Hallo allerseits,
in meinem thread unter 'Meine Geschichte' stellte ich auch die Frage, ab wann die KM denn wieder arbeiten muss. hamburger jung gab mir daraufhin den Tipp, ich solle mal bei den Richtlinien meines zuständigen OLG nachsehen. Hab ich auch gemacht (war ein bisschen schwierig - wie kann ein Südbayer auch draufkommen dass das zuständige OLG München hier im Forum unter Nürnberg (stellvertretend für Süddeutschland) steht :wink:).
Dort habe ich folgendes gefunden:
17.1 Bei Betreuung eines Kindes besteht in der Regel eine Erwerbsobliegenheit des berechtigt betreuenden Ehegatten erst, wenn das jüngste Kind in die dritte Grundschulklasse kommt. Ab Beginn der dritten Grundschulklasse bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des jüngsten
Kindes besteht in der Regel eine Obliegenheit zur teilweisen, danach zur vollen Erwerbstätigkeit. Davon kann abgewichen werden, vor allem bei mehreren Kindern oder bei Fortsetzung einer bereits vor Trennung nicht wegen einer Notlage ausgeübten Tätigkeit.
Sprachlich habe ich das alles auch verstanden aber da ich kein Jurist bin, bin ich mir nicht sicher ob ich es auch richtig interpretiere. Ich versuch's mal und hoffe drauf dass ihr mir sagen könnt ,ob ich richtig liege oder nicht.
Meine Jungs sind jetzt 8 und 10; der Große ist in der 4., der Kleine in der 3. Klasse. Damit gäbe es schon jetzt eine Obliegenheit einer teilweisen Erwerbstätigkeit für meine Ex (wenn wir nicht noch im 1. Jahr nach der Trennung wären). Richtig?
Der letzte Satz ('Davon kann abgewichen werden...') heißt natürlich dass ein Gericht auch anders entscheiden kann. Als Bsp. werden 'mehrere Kinder' genannt. Sind 2 schon 'mehrere'? Falls ja, wie wird dann entschieden? Pro Kind ein Jahr später?
Der letzte Teilsatz '...bei Fortsetzung ...Tätigkeit' wäre für den Fall dass meine Ex bisher schon gearbeitet hat obwohl sie nicht hätte müssen. Habe ich das so richtig verstanden?
Was wären andere Gründe für ein Gericht, von den Richtlinien abzuweichen?
Vielen Dank schon mal für eure Kommentare,
Jochen
Hallo
bin erst seit heute im Forum, finde Deine Frage aber gut. Ich wüsste auch mal gerne wann die KM wieder arbeiten muss. Mein LG hat zwei Kinder (Junge 10 Jahre, Mädchen 13 Jahre). Der Junge kommt im Sommer auf eine weiterführende Schule. Die KM hat im vergangenen Jahr an einer 6 monatigen (halbtägigen) Weiterbildung beim Arbeitsamt teilgenommen. Sie geht aber nicht arbeiten. Wann muss sie das tun. Weiterbildung ja, arbeiten nein oder was?
Ich hätte hier auch mal gern ne Antwort.
Hast du schon neue Erkenntnisse?
LG
flieder :question:
Moin
Generell könnten eure Frauen eine Teilzeitstelle bekleiden und müßten das evtl. auch tun.
Aber die Praxis sieht in der Regel anders aus. Es wird den Frauen meißt die miserable ARbeitsmarktsituation zugutegehalten und das Firmen oft davon absehen AE's einzustellen, weil zu ihrer Krankheitszeit noch die Krankheitszeit der Kinder hinzuzurechnen ist. Dann müßte man ja auch noch die Fehrienzeit überbrücken etc.
Hier im Forum sind hingegen auch viele AE-Väter die trotzdem noch Unterhalt an ihre Exen zahlen müssen, weil sie Vollberufstätig sind und die KM's auf irgendwelchen psychischen Schäden rumreiten.
Auch von der Anrechnung eines fiktiver Einkommens bei euren Exen wird das Gericht warscheinlich absehen, weil ja dann im Haushalt in dem die Kinder leben eingespart werden müßte und so was geht in deren Augen ja schon mal gar nicht.
Gruß
Martin
