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EU Verwirkung - reichen diese Tatbestände?

 
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Fories,

neue Frage im Bezug auf EU Verwirkung, wie schätzt ihr die Sache ein?.
Unser Kleiner (4J) wohnt bei mir.
Exe bezieht ALG II und hat keine ehelichen Kinder zu betreuen (aber 3 Kids aus erster Ehe).

Folgende Tatbestände würde ich gerne als Verwirkungsgründe anführen:

Exe fälschte meine Unterschrift um nach der Trennung eine neue Wohnung anzumieten – zahlt keine Miete und Vermieter von Exe fordert (nach drei Monaten) die rückständige Miete von mir. Sache konnte aufgeklärt werden, Unterschriftsfälschung konnte nachgewiesen werden. Strafanzeige wurde nicht gestellt da Exe gerade zu dem Zeitpunkt eingewilligt hat das unser Kleiner bei mir wohnen kann und mir das Kind wichtiger war als Exe strafrechtlich zu belangen (hatte Angst das Exe bei Strafanzeige im Bezug auf den Kleinen einen Rückzieher macht).
Vergehen gegen mich? (BGB § 1579 (2))

Exe war vor der Trennung selbständig zusammen mit guter Freundin von uns. Hat dann innerhalb von 3 Monaten € 5000 unterschlagen (weis der Kuckuck was sie mit der Kohle gemacht hat). Gemeinsame Freundin hat Exe angeboten es noch mal mit ihr zu versuchen. Exe hat abgelehnt. Ich habe unserer gemeinsamen Freundin die € 5000 ausgeglichen.
Mutwillige Aufgabe der Erwerbstätigkeit? (BGB § 1579 (3))

·Exe hat vor der Trennung noch mal schön 0190 telefoniert (Lebensberatung etc.). Insgesamt ca. € 3,500 innerhalb eines Monats (teilweise sogar für € 500 pro Tag). Bis ich es gemerkt habe war es zu spät. Erstes Urteil ist ergangen (ich wollte das natürlich nicht zahlen) und ich als Anschlussinhaber bin haftbar gemacht worden (bum).
Verletzung meiner Vermögensinteressen? (BGB § 1579 (4))

Exchen ist außerdem fremdgegangen und hat einen NEXT aber das lässt sich beides wahrscheinlich nicht nachweisen.

Wie seht ihr meine Chancen bei dieser Sachlage auf EU Verwirkung zu gehen?

Danke schon vorab für eure Einschätzung.

LG

Grapfruit


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 17:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Grapfruit,

Deine Verärgerung ist verständlich - und mehr als ein einziger Verwirkungsgrund liegt da m. E. auch vor.

Aaaber (ohne Dich jetzt grundlos entmutigen zu wollen): Ein Familiengericht ist nicht gehalten, Recht zu sprechen, sondern die öffentliche Hand zu entlasten (was ich als Steuerzahler auch verstehe - warum sollen aus meinen Steuermitteln Exen finanziert werden, die sich selbst ins Abseits gestellt haben?). In Deinem Fall könnte das beispielsweise bedeuten: Madame formuliert eine Unterhaltsforderung und begegnet dem möglichen/befürchteten Einwand von Verwirkungsgründen gleich mit einem Attest, dass sie durch Eure Trennung psychisch total neben der Spur und mithin nicht für alle ihre Handlungen verantwortlich zu machen sei. So ein bisschen weibliche Verzweiflung hat schon viele Familienrichter beeindruckt.

Insofern: Vortragen (lassen) und belegen würde ich diese Verwirkungstatbestände absolut und unbedingt, aber eine Garantie, dass Du damit durchkommst, kann und wird Dir niemand geben. Nicht mal Dein eigener Anwalt (auch von dem wirst Du den Spruch mit "Vor Gericht und auf hoher See..." hören).

Google einfach einmal nach rechtskräftigen Urteilen in Sachen 1579: Du wirst nicht viele finden - obwohl viele "Damen" ja wirklich nichts auslassen, um die ins Auge gefassten Finanziers ihres künftigen Lebens zu diskriminieren und zu kriminalisieren. Aber schon die Lateiner wussten: "Non olet pecunia..." - was auf deutsch heisst: "Geld stinkt nicht." Man kann Männe also beruhigt mit Schimpf und Schande, mit Lug und Trug überhäufen und sich trotzdem gerne von seinen Zahlungen abhängig machen. Zumindest eine gewisse Sorte Frauen hat damit nicht die geringsten Probleme.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 18:04
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

na ja, das hab ich schon befürchtet.

Meine Aufregung wegen der Sache hat sich schon gelegt, ich hab ja den Kleinen und das ist erst mal das Wichtigste.

Gerechtigkeit wäre schön aber ein richtiges gerechtes Happy End gibt’s glaube ich nur in Märchen und nach allem was ich hier gelesen habe gibt es in Deutschen Gerichten zwar öfter eine Märchenstunde aber nur selten ein Happy End.

Danke für Deine Einschätzung!

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 18:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Grapfruit,

dass Du Deinen Sohn bei Dir hast, ist schon mal das Wichtigste - viele andere Foristen würden sich einen Arm dafür abhacken. Trotzdem ist das natürlich was anderes als eine Hausratsteilung - ein Kind zu erziehen ist ja alles andere als "easy going" - es ist zeit- und nervenaufreibend, und eine Menge Geld kosten tut es auch. "Mein Kind lebt bei mir" ist nach einer Scheidung also durchaus etwas anderes als "ich habe meinen Ex um das Haus erleichtert; das gehört jetzt mir allein." Das sollte man - bei aller Begeisterung über das Vater-Sein-Dürfen - auch nicht vergessen: Du hast eine grosse Aufgabe.

Was die Verwirkungskiste angeht: Speziell im Familienrecht muss man lernen, dass das persönliche Gerechtigkeitsempfinden und die tatsächliche Rechtssprechung in vielen Dingen nicht viel miteinander zu tun haben. Gerade deshalb darf man nicht verzweifeln, sondern muss auch nach Rückschlägen immer wieder den Kopf aus dem Sand kriegen. Nur so kann sich etwas verbessern.

Leider sind auch viele Väter so gestrickt, dass sie sich für dieses Thema nur so lange interessieren, solange sie selbst akut betroffen sind; danach verschwindet das Interesse am Familienrecht leider oft so schnell wie das an einem Hobby, das einem zu teuer oder zu langweilig geworden ist. Vielleicht ist das einer der Gründe dafür, dass das praktizierte Familienrecht (noch) nicht der Lebensrealität des Jahres 2007 entspricht - Frauen haben nämlich erheblich mehr Durchhaltevermögen, wenn es um die Umsetzung und Wahrung ihrer Interessen geht. Und natürlich immer den Nimbus des Opfers, dem - da allein zu schwach - geholfen werden müsse.

Insofern: Zieh die Kiste durch und glaube einfach daran, dass es etwas bringt. Auch als Botschaft für Deinen heute 4-jährigen Sohn: Der wird nämlich auch mal ein Mann und vielleicht selbst Vater. Und bis dahin sollte es graue Geschichte sein, dass Frauen sich auf ein "Ich hab nix und ich kann nix, und deshalb müssen andere für mich zahlen" zurückziehen können.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 18:35
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

"easy going" ist es sicher nicht AE Vater zu sein aber die Höhen überwiegen meines Erachtens die Tiefen, die es natürlich auch gibt.

Sicherlich werde ich versuchen im Prozess alle Register zu ziehen und werde mit aller Kraft versuchen eine EU Verwirkung durchzubringen. Zwar hat Exe durch ihre Eskapaden vor der Trennung ohnehin eine Situation geschaffen wo ich mich als nicht leistungsfähig betrachte (das ist meine Berechnung) aber eine gerichtlich anerkannte Verwirkung beendet die Unterhaltsfrage ein für alle Mal.

Antrag wäre dann Ablehnung EU Forderung wegen Verwirkung ... des weiteren ist Beklagter nicht leistungsfähig.

An der Sache mit dem Interesse der Väter am Familienrecht ist sicherlich sehr viel dran. Das finde ich aber irgendwie menschlich - denn die nächste Aufgabe die vor einem liegt sollte ja immer die volle Aufmerksamkeit bekommen und die Anforderungen des Lebens ändern sich täglich. Gleichwohl denke ich , dass es doch einige Väter gibt die am Ball gebliebern sind (ich denke es gibt auch hier im Forum viele Veteranen) denn selbst wenn die rechtliche Situation noch nicht befriedigend ist hat sie sich schon erheblich verbessert (z.B. Abtrennung der Sorgerechtsentscheidung vom Scheidungsverfahren). Vielleicht kommt ja mir der Unterhaltsrechtsreform noch ein weiterer Meilenstein hinzu (Diese Reform wäre für mich bei einer Verurteilung zu EU sicherlich ein Aufhänger das Urteil überprüfen zu lassen).

Also Danke Martin für das Mutmachen – ich werde kämpfen!

LG

Grapfruit .

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 19:02
 elwu
(@elwu)

Hi,

natürlich sollten all diese Dinge angeführt werden, wenn es denn zum Unterhaltsstreit kommt. Erwarte dir aber nicht zu viel davon. Eine Unterhaltsverwirkung wurde auch schon abgelehnt, obschon die Dame einen nur knapp mißglückten Mordanschlag auf den Unterhaltspflichtigen unternahm... Es ist in der geltenden Rechtsrealität nahezu unmöglich dass sich  eine Frau um das Recht auf die lebenslange Subventierung durch den Ex bringt. Ob der nun die Kids versorgt oder sie ihn geschädigt hat, das zählt alles nichts gegen das vorwiegende Interesse, die Alimentierung durch die Allgemeinheit zu vermeiden oder ihr gar zuzumuten, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen und zudem Kindesunterhalt zu erwirtschaften. Es gibt genau zwei sichere Wege, die Unterhaltsansprüche endgültig zu beenden, und beide liegen nicht  in deiner Hand, jedenfalls nicht im Rahmen der Gesetze: a) sie heiratet wieder und bleibt dann auch verheiratet oder b) sie stirbt.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 19:07
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Elwu,

Danke für Deine Ausführungen.

ich denke Deiner Argumentation wäre noch ein Punkt hinzuzufügen.

C.) sie wird schwanger vom Next (ok dessen Leistungsfähigkeit vorausgesetzt).

Du glaubst nicht wie sehr ich meiner Ex ein neues Familienglück gönnen würde (hm, hm sollte ich wohl mal in Erwägung ziehen ihre Pillen beim nächsten Besuchs WE gegen Placebos austauschen?).

b.) habe noch Ex schon einmal selbst vorgeschlagen sozusagen 'als Beste Lösung für alle', das sah Exe aber nicht so. Das war während eines heißen Trennungsstreits (ging natürlich um den Kleinen) sonst werde ich nicht so kreativ in meinen Vorschlägen (hüstel, hüstel).

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 19:20
(@babbedeckel)
Registriert

Moin Grapfruit,

Exchen ist außerdem fremdgegangen und hat einen NEXT aber das lässt sich beides wahrscheinlich nicht nachweisen.

Verheimlichen sie es...die beiden Turteltäubchen ?
Da würde ich versuchen noch Nachweise zu erbringen. Alles Notieren, hast du Zeugen ?

Bei der ersten EU - Verhandlung würde ich auch den NEXT als Zeuge antanzen lassen  :phantom:
Guter RA vorausgesetzt. Denn Falschaussagen vor dem Gericht sind strafbar  😉

Auch wenn du die erste Verhandlung verlierst, ist das nicht das Ende der Fahnenstange.
...und wie du schon erwähntest, das neue Unterhaltsrecht wird uns AE-Väter, die noch EU - Pflichtig sind
stärken. Ich bin nur gespannt wieviele Abänderungsklagen da eintrudeln werden, d.h. Wartezeit dann 2 Jahre !?

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2007 09:27
 elwu
(@elwu)

Hi,

Falschaussagen vor Gericht sind mitnichten strafbar, wenn sie von einer Unterhalt fordernden Frau getätig werden. Da sind nicht mal schriftliche Lügen strafbar. Wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2007 11:27
(@PhoeniX)

Moin

Wieso machst du dir so einen Streß??

Antrag wäre dann Ablehnung EU Forderung wegen Verwirkung ... des weiteren ist Beklagter nicht leistungsfähig.

Belaß es doch erst mal bei der nicht Leistungsfähigkeit. Solltest du irgendwann Leistungsfähig werden, kann sie ja noch mal ne Klage einreichen und du hast genug Zeit noch weitere Beweise zu sammeln.

z.B. Zusammenzug mit dem Next / Dauer der Beziehung / Vieleicht läßtert sie ja auch noch über dich und du machst daraus eine vorsätzliche Kränkung (dein Ansehen nimmt Schaden) oder eine Denunziation (anschwärzen beim Arbeitgeber) etc.

Laß die Zeit für dich Arbeiten.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2007 11:54




(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Falschaussagen vor Gericht sind mitnichten strafbar, wenn sie von einer Unterhalt fordernden Frau getätig werden. Da sind nicht mal schriftliche Lügen strafbar. Wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.

was m.e. mann aber nicht davon abhalten sollte,
das gericht auf diese umstände hinzuweisen.

... auf dass die ausnahmen zur regel werden *träum*

vielleicht hängt ja in irgendeiner zukunft in jedem gerichtsflur ein poster:

"falschaussagen lohnen sich nicht"

mann darf sich nur nicht der illusion hingeben, recht zu bekommen,
soweit geb´ich dir recht, elwu

lg

wolf,

der noch immer träumt 😉
und dessen liste mit exens falschaussagen immer länger wird ...

immerhin hat mein amtsrichter die akte mit dem hinweis
" ... da der sachvortrag von frau ex-LSW nicht immer wahrheitsgemäß sei"
an das OLG zur entscheidung über seine ablehnende haltung
gegenüber exens PKH-antrags weitergereicht ...


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2007 13:05
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@Elwu bzgl. der Falschaussagen irgendeiner geldgeilen EX mag das stimmen. Aber zum Beispiel bei Zeugen, sieht das wohl anders aus. Und Zeuge kann auch ein LG sein  😉

Danach wird mann vielleicht verknackt zum EU ... dann bißchen Zeit lassen ... Beweise sammeln ....
danach geht´s in die nächste Runde.
Dann kommt´s auch drauf an, inwieweit sich die Turteltäubchen in gegensätzlichen Aussagen verstricken.
Du weißt ja, wenn man permanent lügt braucht man 2 Einsteinhirne  😉

@Grapfruit ich versuche das ganze auch rauszuzögern bis zum neuen Unterhaltsgesetz im Juli,August.

@lsw ich träume mit dir  🙂

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2007 13:37
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Vielen Dank fuer die vielen Tipps!

Ich werde mir mal ueber alles Gedanken machen!
Ich habe leider Heute und Morgen keine Moeglichkeit naeher auf jeden Kommentar einzugehen (kommt dann aber alles am Montag)

Bis dahin allen ein schoenes und erholsames Wochenende!

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2007 17:23
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

So hallo zusammen jetzt kann ich wieder aktiv mitwirken,

@babbendeckel

Verheimlichen sie es...die beiden Turteltäubchen ?

Ja natürlich erwähnt das Exchen mir gegenüber nichts (sie hat den Pfad der Wahrheit schon lange verlassen), aber man verfügt über gewisse Quellen.

Ich weiß allerdings nicht in wie weit es mir nützt diese Geschichte vor Gericht breitzutreten, da eine Voraussetzung für die Verwirkung die Lebendsgemeindschaft darstellt, dass dürfte schwer nachzuweisen sein und wird doch auch an der Dauer der Beziehung bemessen (Trennung war im April 2006).

Ich werde die Möglichkeit auf jeden Fall mit meinem RA besprechen.

@Phoenix

Wieso machst du dir so einen Streß??

Na ja, es wäre doch schön eine Verwirkung gerichtlich bestätigt zu haben. Für mich wäre das eine tolle Sache, da man dann wieder anfangen kann eine eignene Finanzplanung zu machen (z.B. achte ich im Moment darauf spezifische Darlehen nicht zu schnell zurückzuzahlen, damit sie in der EU Berechnung angerechnet werden können).
Selbst eine zeitliche Befristung des Unterhaltsanspruchs würde ich sehr begrüßen.
Deshalb lieber jetzt etwas mehr Stess mit der Hoffnung dann wieder Frei zu sein von Exchen.

Nicht leistungsfähig bin ich leider auch nur nach meiner Berechnung. Nachdem was hier im Forum teilweise zu lesen ist kann ja auch die EU Berechnung in punkto Anerkennung von Darlehensraten etc. sehr abenteuerlich werden. Da will ich mich mal lieber nicht darauf verlassen dass sich das Gericht an die OLG Leitlinien hält (sind ja nur Leitlinien).

@ Wolf  und @Elwu

Die Entscheidungen die vor Deutschen Gerichten Fallen sinbd leider sehr traurig. Als ich noch nichts mit Gerichten zu tun hatte war ich fest in dem Glauben das Gerichte gerecht entscheiden. Seit der 0190 Geschichte (0190 Nummern waren sowieso gesperrt aber Exe hat Umleitung über 011 genommen) bin ich fester Auffassung das ein Deutsches Gericht nur Sinn macht wenn man wirklich schuldig ist ,denn die Wahrscheinlichkeit als Schuldiger verurteilt zu werden ist meines Erachtens geringer als als "Unschuldiger" zu irgend etwas verdonnert zu werden.

@babbendeckel

Danach wird mann vielleicht verknackt zum EU ... dann bißchen Zeit lassen ... Beweise sammeln ....danach geht´s in die nächste Runde.

Ich denke ich sehe die Sache genauso - mit einem Prozess ist diese Geschichte noch nicht gegessen.

Das Ziel ist natürlich "knock out" in der ersten Runde (Verwirkung wird bejaht!).

@ Wolf
Obiges ist mein Traum!

@ Alle
Ich lasse euch auf jeden Fall wissen was dabei rausgekommen ist. Je nach dem geht bis dahin noch etwas Zeit ins Land denn der RA meiner Exe scheint eine Schlaftablette zu sein und ich sehe keinen Grund Druck zu machen da ich seit Januar (Lohnsteuerklassenwechsel) auch keinen TU mehr bezahle.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2007 14:43