Zahlung an Mutter d...
 
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Zahlung an Mutter des Kindes nach Anlage U

 
(@mikkel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Helfer! Mein Partner hat ein 3-jähriges Kind, dass bei seiner Ex-Freundin lebt. Die Beiden haben gemeinsames Sorgerecht. Mein Partner zahlt KU und hat in der Lohnsteuererklärung 2003 die Anlage U geltend gemacht, die die Mutter auch unterzeichnet hat. Nun soll die Mutter des Kindes 699,- Euro an ihr Finanzamt zahlen, da sie in dem Jahr beruftätig war. Diesen Betrag plus 166,-, die sie lt. einem Steuerverein vom Finanzamt zu erwarten gehabt hätte verlangt sie nun von meinem Partner (dem Vater des Kindes), weil er durch die Einreichung der Anlage U Vorteile gehabt hätte.
Muss mein Partner diese Summen tatsächlich zahlen???
:question:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 20:22
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ich habe mal gelesen...ja...aber ich weiß nciht mehr warum...nein! doch nur bei ehegattenunterhalt!
Kindesunterhalt ist einkommen des Kindes, nicht der Mutter! Oder hat er Betreuungsunterhalt geleistet?

Gruß Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 20:24
(@romyh)
Registriert

das ist wohl eine Frage für Deep oder sky!


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 20:25
(@Melly)

Hallo Schlotti,

also, es spielt keine Rolle, ob es nun Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt ist.
Das erstmal vorweg.
Wenn die Ex-Freundin die Anlage U unterschreibt, hat sie auch das Recht, den damit verbundenen "Schaden" der Steuernachzahlung vom Ex-FReund einzufordern.

Da kommt er nicht rum.
Er soll froh sein, daß die Ex-Freundin sich keinen Steuerberater genommen hat, den müßte er dann auch noch zahlen.

Dein Freund wird ja doch erheblich an Steuern zurück bekommen haben, das ist mehr als was er jetzt wieder an die Ex zahlen muß.

Also alles ok soweit, zahlen muß er.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 20:47
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Sclotti

wie Melly schon schrieb er MUSS zahlen und zwar sowohl die 699Euro als auch die 166 Euro

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 21:11
(@ulliberne)
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moin, allerseits,

und was heisst das nun im klartext?? keine anlage U einreichen???

dann bräuchte schlotti-LG nichts an ex zahlen und schlotti-LG-ex hätte 166,- bekommen??!! :question: :question:

und: anlage U muss doch von beiden unterschrieben werden? und wenn sich einer weigert??
(in einem anderen post hiess es dazu: die unterschrift kann nicht erzwungen werden).

und: mein steuerberater sagt, der KU (den ich für meine kids von KM erhalte) braucht nicht in der ESt-erklärung aufgeführt zu werden, da kein steuerlich relevantes einkommen.

:puzz:

oder gilt anlage U doch nur für trennungs-/ehegattenunterhalt??????

gruss und grübel...
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 23:40
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

das ist wohl eine Frage für Deep oder sky!

p.s.: schliesse mich romyH an!!! die beiden wissen immer so gut bescheid...

[Editiert am 2/2/2005 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 23:41
(@Melly)

Hallo Ulli,

Anlage U ist nur für TU/EU/BU, nicht für KU.

Der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsempfänger auch verklagen um eine Unterschrift zu bekommen, so ist das nicht.
Das Steuerrecht sieht das vor.

Man kann auch über Sonderausgaben oder ausergewöhnliche Belastungen den Unterhalt absetzen, also in welcher Rubrik weiß ich jetzt im Moment nicht.
Mein Mann hat das so gemacht, da er nicht Unsummen an Unterhalt für die Ex gezahlt hat.
Wir wollten es uns ersparen, daß die Ex dann noch zum Steuerberater rennt und sie dann auch noch Geld fordert.

Nunja ob man die Anlage U unterschreiben läßt oder nicht, kommt auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts an.
Bei sehr hohen Unterhaltszahlungen macht die Anlage U Sinn, da der Man erheblich mehr raus bekommt, als was er der Ex zurück zahlen muß.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 23:50
(@ulliberne)
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hi, melly,

dann braucht schlotti-LG doch nix zu zahlen?? so wie ich sie verstanden habe, geht's ihr um die KU-zahlungen?? oder versteh' ich mal wieder nix :puzz: ?? (sagt meine RAin auch immer...)

gruss
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
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(fritz grasshoff)

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Geschrieben : 03.02.2005 01:36
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte mit meinem EX eine Gerichtsverhandlung beim OLG in Kassel
Klar ist das einklagbares Recht laut dem dortigen Senat.
Ein Bruchstück eines Vorteiles für den Unterhaltszahlenden,aber die daraus eventuell entstehenden Rückzahlungen für den Unterhaltsberechtigten MÜSSEN dann eben auch ausgeglichen werden.

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 10:50




(@romyh)
Registriert

@ulliberne

das meine ich doch auch! Schlottis LG hat einen Fehler gemacht, indem er den KU als TU/EU angegeben hat! Somit zählt der als ihr Einkommen, obwohl es Einkommen des Kindes ist! KU kann man steuerlich nicht absetzen, glaub ich, ob mans angeben muss, weiß ich nicht.

Kann da mal jemand Licht reinbrinegen *Lampeanknips* ?

Gruß Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 11:41
(@Melly)

Also ich geh fest davon aus, daß es der BU ist, den die Frau bekommen hat.
Schlotti schreibt ja auch, daß soviel zu zahlen ist, da die Mutter wieder eine Arbeit aufgenommen hat.
Sobald ein Unterhaltsempfänger wieder arbeitet und Unterhalt bekommt, gibt es fast immer eine Nachzahlung.

Ich denke nicht, daß Schlotti den KU meint, da der ja, wie wir alle wissen nicht steuerlich berücksichtigt wird.
Das steht ja auch auf Anlage U drauf, daß der Unterhalt für einen Ex-Partner ist.

Also ich denk..Ihr habt die Stelle von Schlotti überlesen :
LG
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 12:34
(@mikkel)
Schon was gesagt Registriert

Vielen vielen Dank an euch alle, die so schnell und aufschlussreich
geantwortet haben.Ich bin der Freund von Schlotti.Bei ihr werde ich mich auch noch
bedanken.Nun ja dann werde ich wohl zur Kasse gebeten.Morgen wird die Sonne
wieder scheinen.Passt auf euch auf.Bis denn!! Mikkel :red:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2005 00:03