohn holt falls er grad mal Zeit findbei seiner Tusse und der vielen Arbeit die nur er hat, alles in den Arsch schiebt und mich als Schlechte Mutter hinstellt bei allen Bekannten?????????

PS: Titel zu Unterschrieben is er bis heute aufgefordert - weiß daher nochnicht ob er es gemacht hat oder nicht wie gesgat meine Anwältin ist sehr sparsam mit Persöhnlichen Kontakt, für Emails hat sie keine Zeit und Telefonisch erreicht man sie leider auch eher selten für Fragen etz...

PPS: Sorry für den Gefühlsausbruch aber da kann einem nur die Hutschnur hochgehen.!!


Zwei Schlangen umwinden den Baum in die Tiefe lass dich führen
Geheime Dinge sieht, der sie zusammenhält.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 16:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Eis:

Du setzt Unterhalt mit Umgang gleich! Vorsicht, vorsicht!

DeepThought
*nervösmitfingerntippelt*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 16:33
 Eis
(@eis)
Schon was gesagt Registriert

Ist keine Absicht DT

Möchte nur Trennungsunterhalt, seinen Sohn soll darf kann er sehen bin da bis jetzt auch nicht kleinlich gewesen mit den Zeiten hab gehört manche Eltern lassen die Kinds nur 6 Stunden alle 2 Wochen hin in dem alter (2 ) und er durfte/darf ihn 2 Tage sehen , wenn er wollte könnte er auch öfter aber da kommt nie mal frage dazu zb nach der Art könnte ja mal Nachmittag wa sUnternehmen bla..wir wohnen nur halbe stunde nicht ganz auseinander .. der kleine geht nu in den Kindergarten vormittags , sein Komentar dazu dann kann ich ihn nurnoch am Wochenende sehen wenn es mein Schichtplan erlaubt..Ok er hat scheiß schicht schon immer gehabt jede 2 Tage wechsel aber nenn dir mal Beispiel : er ruft mich Vorige Woche am Fr an kann ich meinen Sohn übers wpchenende haben, hab ihm am Montag gesagt das der kleine Bronchitis hat, er fragt aber nichtmal ob er gesund ist das sind so kleinigkeiten weiß darüber sollte man sich nicht aufregen und mit dem Text grad is das warscheinlich auch falsches Forum

Aber zum TU nochmal i
ich versuch großzügig zu sein-ist nicht leicht immer bei allem was war, sag auchnix wegen seiner Freundin von der ich nur durch Bekannte weiß da ser sozusagen bei ihr wohnt und von meiner Tochter die er Anfangs auch sehen wollte und er rechnet mir kurz vor Scheidungstermin dann Fiktives einkommen an und sämtlichen andern mist der ihm einfällt wie zb die 2 KM zur Arbeit jeden Tag .

Komm mir bischen mehr als nur ein wenig Ver.arscht vor verstehst ?!

PS: wie ist das eigentlich mit der PKH ,hab das genehmigt bekommen er nicht aber von seinem Netto wird das abgezogen , sind das seine Kosten oder meine die er da bezahlen muß ?wenn es seine sind darf er die anrechnen als minus´um sein netto zu drücken?

Eis


Zwei Schlangen umwinden den Baum in die Tiefe lass dich führen
Geheime Dinge sieht, der sie zusammenhält.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 16:49
(@Melly)

Eis:
Du hast geschrieben, die Schulden hatte er vor der Ehe und hat sie mit eingebracht.
Ihr habt also in der Ehezeit weniger Geld gehabt, klar, wurde ja Kredit abbezahlt.
Das nennt sich eheprägend.

Du hättest rein theoretisch auch Schulden machen können, daß sich die Balken biegen...Dein Ex müßte diese jetzt mittragen.

Frag mal hier Phoenix, was der an Schuldenbergen von der Ex vererbt bekommen hat.
Der hat private Insolvenz vor sich.
Da bist Du ja noch fein raus.

Wie Deep schon schreibt.....ob der Vater nun zahlt...was mit Unterhalt etc. passiert, hat nix mit dem Umgang zu tun.
Der sollte auch immer durchgesetzt werden..ohne daß sich die Eltern vor dem Kind zerfetzen.
Das Kind kann nix dafür.

Wenn Du mit der Anwältin nicht zufrieden bist, dann wechsel doch.
Ich würde schlicht alle Sachen wie Zugewinn, Unterhalt usw. scheidungsanhänig machen.
Wenn die Scheidung mal durch ist...dann wirst ewig dem Geld hinterher laufen.
Es kann nicht sein, daß die Anwältin den TU nicht auf die Reihe bekommt.
Auch kann man den Mann gerichtlich dazu zwingen einen Titel zu unterschreiben.
Du hast schlicht ne Bummlerin als Anwältin erwischt.
Oft bummeln die gerne, wenn PKH läuft.

Also arbeite mal da dran.
Aufregen nützt nix, davon wird es auch nicht besser.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 16:53
(@Melly)

Eis: PKH was er zahlen muß sind Deine Anwaltskosten, die der Staat vorstreckt.
Man nennt das Prozesskostenvorschuß, der vom Mann gezahlt werden muß.
Das ist rechnerisch schon ok, daß ihm das noch mit abgezogen wird.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 16:56




 Eis
(@eis)
Schon was gesagt Registriert

Insolvenz? Oh mann Tut mir leid für dich DT.
Schulden hat bzw hab ich auch , aber wie gesagt wolltef air sein da es meine sind und hab sie nur auf dem PKH Antrag erwähnt und ihm nicht in Rechnung gestellt bezüglich der Ehe schätze wahr wohl Fehler < :knockout: seufz>


Zwei Schlangen umwinden den Baum in die Tiefe lass dich führen
Geheime Dinge sieht, der sie zusammenhält.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 16:59
(@Melly)

Öh....also mit der Insolvenz is nicht DT gemeint*g
Ich meinte Phoenix!
Nicht daß hier Gerüchte aufkommen.

Tja wenn man vorher wüßte, was man da heiratet, würde man den Schritt nicht tun und dann auch keine Probleme haben.
GRuß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 17:03
 Eis
(@eis)
Schon was gesagt Registriert

Danke das mir das mit der PKH sagst Melly.

Wie ist das aber wenn ich selbst Geld verdien ( hab ich Vor dieses Jahr und Bewerb mich fleißig und so) muß ich ihm das zahlen oder dem Staat dann weil zurückzahlen muß man es doch soweit ich weiß wenn man das nötige Kleingeld verdient , was meine Anwältin angeht hast recht ist bummeltante nehme auch an wegen der PKH die sie ja eh sicher hat die hat mir zu dem PKH Zeug und so nix erklärt hab den Schein sogar selbst zum Gericht bringen müßen udn hinterher erst erfahren das das andere Anwälte miterledigen eigentlich, deswegen frag ich.
Wollt mir abe rkeine neue holen weil sie jetzt doch den Scheidungstermin auf vielmaligem drängen hingekriegt hat und es nurnoch 3 Wochen bis dahin waren seit ich das weiß ..wieder Fehler von mir?

Eis


Zwei Schlangen umwinden den Baum in die Tiefe lass dich führen
Geheime Dinge sieht, der sie zusammenhält.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 17:05
 Eis
(@eis)
Schon was gesagt Registriert

Sorry DT :redhead: tut mir leid :heu:

Hätte mir wahrnung halt seien müßen der Spruch vor der Trauung ..ein Ring sie zu Knechten und Ewig...blabla..hinterher ist man immer Schlauer wenns Kind im Brunnen liegt


Zwei Schlangen umwinden den Baum in die Tiefe lass dich führen
Geheime Dinge sieht, der sie zusammenhält.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 17:07
(@Melly)

Hallo Eis,

Dein Mann zahlt ja für Dich die Prozesskosten.
Also deswegen bekommst Du ja auch weniger Unterhalt. Logisch oder?

Also nun zum Scheidungstermin.
Ich würde grundsätzlich der Scheidung nur zustimmen, wenn in dieser Verhandlung auch der TU,KU und EU verhandelt wird, ansonsten sag das bei Gericht und dann gibt es nen nächsten Termin.
Mit einem Gerichtsurteil hast Du einen Titel für die Unterhaltszahlungen in der Hand und kannst sofort Geld eintreiben.
Nunja , klar sollte sein, daß er den Unterhalt sicher nicht von heute auf morgen zahlen kann, da er evtl den bequemen Weg geht und nix mehr arbeitet.
Kann auch passieren.
Oder es ist einfach nix mehr zu holen.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 17:13