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Barunterhalt,kann ich das KG abziehen?

 
(@omen666)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Meine Tochter wurde am 01.03.2007 18 Jahre. Vom Jugendamt habe ich einen Brief erhalten, dass ich keine Zahlungen mehr an das Jugendamt leiste, sondern an die Mutter.
Meine Tochter lebt in einer eigenen Wohnung und besucht ein Bildungswerk.Die schulische Ausbildung endet im Juli 2007.
Meine Tochter erhält BaföG.
Da ich keinerlei Kontakt zur Mutter habe, komme ich jetzt zu meiner Frage:
Kann ich von meiner Barunterhaltszahlung einfach 154€ abziehen? Ich weiß nicht ob und wieviel die Mutter verdient. Oder soll ich nur 77€ von meiner Zahlung abziehen.
Bitte um baldige Antwort(en).
DANKE
Jens


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 17:10
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Wenn deine Tochter 18 Jahre alt ist und auch eine eigene Wohnung hat,  solltest du ihr das Geld direkt überweisen.
Bafög, Kindergeld etc zusammenaddieren, vom Unterhalssatz abziehen. Rest geteilt durch zwei Elternteile soweit ich gehört habe, bzw. anteilig je nach deren Einkommen. Deine Unterhalstpflicht endet dann im Juli! Gratulation!

Gruß Roman


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 18:16