Hallo Zusammen,
Vor einem Jahr hatte die Exe Kürzung des nachehelichen Unterhalts per Anwalt akzeptiert, da Exe eine Arbeit auf EUR 400,00 Basis angenommen hatte.
Nun scheint sich das Arbeitsverhältnis in einen Ganztagsjob zu wandeln, wobei die EUR 400,00 Grenze überschritten sein dürfte.
Habe ich nun das Recht, so wie es mir regelmäßig geht, eine Auskunft über ihre finanzielle Situation zu verlangen? Oder ist die letzten Jahres getroffene Vereinbarung bindend?
Wäre klasse, wenn ihr mir schon einige Infos hättet, bevor ich wieder den Anwalt bemühen muss.
schönen Abend
Balu
Das ist eine interessante Frage: in wieweit ist ein Unterhaltsbezieher/in verpflichtet Auskunft (freiwillig und zeitnah?) zu geben, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern? Und wie ist das mit dem/der Unterhaltspflichtigen?
Hab auch (noch) keine Ahnung, wird aber nun auch wichtig für mich!
Bitte um Aufklärung....
Gruß
Torsten
wenn Du einen erwiesenen Verdacht hast, dass Deine Ex mehr als 10% dazu verdient, kannst Du eine Auskunft ausserhalb der 2 Jahres-Regel verlangen.
Auf der anderen Seite bist Du zur Auskunft verpflichtet wenn Du mehr als 10% dazu verdienst.
Dieser Prozentsatz scheint für OLG D'dorf üblich zu sein, bei anderen Gerichten ist er anders.
Ansonsten gilt: Offenlegung der Einkommensverhältnissen alle zwei Jahre. Ein RA ist dazu nicht vonnöten.
