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Kann mir mal einer helfen

 
(@placebo)
Schon was gesagt Registriert

Die Eltern meiner Freundin sind geschieden. Sie ist 16 und lebt bei Ihrem Vater, Ihr Bruder ist 14 und lebt bei der Mutter. Das Problem an der Sache ist, das Ihr Bruder auf ein Internat geht und Ihr Vater dafür aufkommen soll.
Ihre Mutter ist arbeitlos und scheinbar auch nicht ambitioniert etwas daran zu ändern. Kann es denn sein, das Ihr Vater für beide Kinder aufkommen soll und dann auch noch das Internat bezahlen muss? Meine Freundin wollte nächstes Jahr eine Ausbildung als MTA anfangen, aber da die Ausbildung wohl rein schulisch ist bekommt Sie kein Geld, sondern muss für die Schule, die Bücher und Arbeitskleidung noch ca. 1500€ jährlich zahlen.
So wie es im Moment allerdings aussieht, wird Sie diese Ausbildung nicht machen können, da Ihrem Vater schlicht und ergreifend das nötige Kapital fehlt.

Hat jemand von euch ne Ahnung wie da die rechtlichen Grundlagen sind?

Vorab schonmal Danke an alle.

Gruß
Placebo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 22:29
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo placebo,

erstmal willkommen bei vatersein.de, auch wenn du noch kein vater bist, und ich finde es toll wie du dich für deine freundin einsetzt, aber hier liegt das problem auch beim vater deiner freundin. ich denke es wir nicht einfach sein hier einen rat zu geben, da ohne hintergundwissen dies nicht möglich ist,
da sind soviele fragen offen, wie ist der unterhalt bisher geregelt gewessen, hat der vater einen unterhaltstitel,
rechtlich wäre es eigentlich nach meinem infostand so, daß der vater für den sohn unterhalt zahlen müßte und die mutter für die tochter, inwieweit dann noch zuzätliche zahlungen für internat fällig sind kann im einzelfall unterschiedlich sein, normalerwiese wäre so, daß diese kosten nur im bedingte fall vom unterhaltszahlenden mit zu tragen wären, z.b. es ist dem sohn nicht zutmutbar in einer normalen schule zu gehen (lehrnbehinderung usw.) dann können dem vater diese kosten mitauferlegt werden,

selbstverständlich ist die mutter verpflichtet auch unterhalt für ihre tochter zu zahlen und sollte auch alles dafür tun, auch nebenjobs usw. müßte sie annehmen.
aber wie gesagt dies kann nur über den vater gehen.
als vorschlag von meiner seite wäre es möglich, dass deine freundin bafög beantragt, da die finz. situation der eltern nicht gut ist, und ich denke dies wird ihr auch genehmigt werden, zumindest ein versuch ist es wert, auch könnte deine freundin bzw. der vater sozi für seine tochter beantragen, aber wie das genau ist weiß ich nicht, da müßte man sich genau schlau machen.
gruß papa


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 01:23
(@romyh)
Registriert

Hallo Placebo,

ich schließe mich Papa an. Es gibt Urteile die besagen, dass ein Internat vom Umgangselternteil nur dann gezahlt werden muss, wenn das Kind an einer normalen Schule gar ned mehr "klar kommt". Aber soweit ich weiß, auch nur die halben Kosten, da die Mutter ja auch für den Sohn aufkommen muss.

Darüberhinaus sollte der Vater deiner Freundin zusehen, dass er den Kindesunterhalt für seine Tochter von der Mutter bekommt. Wenn wenig Geld da ist, kann er zum Amtsgericht gehen, sich einen Beratungsschein holen und sich kostenlos oder viell. für'n 10er beim Anwalt beraten lassen. Prozesskostenhilfe ist dann sicherlich auch drin. Er muss was tun. Die Mutter ist der Tochter auhc nach dem 18.Lj. hinaus zu Unterhalt verpflichtet, dass muss Deine Freundin dann aber selbst einfordern. 300 € immerhin.

Da der Sohn auch schon 14 ist, sollte sie eine Vollzeitstelle annehmen bzw. alles erdenkliche tun, den Unterhalt zu sichern. Tut sie's nicht, könnte der Richter ein fiktives Einkommen bei der Berechnung zugrunde legen und muss trotzdem zahlen.

Aber der Vater muss das in die Wege leiten, denn wo kein Rcihter da kein Kläger!

Liebe Grüße, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 20:17